Tagesordnungspunkt

TOP Ö 6: Information über die Umsetzung des SGB II im Landkreis Miltenberg

BezeichnungInhalt
Sitzung:07.10.2004   KT/015/2004 
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Landrat Schwing teilte mit, dass die Umsetzung des SGB II im Landkreis Miltenberg weitgehend in trockenen Tüchern sei. Wichtig sei, dass bis zum Beginn (01.01.2005) kein Tag mehr verloren gehe. Im Kreisausschuss am 29.09.2004 sei bereits mitgeteilt worden, dass der Landkreis Miltenberg ab Januar bis zum Sommer 2004 mit der Agentur für Arbeit Aschaffenburg und Stadt und Landkreis Aschaffenburg verhandelt habe. Parallel dazu habe der Landkreis Miltenberg ab Sommer 2004 mit der Agentur für Arbeit Aschaffenburg Gespräche geführt, weil man gemerkt habe, dass jede Gebietskörperschaft andere Probleme habe. Es sei dazu eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Medizinaldirektor Dr. Dittmeier, Verwaltungsamtmann Vill und Verwaltungsamtmann Beger, gebildet worden. Die Arbeitsgruppe habe die Gespräche unter enormem Zeitdruck geführt und das Optimale ausgehandelt. Trotz unterschiedlicher Positionen seien sich alle einig, dass die Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe richtig sei.

 

Landrat Schwing erinnerte sodann daran, dass der Kreistag am 26.07.2004 über die verschiedenen Umsetzungsmöglichkeiten diskutiert habe. Ihm (Landrat Schwing) wäre die Option am liebsten gewesen. Leider habe es dafür keine Chance gegeben, weil u.a. der Zeitdruck zu groß gewesen sei. Die Verhandlungen mit der Agentur für Arbeit seien seitens des Landkreises Miltenberg aus Verantwortung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern aufgenommen worden. Diese hätte nämlich kein Verständnis dafür, wenn man sich verweigern würde.

 

Der Kreisausschuss habe sich dann am 29.09.2004 eingehend mit der Umsetzung des SGB II im Landkreis Miltenberg befasst. Die anwesenden Vertreter der Agentur für Arbeit hätten bestätigt, dass die Verhandlungsatmosphäre in der Sache konsequent und hart, äußerst konstruktiv und kompromissbereit, zeitlich und inhaltlich zielführend und in hohem Maße vertrauensvoll gewesen sei. Die bisherigen Vertragsverhandlungen seien vom Kreisausschuss einstimmig begrüßt und gebilligt worden. Beschlossen worden sei

-    die Errichtung und Ausgestaltung einer Arbeitsgemeinschaft im Sinne von § 44 b SGB II,

-    durch öffentlich-rechtlichen Vertrag ab 01.10.2004 (als sog. “virtuelle ARGE”),

-    ab 01.01.2005 räumlich untergebracht im Nordflügel des Landratsamtes Miltenberg,

     -    Nutzung der Infrastruktur (Räume, Parkplätze, . . . . . ),

     -    Nutzung der Serviceeinrichtungen (Hausmeister, Reinigung, . . . . . ),

     -    eigener Mietvertrag.

Wesentliche Punkte seien im Konsens verhandelt worden. Detailfragen der Umsetzung sollen bis 30.11.2004 geklärt sein. Es gebe noch 13 ungeklärte Fragen.

 

Verwaltungsamtmann Beger gab folgende wesentliche Inhalte des Vertragsentwurfes bekannt:

-    Struktureller Aufbau der ARGE mit möglichst geringer Kosten- und Personalstruktur,

-    das Personal bleibe beim jeweiligen Dienstherrn, lediglich Personalüberlassung,

-    Personalüberlassung über den eigenen Aufgabenanteil hinaus vereinbar, so dass keine betriebsbedingten Kündigungen ausgesprochen werden müssen,

-    Revisionsklausel für die Festlegung des Aufgabenanteils (10 % Landkreis Miltenberg, 90 % Agentur für Arbeit),

-    dauerhafte Begleitung durch “Steuerungsgruppe” (Vorsitz: Landratsamt) und “begleitende Arbeitsgruppe”,

-    erster Geschäftsführer von der Agentur für Arbeit, Stellvertreter vom Landratsamt,

-    Detailregelungen zur vertrauensvollen Zusammenarbeit.

