Tagesordnungspunkt
TOP Ö 3: Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe: - Sachstandsbericht - Beratung über die weitere Vorgehensweise - Beschlussfassung über Klageerhebung
Bezeichnung | Inhalt |
---|---|
Sitzung: | 22.07.2004 KA/010/2004 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
---|
Landrat Schwing bemerkte, dass der Kreisausschuss heute keine großen Beschlüsse fassen, sondern sich erstmals mit dem Thema befassen soll. Es liege dazu folgender Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion vom 15.07.2004 vor: “Angesichts der unterschiedlichen Möglichkeiten, die Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe (Hartz IV) zum 01.01. 2005 umzusetzen, bitten wir zur Sitzung am 22.07.2004, ggf. auch zur Kreistagssitzung am 26.07.2004, einen Vertreter der Agentur für Arbeit Aschaffenburg hinzuzuziehen, damit eine breite Information über die beste Möglichkeit der Umsetzung gegeben und diskutiert werden kann.”
Davon habe er (Landrat Schwing) keinen Gebrauch gemacht, da er dies derzeit für entbehrlich halte. Sollte jedoch die Mehrheit von Kreisausschuss oder Kreistag dies wünschen, werde er diesem Antrag selbstverständlich entsprechen. Der Landkreis Miltenberg arbeite in dieser Angelegenheit bereits mit der Stadt und dem Landkreis Aschaffenburg zusammen. Der Landkreis Aschaffenburg habe zur entsprechenden Sitzung keinen Vertreter der Agentur für Arbeit eingeladen, die Stadt Aschaffenburg habe dies getan, jedoch sei dort eine andere Beschlussfassung erfolgt. Leider sei man von der Lösung des Problems noch weit entfernt. Schuld daran seien die vielen Kompromisse.
Landrat Schwing führte sodann folgendes aus:
Sachstandsentwicklung und Kommunalverfassungsbeschwerde
Im Rahmen des Vermittlungsverfahrens sei Ende Dezember 2003 das “4. Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt”, genannt “Hartz IV”, beschlossen worden, mit welchem ab 01.01.2005 in einem neu geschaffenen SGB II Arbeitslosen- und Sozialhilfe zusammengeführt werden. Im Landkreis Miltenberg müssen nach diesem Gesetz zukünftig ca. 2.800 Bedarfsgemeinschaften betreut werden.
Das Hartz IV-Gesetz weise in seinem Grundsatz der
Agentur für Arbeit die Aufgabe der Eingliederung der Arbeitslosen zu, daneben
die Zahlung der Regelsätze. Aufgabe der Kommunen wäre die Bewilligung und
Zahlung von Unterkunfts- und Heizkosten sowie die Erbringung begleitender
Betreuungshilfen. Entgegen den ursprünglichen Zusagen der Bundesregierung,
wonach dieses Gesetz zunächst eine Entlastung der Kommunen in Höhe in 2,5 Mrd €
jährlich hätte bewirken sollen, habe man vor der Nachbesserung im
Vermittlungsausschuss nach Berechnungen der Kommunen mit einer Mehrbelastung
der Kommunen von 5 Mrd € bis 7 Mrd € rechnen müssen. Für den Landkreis
Miltenberg hätten sich durch die Regelung des SGB II ursprünglich jährliche
Mehrkosten von ca. 10 Mio € ergeben. Der Landkreis Miltenberg sei dabei
voraussichtlich ungleich härter betroffen, als viele andere Landkreise. Dies
liege daran, dass er im Vergleich wenige Sozialhilfeempfänger, aber relativ
viele Arbeitslosenhilfeempfänger habe, für die er dann die Unterkunftskosten
tragen müsste. Hinzu komme eine relativ hohe Ausländerquote (knapp 10
%). Dies sei mit ausschlaggebend, weil im Gegensatz zur seitherigen Sozialhilfe
beim zukünftigen SGB II die Zuständigkeit für Ausländer auch beim Landkreis
liegen würde.
