Tagesordnungspunkt
TOP Ö 5: Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe: - Sachstandsbericht - Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 26.07.2004 KT/013/2004 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Kreisrat Dr. Kaiser erklärte unter Hinweis auf die
Geschäftsordnung für den Kreistag, dass er namens der SPD-Fraktion dem
Beschluss des Kreisausschusses vom 22.07.2004 bezüglich der Klageerhebung gegen das "Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen
am Arbeitsmarkt" (“Hartz IV”) widerspreche. Es handele sich hier um eine
Entscheidung von weitreichender Bedeutung, dass man nicht so weit gehen dürfe,
den Gesetzgeber wegen Nichteinhaltung der Verfassung zu verklagen. Über eine
Klageerhebung in einer so bedeutenden Angelegenheit sollte nach Meinung der
SPD-Fraktion der Kreistag entscheiden.
Aus den Internetseiten des Deutschen und
des Bayer. Landkreistages habe er (Kreisrat Dr. Kaiser) erfahren, dass nach
Inkrafttreten des Gesetzes geklagt werden soll. Das würde bedeuten, dass der
Landkreis Miltenberg die Einführung des Gesetzes zum 01.01.2005 verhindern
wolle. Die Ermächtigung zur Klageerhebung durch die Verwaltung könne nach
Meinung von Kreisrat Dr. Kaiser weder der Kreisausschuss, noch der Kreistag
aussprechen, weil beide Gremien nicht die Begründung kennen. Er werde den Kreisausschussbeschluss
vom 22.07.2004 rechtsaufsichtlich überprüfen lassen.
Landrat Schwing stellte fest, dass
Kreisrat Dr. Kaiser einen Geschäftsordnungsantrag gestellt habe, über den
abgestimmt werden müsse. Er (Landrat Schwing) wolle dazu folgendes sagen: Er
habe den Beschluss des Kreisausschusses zur Klageerhebung nicht leichtfertig
unterbreitet, sondern juristisch überprüfen lassen. Der Deutsche und der Bayer.
Landkreistag hätten einstimmig beschlossen, dass erst nach Inkrafttreten des
Gesetzes geklagt werde. Ursprünglich sei eine einstweilige Anordnung erwogen
worden. Davon sei man zwischenzeitlich abgerückt, weil die Bundesregierung
deutlich nachgebessert habe.
Landrat Schwing bat weiter zu bedenken,
dass “Hartz IV” der zweite rechtswidrige Durchgriff des Bundes nach der
Grundsicherung sei. Bereits zum zweiten Mal weise der Bund den Kommunen
Aufgaben ohne Finanzausgleich zu. So könne es nicht mehr weitergehen. Er
schlage daher Ablehnung des SPD-Antrages vor.
In der daraufhin erfolgten Abstimmung
lehnte der Kreistag den Geschäftsordnungsantrag der SPD-Fraktion bezüglich des
Kreisausschussbeschlusses vom 22.07.2004 mit Stimmenmehrheit ab.
Landrat Schwing führte sodann aus, dass er die
Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe “Hartz IV” ausdrücklich
begrüße. Die beste Lösung wäre seiner Meinung nach die Ansiedlung nur bei den
Kommunen oder die zweite Möglichkeit, Ansiedlung bei der Bundesagentur für
Arbeit. Nur so könnten Synergieeffekte gezogen werden. In zahlreichen
Diskussionen habe das Ergebnis durch viele Kompromisse nicht verbessert werden
können. Bedauerlich sei, dass sich die kommunale Seite habe
auseinanderdividieren lassen; der Deutsche Städtetag sei ausgeschert und habe
allein Verhandlungen mit dem Bundesministerium geführt. Daraufhin sei der
Eindruck entstanden, dass alle Betroffenen zugestimmt hätten. Auf Druck der
Bundesländer habe es dann erhebliche Bewegung gegeben, woraufhin der Bund seine
Zahlungen erheblich aufgestockt habe. Die gesamte Reform sei nun von folgenden
Bedingungen geprägt:
Was ist “Hartz IV”?
- Gesetzespakete
Hartz I bis III:
(Minijobs,
Personalservice-Agentur, Ich-AG, Neuorganisation Bundesagentur)
- “Hartz
IV”: Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe
Welches Ziel verfolgt “Hartz IV”?
Grundsatz: “Fördern und fordern”
- Geringere
Leistungen zwingen die Arbeitslosen, stärker nach einem Job zu suchen
- Arbeitslose
müssen jeden zumutbaren Job annehmen
- Arbeitslose
sollen besser betreut werden
Was ändert sich durch “Hartz IV”?
