Tagesordnungspunkt

TOP Ö 3: Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe: - Sachstandsbericht - Beratung über die weitere Vorgehensweise - Beschlussfassung über Klageerhebung

BezeichnungInhalt
Sitzung:22.07.2004   KA/010/2004 
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Landrat Schwing bemerkte, dass der Kreisausschuss heute keine großen Beschlüsse fassen, sondern sich erstmals mit dem Thema befassen soll. Es liege dazu folgender  Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion vom 15.07.2004 vor: “Angesichts der unterschiedlichen Möglichkeiten, die Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe (Hartz IV) zum 01.01. 2005 umzusetzen, bitten wir zur Sitzung am 22.07.2004, ggf. auch zur Kreistagssitzung am 26.07.2004, einen Vertreter der Agentur für Arbeit Aschaffenburg hinzuzuziehen, damit eine breite Information über die beste Möglichkeit der Umsetzung gegeben und diskutiert werden kann.”

 

Davon habe er (Landrat Schwing) keinen Gebrauch gemacht, da er dies derzeit für entbehrlich halte. Sollte jedoch die Mehrheit von Kreisausschuss oder Kreistag dies wünschen, werde er diesem Antrag selbstverständlich entsprechen. Der Landkreis Miltenberg arbeite in dieser Angelegenheit bereits mit der Stadt und dem Landkreis Aschaffenburg zusammen. Der Landkreis Aschaffenburg habe zur entsprechenden Sitzung keinen Vertreter der Agentur für Arbeit eingeladen, die Stadt Aschaffenburg habe dies getan, jedoch sei dort eine andere Beschlussfassung erfolgt. Leider sei man von der Lösung des Problems noch weit entfernt. Schuld daran seien die vielen Kompromisse.

 

Landrat Schwing führte sodann folgendes aus:

 

Sachstandsentwicklung und Kommunalverfassungsbeschwerde

 

Im Rahmen des Vermittlungsverfahrens sei Ende Dezember 2003 das “4. Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt”, genannt “Hartz IV”, beschlossen worden, mit welchem ab 01.01.2005 in einem neu geschaffenen SGB II Arbeitslosen- und Sozialhilfe zusammengeführt werden. Im Landkreis Miltenberg müssen nach diesem Gesetz zukünftig ca. 2.800 Bedarfsgemeinschaften betreut werden.

 

Das Hartz IV-Gesetz weise in seinem Grundsatz der Agentur für Arbeit die Aufgabe der Eingliederung der Arbeitslosen zu, daneben die Zahlung der Regelsätze. Aufgabe der Kommunen wäre die Bewilligung und Zahlung von Unterkunfts- und Heizkosten sowie die Erbringung begleitender Betreuungshilfen. Entgegen den ursprünglichen Zusagen der Bundesregierung, wonach dieses Gesetz zunächst eine Entlastung der Kommunen in Höhe in 2,5 Mrd € jährlich hätte bewirken sollen, habe man vor der Nachbesserung im Vermittlungsausschuss nach Berechnungen der Kommunen mit einer Mehrbelastung der Kommunen von 5 Mrd € bis 7 Mrd € rechnen müssen. Für den Landkreis Miltenberg hätten sich durch die Regelung des SGB II ursprünglich jährliche Mehrkosten von ca. 10 Mio € ergeben. Der Landkreis Miltenberg sei dabei voraussichtlich ungleich härter betroffen, als viele andere Landkreise. Dies liege daran, dass er im Vergleich wenige Sozialhilfeempfänger, aber relativ viele Arbeitslosenhilfeempfänger habe, für die er dann die Unterkunftskosten tragen müsste. Hinzu komme eine relativ hohe Ausländerquote (knapp 10 %). Dies sei mit ausschlaggebend, weil im Gegensatz zur seitherigen Sozialhilfe beim zukünftigen SGB II die Zuständigkeit für Ausländer auch beim Landkreis liegen würde.

