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TOP Ö 4: - Geschäftsbericht 2003 der Krankenhaus-GmbH Landkreis Miltenberg - Dringlichkeitsantrag der Fraktion Freie Wähler und der FDP/UWG zur Krankenhausreform

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Sitzung:26.07.2004   KT/013/2004 
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Geschäftsführer Büchler erstattete den dieser Niederschrift als Anlage beigefügten Geschäftsbericht 2003 der Krankenhaus-GmbH Landkreis Miltenberg.

 

Landrat Schwing dankte für den Bericht, aus welchem deutlich geworden sei, in welchen Problemen die beiden Krankenhäuser Erlenbach a.Main und Miltenberg stecken. Bis zum Jahr 2002 habe die Krankenhaus-GmbH schwarze Zahlen geschrieben. Leider hätten sich die Rahmenbedingungen zwischenzeitlich so verändert, dass in kleineren Krankenhäusern Defizite entstehen. Derzeit sei das gesamte Gesundheitswesen in einem Strukturwandel begriffen. Man werde große Anstrengungen unternehmen müssen, um auch zukünftig den Versorgungsauftrag erfüllen zu können. Ein großes Augenmerk müsse auf eine deutliche Reduzierung des Defizits gelegt werden. Landrat Schwing dankte Geschäftsführer Büchler und allen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der beiden Krankenhäuser. Sie hätten jederzeit ihr Bestes gegeben.

 

Kreisrat Scherf dankte Geschäftsführer Büchler im Namen von Bündnis 90/Die Grünen für den Bericht. Er wies darauf hin, dass die Ausführungen dringenden Handlungsbedarf belegen. Dabei dürfe man aber nicht nur über die Reformvorgaben der Bundesregierung schimpfen, wie es die Mehrheitsfraktion im “Main-Echo” am 25.07.2004 wieder getan habe, sondern auch auf die Lenkungsfunktion dieser Reform, die auch die Fraktion von Herrn Zöller trotz dessen Kritik mitgetragen habe. Hier wie bei “Hartz IV” erstaune das Verhalten der Union: Auf Bundesebene erheben sie die Hand, um auf örtlicher Ebene zu jammern und wehzuklagen.

 

Unter Hinweis auf die von Geschäftsführer Büchler in Einklang mit Landrat Schwing genannte Alternative, die Privatisierung, fragte Kreisrat Scherf, ob es stimme, dass ein privater Träger im Wesentlichen nur die beiden Vorteile habe, aus dem BAT auszusteigen und strukturelle Schwerpunkte im Rahmen eines Verbunds zu setzen. Weiter habe er Fragen zu folgenden Punkten:

-    Ablehnung eines Notstandstarifvertrages.

-    Auswirkungen einer Privatisierung auf die Grundversorgung der Menschen im Landkreis Miltenberg.

-    Evtl. Absage der Rhön-Kliniken.

-    Politischer Einfluss auf die Grundversorgung der Bevölkerung.

-    Aufbau eines Verbundes mit den Kliniken im Raum Aschaffenburg und Main-Spessart.

-    Willen des Geschäftsführers und des Verwaltungsrates mit Landrat Schwing nach Alternativen zur Privatisierung.

-    Veränderungen im Personalwesen; Bereitschaft der Chefärzte, den beiden Krankenhäusern eine neue Struktur zu geben.

-    Information der Bevölkerung, dass selbst in einem Verbund im Landkreis Miltenberg keine zwei Häuser mit Grundversorgung zu halten sind.

-    Möglichkeit, das Krankenhaus Miltenberg entsprechend den Vorgaben der Gesundheitsreform zu einem modernen und zukunftsfähigen Krankenhaus der Nachsorge und ambulanten Versorgung zu gestalten. Der Geschäftsführer der Krankenhaus-GmbH und der Landrat als politisch Verantwortlicher werden eindringlich aufgefordert, diese Alternative mit Gestaltungskraft zum Wohl der Landkreisbürgerinnen und –bürger anzugehen.

