Tagesordnungspunkt

TOP Ö 5: Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe: - Sachstandsbericht - Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise

BezeichnungInhalt
Sitzung:26.07.2004   KT/013/2004 
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Kreisrat Dr. Kaiser erklärte unter Hinweis auf die Geschäftsordnung für den Kreistag, dass er namens der SPD-Fraktion dem Beschluss des Kreisausschusses vom 22.07.2004 bezüglich der Klageerhebung gegen das "Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" (“Hartz IV”) widerspreche. Es handele sich hier um eine Entscheidung von weitreichender Bedeutung, dass man nicht so weit gehen dürfe, den Gesetzgeber wegen Nichteinhaltung der Verfassung zu verklagen. Über eine Klageerhebung in einer so bedeutenden Angelegenheit sollte nach Meinung der SPD-Fraktion der Kreistag entscheiden.

 

Aus den Internetseiten des Deutschen und des Bayer. Landkreistages habe er (Kreisrat Dr. Kaiser) erfahren, dass nach Inkrafttreten des Gesetzes geklagt werden soll. Das würde bedeuten, dass der Landkreis Miltenberg die Einführung des Gesetzes zum 01.01.2005 verhindern wolle. Die Ermächtigung zur Klageerhebung durch die Verwaltung könne nach Meinung von Kreisrat Dr. Kaiser weder der Kreisausschuss, noch der Kreistag aussprechen, weil beide Gremien nicht die Begründung kennen. Er werde den Kreisausschussbeschluss vom 22.07.2004 rechtsaufsichtlich überprüfen lassen.

 

Landrat Schwing stellte fest, dass Kreisrat Dr. Kaiser einen Geschäftsordnungsantrag gestellt habe, über den abgestimmt werden müsse. Er (Landrat Schwing) wolle dazu folgendes sagen: Er habe den Beschluss des Kreisausschusses zur Klageerhebung nicht leichtfertig unterbreitet, sondern juristisch überprüfen lassen. Der Deutsche und der Bayer. Landkreistag hätten einstimmig beschlossen, dass erst nach Inkrafttreten des Gesetzes geklagt werde. Ursprünglich sei eine einstweilige Anordnung erwogen worden. Davon sei man zwischenzeitlich abgerückt, weil die Bundesregierung deutlich nachgebessert habe.

 

Landrat Schwing bat weiter zu bedenken, dass “Hartz IV” der zweite rechtswidrige Durchgriff des Bundes nach der Grundsicherung sei. Bereits zum zweiten Mal weise der Bund den Kommunen Aufgaben ohne Finanzausgleich zu. So könne es nicht mehr weitergehen. Er schlage daher Ablehnung des SPD-Antrages vor.

 

In der daraufhin erfolgten Abstimmung lehnte der Kreistag den Geschäftsordnungsantrag der SPD-Fraktion bezüglich des Kreisausschussbeschlusses vom 22.07.2004 mit Stimmenmehrheit ab.

 

Landrat Schwing führte sodann aus, dass er die Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe “Hartz IV” ausdrücklich begrüße. Die beste Lösung wäre seiner Meinung nach die Ansiedlung nur bei den Kommunen oder die zweite Möglichkeit, Ansiedlung bei der Bundesagentur für Arbeit. Nur so könnten Synergieeffekte gezogen werden. In zahlreichen Diskussionen habe das Ergebnis durch viele Kompromisse nicht verbessert werden können. Bedauerlich sei, dass sich die kommunale Seite habe auseinanderdividieren lassen; der Deutsche Städtetag sei ausgeschert und habe allein Verhandlungen mit dem Bundesministerium geführt. Daraufhin sei der Eindruck entstanden, dass alle Betroffenen zugestimmt hätten. Auf Druck der Bundesländer habe es dann erhebliche Bewegung gegeben, woraufhin der Bund seine Zahlungen erheblich aufgestockt habe. Die gesamte Reform sei nun von folgenden Bedingungen geprägt:

 

Was ist “Hartz IV”?

-    Gesetzespakete Hartz I bis III:

     (Minijobs, Personalservice-Agentur, Ich-AG, Neuorganisation Bundesagentur)

-    “Hartz IV”: Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe

 

Welches Ziel verfolgt “Hartz IV”?

Grundsatz: “Fördern und fordern”

-    Geringere Leistungen zwingen die Arbeitslosen, stärker nach einem Job zu suchen

-    Arbeitslose müssen jeden zumutbaren Job annehmen

-    Arbeitslose sollen besser betreut werden

 

Was ändert sich durch “Hartz IV”?

