Tagesordnungspunkt
TOP Ö 6: Beratung und Beschlussfassung über den Haushaltsplan 2005 für das Kreisjugendamt Miltenberg
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 11.11.2004 JHA/011/2004 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Landrat Schwing gab bekannt, dass der Kreishaushalt 2005 voraussichtlich erst im April 2005 verabschiedet werden könne, bis verlässliche Zahlen vorliegen. Die Kosten für die Jugendhilfe seien in den letzten Jahren explodiert und die Ansätze seien oft überschritten worden. Gott sei Dank gebe es dieses Jahr stabilere Zahlen, die zur Aussage verleiten, dass die Hilfen im vorstationären Bereich wirken. Die sich abzeichnende Tendenz gebe Grund zu vorsichtigem Optimismus. Die im Jahr 2004 erstellte Sozialraumanlyse bestätige, dass man in den meisten Bereichen richtig liege. Im Jahr 2004 sei man sogar unter den Ansätzen geblieben. Die Verwaltung gehe davon aus, dass, sofern nichts außergewöhnliches passiere, die heute vorliegenden Zahlen verlässlich seien. Sogar bei den Heimfällen gebe es eine erfreuliche Entwicklung. Dies alles bestätige die ausgezeichnete Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kreisjugendamtes unter Leitung von Herrn Winkler.
Nach ausführlichen Erläuterungen von Jugendamtsleiter
Winkler zum vorliegenden Haushaltsentwurf 2005 für das Kreisjugendamt
Miltenberg informierte Verwaltungsamtmann Berninger über die Entwicklung der
Heimfälle im 1. bis 3. Quartal 2004.
Kreisrat Scherf machte darauf aufmerksam, dass der
Ansatz für Jugendhilfeplanung bis zum Jahr 2003
10.000,00 €/Jahr betragen habe, im Jahr 2004 angeblich einmalig auf 3.000,00 € reduziert worden sei, aber für
2005 erneut nur 3.000,00 € betragen soll. Im Jugendhilfeplanungsausschuss sei
man sich einig gewesen, dass mit 3.000,00 € nicht ausgekommen werde, zumal im
Jahr 2005 bereits eine wichtige Expertentagung geplant sei.
Landrat Schwing sagte dazu, diese Diskussion werde
fast jedes Jahr geführt. Bisher habe es in der Jugendhilfeplanung aber noch nie
eine Maßnahme gegeben, die wegen knapper Haushaltsmittel nicht habe in Angriff
genommen werden können. Sollten die für das Jahr 2005 bereitgestellten 3.000.00
€ nicht ausreichen, werden sinnvolle Maßnahmen trotzdem bewilligt werden.
Jugendamtsleiter Winkler bemerkte, er hoffe, dass der Ansatz
für 2005 ausreichen werde.
Kreisrätin Almritter bestätigte die Aussage von
Kreisrat Scherf. Anlässlich der Beratung des Jugendhilfeetats für 2004 sei
gesagt worden, dass der Ansatz für Jugendhilfeplanung 2004 wegen der
Sozialraumanalyse auf 3.000,00 € reduziert, aber in den Folgejahren wieder
erhöht werde. Sie fordere daher, dass dies bereits für 2005 erfolge. Weiter
beantrage sie einen Zuschuss für das Jugendhaus Erlenbach a.Main, weil dort
auch überörtliche Jugendarbeit geleistet werde. Schließlich sei das Jugendhaus,
wie Jugendpflegerin Zink und Jugendpfleger Platz bestätigt hätten,
Ansprechpartner seit der ersten Stunde. Sie bitte in diesem Zusammenhang zu
bedenken, dass Erlenbach a.Main Brennpunkt in sozialer Hinsicht sei.
Landrat Schwing zeigte sich erstaunt über den
Zuschussantrag für das Jugendhaus Erlenbach a.Main, denn bis zur Stunde liege
kein schriftlicher Antrag vor. Sobald die Stadt Erlenbach a.Main einen
entsprechenden Antrag vorlege, werde dieser beraten, jedoch nicht heute anlässlich
der Haushaltsberatung ein Zuschuss gewährt.