 

Abschließend versicherte Kreisrat Scherf volle Unterstützung und Rückhalt der Mitglieder von Bündnis 90/Die Grünen bei wichtigen Schritten in die richtige Richtung im gesamten Krankenhaus-Reformprozess, auch wenn diese auf den ersten Blick unbequem erscheinen.

 

Landrat Schwing bemerkte, dass der gesamte Fragenkatalog heute wohl nicht abgehandelt werden könne. Er erinnerte daran, dass die beiden Krankenhäuser des Landkreises Miltenberg 1994 in die Rechtsform einer GmbH überführt worden seien, was bereits eine Privatisierung sei. Der Kreistag habe damit weitgehende Kompetenzen abgetreten. Aus der ganzen Diskussion um die Krankenhäuser entstehe nun der Eindruck, dass manche Kreistagsmitglieder das nicht mehr wissen wollen. Die Krankenhaus-GmbH habe acht Jahre lang schwarze Zahlen vorgelegt. Analog der Regelung mit der Sparkasse habe der Geschäftsführer der Krankenhaus-GmbH bisher dem Kreistag jährlich einen Geschäftsbericht erstattet, über den der Kreistag diskutiert habe. Alle Experten sagen, es sei wichtig, dass der politische Einfluss aus dem Krankenhausbereich herausgehalten werde und ein hauptamtlicher Geschäftsführer die Entscheidungen für die GmbH treffe.

 

Landrat Schwing erinnerte sodann an die Umsetzung der Strukturreform 2002/2003. Der Landrat sei gebeten worden, sich um einen Kompromiss mit der Bürgerinitiative zu bemühen. Dies sei geschehen, betriebsbedingte Kündigungen seien nicht ausgesprochen worden. Kurz darauf sei gefragt worden, warum keine betriebsbedingten Kündigungen erfolgt seien.

 

Weiter teilte Landrat Schwing mit, dass Experten sagen, in einem Jahr werde es kein kommunales Krankenhaus mehr geben, das Gewinne erziele. Private Krankenhäuser dagegen erzielen deutliche Gewinne. Ein Gutachten der Gewerkschaft über Privatisierung von Krankenhäusern komme zum Ergebnis, dass die Befürchtungen z.B. hinsichtlich Massenentlassungen  in keinem Fall eingetreten seien. Hier schneide besonders das Rhön-Klinikum gut ab. Was die Gespräche mit Vertretern des Rhön-Klinikums bezüglich der Krankenhäuser Erlenbach a.Main und Miltenberg betreffe, könne mitgeteilt werden, dass derzeit noch nicht bekannt sei, ob überhaupt ein Angebot vorgelegt werde. Sollte ein Angebot eintreffen, werde darüber im Verwaltungsrat der Krankenhaus-GmbH diskutiert, ein Beschluss gefasst und danach dem Kreistag vorgelegt. Der Verwaltungsrat der Krankenhaus-GmbH habe bereits eine Zielsetzung definiert, die als Messlatte an alle Veränderungen angelegt werden soll: Erhalt der beiden Standorte Erlenbach a.Main und Miltenberg mit möglichst vielen Arbeitsplätzen. Daran werde sich jedes Konzept messen lassen müssen.

 

Geschäftsführer Büchler sagte, den Äußerungen von Kreisrat Scherf könne man entnehmen, dass die Mitglieder von Bündnis 90/Die Grünen das Krankenhaus Miltenberg schon aufgegeben haben. Ambulante Operationen und Nachsorge hätten nichts mit dem Versorgungsauftrag eines Krankenhauses der Grundversorgung zu tun. Die Behauptung, dass die Nachsorge ein großes Problem sei, könne nicht bestätigt werden. Die vorhandenen Einrichtungen der Reha und Anschlussheilbehandlung seien nicht ausgelastet.

