Tagesordnungspunkt

TOP Ö 6: Haushaltsplan 2005 für das Sozialamt Miltenberg: - Beschluss über die Jahreshochrechnung 2004 - Information zur Haushaltsplanung 2005

BezeichnungInhalt
Sitzung:22.11.2004   SHA/002/2004 
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Landrat Schwing wies darauf hin, dass den Mitgliedern des Sozialhilfeausschusses dieses Jahr mit der Einladung zur Sitzung nicht ein ausgearbeiteter und beschlussreifer Entwurf für den Sozialetat des Folgejahres, sondern nur eine Haushaltsübersicht für das Jahr 2004, verbunden mit “Vorüberlegungen zum Haushaltsplan” für das Jahr 2005, habe zugesandt werden können.

 

Der Hochrechnung des Jahresergebnisses 2004 könne erfreulicherweise entnommen werden, dass der Zuschussbedarf voraussichtlich um 80.000,00 € unter dem veranschlagten Ansatz liegen werde. Dieser Betrag werde sogar noch dadurch verfälscht, dass in den Ausgaben etwa 220.000,00 € Vorschussleistungen an die gesetzlichen Krankenkassen enthalten seien, mit deren Rückerstattung nach durchgeführter Leistungsabrechnung weitestgehend zu rechnen sei, so dass das “echte” Jahresergebnis noch deutlich über dem genannten Betrag angesetzt werden könne. Ausschlaggebend sei, dass sich der Anstieg der Sozialhilfefallzahlen, der von September 2002 bis September 2003 noch 22 % betragen habe, erfreulicherweise nicht in diesem Maße fortgesetzt habe. Die Steigerung im gleichen Zeitraum des abgelaufenen Jahres habe nur etwas über 6 % betragen. Bei der Haushaltserstellung 2004 dagegen seien 10 % kalkuliert worden.

 

Im Bereich Grundsicherung sei im August 2004 die Abrechnung der Bundeserstattung erfolgt. Die Erstattungsquote in Bayern betrage 27,5 % des Nettoaufwands. Für den Landkreis Miltenberg habe er im Jahr 2003  715.000,00 € betragen. Somit verbleibe ein ungedeckter Nettoaufwand von 518.000,00 €, dem lediglich geschätzte HLU-Einsparungen beim Landkreis Miltenberg von 274.000,00 € sowie beim Bezirk Unterfranken von 125.000,00 € gegen-überstehen.

 

Ein Haushaltsplanentwurf für das Sozialamt Miltenberg zur Empfehlung an den Kreistag könne dieses Jahr noch nicht vorgelegt werden. Der Hauptgrund liege vor allem in der völligen Unsicherheit bezüglich der Höhe der Fallzahlen und der Wirkung der beiden anstehenden Revisionstermine 01.03.2005 und 01.10.2005, an denen die Bundeserstattungsquote von derzeit 29,1 % noch einmal geändert werden soll.

 

Die Verwaltung beabsichtige deshalb, den Haushaltsplanentwurf 2005 erst nach Beginn des neuen Jahres zu erstellen. Es werde davon ausgegangen, dass dann zumindest verlässlichere Daten hinsichtlich der Fallzahlen im SGB II-Bereich sowie hinsichtlich der durchschnittlichen Höhe der Unterkunftskosten vorliegen. Auch die landesrechtlichen Zuständigkeitsregelungen werden dann definitiv bekannt sein. Der Sozialhilfeausschuss des Landkreises Aschaffenburg habe sich zur gleichen Vorgehensweise entschlossen.

 

Unter Hinweis darauf, dass einige Fraktionen schon von einer Senkung der Kreisumlage sprechen, bat Landrat Schwing, keine Hoffnungen zu wecken, die nur das gesamte Vorgehen belasten. Noch sei der Landkreis Miltenberg von einer “normalen” Haushaltssituation weit entfernt. Landrat Schwing gab in diesem Zusammenhang das Schreiben des Vorsitzenden des Bayer. Gemeindetages, Kreisverband Miltenberg, Bürgermeister Berninger, Erlenbach a.Main, vom 16.11.2004 bezüglich der Auswirkungen der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe bekannt. Danach dürfe es keinesfalls dazu kommen, dass die Finanzierung dieser kreiseigenen Aufgabe über die Umlagezahler erfolge. Die Gemeinden seien weder in der Lage noch bereit, zusätzliche Kosten in Kauf zu nehmen, nachdem im Vorfeld Kostenentlastung angekündigt worden sei.

 

Anhand der den Ausschussmitgliedern mit der Einladung übersandten Vorlage “Haushaltsübersicht für das Jahr 2004 (Auszug) und Vorüberlegungen zum Haushaltsplan für das Jahr 2005 des Sozialamtes Miltenberg einschließlich ARGE Miltenberg” gab Verwaltungsamtmann Vill sodann ausführliche Erläuterungen.

 

Nach kurzer Beratung fasste der Sozialhilfeausschuss einstimmig folgenden

 

B e s c h l u s s :

 

Die Jahreshochrechnung für das Haushaltsjahr 2004 wird mit geschätzten

Ausgaben von                                  6,267.553,64 €

Einnahmen von                                1,466.204,77 €

und einem Zuschussbedarf von      4,801.348,77 €

zur Kenntnis genommen. Ein Empfehlungsbeschluss hinsichtlich des Haushaltsansatzes 2005 kann frühestens Anfang des Jahres 2005 nach Vorliegen belastbarer Zahlen und Informationen gefasst werden.

 

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