Tagesordnungspunkt
TOP Ö 4: - Geschäftsbericht 2003 der Krankenhaus-GmbH Landkreis Miltenberg - Dringlichkeitsantrag der Fraktion Freie Wähler und der FDP/UWG zur Krankenhausreform
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 26.07.2004 KT/013/2004 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Geschäftsführer Büchler erstattete den dieser
Niederschrift als Anlage beigefügten Geschäftsbericht 2003 der Krankenhaus-GmbH
Landkreis Miltenberg.
Landrat Schwing dankte für den Bericht, aus welchem
deutlich geworden sei, in welchen Problemen die beiden Krankenhäuser Erlenbach
a.Main und Miltenberg stecken. Bis zum Jahr 2002 habe die Krankenhaus-GmbH
schwarze Zahlen geschrieben. Leider hätten sich die Rahmenbedingungen
zwischenzeitlich so verändert, dass in kleineren Krankenhäusern Defizite
entstehen. Derzeit sei das gesamte Gesundheitswesen in einem Strukturwandel
begriffen. Man werde große Anstrengungen unternehmen müssen, um auch zukünftig
den Versorgungsauftrag erfüllen zu können. Ein großes Augenmerk müsse auf eine
deutliche Reduzierung des Defizits gelegt werden. Landrat Schwing dankte
Geschäftsführer Büchler und allen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der beiden
Krankenhäuser. Sie hätten jederzeit ihr Bestes gegeben.
Kreisrat Scherf dankte Geschäftsführer Büchler im
Namen von Bündnis 90/Die Grünen für den Bericht. Er wies darauf hin, dass die
Ausführungen dringenden Handlungsbedarf belegen. Dabei dürfe man aber nicht nur
über die Reformvorgaben der Bundesregierung schimpfen, wie es die
Mehrheitsfraktion im “Main-Echo” am 25.07.2004 wieder getan habe, sondern auch
auf die Lenkungsfunktion dieser Reform, die auch die Fraktion von Herrn Zöller
trotz dessen Kritik mitgetragen habe. Hier wie bei “Hartz IV” erstaune das
Verhalten der Union: Auf Bundesebene erheben sie die Hand, um auf örtlicher
Ebene zu jammern und wehzuklagen.
Unter Hinweis auf die von Geschäftsführer Büchler in
Einklang mit Landrat Schwing genannte Alternative, die Privatisierung, fragte
Kreisrat Scherf, ob es stimme, dass ein privater Träger im Wesentlichen nur die
beiden Vorteile habe, aus dem BAT auszusteigen und strukturelle Schwerpunkte im
Rahmen eines Verbunds zu setzen. Weiter habe er Fragen zu folgenden Punkten:
- Ablehnung eines Notstandstarifvertrages.
- Auswirkungen einer Privatisierung auf die
Grundversorgung der Menschen im Landkreis Miltenberg.
- Evtl. Absage der Rhön-Kliniken.
- Politischer Einfluss auf die Grundversorgung
der Bevölkerung.
- Aufbau eines Verbundes mit den Kliniken im
Raum Aschaffenburg und Main-Spessart.
- Willen des Geschäftsführers und des
Verwaltungsrates mit Landrat Schwing nach Alternativen zur Privatisierung.
- Veränderungen im Personalwesen; Bereitschaft
der Chefärzte, den beiden Krankenhäusern eine neue Struktur zu geben.
- Information der Bevölkerung, dass selbst in
einem Verbund im Landkreis Miltenberg keine zwei Häuser mit Grundversorgung zu
halten sind.
- Möglichkeit, das Krankenhaus Miltenberg
entsprechend den Vorgaben der Gesundheitsreform zu einem modernen und
zukunftsfähigen Krankenhaus der Nachsorge und ambulanten Versorgung zu
gestalten. Der Geschäftsführer der Krankenhaus-GmbH und der Landrat als
politisch Verantwortlicher werden eindringlich aufgefordert, diese Alternative
mit Gestaltungskraft zum Wohl der Landkreisbürgerinnen und –bürger anzugehen.