 

Anfang Juli 2004 hätten Bundestag und Bundesrat nach neuerlichen Verhandlungen im Vermittlungsausschuss nunmehr das "Gesetz zur optionalen Trägerschaft von Kommunen nach dem SGB II (Kommunales Optionsgesetz)” verabschiedet. Mit diesem Gesetz sei u.a. die Belastung der Kommunen abgemildert worden. Der Bund beteilige sich danach an den kommunalen Unterkunftskosten mit zunächst 3,2 Mrd €; dies sei eine Beteiligungsquote von 29,1 %.  Gleichzeitig seien Revisionsklauseln eingefügt worden, nach denen zu den Stichtagen 01.03.2005 und 01.10.2005 sowie in den Folgejahren jeweils zum 01.10. Überprüfungen des Bundesanteils mit rückwirkender Wirkung vorgesehen seien, damit gewährleistet werden könne, dass die letztendlich gewollte kommunale Entlastung in Höhe von 2,5 Mrd € auch tatsächlich eintrete. Dabei sei jedoch der zugesagte kommunale Entlastungsbetrag für die Kommunen von 2,5 Mrd € auf 2,2 Milliarden € verringert worden, weil den Ländern 300 Mio € ESF-Mittel nicht als Entlastung angerechnet werden. Inwieweit der Landkreis Miltenberg konkret von der Bundesbeteiligung profitiere, könne aktuell nicht berechnet werden, weil die Bundesbeteiligung von 29,1 % nicht im Rahmen einer Spitzabrechnung für jede einzelne Kommune vorgenommen werde, sondern die Erstattung pauschal über die Länder erfolge ( § 46 Abs. 10 Satz 1 SGB II).

 

Gerade wegen dieser Pauschalabrechnung werde es aber so sein, dass Kommunen, die vor der erfolgten Nachbesserung überproportional belastet gewesen seien, dies auch nach der Nachbesserung sein werden, wenn auch in geringerer Form. Aus diesem Grund bietet es sich an, dass u.a. der Landkreis Miltenberg das Kommunalverfassungsbeschwerdeverfahren zum Bundesverfassungsgericht betreibe, nachdem der unmittelbare Durchgriff des Bundes auf die Kommunen in dieser Form verfassungswidrig sei. Womöglich müsse diesbezüglich aber noch abgewartet werden, bis belastbare Zahlen vorliegen.

 

Alternativen zur Umsetzung von “Hartz IV”

 

Grundsätzlich sollen nach dem Gesetz Arbeitsagentur und Kommunen die Umsetzung des SGB II ab 01.01.2005 in Arbeitsgemeinschaften gemeinsam gewährleisten. Von der Arbeitsgemeinschaft müssten die gesetzlich zugewiesenen Aufgaben gemeinsam erledigt werden. Zuständigkeit lt. Gesetz:

-    Eingliederungsmaßnahmen                                                                         Bundesagentur

-    Feststellung der Erwerbsfähigkeit und Hilfsbedürftigkeit                              Bundesagentur

-    Bewilligung und Auszahlung der Regelsätze                                               Bundesagentur

-    Bewilligung und Auszahlung der Unterkunfts- und Heizkosten

     sowie wenige einmalige Beihilfen                                                                 Kommune

-    Sonderaufgaben (Betreuung minderjähriger oder behinderter Kin-

     der sowie häusliche Pflege von Angehörigen, Schuldnerberatung,

     psychosoziale Betreuung, Suchtberatung)                                                  Kommune

 

Die Arbeitsgemeinschaft selbst wäre nicht dienstherrenfähig. Das darin arbeitende Personal würde weiterhin Personal des Herkunftsträgers (Bundesagentur oder Kommune) bleiben. Soweit der Arbeitsgemeinschaft Personal über den eigenen Aufgabenanteil hinaus zugewiesen würde, würde Personalkostenerstattung vom jeweils anderen Träger erfolgen.