-    Leistungen für Hilfeempfänger teilweise beträchtlich

-    Zuständigkeiten

 

Welche Leistungen wurden bisher von wem gewährt?

-    Arbeitslosengeld (beitragsfinanziert)                                                   Bundesagentur

-    Arbeitslosenhilfe (steuerfinanziert) ca. 1.820                                      Bundesagentur

-    Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem BSHG

     ca. 930 Bedarfsgemeinschaften                                                         Landkreis Miltenberg

-    Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

     ca. 300 Bedarfsgemeinschaften                                                         Landkreis Miltenberg

 

Wer ist künftig für welche Leistungen zuständig?

-    Eingliederungsmaßnahmen                                                                Bundesagentur

-    Feststellung der Erwerbsfähigkeit und Hilfsbedürftigkeit                    Bundesagentur

-    Bewilligung und Auszahlung der Regelsätze                                      Bundesagentur

-    Bewilligung und Auszahlung der Unterkunfts- und Heiz-

     kosten sowie wenige einmalige Beihilfen                                            Kommune

-    Sonderaufgaben (Betreuung minderjähriger oder behinderter

     Kinder sowie häusliche Pflege von Angehörigen, Schuldner-

     beratung, psychosoziale Betreuung, Suchtberatung)                         Kommune

 

Wer erhält ab 01.01.2005 welche Leistungen?

-    Arbeitslosengeld  I (Dauer ein Jahr)

-    Arbeitslosengeld II (eigentlich Sozialhilfe):

     Menschen mit längerer Arbeitslosigkeit und erwerbsfähige Sozialhilfeempfänger

     ca. 2.800 Bedarfsgemeinschaften (Zuständigkeit offen)

-    Grundsicherung im Alter und Erwerbsminderung (ca. 300 Bedarfsgemeinschaften)

-    Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII (ca. 100 Bedarfsgemeinschaften)

 

Wie hoch ist das Arbeitslosengeld?

-    Arbeitslosengeld  I: abhängig vom letzten Einkommen

-    Arbeitslosengeld II: Westen: 345,00 €/Monat, Osten: 331,00 €/Monat,

     -    dazu Geld für Unterkunft und Heizung soweit angemessen

          (für 1 Person-Haushalt ca. 310,00 €)

     -    Pauschalen für nicht beschäftigte Ehepartner und Kinder

          (207,00 € für Kinder bis 14 Jahren, 276,00 € für Kinder ab 15 Jahren)

          abzüglich Einkommen Ehegatten, Kindergeld, Renten usw.

 

Was ändert sich für Hilfebezieher finanziell?

Voraussetzung für Leistungsgewährung:

-    Verzehr der eigenen Ersparnisse,

     geschützt nach Alter bis zu 13.000,00 € sowie Beiträge zur Alterssicherung

-    Prüfung des Einkommens des Lebenspartners

-    Evtl. Veräußerung von Wohneigentum

-    Leistungskürzung bei Nichtannahme eines angebotenen Jobs

 

Welche Folgen hat dies für den Landkreis Miltenberg?

-    Arbeitsgemeinschaft mit der Bundesagentur

-    Zusammenarbeit unterhalb der Arbeitsgemeinschaft

-    Optionsmöglichkeit

 

Aspekte der möglichen Umsetzungsalternativen, Grundsatz “Abstimmung in der Region”

 

Arbeitsgemeinschaft (gemeinsame Aufgabenwahrnehmung):

-    Nutzung der Synergieeffekte

-    Kundenfreundlichkeit

-    Aufgabe Selbstverwaltungsrecht

-    Mitverantwortung bei schlechter Arbeit

-    Verteilung der Mittel allein durch den Bund

-    Personalüberhang von ca. 11 Mitarbeitern

-    Entscheidungen nur im Konsens mit der Bundesagentur

 

Kooperation (Zusammenarbeit unterhalb der Arbeitsgemeinschaft):

-    geringe Gefahr der Institutionalisierung von Arbeitsgemeinschaften

-    Offenhalten eines späteren Eintritts in die Arbeitsgemeinschaft oder Option

-    doppelter Behördenaufbau

-    geringeres “Beteiligungsrisiko”

-    Personalüberhang ca. 8 Mitarbeiter

 

Option (Aufgabenwahrnehmung durch den Landkreis):

-    Optionierung gemeinsam in der Region

-    Nutzung Synergieeffekte

-    eigene Lösungen

-    Zeitdruck

-    geringe Chancen

-    Personalbedarf ca. 31 Mitarbeiter

-    Kostendeckung.