Anfang Juli 2004 hätten Bundestag und Bundesrat nach
neuerlichen Verhandlungen im Vermittlungsausschuss nunmehr das
"Gesetz zur optionalen Trägerschaft von Kommunen nach dem SGB II
(Kommunales Optionsgesetz)” verabschiedet. Mit diesem Gesetz sei u.a. die
Belastung der Kommunen abgemildert worden. Der Bund beteilige sich danach an
den kommunalen Unterkunftskosten mit zunächst 3,2 Mrd €; dies sei eine
Beteiligungsquote von 29,1 %.
Gleichzeitig seien Revisionsklauseln eingefügt worden, nach denen zu den
Stichtagen 01.03.2005 und 01.10.2005 sowie in den Folgejahren jeweils zum
01.10. Überprüfungen des Bundesanteils mit rückwirkender Wirkung vorgesehen
seien, damit gewährleistet werden könne, dass die letztendlich gewollte
kommunale Entlastung in Höhe von 2,5 Mrd € auch tatsächlich eintrete. Dabei sei
jedoch der zugesagte kommunale Entlastungsbetrag für die Kommunen von 2,5 Mrd €
auf 2,2 Milliarden € verringert worden, weil den Ländern 300 Mio € ESF-Mittel
nicht als Entlastung angerechnet werden. Inwieweit der Landkreis Miltenberg
konkret von der Bundesbeteiligung profitiere, könne aktuell nicht berechnet
werden, weil die Bundesbeteiligung von 29,1 % nicht im Rahmen einer
Spitzabrechnung für jede einzelne Kommune vorgenommen werde, sondern die
Erstattung pauschal über die Länder erfolge ( § 46 Abs. 10 Satz 1 SGB II).
Gerade wegen dieser Pauschalabrechnung werde es aber so sein, dass Kommunen, die vor der erfolgten Nachbesserung überproportional belastet gewesen seien, dies auch nach der Nachbesserung sein werden, wenn auch in geringerer Form. Aus diesem Grund bietet es sich an, dass u.a. der Landkreis Miltenberg das Kommunalverfassungsbeschwerdeverfahren zum Bundesverfassungsgericht betreibe, nachdem der unmittelbare Durchgriff des Bundes auf die Kommunen in dieser Form verfassungswidrig sei. Womöglich müsse diesbezüglich aber noch abgewartet werden, bis belastbare Zahlen vorliegen.
Alternativen zur Umsetzung von “Hartz IV”
Grundsätzlich sollen nach dem Gesetz Arbeitsagentur
und Kommunen die Umsetzung des SGB II ab 01.01.2005 in Arbeitsgemeinschaften
gemeinsam gewährleisten. Von der Arbeitsgemeinschaft müssten die gesetzlich
zugewiesenen Aufgaben gemeinsam erledigt werden. Zuständigkeit lt. Gesetz:
- Eingliederungsmaßnahmen Bundesagentur
- Feststellung
der Erwerbsfähigkeit und Hilfsbedürftigkeit Bundesagentur
- Bewilligung
und Auszahlung der Regelsätze Bundesagentur
- Bewilligung und Auszahlung der Unterkunfts- und Heizkosten
sowie
wenige einmalige Beihilfen Kommune
- Sonderaufgaben (Betreuung minderjähriger oder behinderter Kin-
der sowie häusliche Pflege von Angehörigen, Schuldnerberatung,
psychosoziale
Betreuung, Suchtberatung) Kommune
Die Arbeitsgemeinschaft selbst wäre nicht
dienstherrenfähig. Das darin arbeitende Personal würde weiterhin Personal des
Herkunftsträgers (Bundesagentur oder Kommune) bleiben. Soweit der
Arbeitsgemeinschaft Personal über den eigenen Aufgabenanteil hinaus zugewiesen
würde, würde Personalkostenerstattung vom jeweils anderen Träger erfolgen.