Abschließend versicherte Kreisrat Scherf
volle Unterstützung und Rückhalt der Mitglieder von Bündnis 90/Die Grünen bei
wichtigen Schritten in die richtige Richtung im gesamten
Krankenhaus-Reformprozess, auch wenn diese auf den ersten Blick unbequem
erscheinen.
Landrat Schwing bemerkte, dass der gesamte Fragenkatalog
heute wohl nicht abgehandelt werden könne. Er erinnerte daran, dass die beiden
Krankenhäuser des Landkreises Miltenberg 1994 in die Rechtsform einer GmbH
überführt worden seien, was bereits eine Privatisierung sei. Der Kreistag habe
damit weitgehende Kompetenzen abgetreten. Aus der ganzen Diskussion um die
Krankenhäuser entstehe nun der Eindruck, dass manche Kreistagsmitglieder das
nicht mehr wissen wollen. Die Krankenhaus-GmbH habe acht Jahre lang schwarze
Zahlen vorgelegt. Analog der Regelung mit der Sparkasse habe der
Geschäftsführer der Krankenhaus-GmbH bisher dem Kreistag jährlich einen
Geschäftsbericht erstattet, über den der Kreistag diskutiert habe. Alle
Experten sagen, es sei wichtig, dass der politische Einfluss aus dem
Krankenhausbereich herausgehalten werde und ein hauptamtlicher Geschäftsführer
die Entscheidungen für die GmbH treffe.
Landrat Schwing erinnerte sodann an die Umsetzung der
Strukturreform 2002/2003. Der Landrat sei gebeten worden, sich um einen
Kompromiss mit der Bürgerinitiative zu bemühen. Dies sei geschehen,
betriebsbedingte Kündigungen seien nicht ausgesprochen worden. Kurz darauf sei
gefragt worden, warum keine betriebsbedingten Kündigungen erfolgt seien.
Weiter teilte Landrat Schwing mit, dass Experten
sagen, in einem Jahr werde es kein kommunales Krankenhaus mehr geben, das
Gewinne erziele. Private Krankenhäuser dagegen erzielen deutliche Gewinne. Ein
Gutachten der Gewerkschaft über Privatisierung von Krankenhäusern komme zum
Ergebnis, dass die Befürchtungen z.B. hinsichtlich Massenentlassungen in keinem Fall eingetreten seien. Hier
schneide besonders das Rhön-Klinikum gut ab. Was die Gespräche mit Vertretern
des Rhön-Klinikums bezüglich der Krankenhäuser Erlenbach a.Main und Miltenberg
betreffe, könne mitgeteilt werden, dass derzeit noch nicht bekannt sei, ob
überhaupt ein Angebot vorgelegt werde. Sollte ein Angebot eintreffen, werde
darüber im Verwaltungsrat der Krankenhaus-GmbH diskutiert, ein Beschluss
gefasst und danach dem Kreistag vorgelegt. Der Verwaltungsrat der
Krankenhaus-GmbH habe bereits eine Zielsetzung definiert, die als Messlatte an
alle Veränderungen angelegt werden soll: Erhalt der beiden Standorte Erlenbach
a.Main und Miltenberg mit möglichst vielen Arbeitsplätzen. Daran werde sich
jedes Konzept messen lassen müssen.
Geschäftsführer Büchler sagte, den Äußerungen von
Kreisrat Scherf könne man entnehmen, dass die Mitglieder von Bündnis 90/Die
Grünen das Krankenhaus Miltenberg schon aufgegeben haben. Ambulante Operationen
und Nachsorge hätten nichts mit dem Versorgungsauftrag eines Krankenhauses der
Grundversorgung zu tun. Die Behauptung, dass die Nachsorge ein großes Problem
sei, könne nicht bestätigt werden. Die vorhandenen Einrichtungen der Reha und
Anschlussheilbehandlung seien nicht ausgelastet.