- Leistungen
für Hilfeempfänger teilweise beträchtlich
- Zuständigkeiten
Welche Leistungen wurden bisher von wem
gewährt?
- Arbeitslosengeld
(beitragsfinanziert) Bundesagentur
- Arbeitslosenhilfe
(steuerfinanziert) ca. 1.820 Bundesagentur
- Hilfe
zum Lebensunterhalt nach dem BSHG
ca.
930 Bedarfsgemeinschaften Landkreis
Miltenberg
- Grundsicherung
im Alter und bei Erwerbsminderung
ca.
300 Bedarfsgemeinschaften Landkreis
Miltenberg
Wer ist künftig für welche Leistungen
zuständig?
- Eingliederungsmaßnahmen Bundesagentur
- Feststellung der Erwerbsfähigkeit und Hilfsbedürftigkeit Bundesagentur
- Bewilligung und Auszahlung der Regelsätze Bundesagentur
- Bewilligung und Auszahlung der Unterkunfts-
und Heiz-
kosten sowie wenige einmalige Beihilfen Kommune
- Sonderaufgaben (Betreuung minderjähriger
oder behinderter
Kinder sowie häusliche Pflege von
Angehörigen, Schuldner-
beratung, psychosoziale Betreuung, Suchtberatung) Kommune
Wer erhält ab
01.01.2005 welche Leistungen?
- Arbeitslosengeld I (Dauer ein Jahr)
- Arbeitslosengeld II (eigentlich
Sozialhilfe):
Menschen mit längerer Arbeitslosigkeit und
erwerbsfähige Sozialhilfeempfänger
ca. 2.800 Bedarfsgemeinschaften
(Zuständigkeit offen)
- Grundsicherung im Alter und Erwerbsminderung
(ca. 300 Bedarfsgemeinschaften)
- Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII (ca.
100 Bedarfsgemeinschaften)
Wie hoch ist das
Arbeitslosengeld?
- Arbeitslosengeld I: abhängig vom letzten Einkommen
- Arbeitslosengeld II: Westen: 345,00 €/Monat,
Osten: 331,00 €/Monat,
- dazu
Geld für Unterkunft und Heizung soweit angemessen
(für 1 Person-Haushalt ca. 310,00 €)
- Pauschalen
für nicht beschäftigte Ehepartner und Kinder
(207,00 € für Kinder bis 14 Jahren,
276,00 € für Kinder ab 15 Jahren)
abzüglich Einkommen Ehegatten,
Kindergeld, Renten usw.
Was
ändert sich für Hilfebezieher finanziell?
Voraussetzung
für Leistungsgewährung:
- Verzehr der eigenen Ersparnisse,
geschützt nach Alter bis zu 13.000,00 €
sowie Beiträge zur Alterssicherung
- Prüfung des Einkommens des Lebenspartners
- Evtl. Veräußerung von Wohneigentum
- Leistungskürzung bei Nichtannahme eines
angebotenen Jobs
Welche
Folgen hat dies für den Landkreis Miltenberg?
- Arbeitsgemeinschaft mit der Bundesagentur
- Zusammenarbeit unterhalb der
Arbeitsgemeinschaft
- Optionsmöglichkeit
Aspekte der möglichen Umsetzungsalternativen, Grundsatz “Abstimmung in der Region”
Arbeitsgemeinschaft
(gemeinsame Aufgabenwahrnehmung):
- Nutzung der Synergieeffekte
- Kundenfreundlichkeit
- Aufgabe Selbstverwaltungsrecht
- Mitverantwortung bei schlechter Arbeit
- Verteilung der Mittel allein durch den Bund
- Personalüberhang von ca. 11 Mitarbeitern
- Entscheidungen nur im Konsens mit der
Bundesagentur
Kooperation
(Zusammenarbeit unterhalb der Arbeitsgemeinschaft):
- geringe Gefahr der Institutionalisierung von
Arbeitsgemeinschaften
- Offenhalten eines späteren Eintritts in die
Arbeitsgemeinschaft oder Option
- doppelter Behördenaufbau
- geringeres “Beteiligungsrisiko”
- Personalüberhang ca. 8 Mitarbeiter
Option
(Aufgabenwahrnehmung durch den Landkreis):
- Optionierung gemeinsam in der Region
- Nutzung Synergieeffekte
- eigene Lösungen
- Zeitdruck
- geringe Chancen
- Personalbedarf ca. 31 Mitarbeiter
- Kostendeckung.