 

-    Damit seien alle Zielsetzungen des Unternehmensleitbildes erreicht.

 

-    Kommunales Innovationszentrum

     -    eigene kreative Ideen aktiv in Verhandlungen eingebracht.

 

-    Kundenorientierung

     -    Zielsetzung aller Bestrebungen sei die Bearbeitung “aus einer Hand”,

     -    kundennahe Lösung im Interesse der Bürgerinnen und Bürger.

 

-    Mitarbeiterorientierung

     -    Arbeitsplatzsicherung,

     -    Erhalt vorhandener Kompetenzen.

 

-    Wirtschaftliche Verwaltung

     -    hoher Refinanzierungsaspekt durch Personalkostenerstattung und Mieteinnahmen,

     -    Übertragung der Vollzugsaufgaben, Grundsatzentscheidungen kommunaler Aufgaben bleiben weiterhin im Entscheidungsbereich des Landkreises Miltenberg,

     -    Revisionsklausel.

 

-    Gleichwertige Lebensbedingungen

     -    kundenorientierte und finanzierbare Dienstleistung unter Berücksichtigung regionaler

          Interessen,

     -    gemeinsame Verantwortung für eine möglichst effektive Umsetzung der “Hartz IV”-Gesetzgebung.

 

-    Die Verträge seien ausgefertigt und

-    die Umsetzungsgespräche angelaufen

-    Die offizielle Vertragsunterzeichnung erfolge am 11.10.2004.

 

Abschließend stellte Verwaltungsamtmann Beger das Organigramm der Arbeitsgemeinschaft vor.

 

Landrat Schwing bemerkte, dass der Erfolg von der Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter abhänge. Bezüglich des finanziellen Aspektes gehe es jetzt nur um die Einrichtung und den laufenden Betrieb der Arbeitsgemeinschaft. Bei den Ausgaben werden die Leistungen die große Unbekannte sein. Im Gesetz stehe, dass pauschaliert werde. Der hohe Ausländeranteil des Landkreises Miltenberg werde vermutlich dazu führen, dass die Spitze nicht abgedeckt werden könne. Unter Umständen müsse nachgebessert werden.

 

Kreisrätin Wright dankte für die Verhandlungen und den Vertrag. Was jetzt vollzogen werden soll, sei die größte Arbeitsmarktreform, die alle gewollt hätten. Ziel dieser Reform sei die bessere Vermittlung von Arbeitslosen. Fakt sei, dass damit niemand Erfahrung habe, weil es noch nie eine solche Zusammenarbeit zwischen einem Landkreis und der Agentur für Arbeit gegeben habe. Die Bundesregierung habe bezüglich des Vollzugs des SGB II alle Rechte und Pflichten nach unten abgegeben. Landkreisverwaltung und Agentur für Arbeit verdienen großes Lob, weil sie das Beste daraus gemacht hätten. Nach Meinung von Kreisrätin Wright sei es gut, dass keine Option beschlossen worden sei. Langfristig sollte jedoch die Zusammenarbeit innerhalb der Region 1 angestrebt werden.

 

Kreisrätin Wright bat sodann Kreiskämmerer Straub, sich an den Freistaat Bayern zu halten, damit die für die Umsetzung des SGB II vom Bund bereitgestellten Mittel heruntergereicht werden.

 

Kreisrat Dr. Fahn fragte, ob die Bedenken der SPD-Fraktion mit den Ausführungen von Kreisrätin Wright ausgeräumt seien. Was die regionale Zusammenarbeit betreffe, sei er der Meinung, dass die für den Landkreis Miltenberg beschlossene Lösung die bessere sei. Bezüglich “Steuerungsgruppe” und “begleitende Arbeitsgruppe” fragte Kreisrat Dr. Fahn, welche Aufgabenkompetenz diese hätten und welche Kompetenzen dem Kreisausschuss und Kreistag verbleiben.