Option: Alternativ sollen 69 Kommunen bundesweit die
Möglichkeit haben, im Rahmen einer Experimentierklausel auf die Dauer von
zunächst sechs Jahren allein sämtliche Aufgaben nach dem SGB II wahrzunehmen,
also auch diejenigen, die grundsätzlich der Agentur für Arbeit zugewiesen
seien. Jedes Bundesland habe dabei so viele Optionsmöglichkeiten wie Stimmen im
Bundesrat. Für Bayern bedeute dies sechs Optionsmöglichkeiten. Durch eine
Anwachsensklausel könne sich diese Zahl noch geringfügig erhöhen. Der Antrag
auf Option müsse bis 20.08.2004 beim Bayer. Sozialministerium gestellt sein und
werde von dort an das Bundeswirtschaftsministerium weitergegeben. Wenn die Zahl
der Optionsanträge den Länderanteil übersteige, erfolge zunächst eine Auswahl
durch das Land. Die letztendliche Zulassung erfolge durch das
Bundeswirtschaftsministerium per Rechtsverordnung. Die Mehrkosten, die der
Kommune durch die Option entstehen, werden ihr in gleicher Höhe vom Bund
erstattet, wie sie die Bundesagentur im Rahmen ihres Budgets ausgeglichen
erhalten würde.
Als dritte
Alternative bleibe noch die Möglichkeit der Zusammenarbeit unterhalb der
Arbeitsgemeinschaft. Auch bei dieser Alternative müsse eine
Arbeitsgemeinschaft gemäß der gesetzlichen Vorschrift gegründet werden. Da es
aber den Kommunen überlassen bleibe, der zu gründenden Arbeitsgemeinschaft Aufgaben
zu übertragen oder nicht, bestehe die Möglichkeit, die Arbeitsgemeinschaft nur
“auf dem Papier” zu betreiben (Virtuelle Arbeitsgemeinschaft,
Arbeitsgemeinschaft ohne Aufgabenübertragung). Bei dieser Alternative würde
letztlich jeder Träger die ihm per Gesetz zugewiesenen Aufgaben allein und
eigenständig ausführen. Die gleichwohl notwendige Kooperation wäre vertraglich
zu regeln.
Die eingangs
genannten kostenmäßigen Mehrbelastungen durch die Verpflichtung zur
Tragung der Unterkunftskosten bestehen bei allen drei Möglichkeiten
gleichermaßen. Obwohl einerseits der Starttermin 01.01.2005 eine baldige
Entscheidung über die weitere Vorgehensweise dringend erfordere, müsse
andererseits abgewartet werden, wie die Chancen des Landkreises Miltenberg im
Falle eines Antrages auf Optionierung aussehen würden. Möglicherweise müsse
eine Entscheidung in dieser Frage noch in der Sommerpause 2004 gefällt werden.
Da der Kreisausschuss in diesem Fall flexibler einzuberufen wäre als der
gesamte Kreistag, sollte die Entscheidung über die weitere Vorgehensweise dem
Kreisausschuss übertragen werden.
Bezüglich
einer Klageerhebung teilte Landrat Schwing mit, dass der Bayer. Landkreistag
dies bereits beschlossen habe, weil der Bund nach dem Grundsicherungsgesetz den
Kommunen erneut rechtswidrig Aufgaben übertrage. Dies werde Anfang 2005
geschehen. Der Landkreis Miltenberg sei einer von fünf Landkreisen in Bayern,
der für eine Klage ausgesucht worden sei.
Zur
Information teilte Landrat Schwing weiter mit, dass schon viele Landkreise ohne
parteipolitische Unterschiede eine Klageerhebung beschlossen hätten.
Schließlich gehe es hier um ein großes Stück kommunaler Selbstverwaltung und
jedes Kreistagsmitglied sollte aufpassen, dass diese nicht gefährdet werde. Die
Verwaltung soll daher beauftragt werden, weitere Klarstellungen über alle drei
Möglichkeiten zu erhalten. Die letztendliche Entscheidung sollte dann auf den
Kreisausschuss übertragen werden. Die Entscheidung sollte in enger Absprache
mit Stadt und Landkreis Aschaffenburg erfolgen.