 

Option: Alternativ sollen 69 Kommunen bundesweit die Möglichkeit haben, im Rahmen einer Experimentierklausel auf die Dauer von zunächst sechs Jahren allein sämtliche Aufgaben nach dem SGB II wahrzunehmen, also auch diejenigen, die grundsätzlich der Agentur für Arbeit zugewiesen seien. Jedes Bundesland habe dabei so viele Optionsmöglichkeiten wie Stimmen im Bundesrat. Für Bayern bedeute dies sechs Optionsmöglichkeiten. Durch eine Anwachsensklausel könne sich diese Zahl noch geringfügig erhöhen. Der Antrag auf Option müsse bis 20.08.2004 beim Bayer. Sozialministerium gestellt sein und werde von dort an das Bundeswirtschaftsministerium weitergegeben. Wenn die Zahl der Optionsanträge den Länderanteil übersteige, erfolge zunächst eine Auswahl durch das Land. Die letztendliche Zulassung erfolge durch das Bundeswirtschaftsministerium per Rechtsverordnung. Die Mehrkosten, die der Kommune durch die Option entstehen, werden ihr in gleicher Höhe vom Bund erstattet, wie sie die Bundesagentur im Rahmen ihres Budgets ausgeglichen erhalten würde.

 

Als dritte Alternative bleibe noch die Möglichkeit der Zusammenarbeit unterhalb der Arbeitsgemeinschaft. Auch bei dieser Alternative müsse eine Arbeitsgemeinschaft gemäß der gesetzlichen Vorschrift gegründet werden. Da es aber den Kommunen überlassen bleibe, der zu gründenden Arbeitsgemeinschaft Aufgaben zu übertragen oder nicht, bestehe die Möglichkeit, die Arbeitsgemeinschaft nur “auf dem Papier” zu betreiben (Virtuelle Arbeitsgemeinschaft, Arbeitsgemeinschaft ohne Aufgabenübertragung). Bei dieser Alternative würde letztlich jeder Träger die ihm per Gesetz zugewiesenen Aufgaben allein und eigenständig ausführen. Die gleichwohl notwendige Kooperation wäre vertraglich zu regeln.

 

Die eingangs genannten kostenmäßigen Mehrbelastungen durch die Verpflichtung zur Tragung der Unterkunftskosten bestehen bei allen drei Möglichkeiten gleichermaßen. Obwohl einerseits der Starttermin 01.01.2005 eine baldige Entscheidung über die weitere Vorgehensweise dringend erfordere, müsse andererseits abgewartet werden, wie die Chancen des Landkreises Miltenberg im Falle eines Antrages auf Optionierung aussehen würden. Möglicherweise müsse eine Entscheidung in dieser Frage noch in der Sommerpause 2004 gefällt werden. Da der Kreisausschuss in diesem Fall flexibler einzuberufen wäre als der gesamte Kreistag, sollte die Entscheidung über die weitere Vorgehensweise dem Kreisausschuss übertragen werden.

 

Bezüglich einer Klageerhebung teilte Landrat Schwing mit, dass der Bayer. Landkreistag dies bereits beschlossen habe, weil der Bund nach dem Grundsicherungsgesetz den Kommunen erneut rechtswidrig Aufgaben übertrage. Dies werde Anfang 2005 geschehen. Der Landkreis Miltenberg sei einer von fünf Landkreisen in Bayern, der für eine Klage ausgesucht worden sei.

 

Zur Information teilte Landrat Schwing weiter mit, dass schon viele Landkreise ohne parteipolitische Unterschiede eine Klageerhebung beschlossen hätten. Schließlich gehe es hier um ein großes Stück kommunaler Selbstverwaltung und jedes Kreistagsmitglied sollte aufpassen, dass diese nicht gefährdet werde. Die Verwaltung soll daher beauftragt werden, weitere Klarstellungen über alle drei Möglichkeiten zu erhalten. Die letztendliche Entscheidung sollte dann auf den Kreisausschuss übertragen werden. Die Entscheidung sollte in enger Absprache mit Stadt und Landkreis Aschaffenburg erfolgen.