 

Dass ein Nottarifvertrag mit der Gewerkschaft abgelehnt worden sei, sei ihm (Geschäftsführer Büchler) nicht bekannt. Bekannt sei ihm nur, dass der Personrat mit Gewerkschaftsvertretern mehrmals über Lösungen diskutiert habe und zur Auffassung gelangt sei, dass ein Nottarifvertrag keine Lösung sei, weil das Problem “personelle Überbesetzung” nicht gelöst werden könne.

 

Die Frage, warum Private Krankenhäuser kostengünstiger betreiben, könne letztlich nicht beantwortet werden. Es gebe jedoch drei große Schlagworte: Kapital, Personal und Politik. Bezüglich Kapital sei die Unterfinanzierung von kommunalen Krankenhäusern das Problem. Von den Kassen erhalte man Gelder, nur um den laufenden Betrieb zu sichern. Für Investitionen seien die Länder zuständig, die an Investitionen sparen. Dieses Problem hätten Private nicht. Ein weiterer Grund dafür, dass Private Krankenhäuser kostengünstiger betreiben können, seien andere Tarifverträge. Das Personal werde nicht niedriger, aber anders vergütet. So werde z.B. anstelle von Urlaubs- und Weihnachtsgeld ein Ergebnisbetrag gewährt. Nach BAT gebe es allerdings keine Möglichkeit, erfolgsabhängig zu vergüten. Dass die Politik mitreden wolle, sei ein weiteres Problem, welches Private nicht hätten. Notwendige Veränderungen können deshalb von Privaten schneller realisiert werden.

 

Unter “integrierter Versorgung” erklärte Geschäftsführer Büchler sodann, sei die Versorgung eines Patienten von der Untersuchung und Diagnose bis zur Einweisung in ein Krankenhaus oder eine Reha-Klinik zu verstehen. Dies sei für kleinere Häuser ein großes Problem.

 

Was die evtl. Zusammenarbeit mit dem Klinikum Aschaffenburg betreffe, müsse darauf hingewiesen werden, dass das dortige Defizit wesentlich höher sei als das der Krankenhäuser im Landkreis Miltenberg. Das Klinikum Aschaffenburg habe entgegen der Aussage in einem Presseartikel ca. 2.000 Patienten verloren. Sofern es für die Krankenhäuser im Landkreis Miltenberg keine bessere Lösung gebe, werde selbstverständlich auch diese Alternative geprüft.

 

Kreisrat Zöller stellte richtig, dass die Behauptung von Kreisrat Scherf, er habe für das Fallpauschalengesetz im Bundestag die Hand gehoben und dieses Gesetz auf Landesebene kritisiert, falsch sei. Er habe das Fallpauschalen-Gesetz, welches die Krankenhäuser betreffe, abgelehnt, weil danach 100 % der Fälle über Pauschalen abgerechnet werden müssen, während dies überall nur für 50 % der Fälle gelte.

 

Kreisrätin Klappenberger-Thiel dankte Geschäftsführer Büchler für sein Engagement in schwieriger Zeit. Alle müssten sich schon jetzt damit abfinden, dass die Qualität der beiden Krankenhäuser zurückgehen werde, denn es werde in erster Linie Personal eingespart werden müssen. Und von den Gemeinden sei leider keine Hilfe in Form von Kreisumlage zu erwarten.

 

Unter Hinweis auf den vorliegenden Dringlichkeitsantrag erklärte Kreisrat Dr. Schüren, dass die SPD-Fraktion die Krankenhausreformen in den letzten Jahren konstruktiv begleitet und das Feld der Auseinandersetzungen nicht in diesem Bereich gesucht habe. Es gebe nämlich kein ungeeigneteres “Schlachtfeld” als die medizinische Versorgung der Bevölkerung. Die SPD-Fraktion werde aber nur dann einem unausweichlichen Verkauf bzw. einer Privatisierung der Krankenhäuser Erlenbach a.Main und Miltenberg zustimmen, wenn gleichzeitig die personelle Entscheidungsbasis gegeben und (wie im Presseartikel vom 09.07.2004 formuliert) sachlich, fachlich und grundlegend abgeklärt sei, ob ein Krankenhausverbund Untermain möglich sei. Wenn die Fakten dafür nicht auf den Tisch gelegt werden können, könne die SPD-Fraktion nicht mit entscheiden. Man wolle nicht in eine Diskussion verwickelt werden, in der für eine grundlegende Weichenstellung nicht alle Wege zumindest untersucht worden seien, um eine saubere, nachhaltige Entscheidung treffen zu können.