Kreisrat
Kern erklärte, die SPD-Fraktion halte ihren Dringlichkeitsantrag aufrecht. Es
werde die Meinung vertreten, dass Fachleute der Agentur für Arbeit die andere
Seite darstellen können, weil es letztendlich zur Zusammenarbeit kommen müsse.
Darüber hinaus lehnen die Mitglieder der SPD-Fraktion eine Klageerhebung sowie
Punkt 2 des Beschlussvorschlages, den Kreisausschuss über die weitere
Vorgehensweise hinsichtlich der Umsetzung
des SGB II zu ermächtigen, ab. Das Thema sei so wichtig, dass es vom Kreistag
beschlossen werden müsse.
Landrat
Schwing sagte dazu, im Zweifelsfall glaube er den Mitarbeitern der
Landkreisverwaltung, weil sie die Interessen des Landkreises Miltenberg
vertreten. Die Verwaltung habe sich schon vor längerer Zeit mit einem ausführlichen
Fragenkatalog an die Agentur für Arbeit
gewandt, jedoch bis heute keine Antwort erhalten. Das zeige, dass dort noch
nichts Konkretes bekannt sei. Wenn die Mitglieder der SPD-Fraktion gegen die
Klageerhebung stimmen, geschehe dies nur aus parteipolitischen Gründen. Landrat
Schwing bat zu bedenken, das es hier um die grundsätzliche Frage gehe, ob der
Bund den Kommunen, ohne dass diese sich wehren können, Aufgaben übertragen
dürfe.
Kreisrat
Andre bemerkte, dass “Hartz IV” beschlossen sei und kommen werde. Das Gesetz
dürfe aber nicht ohne Rücksichtnahme auf die Haushaltssituation der Kommunen
umgesetzt werden. Es müsse vielmehr so umgesetzt werden, dass den Kommunen kein
Schaden entstehe. Zum Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion sei er (Kreisrat Andre)
der Meinung, dass ein Vertreter der Agentur für Arbeit kein gewählter Vertreter
sei und als Angestellter die Interessen seines Arbeitgebers vertreten müsse.
Den Kreisausschuss bzw. den Kreistag, dessen Mitglieder gewählt seien, könne er
daher nicht beraten.
Kreisrat
Scherf stimmte den Ausführungen von Landrat Schwing zu. Es sei Aufgabe von
Kreisausschuss und Kreistag zu überlegen, wie die Reform zum 01.01.2005
umgesetzt werden könne. Parteipolitische Streitigkeiten seien dafür nicht
geeignet, weil “Hartz IV” von allen Bundesfraktionen mitgetragen werde. Für
eine Klage habe er zwar Verständnis,
persönlich aber Probleme; er werde diesem Vorschlag daher nicht zustimmen.
Kreisrat
Spinnler sagte, wenn die Meinung vorherrsche, dass die Gesetzgebung des Bundes
verfassungsrechtlich nicht in Ordnung sei, sollte der Klageweg beschritten
werden. Er sei auch dafür, dass die Entscheidung hinsichtlich der Umsetzung des
SGB II auf den Kreisausschuss übertragen werde.
Kreisrat
Kern teilte mit, dass für die Mitglieder der SPD-Fraktion auch Priorität habe,
dass “Hartz IV” zum 01.01.2005 funktioniere, denn es gehe um Menschen, die
Hilfe benötigen. Zum Punkt Klageerhebung sei bekannt, dass nur einige
Landkreise klagen wollen, nicht alle Landkreise bundesweit. Die Stadt
Aschaffenburg z.B. werde nicht klagen, dort hätten alle Parteien einem
Kompromiss zugestimmt. Zum Punkt Kostenersatz wünschte Kreisrat Kern mehr
Information. Die genannten Summen 7 Mio € bis 10 Mio € könne er nicht
nachvollziehen.
Verwaltungsamtmann
Vill sagte dazu, wie sich die Zahlen auf den Landkreis Miltenberg auswirken
werden, sei noch nicht bekannt. Da der Landkreis Miltenberg bereits
überproportional belastet sei, werde das auch zukünftig so sein.