Dass ein Nottarifvertrag mit der Gewerkschaft
abgelehnt worden sei, sei ihm (Geschäftsführer Büchler) nicht bekannt. Bekannt
sei ihm nur, dass der Personrat mit Gewerkschaftsvertretern mehrmals über
Lösungen diskutiert habe und zur Auffassung gelangt sei, dass ein
Nottarifvertrag keine Lösung sei, weil das Problem “personelle Überbesetzung”
nicht gelöst werden könne.
Die Frage, warum Private Krankenhäuser kostengünstiger
betreiben, könne letztlich nicht beantwortet werden. Es gebe jedoch drei große
Schlagworte: Kapital, Personal und Politik. Bezüglich Kapital sei die
Unterfinanzierung von kommunalen Krankenhäusern das Problem. Von den Kassen
erhalte man Gelder, nur um den laufenden Betrieb zu sichern. Für Investitionen
seien die Länder zuständig, die an Investitionen sparen. Dieses Problem hätten
Private nicht. Ein weiterer Grund dafür, dass Private Krankenhäuser
kostengünstiger betreiben können, seien andere Tarifverträge. Das Personal
werde nicht niedriger, aber anders vergütet. So werde z.B. anstelle von
Urlaubs- und Weihnachtsgeld ein Ergebnisbetrag gewährt. Nach BAT gebe es
allerdings keine Möglichkeit, erfolgsabhängig zu vergüten. Dass die Politik
mitreden wolle, sei ein weiteres Problem, welches Private nicht hätten.
Notwendige Veränderungen können deshalb von Privaten schneller realisiert
werden.
Unter “integrierter Versorgung” erklärte
Geschäftsführer Büchler sodann, sei die Versorgung eines Patienten von der
Untersuchung und Diagnose bis zur Einweisung in ein Krankenhaus oder eine Reha-Klinik
zu verstehen. Dies sei für kleinere Häuser ein großes Problem.
Was die evtl. Zusammenarbeit mit dem Klinikum
Aschaffenburg betreffe, müsse darauf hingewiesen werden, dass das dortige
Defizit wesentlich höher sei als das der Krankenhäuser im Landkreis Miltenberg.
Das Klinikum Aschaffenburg habe entgegen der Aussage in einem Presseartikel ca.
2.000 Patienten verloren. Sofern es für die Krankenhäuser im Landkreis
Miltenberg keine bessere Lösung gebe, werde selbstverständlich auch diese
Alternative geprüft.
Kreisrat Zöller stellte richtig, dass die Behauptung
von Kreisrat Scherf, er habe für das Fallpauschalengesetz im Bundestag die Hand
gehoben und dieses Gesetz auf Landesebene kritisiert, falsch sei. Er habe das
Fallpauschalen-Gesetz, welches die Krankenhäuser betreffe, abgelehnt, weil
danach 100 % der Fälle über Pauschalen abgerechnet werden müssen, während dies
überall nur für 50 % der Fälle gelte.
Kreisrätin Klappenberger-Thiel dankte Geschäftsführer
Büchler für sein Engagement in schwieriger Zeit. Alle müssten sich schon jetzt
damit abfinden, dass die Qualität der beiden Krankenhäuser zurückgehen werde,
denn es werde in erster Linie Personal eingespart werden müssen. Und von den
Gemeinden sei leider keine Hilfe in Form von Kreisumlage zu erwarten.
Unter Hinweis auf den vorliegenden
Dringlichkeitsantrag erklärte Kreisrat Dr. Schüren, dass die SPD-Fraktion die
Krankenhausreformen in den letzten Jahren konstruktiv begleitet und das Feld
der Auseinandersetzungen nicht in diesem Bereich gesucht habe. Es gebe nämlich
kein ungeeigneteres “Schlachtfeld” als die medizinische Versorgung der
Bevölkerung. Die SPD-Fraktion werde aber nur dann einem unausweichlichen
Verkauf bzw. einer Privatisierung der Krankenhäuser Erlenbach a.Main und
Miltenberg zustimmen, wenn gleichzeitig die personelle Entscheidungsbasis
gegeben und (wie im Presseartikel vom 09.07.2004 formuliert) sachlich, fachlich
und grundlegend abgeklärt sei, ob ein Krankenhausverbund Untermain möglich sei.