 

Kreisrat Kern erklärte, die SPD-Fraktion halte ihren Dringlichkeitsantrag aufrecht. Es werde die Meinung vertreten, dass Fachleute der Agentur für Arbeit die andere Seite darstellen können, weil es letztendlich zur Zusammenarbeit kommen müsse. Darüber hinaus lehnen die Mitglieder der SPD-Fraktion eine Klageerhebung sowie Punkt 2 des Beschlussvorschlages, den Kreisausschuss über die weitere Vorgehensweise hinsichtlich der Umsetzung  des SGB II zu ermächtigen, ab. Das Thema sei so wichtig, dass es vom Kreistag beschlossen werden müsse.

 

Landrat Schwing sagte dazu, im Zweifelsfall glaube er den Mitarbeitern der Landkreisverwaltung, weil sie die Interessen des Landkreises Miltenberg vertreten. Die Verwaltung habe sich schon vor längerer Zeit mit einem ausführlichen Fragenkatalog an  die Agentur für Arbeit gewandt, jedoch bis heute keine Antwort erhalten. Das zeige, dass dort noch nichts Konkretes bekannt sei. Wenn die Mitglieder der SPD-Fraktion gegen die Klageerhebung stimmen, geschehe dies nur aus parteipolitischen Gründen. Landrat Schwing bat zu bedenken, das es hier um die grundsätzliche Frage gehe, ob der Bund den Kommunen, ohne dass diese sich wehren können, Aufgaben übertragen dürfe.

 

Kreisrat Andre bemerkte, dass “Hartz IV” beschlossen sei und kommen werde. Das Gesetz dürfe aber nicht ohne Rücksichtnahme auf die Haushaltssituation der Kommunen umgesetzt werden. Es müsse vielmehr so umgesetzt werden, dass den Kommunen kein Schaden entstehe. Zum Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion sei er (Kreisrat Andre) der Meinung, dass ein Vertreter der Agentur für Arbeit kein gewählter Vertreter sei und als Angestellter die Interessen seines Arbeitgebers vertreten müsse. Den Kreisausschuss bzw. den Kreistag, dessen Mitglieder gewählt seien, könne er daher nicht beraten.

 

Kreisrat Scherf stimmte den Ausführungen von Landrat Schwing zu. Es sei Aufgabe von Kreisausschuss und Kreistag zu überlegen, wie die Reform zum 01.01.2005 umgesetzt werden könne. Parteipolitische Streitigkeiten seien dafür nicht geeignet, weil “Hartz IV” von allen Bundesfraktionen mitgetragen werde. Für eine Klage  habe er zwar Verständnis, persönlich aber Probleme; er werde diesem Vorschlag daher nicht zustimmen.

 

Kreisrat Spinnler sagte, wenn die Meinung vorherrsche, dass die Gesetzgebung des Bundes verfassungsrechtlich nicht in Ordnung sei, sollte der Klageweg beschritten werden. Er sei auch dafür, dass die Entscheidung hinsichtlich der Umsetzung des SGB II auf den Kreisausschuss übertragen werde.

 

Kreisrat Kern teilte mit, dass für die Mitglieder der SPD-Fraktion auch Priorität habe, dass “Hartz IV” zum 01.01.2005 funktioniere, denn es gehe um Menschen, die Hilfe benötigen. Zum Punkt Klageerhebung sei bekannt, dass nur einige Landkreise klagen wollen, nicht alle Landkreise bundesweit. Die Stadt Aschaffenburg z.B. werde nicht klagen, dort hätten alle Parteien einem Kompromiss zugestimmt. Zum Punkt Kostenersatz wünschte Kreisrat Kern mehr Information. Die genannten Summen 7 Mio € bis 10 Mio € könne er nicht nachvollziehen.

 

Verwaltungsamtmann Vill sagte dazu, wie sich die Zahlen auf den Landkreis Miltenberg auswirken werden, sei noch nicht bekannt. Da der Landkreis Miltenberg bereits überproportional belastet sei, werde das auch zukünftig so sein.