Landrat
Schwing teilte ergänzend mit, dass derzeit nur Schätzkosten, sowohl vom Bund
als auch von der Landkreisverwaltung, vorliegen. Die Landkreisverwaltung habe
die Schätzkosten mittels eines Formblattes des Ministeriums und des Bayer.
Landkreistages ermittelt.
Weiter
bemerkte Landrat Schwing, dass er sich von den einzelnen Parteien mehr
Unterstützung gewünscht hätte. Es stimme, dass nicht alle Landkreise zur Klage
bereit seien, es seien aber einige Landkreise ausgewählt worden, die unter
Federführung des Deutschen Landkreistages klagen werden. Er (Landrat Schwing)
sehe es als seine Aufgabe an, sich in dieser Situation für die Kommunen
einzusetzen. Es werde in diesem Zusammenhang nur an den nächsten Haushaltsplan
erinnert.
Kreisrat
Oberle vertrat die Meinung, dass es für Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger
nur von Vorteil wäre, wenn die Umsetzung des SGB II den Kommunen übertragen
würde, weil diese flexibler arbeiten könnten. Finanzielle Belastungen der
Kommunen würden aber von keinem Bürgermeister mitgetragen. Alles was die
Kreisumlage erhöhe, werde verweigert.
Kreisrat
Scherf sagte, er verstehe die Sorge des Landrats. Es stimme, dass Arbeitslose
auf Kommunalebene am besten aufgehoben seien. Zur Klarstellung: Die Mitglieder
von Bündnis 90/Die Grünen hätten im Bundestag massiv um Nachbesserungen
gekämpft. Vom Kreisverband von Bündnis 90/Die Grünen wiederum sei Druck auf die
Bundestagsabgeordneten ausgeübt worden. Nach Meinung der Mitglieder von Bündnis
90/Die Grünen im Kreistag habe der Bund genügend Kompromisse eingegangen. Jetzt
müssten auch die Länder ihre Ersparnisse weitergeben.
Landrat
Schwing berichtete, dass das Präsidium des Bayer. Landkreistages in seiner
letzten Sitzung den Freistaat aufgefordert habe, die nicht gedeckte Kosten, die
aufgrund der Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe entstehen, zu
übernehmen. Bedauerlich sei, dass man
unter Zeitdruck stehe. Bereits im Frühjahr 2004 sei die Bundesregierung vom Verwaltungsausschuss
der Agentur für Arbeit Aschaffenburg aufgefordert worden, den Termin
hinauszuschieben. Gleichlautende Beschlüsse seien aus in Schweinfurt und
Würzburg, also flächendeckend in ganz Unterfranken gefasst worden.
Nachdem
Landrat Schwing nochmals erklärt hatte, er halte es für verfehlt, einen
Vertreter der Agentur für Arbeit zur Kreisausschuss- bzw. Kreistagssitzung
einzuladen, fragte er Kreisrat Kern, ob eine Abstimmung über den
Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion gewünscht werde.
Kreisrat
Kern bat daraufhin um Abstimmung.
In der
daraufhin erfolgten Abstimmung wurde der vorliegende Dringlichkeitsantrag der
SPD-Fraktion vom 15.07.2004 mit Stimmenmehrheit abgelehnt.
Weiter wurde
durch den Kreisausschuss bei vier Gegenstimmen folgendes
b e s c h
l o s s e n :
1. Die Verwaltung wird ermächtigt, auf dem Klageweg gegen das
"Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" (“Hartz
IV”) in der Fassung des “Gesetzes zur optionalen Trägerschaft von Kommunen nach
dem SGB II (Kommunales Optionsgesetz)” vorzugehen, sofern und sobald der
Deutsche Landkreistag eine entsprechende Empfehlung abgibt.
2. Dem
Kreistag wird empfohlen, den Kreisausschuss zu ermächtigen, über die weitere
Vorgehensweise des Landkreises Miltenberg hinsichtlich der Umsetzung des SGB II
zu entscheiden.