 

Landrat Schwing teilte weiter mit, dass noch in den Sternen stehe, ob nachgebessert werde. Eine Umfrage habe ergeben, dass der Landkreis Miltenberg in Unterfranken mit am stärksten belastet werde, wofür es zwei Gründe gebe: Viele Wechsler (mehr Arbeitslose als Sozialhilfeempfänger) und ein hoher Ausländeranteil. Die Landkreisverwaltung habe der Aschaffenburger Agentur für Arbeit bereits vor einigen Wochen einen Fragenkatalog zugesandt, aber bis heute keine Antwort erhalten. Aus Gesprächen mit Vertretern der Agentur sei bekannt, dass alles mit “heißer Nadel gestrickt” sei. Es gebe u.a. Probleme mit der EDV, zumindest in der Anfangszeit. Aus diesem Grund habe der Landrat vorgeschlagen, den Kreisausschuss über die weitere Vorgehensweise des Landkreises Miltenberg hinsichtlich der Umsetzung des SGB II entscheiden zu lassen.

 

Kreisrat Dr. Schüren bemerkte, dass es zu den drei genannten Varianten eine vierte gebe, weil die Arbeitsgemeinschaft zwei Varianten enthalte. Zweite Variante sei die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft innerhalb der Region 1. Dies wäre möglich und sinnvoll, weil Synergieeffekte gemeinsam genutzt werden könnten. Unter Hinweis darauf, dass heute in Aschaffenburg eine Kreistagssitzung stattfinde, in welcher möglicherweise eine Arbeitsgemeinschaft beschlossen werde, bemerkte Kreisrat Dr. Schüren, dass sich der Landkreis Miltenberg immer rühme, vorn dranzustehen, aber im Punkt “Umsetzungsstrategie” hinten dran sei. Diese Frage hätte seiner Meinung nach schon im Vorfeld entschieden werden können. Jetzt stehe man unter Zeitdruck und müsse voraussichtlich in der Sommerpause eine Kreisausschusssitzung abhalten. Er glaube, dass kaum ein Kreistagsmitglied in der Lage sei, die Vor- und Nachteile der von Landrat Schwing genannten Dinge auszuloten. Die “Option” werde der Landkreis Miltenberg streichen können, so dass noch die Möglichkeiten Arbeitsgemeinschaft und Kooperation verbleiben. Der Landkreis Miltenberg habe zwar keinen Einfluss darauf, was in Aschaffenburg entschieden werde, aber eine Zusammenarbeit innerhalb der Region 1 wäre sinnvoll, so wie dies z.B. bei der ZENTEC GmbH praktiziert werde. Leider diskutiere der Kreistag Miltenberg zu spät über diese Variante.

 

Landrat Schwing widersprach dem Vorwurf von Kreisrat Dr. Schüren, der weil Landkreis Miltenberg von Anfang an alle Gespräche mit der Bundesagentur für Arbeit in Abstimmung mit Stadt und Landkreis Aschaffenburg geführt habe. Wenn sich der Kreistag Aschaffenburg heute für die Arbeitsgemeinschaft entscheide, sei noch lange nicht gesagt, ob er mit dem Landkreis Miltenberg zusammenarbeiten wolle. Aus Gesprächen sei bekannt, dass der Landkreis Aschaffenburg eine Arbeitsgemeinschaft auf Landkreisebene bevorzuge. Im übrigen gebe es gute Gründe, zu überlegen, ob eine Arbeitsgemeinschaft auf Landkreisebene oder eine Arbeitsgemeinschaft auf Regionsebene die sinnvollste Lösung sei. Außenstellen werde es mit Sicherheit geben müssen. Diese Entscheidung können jedoch nur Fachleute treffen.

 

Kreisrat Kern sagte, allen Fraktionen sei wichtig, dass das SGB II zum 01.01.2005 in Kraft trete, denn der Kreistag trage Verantwortung für seine Bürgerinnen und Bürger. Er wies sodann darauf hin, dass die Mitglieder des Kreisausschusses am 22.07.2004 eine Vorlage mit 10 Mio € jährlichen Mehrkosten erhalten hätten und heute nur 3,3 Mio € genannt worden seien. Diese Zahlen seien für ihn noch nicht eindeutig nachvollziehbar. Die Mitglieder der SPD-Fraktion seien der Meinung, dass aufgrund der Zeitnot eine Arbeitsgemeinschaft gegründet werden müsse. Außerdem habe der Kreistag genügend Zeit gehabt, einen Grundsatzbeschluss zu fassen. Die Empfehlung, den Kreisausschuss zur Entscheidung über die weitere Vorgehensweise zu ermächtigen, werde von der SPD-Fraktion abgelehnt.