Wenn die Fakten dafür nicht auf den Tisch gelegt werden können, könne die
SPD-Fraktion nicht mit entscheiden. Man wolle nicht in eine Diskussion
verwickelt werden, in der für eine grundlegende Weichenstellung nicht alle Wege
zumindest untersucht worden seien, um eine saubere, nachhaltige Entscheidung treffen
zu können.
Landrat Schwing sagte dazu, er habe den von Kreisrat
Dr. Schüren angesprochenen Dringlichkeitsantrag noch nicht angesprochen, damit
dieser nicht mit dem Geschäftsbericht der Krankenhaus-GmbH Landkreis Miltenberg
vermischt werde.
Auf Befragen von Landrat Schwing nahm der Kreistag den
Geschäftsbericht 2003 der Krankenhaus-GmbH Landkreis Miltenberg einstimmig
zustimmend zur Kenntnis.
Kreisrat Scherf fragte, welche Kosten entstehen
würden, wenn ein Krankenhausverbund realisiert würde und welche Zukunft für das
Krankenhaus Miltenberg gesehen werde.
Geschäftsführer Büchler teilte dazu mit, dass er vom
Verwaltungsrat der Krankenhaus-GmbH beauftragt worden sei, die Möglichkeit des
Verkaufs der Krankenhäuser zu prüfen. Seine Überlegung für das Krankenhaus
Miltenberg sei folgende: Zur schnellen Versorgung, vor allem von Herzinfarkt-
und Schlaganfallpatienten sollte die Innere Medizin als Hauptabteilung erhalten
bleiben, weitere Abteilungen wie z.B. die Chirurgie künftig als
Belegabteilungen geführt und zusätzlich zur Chirurgie zwei weitere Arztpraxen
ins Haus geholt werden. Die Krankenhausverwaltung stehe z.Z. in Verhandlungen
mit dem Chefarzt und zwei niedergelassenen Chirurgen, so dass die chirurgische
Abteilung evtl. noch dieses Jahr in eine Belegabteilung umgewandelt werden
könnte. Damit könnte dann in Miltenberg eine Versorgung rund um die Uhr
sichergestellt werden und die Bevölkerung hätte eine Anlaufstelle. Weiter
bemühe man sich, Arztpraxen ins Krankenhaus Miltenberg zu bringen. Hierfür müssten
allerdings Umbauten durchgeführt werden. Nachdem für Investitionen beim
Freistaat Bayern ein Antrag gestellt werden müsse, könne vielleicht erst in
drei Jahren mit den Umbaumaßnahmen begonnen werden. Wegen Verkauf der
Krankenhäuser werden z.Z. Gespräch mit dem Rhön-Klinikum geführt. Sobald ein
Angebot vorliege, werde dieses im Verwaltungsrat der Krankenhaus-GmbH
diskutiert und außerdem geprüft, welche Möglichkeiten ein Verbund mit dem
Klinikum Aschaffenburg biete.
Kreisrätin Wright bemerkte, dass der jährliche
Geschäftsbericht der Krankenhaus-GmbH besondere Bedeutung habe. Es sei
selbstverständlich, dass sich der Kreistag mit Kosten und Qualität der
Krankenhäuser befassen müsse. Es sei aber nicht richtig, zu sagen, unsere
Krankenhäuser seien gut, aber die Bundespolitik mache sie kaputt. Sie bat zu
bedenken, dass die Pflegesätze von Beitragssätzen bezahlt werden müssen.
Tatsache sei, dass in deutschen Krankenhäusern hohe Liegezeiten bestehen und
auch die Opposition der Meinung sei, die
Fallpauschalenregelung sei richtig. Dass niedrigere Liegezeiten notwendig
seien, gehe mit der Äußerung von Kreisrätin Klappenberger-Thiel bezüglich
Qualität einher. Für die Bundespolitik habe die Qualität der Pflege oberste
Priorität.