 

Landrat Schwing sagte dazu, er habe den von Kreisrat Dr. Schüren angesprochenen Dringlichkeitsantrag noch nicht angesprochen, damit dieser nicht mit dem Geschäftsbericht der Krankenhaus-GmbH Landkreis Miltenberg vermischt werde.

 

Auf Befragen von Landrat Schwing nahm der Kreistag den Geschäftsbericht 2003 der Krankenhaus-GmbH Landkreis Miltenberg einstimmig zustimmend zur Kenntnis.

 

Kreisrat Scherf fragte, welche Kosten entstehen würden, wenn ein Krankenhausverbund realisiert würde und welche Zukunft für das Krankenhaus Miltenberg gesehen werde.

 

Geschäftsführer Büchler teilte dazu mit, dass er vom Verwaltungsrat der Krankenhaus-GmbH beauftragt worden sei, die Möglichkeit des Verkaufs der Krankenhäuser zu prüfen. Seine Überlegung für das Krankenhaus Miltenberg sei folgende: Zur schnellen Versorgung, vor allem von Herzinfarkt- und Schlaganfallpatienten sollte die Innere Medizin als Hauptabteilung erhalten bleiben, weitere Abteilungen wie z.B. die Chirurgie künftig als Belegabteilungen geführt und zusätzlich zur Chirurgie zwei weitere Arztpraxen ins Haus geholt werden. Die Krankenhausverwaltung stehe z.Z. in Verhandlungen mit dem Chefarzt und zwei niedergelassenen Chirurgen, so dass die chirurgische Abteilung evtl. noch dieses Jahr in eine Belegabteilung umgewandelt werden könnte. Damit könnte dann in Miltenberg eine Versorgung rund um die Uhr sichergestellt werden und die Bevölkerung hätte eine Anlaufstelle. Weiter bemühe man sich, Arztpraxen ins Krankenhaus Miltenberg zu bringen. Hierfür müssten allerdings Umbauten durchgeführt werden. Nachdem für Investitionen beim Freistaat Bayern ein Antrag gestellt werden müsse, könne vielleicht erst in drei Jahren mit den Umbaumaßnahmen begonnen werden. Wegen Verkauf der Krankenhäuser werden z.Z. Gespräch mit dem Rhön-Klinikum geführt. Sobald ein Angebot vorliege, werde dieses im Verwaltungsrat der Krankenhaus-GmbH diskutiert und außerdem geprüft, welche Möglichkeiten ein Verbund mit dem Klinikum Aschaffenburg biete.

 

Kreisrätin Wright bemerkte, dass der jährliche Geschäftsbericht der Krankenhaus-GmbH besondere Bedeutung habe. Es sei selbstverständlich, dass sich der Kreistag mit Kosten und Qualität der Krankenhäuser befassen müsse. Es sei aber nicht richtig, zu sagen, unsere Krankenhäuser seien gut, aber die Bundespolitik mache sie kaputt. Sie bat zu bedenken, dass die Pflegesätze von Beitragssätzen bezahlt werden müssen. Tatsache sei, dass in deutschen Krankenhäusern hohe Liegezeiten bestehen und auch die Opposition  der Meinung sei, die Fallpauschalenregelung sei richtig. Dass niedrigere Liegezeiten notwendig seien, gehe mit der Äußerung von Kreisrätin Klappenberger-Thiel bezüglich Qualität einher. Für die Bundespolitik habe die Qualität der Pflege oberste Priorität.