 

Landrat Schwing bemerkte zu den im Kreisausschuss genannten Mehrkosten von 7 Mio € bis 10 Mio € jährlich, dass gegengerechnet werden müsse, was der Landkreis Miltenberg von Bund und Land erhalte. Schwierigkeit des Landkreises Miltenberg sei, dass im Januar der Haushalt aufgestellt werden müsse und nur bis 30.06. Zeit sei, einen Nachtragshaushalt aufzustellen. Aus diesem Grund sei der Kreisausschuss das richtige Gremium für die Entscheidung über die weitere Vorgehensweise des Landkreises Miltenberg bezüglich SGB II.

 

Kreisrat Scherf vertrat ebenfalls die Meinung, dass eine so weitreichende Entscheidung dem Kreistag vorbehalten bleiben sollte. Im übrigen sei er befremdet darüber, dass die Landkreisverwaltung zwischen Deutschen und Ausländern unterteile.

 

Kreisrätin Wright erklärte, die Bürgerinnen und Bürger nerve nichts mehr als die lange Dauer bis eine Entscheidung gefallen sei. Dass die Entscheidung bezüglich “Hartz IV” anstehe, sei schon lange bekannt. Der Vermittlungsausschuss habe am 30.06.2004 entschieden. Heute sei der 26.07.2004 und der Kreistag Miltenberg halte sich noch immer alles offen und gerate unter Zeitdruck. Dies sei bedauerlich für die Menschen, die ab 01.01.2005 die ihnen zustehenden  Leistungen erhalten müssen. Wenn sich die Mitglieder der SPD-Fraktion nicht aus anderen Landkreisen Unterlagen beschafft hätten, hätten sie heute keine Ahnung. Unter Hinweis darauf, dass die SPD-Fraktion beantragt habe, zur Kreisausschuss- oder Kreistagssitzung einen Vertreter der Agentur für Arbeit Aschaffenburg einzuladen, bemerkte Kreisrätin Wright, dass dies in anderen Landkreisen erfolgt sei. Für den Kreisausschuss bzw. Kreistag Miltenberg habe Landrat Schwing dies jedoch für entbehrlich gehalten. Er schüre vielmehr Angst bei den Betroffenen wie bezüglich der Grundsicherung. Sie (Kreisrätin Wright) halte es nicht für richtig, dass der Kreisausschuss ermächtigt werden soll, über die weitere Vorgehensweise des Landkreises Miltenberg hinsichtlich der Umsetzung des SGB II zu entscheiden.

 

Kreisrätin Almritter forderte, dass der Kreistag heute und nicht der Kreisausschuss über die Umsetzungsvariante für den Landkreis Miltenberg entscheide. Anschließend könne geprüft werden, welche Zusammenarbeit innerhalb der Region 1 möglich sei. Sie machte darauf aufmerksam, dass die Mittel, die der Bund zur Verfügung stelle, im “Windhundverfahren” vergeben werden. Wenn der Landkreis Miltenberg heute keine Entscheidung treffe, erhalte er von den zur Verfügung stehenden 100 Mio € nichts. Sie mache Landrat Schwing persönlich dafür verantwortlich, wenn der Landkreis Miltenberg leer ausgehe. Erwähnenswert sei noch, dass der Landkreis Aschaffenburg für 2.800 Bedarfsgemeinschaften 2,8 Mio € im Haushalt eingestellt habe, während der Landkreis Miltenberg für 930 Bedarfsgemeinschaften mit 7 Mio € bis 10 Mio € Mehrkosten rechne.

 

Landrat Schwing wies darauf hin, dass den Zeitdruck allein der Bund zu vertreten habe. Seit Bekanntgabe des Zeitpunktes 30.06.2004 habe die Landkreisverwaltung unverzüglich mit Stadt und Landkreis Aschaffenburg Gespräche geführt und die Angelegenheit vorbereitet.