Bezüglich des Ansatzes für Jugendhilfeplanung bat
Landrat Schwing, diesen wie vorgeschlagen bestehen zu lassen. Bisher seien für
Jugendhilfeplanung keine großen Beträge erforderliche gewesen. Er versichere,
dass auch künftig keine sinnvolle Maßnahme wegen fehlender Mittel abgelehnt
werde.
Kreisrat Scherf erinnerte daran, dass am 01.10.2003 im
Zusammenhang mit der zweiten Sozialraumanalyse die Befürchtung geäußert worden
sei, dass nach einer Reduzierung des Ansatzes im Jahr 2004 in den Folgejahren
auch keine höheren Mittel für Jugendhilfeplanung zur Verfügung gestellt werden. Er sei
seinerzeit mit einer einmaligen Absenkung des Ansatzes nur im Vertrauen darauf,
dass in den Folgenjahren wieder eine Aufstockung erfolge, einverstanden
gewesen.
Landrat Schwing bat zu bedenken, dass im Jahr 2004
eine schwierige Haushaltssituation bestanden habe und sich der
Jugendhilfeausschuss auf eine Reduzierung des Ansatzes für die
Jugendhilfeplanung verständigt habe, weil die Sozialraumanalyse sonst überhaupt
nicht hätte durchgeführt werden können.
Kreisrätin Almritter erklärte, sie werde nie mehr
zustimmen, wenn gesagt werde, die Reduzierung eines Ansatzes soll nur für ein
Jahr gelten. Dass der Ansatz für Jugendhilfeplanung im Jahr 2005 nur 3.000,00 €
betragen soll, sei für sie Grund, den vorliegenden Haushaltsplanentwurf
abzulehnen.
Kreisrätin Nutz sagte, sie sei zwar auch nicht ganz
einverstanden, dass der Ansatz 2005 für Jugendhilfeplanung nur 3.000,00 €
betragen soll, aber nachdem Landrat Schwing zugesagt habe, dass notwendige
Maßnahmen, auch wenn dadurch der Ansatz überschritten werde, genehmigt werden,
sei sie zufrieden.
Kreisrat Großkinsky erklärte, die Zusage von Landrat
Schwing, dass auch im Jahr 2005 sinnvolle Jugendhilfeplanungs-Maßnahmen, die
den Ansatz überschreiten, genehmigt werden sei für ihn entscheidend.
Landrat Schwing gab zu bedenken, dass, wenn in allen
Bereichen wie gefordert gehandelt würde, könnte der Haushalt nicht abgeglichen
werden. Er schlage vor, jetzt über den vorliegenden Haushaltsentwurf
abzustimmen.
Kreisrätin Almritter betonte, dass es ihr darum gehe,
dass letztes Jahr versichert worden sei, im Jahr 2005 werde der Ansatz für
Jugendhilfeplanung wieder erhöht. Sie sei dafür, dass der Ansatz 2005 auf
5.000,00 € erhöht werden.
Kreisrat Scherf vertrat die gleiche Auffassung wie
Kreisrätin Almritter und meinte, das Theater um den Ansatz für
Jugendhilfeplanung raube der Politik Glaubwürdigkeit, zumal bekannt sei, welche
Meinung die Mitglieder der CSU-Fraktion im Ausschuss vertreten hätten. Die
Gründe für die Haushaltsablehnung der Mitglieder von Bündnis 90/Die Grünen
seien übrigens ganz andere.
Mit 6 : 5 Stimmen fasste der Jugendhilfeausschuss
sodann folgenden
B e s c h l u ß :
Der Haushaltsplan 2005 für das Kreisjugendamt
Miltenberg wird mit
Gesamtausgaben von 5,349.500,00 €
Gesamteinnahmen von 1,040.950,00 €
und einem Zuschussbedarf von 4,308.550,00 €
angenommen und dem Kreistag zur
Verabschiedung empfohlen.