Landrat
Schwing teilte weiter mit, dass noch in den Sternen stehe, ob nachgebessert
werde. Eine Umfrage habe ergeben, dass der Landkreis Miltenberg in Unterfranken
mit am stärksten belastet werde, wofür es zwei Gründe gebe: Viele Wechsler
(mehr Arbeitslose als Sozialhilfeempfänger) und ein hoher Ausländeranteil. Die
Landkreisverwaltung habe der Aschaffenburger Agentur für Arbeit bereits vor
einigen Wochen einen Fragenkatalog zugesandt, aber bis heute keine Antwort
erhalten. Aus Gesprächen mit Vertretern der Agentur sei bekannt, dass alles mit
“heißer Nadel gestrickt” sei. Es gebe u.a. Probleme mit der EDV, zumindest in
der Anfangszeit. Aus diesem Grund habe der Landrat vorgeschlagen, den
Kreisausschuss über die weitere Vorgehensweise des Landkreises Miltenberg
hinsichtlich der Umsetzung des SGB II entscheiden zu lassen.
Kreisrat
Dr. Schüren bemerkte, dass es zu den drei genannten Varianten eine vierte gebe,
weil die Arbeitsgemeinschaft zwei Varianten enthalte. Zweite Variante sei die
Bildung einer Arbeitsgemeinschaft innerhalb der Region 1. Dies wäre möglich und
sinnvoll, weil Synergieeffekte gemeinsam genutzt werden könnten. Unter Hinweis
darauf, dass heute in Aschaffenburg eine Kreistagssitzung stattfinde, in
welcher möglicherweise eine Arbeitsgemeinschaft beschlossen werde, bemerkte
Kreisrat Dr. Schüren, dass sich der Landkreis Miltenberg immer rühme, vorn
dranzustehen, aber im Punkt “Umsetzungsstrategie” hinten dran sei. Diese Frage
hätte seiner Meinung nach schon im Vorfeld entschieden werden können. Jetzt
stehe man unter Zeitdruck und müsse voraussichtlich in der Sommerpause eine
Kreisausschusssitzung abhalten. Er glaube, dass kaum ein Kreistagsmitglied in
der Lage sei, die Vor- und Nachteile der von Landrat Schwing genannten Dinge
auszuloten. Die “Option” werde der Landkreis Miltenberg streichen können, so
dass noch die Möglichkeiten Arbeitsgemeinschaft und Kooperation verbleiben. Der
Landkreis Miltenberg habe zwar keinen Einfluss darauf, was in Aschaffenburg
entschieden werde, aber eine Zusammenarbeit innerhalb der Region 1 wäre
sinnvoll, so wie dies z.B. bei der ZENTEC GmbH praktiziert werde. Leider
diskutiere der Kreistag Miltenberg zu spät über diese Variante.
Landrat
Schwing widersprach dem Vorwurf von Kreisrat Dr. Schüren, der weil Landkreis
Miltenberg von Anfang an alle Gespräche mit der Bundesagentur für Arbeit in
Abstimmung mit Stadt und Landkreis Aschaffenburg geführt habe. Wenn sich der
Kreistag Aschaffenburg heute für die Arbeitsgemeinschaft entscheide, sei noch
lange nicht gesagt, ob er mit dem Landkreis Miltenberg zusammenarbeiten wolle.
Aus Gesprächen sei bekannt, dass der Landkreis Aschaffenburg eine
Arbeitsgemeinschaft auf Landkreisebene bevorzuge. Im übrigen gebe es gute
Gründe, zu überlegen, ob eine Arbeitsgemeinschaft auf Landkreisebene oder eine
Arbeitsgemeinschaft auf Regionsebene die sinnvollste Lösung sei. Außenstellen
werde es mit Sicherheit geben müssen. Diese Entscheidung können jedoch nur
Fachleute treffen.
Kreisrat
Kern sagte, allen Fraktionen sei wichtig, dass das SGB II zum 01.01.2005 in
Kraft trete, denn der Kreistag trage Verantwortung für seine Bürgerinnen und
Bürger. Er wies sodann darauf hin, dass die Mitglieder des Kreisausschusses am
22.07.2004 eine Vorlage mit 10 Mio € jährlichen Mehrkosten erhalten hätten und
heute nur 3,3 Mio € genannt worden seien. Diese Zahlen seien für ihn noch nicht
eindeutig nachvollziehbar. Die Mitglieder der SPD-Fraktion seien der Meinung,
dass aufgrund der Zeitnot eine Arbeitsgemeinschaft gegründet werden müsse.