 

Landrat Schwing bestätigte, dass er gesagt habe, die Krankenhäuser im Landkreis Miltenberg seien gut geführt und hätten hohe Qualität. Es sei aber unbestritten, dass die schlechten Rahmenbedingungen für Krankenhäuser in Berlin beschlossen werden. Wichtig sei jetzt, dass die Krankenhäuser nicht kaputtgeredet werden.

 

Kreisrat Andre bemerkte, dass es Ziel der Bundesregierung sei, die Anzahl der Krankenhäuser zu verringern. Das werde besonders kleine Krankenhäuser treffen. Den Presseberichten könne entnommen werden, wer die wirklichen Kritiker seien. Der kleinste Artikel sei von den Freien Wählern zu lesen gewesen, die erklärt hätten sie stehen zur Reform.

 

Bezüglich des Krankenhauses Miltenberg sei die CSU-Fraktion der Meinung, dass der vorgeschlagene Weg der richtige sei, wobei die CSU-Fraktion nicht unbedingt die Privatisierung wolle, sie sei die ultima ratio. Zunächst müsse jedoch geprüft werden, was eine Privatisierung bringe. Ziel der CSU-Fraktion sei nach wie vor der Erhalt der beiden Krankenhäuser im Landkreis Miltenberg und eine wohnortnahe medizinische Versorgung der Bevölkerung.

 

Kreisrätin Almritter stellte klar, dass sich der Verwaltungsrat der Krankenhaus-GmbH nicht nur für eine Privatisierung der Krankenhäuser ausgesprochen habe, sondern die Verwaltung auch beauftragt habe, zu prüfen, wie das Krankenhausdefizit reduziert werden könne. Wenn behauptet werde, kleine Krankenhäuser seien zukünftig uninteressant, sei es merkwürdig, dass sich das Rhön-Klinikum für ein kleines Krankenhaus interessiere. Dass die Innere Medizin auch zukünftig als Hauptabteilung am Krankenhaus Miltenberg geführt werden soll, sei in Ordnung, denn es handele sich hier um eine wichtige Abteilung.

 

Unter Hinweis auf die Bemerkung von Landrat Schwing “Krankenhäuser gut, Politik schlecht” warf Kreisrat Dr. Kaiser Landrat Schwing vor, er führe heute eine einseitige Debatte. Er nenne keine Alternativen, aber wenn es um Lohnnebenkosten, Arbeitsplätze usw. gehe, werde geklagt. Kreisrat Dr. Kaiser bat Landrat Schwing zu sagen, welche Alternativen es seiner Meinung nach gebe, etwa höhere Beiträge? Tatsache sei, dass die Krankenhausreform gut sei, an den Rahmenbedingungen jedoch gearbeitet werden müsse.

 

Landrat Schwing erklärte dazu, er vertrete den Landkreis Miltenberg und sehe es als seine Pflicht an, darauf hinzuweisen, dass es für die Krankenhäuser im Landkreis Miltenberg extrem schwierig sei zu überleben. Prof. Lauterbach habe bereits gesagt, wohin der Weg führe: Jedes zweite kleine Krankenhaus müsse verschwinden. Selbstverständlich könne das Gesundheitswesen nicht nur über höhere Beiträge geschultert werden.

 

Landrat Schwing gab sodann folgenden Dringlichkeitsantrag der Freien Wähler und der FDP/UWG bekannt, welcher auf Antrag der SPD-Fraktion im Vorfeld mit allen Fraktionsvorsitzenden abgesprochen und geändert worden sei: “Der Kreistag fordert den Landrat als Verwaltungsratsvorsitzenden der Krankenhaus-GmbH Landkreis Miltenberg auf, umgehend mit den zuständigen Institutionen des Landkreises und der Stadt Aschaffenburg Gespräche darüber aufzunehmen und ein Fachgutachten einzuholen, wie ein Gesamtkonzept der Krankenhauslandschaft in der Region 1 aussehen könnte. Dieses Konzept soll für die Krankenhäuser von Alzenau bis Miltenberg eine praktikable, medizinisch und wirtschaftlich tragfähige Lösung enthalten.” Landrat Schwing schlug vor, diesem Antrag zuzustimmen.

