Tagesordnungspunkt

TOP Ö 3: Änderung der Zweckvereinbarung mit den Gemeinden über die Übernahme von Aufgaben im Rahmen der kommunalen Abfallwirtschaft: - Sachstandsbericht Zentrale Abfallgebührenstelle (ZAG) - Beratung und Beschlussfassung

BezeichnungInhalt
Sitzung:01.12.2004   NU/017/2004 
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Regierungsamtmann Röcklein teilte mit, dass der vom Ausschuss für Natur- und Umweltschutz am 21.07.2004 beschlossene Aufbau einer Zentralen Abfallgebührenstelle (ZAG) voranschreite. Die Kundendaten aus den drei Pilotgemeinden seien überprüft und in zahlreichen Fällen korrigiert worden. Inzwischen seien rd. 4.500 Kunden in Collenberg, Großheubach und Miltenberg angeschrieben, über die Veränderungen informiert und um Erteilung einer Einzugsermächtigung für die Abfallgebühren gebeten worden. Ab heute werden diese Abbuchungsermächtigungen edv-technisch erfasst. Gleichfalls ab heute laufen alle Änderungsmeldungen aus den drei Pilotgemeinden (über die Gemeinden und die Fa. SITA Bormann GmbH) beim Landratsamt Miltenberg zur Erfassung auf. Ab 01.01.2005 müssen dann die Kunden mit Unterstützung der Gemeinden alle Änderungen und Neuanmeldungen direkt dem Landratsamt Miltenberg melden.

 

Ausdrücklich werde an dieser Stelle darauf hinweisen, dass auch telefonische Meldungen und eMails akzeptiert werden. Dies gelte auch für den Widerruf der Eigenkompostierung. Allerdings werden bei Abbuchungsermächtigungen, Verpflichtungen zur Eigenkompostierung, Pflegefalltonnen und Müllgemeinschaften Daten und Unterschriften benötigt. In diesen Fällen seien die beim Landratsamt und den Pilotgemeinden vorgehaltenen Vordrucke erforderlich. Die Erstkontrolle der Eigenkompostierer werde auch künftig von der Landkreisverwaltung wahrgenommen. Dafür sei ein Prüfschema erarbeitet worden, welches alle nicht eindeutigen Fälle anzeige. Diese werden dann kontrolliert. Für die anderen Fälle gebe es Stichprobenkontrollen.

 

Wie gehe es weiter? Die Verwaltung hoffe, in der ersten Januarhälfte 2005 die ersten Gebührenbescheide versenden zu können. Erster Gebührenfälligkeitstermin sei 15.02.2005. Sollte es wider Erwarten Probleme bei der Bescheiderstellung geben, werde versucht diese zu bereinigen, um schnellstmöglich die ersten Gebührenzahlungen zu erhalten. Parallel dazu werde die Überprüfung der Kundendaten der übrigen 29 Städte, Märkte und Gemeinden fortgesetzt. Interessenten für eine baldige Übernahme werden natürlich vorgezogen.

 

Nach dem Pilotjahr werde ein Erfahrungsbericht vorgestellt und ggf. Verbesserungen oder Abänderungen des Konzeptes vorschlagen. Der Ausschuss für Natur- und Umweltschutz werde dann über den weiteren Verlauf des Projektes entscheiden. Selbstverständlich sei die Verwaltung den Kunden und natürlich auch den Ausschussmitgliedern bereits während des Pilotjahres für Anregungen und Verbesserungsvorschläge dankbar.

 

Die Aufgaben der Gemeinden, die diese bisher aufgrund einer Zweckvereinbarung für den Landkreis erfüllt haben, verändern sich durch die Übernahme der Gebührenerhebung. Diese Aufgaben können allerdings im Sinne der Bürger und Bürgerinnen nicht auf “Null” gefahren werden. Einige wenige Aufgaben und natürlich allgemein die Unterstützung bei der Aufgabenerfüllung, wie sie zwischen Gemeinden und Landkreis üblich sei, verbleiben. Gemeinsam mit Vertretern des Kreisverbandes Miltenberg des Bayer. Gemeindetages sei eine Neufassung der Zweckvereinbarung erarbeitet worden, die insbesondere folgende Punkte enthalte:

1. Verkauf von Restmüll- und Grüngutsäcken und Gebührenbanderolen

2. Unterstützung des Landkreises während eines Umstellungsjahres.

Für diese Leistungen erhalten die Gemeinden auch weiterhin ein angemessenes Entgelt. Auch eine Übergangsregelung für Altfälle sei enthalten, Ebenso eine Regelung bezüglich der Zurverfügungstellung der erforderlichen Einwohnerdaten.

 

Die Zweckvereinbarung, die mit einer Gruppe von Bürgermeistern und den Pilotgemeinden in dieser Form ausgehandelt worden sei, werde zunächst nur mit den drei Pilotgemeinden abgeschlossen und dann Zug um Zug auf die übrigen 29 Städte, Märkte und Gemeinden ausgeweitet.

 

Kreisrat Kern sprach sich für die Zustimmung zur Zweckvereinbarung, die seiner Meinung nach eine faire Lösung darstelle, aus.

 

Kreisrat Dr. Fahn teilte mit, dass die Bürgermeister der Freien Wähler bereits im Vorfeld mit abzuschließenden Zweckvereinbarung einverstanden seien. Leider werde die Bürgernähe nicht mehr so wie bisher gegeben sein.

 

Kreisrat Dotzel wies darauf hin, dass drei Kommunen des Landkreises Miltenberg den Abfallgebühreneinzug gekündigt hätten. Der Landkreis Miltenberg habe als entsorgungspflichtige Körperschaft keine andere Möglichkeit, als diese Aufgabe zu übernehmen. Das System einer zentralen Abfallgebührenstelle könne jedoch nicht nur für drei Gemeinden aufgebaut werden. Weniger Bürgernähe müsse nicht befürchtet werden, denn von den Gemeinden werde auch künftig das geleistet werden, was möglich sei. Dafür gebe es auch eine entsprechende Entschädigung.

 

Durch den Ausschuss für Natur- und Umweltschutz wurde bei Nichtbeteiligung an der Abstimmung durch Kreisrat Bieber (1. Bürgermeister der Stadt Miltenberg) und einer Gegenstimme folgendes

 

b e s c h l o s s e n :

 

Der Neufassung der Zweckvereinbarung mit den Städten, Märkten und Gemeinden des Landkreises Miltenberg bezüglich der Übernahme von Aufgaben im Rahmen der kommunalen Abfallwirtschaft wird zugestimmt. Die Zweckvereinbarung wird vorerst nur mit den drei Pilotgemeinden Collenberg, Großheubach und Miltenberg abgeschlossen. Im Zuge des Ausbaues der Zentralen Abfallgebührenstelle (ZAG) wird die Landkreisverwaltung beauftragt, die Vereinbarung auch mit den übrigen 29 Städten, Märkten und Gemeinden ab Übergang der Gebührenerhebung an den Landkreis Miltenberg abzuschließen. Die Zweckvereinbarung ist nach vier Jahren zu überprüfen.

 

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