 

Landrat Schwing teilte ergänzend mit, dass derzeit nur Schätzkosten, sowohl vom Bund als auch von der Landkreisverwaltung, vorliegen. Die Landkreisverwaltung habe die Schätzkosten mittels eines Formblattes des Ministeriums und des Bayer. Landkreistages ermittelt.

 

Weiter bemerkte Landrat Schwing, dass er sich von den einzelnen Parteien mehr Unterstützung gewünscht hätte. Es stimme, dass nicht alle Landkreise zur Klage bereit seien, es seien aber einige Landkreise ausgewählt worden, die unter Federführung des Deutschen Landkreistages klagen werden. Er (Landrat Schwing) sehe es als seine Aufgabe an, sich in dieser Situation für die Kommunen einzusetzen. Es werde in diesem Zusammenhang nur an den nächsten Haushaltsplan erinnert.

 

Kreisrat Oberle vertrat die Meinung, dass es für Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger nur von Vorteil wäre, wenn die Umsetzung des SGB II den Kommunen übertragen würde, weil diese flexibler arbeiten könnten. Finanzielle Belastungen der Kommunen würden aber von keinem Bürgermeister mitgetragen. Alles was die Kreisumlage erhöhe, werde verweigert.

 

Kreisrat Scherf sagte, er verstehe die Sorge des Landrats. Es stimme, dass Arbeitslose auf Kommunalebene am besten aufgehoben seien. Zur Klarstellung: Die Mitglieder von Bündnis 90/Die Grünen hätten im Bundestag massiv um Nachbesserungen gekämpft. Vom Kreisverband von Bündnis 90/Die Grünen wiederum sei Druck auf die Bundestagsabgeordneten ausgeübt worden. Nach Meinung der Mitglieder von Bündnis 90/Die Grünen im Kreistag habe der Bund genügend Kompromisse eingegangen. Jetzt müssten auch die Länder ihre Ersparnisse weitergeben.

 

Landrat Schwing berichtete, dass das Präsidium des Bayer. Landkreistages in seiner letzten Sitzung den Freistaat aufgefordert habe, die nicht gedeckte Kosten, die aufgrund der Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe entstehen, zu übernehmen.  Bedauerlich sei, dass man unter Zeitdruck stehe. Bereits im Frühjahr 2004 sei die Bundesregierung vom Verwaltungsausschuss der Agentur für Arbeit Aschaffenburg aufgefordert worden, den Termin hinauszuschieben. Gleichlautende Beschlüsse seien aus in Schweinfurt und Würzburg, also flächendeckend in ganz Unterfranken gefasst worden.

 

Nachdem Landrat Schwing nochmals erklärt hatte, er halte es für verfehlt, einen Vertreter der Agentur für Arbeit zur Kreisausschuss- bzw. Kreistagssitzung einzuladen, fragte er Kreisrat Kern, ob eine Abstimmung über den Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion gewünscht werde.

 

Kreisrat Kern bat daraufhin um Abstimmung.

 

In der daraufhin erfolgten Abstimmung wurde der vorliegende Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion vom 15.07.2004 mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

 

Weiter wurde durch den Kreisausschuss bei vier Gegenstimmen folgendes

 

b e s c h l o s s e n :

 

1.  Die Verwaltung wird ermächtigt, auf dem Klageweg gegen das "Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" (“Hartz IV”) in der Fassung des “Gesetzes zur optionalen Trägerschaft von Kommunen nach dem SGB II (Kommunales Optionsgesetz)” vorzugehen, sofern und sobald der Deutsche Landkreistag eine entsprechende Empfehlung abgibt.

 

2.  Dem Kreistag wird empfohlen, den Kreisausschuss zu ermächtigen, über die weitere Vorgehensweise des Landkreises Miltenberg hinsichtlich der Umsetzung des SGB II zu entscheiden.

 

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