 

Landrat Schwing sagte dazu, wie es jetzt aussehe, gehen die Überlegungen des Landkreises Aschaffenburg in die gleiche Richtung wie die des Landkreises Miltenberg, nämlich Gründung einer Arbeitsgemeinschaft. Selbst wenn für die Region 1 nur eine Lösung beschlossen würde, müsste es Außenstellen geben. Über das Modell des Landkreises Miltenberg werde übrigens bereits in anderen Landkreisen nachgedacht.

 

Die Fragen von Kreisrat Dr. Fahn beantwortete Verwaltungsamtmann Beger wie folgt: Aufgaben der Steuerungsgruppe, die mindestens einmal jährlich tage, seien strategische Punkte (z.B. Personalentscheidungen). Die begleitende Arbeitsgruppe bereite Sitzungen vor und sei für organisatorische Dinge zuständig.

 

Kreisrat Ripperger stellte fest, dass die Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe die Geburtsstunde einer Mammutbehörde sei. Frage: Was sollen Menschen arbeiten, die nicht vermittelt werden können? Solange keine Arbeitsplätze vorhanden seien, könne niemand vermittelt werden. Schließlich können nicht alle Arbeitslosen 1,00 €-Jobs annehmen. Kreisrat Ripperger bat zu bedenken, dass von SGB II Millionen menschliche Schicksale abhängen. Insbesondere wegen der Unterkunftskosten werde es große soziale Härten geben. Er wünsche sich daher, dass Hilfebedürftige großzügig behandelt werden.

 

Landrat Schwing stimmte zu, dass aufgrund der Reform nicht sofort Arbeitsplätze geschaffen werden. Was die Aussage von Kreisrat Ripperger bezüglich “Mammutbehörde” betreffe, müsse darauf hingewiesen werden, dass das Gegenteil der Fall sein werde. Langfristig werde es für Hilfebedürftige bestimmt Verbesserungen geben. Der Punkt “Unterkunft” werde nicht sofort umgesetzt werden können, denn wenn keine entsprechenden Wohnungen zur Verfügung stehen, werden Hilfebedürftige nicht umziehen können.

 

Kreisrat Andre schloss sich dem Lob und Dank seiner Vorredner an und wies darauf hin, dass mit dem Vertragsabschluss die Gefahr, dass Institutionen gegeneinander arbeiten, gebannt sei. Es könne darauf vertraut werden, dass das Hauptziel, Menschen in Arbeit und Brot zu bringen, gezielt angegangen werde. Auch wenn nicht sofort Arbeitsplätze zur Verfügung stehen, müsse der Versuch gestartet werden. Wichtig sei, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialamtes ihre Sachkompetenz einbringen können.

 

Kreisrat Stappel äußerte sich zutiefst enttäuscht über die Berichterstattung der Presse über die Kreisausschuss-Sitzung vom 29.09.2004. Darin sei ausgeführt, dass sich sämtliche politische Parteien und Gruppierungen an der Diskussion bezüglich SGB II beteiligt und Übereinstimmung erzielt hätten. Frage: Wo bleibe in diesem Bericht die Fraktion Neue Mitte? Es sei gutes Recht der Neuen Mitte, in der Öffentlichkeit so wie die übrigen Parteien und Gruppierungen präsentiert zu werden. Dies sei bisher nicht entsprechend erfolgt. Den Mitgliedern der Neuen Mitte gehe es nicht um Aufwandsentschädigung, sondern um Engagement.

 

Kreisrat Dr. Schüren erinnerte daran, dass Kreisausschuss und Kreistag in den letzten Monaten über die Umsetzung des SGB II kontrovers, aber sachlich diskutiert hätten. Schließlich gehe es darum, Arbeitslose zu vermitteln, sofern sie dazu in der Lage seien. Den betroffenen Menschen sollten heute folgendes signalisiert werden:

-    Die bezüglich der Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe errichtete Arbeitsgemeinschaft zwischen dem Landkreis Miltenberg und der Agentur für Arbeit Aschaffenburg werde funktionieren.

-    Das Konzept werde von allen politischen Parteien und Gruppierungen des Kreistages getragen.

-    Über die weiteren Schritte werde zu gegebener Zeit beraten und entschieden.

 

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