 

Kreisrat Dr. Kaiser kritisierte, dass der Vermittlungsausschuss zu lange beraten habe. Tatsache sei, dass andere Landkreise mit ihrer Entscheidung nicht länger zuwarten. So werde z.B. der Stadtrat Würzburg am 29.07.2004 über die endgültige Lösung entscheiden. Der Landkreis Miltenberg sei halt wieder einmal hinten dran. Der Aussage von Landrat Schwing in der letzten Kreisausschusssitzung, dass Grund für den flächendeckenden Widerstand in Bayern die Landräte seien, müsse widersprochen werden. In der “Main-Post” sei zu lesen gewesen, dass der Würzburger Landrat Zorn den Bund sogar gelobt habe. Zufrieden seien auch die Bundesregierung, die Staatsregierung und der Bayer. Städtetag. Von einer Klage sei nichts zu hören. Nachdem der Landkreis Miltenberg wieder einmal allein dastehe, sei er (Kreisrat Dr. Kaiser) der Meinung, dass der Kreistag heute eine Grundsatzentscheidung treffen und der Kreisausschuss dann über Details entscheiden sollte, denn jeder Tag sei wichtig. Es gehe schließlich nur noch um die Varianten Arbeitsgemeinschaft und Kooperation. Die Variante Kooperation wäre für die betroffenen Bürger und Bürgerinnen nicht gut. Die Tür zu Aschaffenburg sei noch nicht zu. Sollte eine gemeinsame Lösung in der Region 1 nicht möglich sein, bliebe nur die Variante Arbeitsgemeinschaft übrig.

 

Kreisrat Zöller äußerte sich verärgert darüber, wie argumentiert werde. Es sei unredlich, von Zeitdruck zu sprechen. Schließlich hätten Bundesregierung und Bundesrat erst nach neuerlichen Verhandlungen im Vermittlungsausschuss am 30.06.2004 das Gesetz beschlossen. Bereits im Dezember 2003 habe der Vermittlungsausschuss das Optionsmodelle beschlossen und die Bundesregierung aufgefordert, hierfür die Voraussetzungen zu schaffen. Die Option werde für richtig gehalten, weil man damit näher am Menschen sei. Der Landkreisverwaltung nun vorzuwerfen, sie habe bisher nicht genügend getan, sei schäbig.

 

Kreisrat Andre vertrat die Meinung, dass die Kommunen besser als die Arbeitsagenturen in der Lage seien, das Gesetz umzusetzen. Die Finanzierung sei so weit gesichert, dass das Gesetz zum 01.01.2005 umgesetzt werden könne. Es gehe darum, Langzeitarbeitslosen zu helfen, nicht darum, wie die Auszahlung der Gelder erfolge. Damit hätten die Kommunen mehr Erfahrung.

 

Kreisrat Ripperger sagte, er verstehe die Aufregung der SPD-Fraktion nicht. Über Zeitdruck zu diskutieren sei nicht notwendig. Die Arbeitsagentur habe sich bereits schriftlich an die Bezieher von Arbeitslosenhilfe gewandt und um das Ausfüllen und die Rückgabe eines Fragebogens gebeten. Für ihn (Kreisrat Ripperger) wäre es interessant, von der SPD-Fraktion zu erfahren, wie es künftig mit Arbeitsmöglichkeiten stehe.

 

Verwaltungsamtmann Vill gab dazu bekannt, dass Arbeitsplätze weder eine Kommune noch die Arbeitsagentur schaffen könne. Arbeitsmöglichkeiten gebe es höchstens auf dem zweiten Arbeitsmarkt. Man hoffe hier auf die Mitarbeit der Gemeinden bezüglich Beschäftigungsgemeinschaften, AB-Maßnahmen usw.

 

Kreisrat Oberle bemerkte, dass die Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe etwas Gutes bewirken solle. Die Variante Arbeitsgemeinschaft mit hoher Einwirkung der Bundesagentur sei für ihn nicht vorstellbar. Feststellung der Erwerbsunfähigkeit und der Hilfeleistung, Auszahlung der Regelsätze, Unterkunfts- und Heizkosten sowie Organisation würden dann künftig in der Zuständigkeit der Bundesagentur liegen und der Landkreis Miltenberg hätte nur geringe Einwirkungsmöglichkeiten. Nach Meinung von Kreisrat Oberle sei bei der Umsetzung neuer Gesetze hohe Skepsis angesagt, weil die Ausführungsbedingungen bisher immer nicht gepasst hätten.

 

Der Kreistag fasste sodann auf Empfehlung des Kreisausschusses vom 22.07.2004 mit Stimmenmehrheit folgenden

 

B e s c h l u s s :

 

Der Kreisausschuss wird ermächtigt, über die weitere Vorgehensweise des Landkreises Miltenberg hinsichtlich der Umsetzung des SGB II zu entscheiden.

 

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