Außerdem habe der Kreistag genügend Zeit gehabt, einen Grundsatzbeschluss zu
fassen. Die Empfehlung, den Kreisausschuss zur Entscheidung über die weitere
Vorgehensweise zu ermächtigen, werde von der SPD-Fraktion abgelehnt.
Landrat
Schwing bemerkte zu den im Kreisausschuss genannten Mehrkosten von 7 Mio € bis
10 Mio € jährlich, dass gegengerechnet werden müsse, was der Landkreis
Miltenberg von Bund und Land erhalte. Schwierigkeit des Landkreises Miltenberg
sei, dass im Januar der Haushalt aufgestellt werden müsse und nur bis 30.06.
Zeit sei, einen Nachtragshaushalt aufzustellen. Aus diesem Grund sei der
Kreisausschuss das richtige Gremium für die Entscheidung über die weitere
Vorgehensweise des Landkreises Miltenberg bezüglich SGB II.
Kreisrat
Scherf vertrat ebenfalls die Meinung, dass eine so weitreichende Entscheidung
dem Kreistag vorbehalten bleiben sollte. Im übrigen sei er befremdet darüber,
dass die Landkreisverwaltung zwischen Deutschen und Ausländern unterteile.
Kreisrätin
Wright erklärte, die Bürgerinnen und Bürger nerve nichts mehr als die lange
Dauer bis eine Entscheidung gefallen sei. Dass die Entscheidung bezüglich
“Hartz IV” anstehe, sei schon lange bekannt. Der Vermittlungsausschuss habe am
30.06.2004 entschieden. Heute sei der 26.07.2004 und der Kreistag Miltenberg
halte sich noch immer alles offen und gerate unter Zeitdruck. Dies sei
bedauerlich für die Menschen, die ab 01.01.2005 die ihnen zustehenden Leistungen erhalten müssen. Wenn sich die
Mitglieder der SPD-Fraktion nicht aus anderen Landkreisen Unterlagen beschafft
hätten, hätten sie heute keine Ahnung. Unter Hinweis darauf, dass die
SPD-Fraktion beantragt habe, zur Kreisausschuss- oder Kreistagssitzung einen
Vertreter der Agentur für Arbeit Aschaffenburg einzuladen, bemerkte Kreisrätin
Wright, dass dies in anderen Landkreisen erfolgt sei. Für den Kreisausschuss
bzw. Kreistag Miltenberg habe Landrat Schwing dies jedoch für entbehrlich
gehalten. Er schüre vielmehr Angst bei den Betroffenen wie bezüglich der
Grundsicherung. Sie (Kreisrätin Wright) halte es nicht für richtig, dass der
Kreisausschuss ermächtigt werden soll, über die weitere Vorgehensweise des
Landkreises Miltenberg hinsichtlich der Umsetzung des SGB II zu entscheiden.
Kreisrätin
Almritter forderte, dass der Kreistag heute und nicht der Kreisausschuss über die
Umsetzungsvariante für den Landkreis Miltenberg entscheide. Anschließend könne
geprüft werden, welche Zusammenarbeit innerhalb der Region 1 möglich sei. Sie
machte darauf aufmerksam, dass die Mittel, die der Bund zur Verfügung stelle,
im “Windhundverfahren” vergeben werden. Wenn der Landkreis Miltenberg heute
keine Entscheidung treffe, erhalte er von den zur Verfügung stehenden 100 Mio €
nichts. Sie mache Landrat Schwing persönlich dafür verantwortlich, wenn der
Landkreis Miltenberg leer ausgehe. Erwähnenswert sei noch, dass der Landkreis
Aschaffenburg für 2.800 Bedarfsgemeinschaften 2,8 Mio € im Haushalt eingestellt
habe, während der Landkreis Miltenberg für 930 Bedarfsgemeinschaften mit 7 Mio
€ bis 10 Mio € Mehrkosten rechne.
Landrat Schwing wies darauf hin, dass den
Zeitdruck allein der Bund zu vertreten habe. Seit Bekanntgabe des Zeitpunktes
30.06.2004 habe die Landkreisverwaltung unverzüglich mit Stadt und Landkreis
Aschaffenburg Gespräche geführt und die Angelegenheit vorbereitet.