Landrat Schwing bestätigte, dass er gesagt habe, die
Krankenhäuser im Landkreis Miltenberg seien gut geführt und hätten hohe
Qualität. Es sei aber unbestritten, dass die schlechten Rahmenbedingungen für
Krankenhäuser in Berlin beschlossen werden. Wichtig sei jetzt, dass die
Krankenhäuser nicht kaputtgeredet werden.
Kreisrat Andre bemerkte, dass es Ziel der
Bundesregierung sei, die Anzahl der Krankenhäuser zu verringern. Das werde
besonders kleine Krankenhäuser treffen. Den Presseberichten könne entnommen
werden, wer die wirklichen Kritiker seien. Der kleinste Artikel sei von den
Freien Wählern zu lesen gewesen, die erklärt hätten sie stehen zur Reform.
Bezüglich des Krankenhauses Miltenberg sei die
CSU-Fraktion der Meinung, dass der vorgeschlagene Weg der richtige sei, wobei
die CSU-Fraktion nicht unbedingt die Privatisierung wolle, sie sei die ultima
ratio. Zunächst müsse jedoch geprüft werden, was eine Privatisierung bringe.
Ziel der CSU-Fraktion sei nach wie vor der Erhalt der beiden Krankenhäuser im
Landkreis Miltenberg und eine wohnortnahe medizinische Versorgung der
Bevölkerung.
Kreisrätin Almritter stellte klar, dass sich der
Verwaltungsrat der Krankenhaus-GmbH nicht nur für eine Privatisierung der
Krankenhäuser ausgesprochen habe, sondern die Verwaltung auch beauftragt habe,
zu prüfen, wie das Krankenhausdefizit reduziert werden könne. Wenn behauptet
werde, kleine Krankenhäuser seien zukünftig uninteressant, sei es merkwürdig,
dass sich das Rhön-Klinikum für ein kleines Krankenhaus interessiere. Dass die
Innere Medizin auch zukünftig als Hauptabteilung am Krankenhaus Miltenberg
geführt werden soll, sei in Ordnung, denn es handele sich hier um eine wichtige
Abteilung.
Unter Hinweis auf die Bemerkung von Landrat Schwing
“Krankenhäuser gut, Politik schlecht” warf Kreisrat Dr. Kaiser Landrat Schwing
vor, er führe heute eine einseitige Debatte. Er nenne keine Alternativen, aber
wenn es um Lohnnebenkosten, Arbeitsplätze usw. gehe, werde geklagt. Kreisrat
Dr. Kaiser bat Landrat Schwing zu sagen, welche Alternativen es seiner Meinung
nach gebe, etwa höhere Beiträge? Tatsache sei, dass die Krankenhausreform gut
sei, an den Rahmenbedingungen jedoch gearbeitet werden müsse.
Landrat Schwing erklärte dazu, er vertrete den
Landkreis Miltenberg und sehe es als seine Pflicht an, darauf hinzuweisen, dass
es für die Krankenhäuser im Landkreis Miltenberg extrem schwierig sei zu
überleben. Prof. Lauterbach habe bereits gesagt, wohin der Weg führe: Jedes
zweite kleine Krankenhaus müsse verschwinden. Selbstverständlich könne das
Gesundheitswesen nicht nur über höhere Beiträge geschultert werden.
Landrat Schwing gab sodann folgenden
Dringlichkeitsantrag der Freien Wähler und der FDP/UWG bekannt, welcher auf
Antrag der SPD-Fraktion im Vorfeld mit allen Fraktionsvorsitzenden abgesprochen
und geändert worden sei: “Der Kreistag fordert den Landrat als
Verwaltungsratsvorsitzenden der Krankenhaus-GmbH Landkreis Miltenberg auf, umgehend
mit den zuständigen Institutionen des Landkreises und der Stadt Aschaffenburg
Gespräche darüber aufzunehmen und ein Fachgutachten einzuholen, wie ein
Gesamtkonzept der Krankenhauslandschaft in der Region 1 aussehen könnte. Dieses
Konzept soll für die Krankenhäuser von Alzenau bis Miltenberg eine praktikable,
medizinisch und wirtschaftlich tragfähige Lösung enthalten.” Landrat Schwing
schlug vor, diesem Antrag zuzustimmen.
