Tagesordnungspunkt
TOP Ö 3: Änderung der Zweckvereinbarung mit den Gemeinden über die Übernahme von Aufgaben im Rahmen der kommunalen Abfallwirtschaft: - Sachstandsbericht Zentrale Abfallgebührenstelle (ZAG) - Beratung und Beschlussfassung
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 01.12.2004 NU/017/2004 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Regierungsamtmann Röcklein teilte mit, dass der vom
Ausschuss für Natur- und Umweltschutz am 21.07.2004 beschlossene Aufbau einer
Zentralen Abfallgebührenstelle (ZAG) voranschreite. Die Kundendaten aus den
drei Pilotgemeinden seien überprüft und in zahlreichen Fällen korrigiert
worden. Inzwischen seien rd. 4.500 Kunden in Collenberg, Großheubach und
Miltenberg angeschrieben, über die Veränderungen informiert und um Erteilung
einer Einzugsermächtigung für die Abfallgebühren gebeten worden. Ab heute
werden diese Abbuchungsermächtigungen edv-technisch erfasst. Gleichfalls ab
heute laufen alle Änderungsmeldungen aus den drei Pilotgemeinden (über die
Gemeinden und die Fa. SITA Bormann GmbH) beim Landratsamt Miltenberg zur
Erfassung auf. Ab 01.01.2005 müssen dann die Kunden mit Unterstützung der
Gemeinden alle Änderungen und Neuanmeldungen direkt dem Landratsamt Miltenberg
melden.
Ausdrücklich werde an dieser Stelle darauf hinweisen,
dass auch telefonische Meldungen und eMails akzeptiert werden. Dies gelte auch
für den Widerruf der Eigenkompostierung. Allerdings werden bei Abbuchungsermächtigungen,
Verpflichtungen zur Eigenkompostierung, Pflegefalltonnen und Müllgemeinschaften
Daten und Unterschriften benötigt. In diesen Fällen seien die beim Landratsamt
und den Pilotgemeinden vorgehaltenen Vordrucke erforderlich. Die Erstkontrolle
der Eigenkompostierer werde auch künftig von der Landkreisverwaltung
wahrgenommen. Dafür sei ein Prüfschema erarbeitet worden, welches alle nicht
eindeutigen Fälle anzeige. Diese werden dann kontrolliert. Für die anderen
Fälle gebe es Stichprobenkontrollen.
Wie gehe es weiter? Die Verwaltung hoffe, in der
ersten Januarhälfte 2005 die ersten Gebührenbescheide versenden zu können.
Erster Gebührenfälligkeitstermin sei 15.02.2005. Sollte es wider Erwarten
Probleme bei der Bescheiderstellung geben, werde versucht diese zu bereinigen,
um schnellstmöglich die ersten Gebührenzahlungen zu erhalten. Parallel dazu
werde die Überprüfung der Kundendaten der übrigen 29 Städte, Märkte und
Gemeinden fortgesetzt. Interessenten für eine baldige Übernahme werden natürlich
vorgezogen.
Nach dem Pilotjahr werde ein Erfahrungsbericht
vorgestellt und ggf. Verbesserungen oder Abänderungen des Konzeptes
vorschlagen. Der Ausschuss für Natur- und Umweltschutz werde dann über den
weiteren Verlauf des Projektes entscheiden. Selbstverständlich sei die
Verwaltung den Kunden und natürlich auch den Ausschussmitgliedern bereits
während des Pilotjahres für Anregungen und Verbesserungsvorschläge dankbar.
Die Aufgaben der Gemeinden, die diese bisher aufgrund
einer Zweckvereinbarung für den Landkreis erfüllt haben, verändern sich durch
die Übernahme der Gebührenerhebung. Diese Aufgaben können allerdings im Sinne
der Bürger und Bürgerinnen nicht auf “Null” gefahren werden. Einige wenige
Aufgaben und natürlich allgemein die Unterstützung bei der Aufgabenerfüllung,
wie sie zwischen Gemeinden und Landkreis üblich sei, verbleiben. Gemeinsam mit
Vertretern des Kreisverbandes Miltenberg des Bayer. Gemeindetages sei eine
Neufassung der Zweckvereinbarung erarbeitet worden, die insbesondere folgende Punkte
enthalte:
1. Verkauf von Restmüll- und Grüngutsäcken und
Gebührenbanderolen
2. Unterstützung des Landkreises während eines
Umstellungsjahres.
Für diese Leistungen erhalten die Gemeinden auch
weiterhin ein angemessenes Entgelt. Auch eine Übergangsregelung für Altfälle
sei enthalten, Ebenso eine Regelung bezüglich der Zurverfügungstellung der
erforderlichen Einwohnerdaten.
Die Zweckvereinbarung, die mit einer Gruppe von
Bürgermeistern und den Pilotgemeinden in dieser Form ausgehandelt worden sei,
werde zunächst nur mit den drei Pilotgemeinden abgeschlossen und dann Zug um
Zug auf die übrigen 29 Städte, Märkte und Gemeinden ausgeweitet.
Kreisrat Kern sprach sich für die Zustimmung zur
Zweckvereinbarung, die seiner Meinung nach eine faire Lösung darstelle, aus.
Kreisrat Dr. Fahn teilte mit, dass die Bürgermeister
der Freien Wähler bereits im Vorfeld mit abzuschließenden Zweckvereinbarung
einverstanden seien. Leider werde die Bürgernähe nicht mehr so wie bisher
gegeben sein.
Kreisrat Dotzel wies darauf hin, dass drei Kommunen
des Landkreises Miltenberg den Abfallgebühreneinzug gekündigt hätten. Der
Landkreis Miltenberg habe als entsorgungspflichtige Körperschaft keine andere
Möglichkeit, als diese Aufgabe zu übernehmen. Das System einer zentralen Abfallgebührenstelle
könne jedoch nicht nur für drei Gemeinden aufgebaut werden. Weniger Bürgernähe
müsse nicht befürchtet werden, denn von den Gemeinden werde auch künftig das
geleistet werden, was möglich sei. Dafür gebe es auch eine entsprechende
Entschädigung.
Durch den Ausschuss für Natur- und Umweltschutz wurde
bei Nichtbeteiligung an der Abstimmung durch Kreisrat Bieber (1. Bürgermeister
der Stadt Miltenberg) und einer Gegenstimme folgendes
b e s c h l o s s e n :
Der
Neufassung der Zweckvereinbarung mit den Städten, Märkten und Gemeinden des
Landkreises Miltenberg bezüglich der Übernahme von Aufgaben im Rahmen der
kommunalen Abfallwirtschaft wird zugestimmt. Die Zweckvereinbarung wird vorerst
nur mit den drei Pilotgemeinden Collenberg, Großheubach und Miltenberg
abgeschlossen. Im Zuge des Ausbaues der Zentralen Abfallgebührenstelle (ZAG)
wird die Landkreisverwaltung beauftragt, die Vereinbarung auch mit den übrigen
29 Städten, Märkten und Gemeinden ab Übergang der Gebührenerhebung an den
Landkreis Miltenberg abzuschließen. Die Zweckvereinbarung ist nach vier Jahren
zu überprüfen.