 

Kreisrat Dr. Linduschka bezeichnete diesen Antrag als Grundlagenantrag und teilte mit, dass auf Veranlassung der SPD-Fraktion die Einholung eines Fachgutachtens dazugekommen sei. Die Freien Wähler und die beiden Mitglieder von FDP/UWG hätten damit keine Probleme. Er (Kreisrat Dr. Linduschka) sei der Meinung, dass es keinen Sinn habe, dass Kreistagsmitglieder als Laien über die Krankenhausreform diskutieren. Den Antragstellern sei es wichtig, dass vor Verhandlungen über eine Privatisierung alle Alternativen ausgelotet werden. Eine Alternative könnte ein Krankenhausverbund Untermain sein. Das Rhön-Klinikum könne über diese Vorgehensweise nicht verärgert sein, sondern werde es eher schätzen, wenn sich der Verhandlungspartner auch anderweitig umsehe und von Fachleuten ein Konzept erarbeiten lasse. Es wäre schön, wenn beide Krankenhäuser im Landkreis Miltenberg erhalten werden könnten. Wenn dies nicht möglich sei, werde man sich auch mit einer anderen Lösung zufrieden geben müssen. Würde der vorliegende Antrag vom Kreistag angenommen, wäre das eine gute Basis über alle Parteien hinweg.

 

Kreisrat Dr. Schüren bemerkte, dass die Bevölkerung die Qualität und flächenmäßige medizinische Versorgung interessiere, aber nicht die Rechtsform der Krankenhäuser. Das sollte bei allen Verhandlungen bedacht werden. Entscheidend sei, was bei den Verhandlungen als Ergebnis herauskomme.

 

Namens der Fraktion Neue Mitte bat Kreisrat Trützler, den vorliegenden Antrag dahingehend zu ergänzen, dass unabhängig von Gesprächen mit Institutionen von Stadt und Landkreis Aschaffenburg weiterhin Angebote für einen Verkauf beibehalten werden.

 

Zur Aussage von Landrat Schwing, er sei gegen diese Antragserweiterung, da sich der Verwaltungsrat der Krankenhaus-GmbH schon seit einigen Monaten um Angebote bemühe, erklärte Kreisrat Trützler, dass es den Mitgliedern der Neuen Mitte darum gehe, Alternativen zu haben und sich nicht nur auf eine Sache zu konzentrieren.

 

Landrat Schwing erklärte dazu, dass es nicht darum gehe, etwas zu verhindern. Es müsse vielmehr guten Gewissens gesagt werden können, man gehe mit der besten Entscheidung in den Verwaltungsrat der Krankenhaus-GmbH und den Kreistag. Der Kreistag sollte daher jetzt dem Dringlichkeitsantrag wie vorgelesen stattgeben.

 

Der Kreistag fasste sodann bei drei Gegenstimmen folgenden

 

B e s c h l u ß :

 

Der Kreistag fordert den Landrat als Verwaltungsratsvorsitzenden der Krankenhaus-GmbH Landkreis Miltenberg auf, umgehend mit den zuständigen Institutionen des Landkreises und der Stadt Aschaffenburg Gespräche darüber aufzunehmen und ein Fachgutachten einzuholen, wie ein Gesamtkonzept der Krankenhauslandschaft in der Region 1 aussehen könnte. Dieses Konzept soll für die Krankenhäuser von Alzenau bis Miltenberg eine praktikable, medizinisch und wirtschaftlich tragfähige Lösung enthalten.

 

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