Kreisrat Dr. Linduschka bezeichnete diesen Antrag als
Grundlagenantrag und teilte mit, dass auf Veranlassung der SPD-Fraktion die
Einholung eines Fachgutachtens dazugekommen sei. Die Freien Wähler und die
beiden Mitglieder von FDP/UWG hätten damit keine Probleme. Er (Kreisrat Dr.
Linduschka) sei der Meinung, dass es keinen Sinn habe, dass Kreistagsmitglieder
als Laien über die Krankenhausreform diskutieren. Den Antragstellern sei es
wichtig, dass vor Verhandlungen über eine Privatisierung alle Alternativen
ausgelotet werden. Eine Alternative könnte ein Krankenhausverbund Untermain sein.
Das Rhön-Klinikum könne über diese Vorgehensweise nicht verärgert sein, sondern
werde es eher schätzen, wenn sich der Verhandlungspartner auch anderweitig
umsehe und von Fachleuten ein Konzept erarbeiten lasse. Es wäre schön, wenn
beide Krankenhäuser im Landkreis Miltenberg erhalten werden könnten. Wenn dies
nicht möglich sei, werde man sich auch mit einer anderen Lösung zufrieden geben
müssen. Würde der vorliegende Antrag vom Kreistag angenommen, wäre das eine
gute Basis über alle Parteien hinweg.
Kreisrat Dr. Schüren bemerkte, dass die Bevölkerung
die Qualität und flächenmäßige medizinische Versorgung interessiere, aber nicht
die Rechtsform der Krankenhäuser. Das sollte bei allen Verhandlungen bedacht
werden. Entscheidend sei, was bei den Verhandlungen als Ergebnis herauskomme.
Namens der Fraktion Neue Mitte bat Kreisrat Trützler,
den vorliegenden Antrag dahingehend zu ergänzen, dass unabhängig von Gesprächen
mit Institutionen von Stadt und Landkreis Aschaffenburg weiterhin Angebote für
einen Verkauf beibehalten werden.
Zur Aussage von Landrat Schwing, er sei gegen diese
Antragserweiterung, da sich der Verwaltungsrat der Krankenhaus-GmbH schon seit
einigen Monaten um Angebote bemühe, erklärte Kreisrat Trützler, dass es den
Mitgliedern der Neuen Mitte darum gehe, Alternativen zu haben und sich nicht
nur auf eine Sache zu konzentrieren.
Landrat Schwing erklärte dazu, dass es nicht darum
gehe, etwas zu verhindern. Es müsse vielmehr guten Gewissens gesagt werden
können, man gehe mit der besten Entscheidung in den Verwaltungsrat der
Krankenhaus-GmbH und den Kreistag. Der Kreistag sollte daher jetzt dem
Dringlichkeitsantrag wie vorgelesen stattgeben.
Der Kreistag fasste sodann bei drei Gegenstimmen
folgenden
B e s c h l u ß :
Der Kreistag fordert den Landrat als
Verwaltungsratsvorsitzenden der Krankenhaus-GmbH Landkreis Miltenberg auf,
umgehend mit den zuständigen Institutionen des Landkreises und der Stadt
Aschaffenburg Gespräche darüber aufzunehmen und ein Fachgutachten einzuholen,
wie ein Gesamtkonzept der Krankenhauslandschaft in der Region 1 aussehen
könnte. Dieses Konzept soll für die Krankenhäuser von Alzenau bis Miltenberg
eine praktikable, medizinisch und wirtschaftlich tragfähige Lösung enthalten.