Kreisrat Dr. Kaiser kritisierte, dass der
Vermittlungsausschuss zu lange beraten habe. Tatsache sei, dass andere
Landkreise mit ihrer Entscheidung nicht länger zuwarten. So werde z.B. der
Stadtrat Würzburg am 29.07.2004 über die endgültige Lösung entscheiden. Der
Landkreis Miltenberg sei halt wieder einmal hinten dran. Der Aussage von
Landrat Schwing in der letzten Kreisausschusssitzung, dass Grund für den
flächendeckenden Widerstand in Bayern die Landräte seien, müsse widersprochen
werden. In der “Main-Post” sei zu lesen gewesen, dass der Würzburger Landrat
Zorn den Bund sogar gelobt habe. Zufrieden seien auch die Bundesregierung, die
Staatsregierung und der Bayer. Städtetag. Von einer Klage sei nichts zu hören.
Nachdem der Landkreis Miltenberg wieder einmal allein dastehe, sei er (Kreisrat
Dr. Kaiser) der Meinung, dass der Kreistag heute eine Grundsatzentscheidung
treffen und der Kreisausschuss dann über Details entscheiden sollte, denn jeder
Tag sei wichtig. Es gehe schließlich nur noch um die Varianten Arbeitsgemeinschaft
und Kooperation. Die Variante Kooperation wäre für die betroffenen Bürger und
Bürgerinnen nicht gut. Die Tür zu Aschaffenburg sei noch nicht zu. Sollte eine
gemeinsame Lösung in der Region 1 nicht möglich sein, bliebe nur die Variante Arbeitsgemeinschaft
übrig.
Kreisrat Zöller äußerte sich verärgert
darüber, wie argumentiert werde. Es sei unredlich, von Zeitdruck zu sprechen.
Schließlich hätten Bundesregierung und Bundesrat erst nach neuerlichen
Verhandlungen im Vermittlungsausschuss am 30.06.2004 das Gesetz beschlossen.
Bereits im Dezember 2003 habe der Vermittlungsausschuss das Optionsmodelle
beschlossen und die Bundesregierung aufgefordert, hierfür die Voraussetzungen
zu schaffen. Die Option werde für richtig gehalten, weil man damit näher am
Menschen sei. Der Landkreisverwaltung nun vorzuwerfen, sie habe bisher nicht
genügend getan, sei schäbig.
Kreisrat Andre vertrat die Meinung, dass
die Kommunen besser als die Arbeitsagenturen in der Lage seien, das Gesetz
umzusetzen. Die Finanzierung sei so weit gesichert, dass das Gesetz zum
01.01.2005 umgesetzt werden könne. Es gehe darum, Langzeitarbeitslosen zu
helfen, nicht darum, wie die Auszahlung der Gelder erfolge. Damit hätten die
Kommunen mehr Erfahrung.
Kreisrat Ripperger sagte, er verstehe die
Aufregung der SPD-Fraktion nicht. Über Zeitdruck zu diskutieren sei nicht
notwendig. Die Arbeitsagentur habe sich bereits schriftlich an die Bezieher von
Arbeitslosenhilfe gewandt und um das Ausfüllen und die Rückgabe eines
Fragebogens gebeten. Für ihn (Kreisrat Ripperger) wäre es interessant, von der
SPD-Fraktion zu erfahren, wie es künftig mit Arbeitsmöglichkeiten stehe.
Verwaltungsamtmann Vill gab dazu bekannt,
dass Arbeitsplätze weder eine Kommune noch die Arbeitsagentur schaffen könne.
Arbeitsmöglichkeiten gebe es höchstens auf dem zweiten Arbeitsmarkt. Man hoffe
hier auf die Mitarbeit der Gemeinden bezüglich Beschäftigungsgemeinschaften,
AB-Maßnahmen usw.
Kreisrat Oberle bemerkte, dass die
Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe etwas Gutes bewirken solle.
Die Variante Arbeitsgemeinschaft mit hoher Einwirkung der Bundesagentur sei für
ihn nicht vorstellbar. Feststellung der Erwerbsunfähigkeit und der
Hilfeleistung, Auszahlung der Regelsätze, Unterkunfts- und Heizkosten sowie
Organisation würden dann künftig in der Zuständigkeit der Bundesagentur liegen
und der Landkreis Miltenberg hätte nur geringe Einwirkungsmöglichkeiten. Nach
Meinung von Kreisrat Oberle sei bei der Umsetzung neuer Gesetze hohe Skepsis
angesagt, weil die Ausführungsbedingungen bisher immer nicht gepasst hätten.
Der Kreistag fasste sodann auf Empfehlung
des Kreisausschusses vom 22.07.2004 mit Stimmenmehrheit folgenden
B e s c h l u s s :
Der Kreisausschuss wird ermächtigt, über die weitere
Vorgehensweise des Landkreises Miltenberg hinsichtlich der Umsetzung des SGB II
zu entscheiden.