Tagesordnungspunkt

TOP Ö 6: Aufstellung der Vorschlagslisten für ehrenamtliche Verwaltungsrichter durch die Landkreise (§ 28 VwGO)

BezeichnungInhalt
Sitzung:22.07.2004   KA/010/2004 
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Oberregierungsrat Fieger trug vor, dass der Präsident des Verwaltungsgerichts Würzburg mit Schreiben vom 24.05.2004 mitgeteilt habe, dass in diesem Jahr die Wahl der ehrenamtlichen Verwaltungsrichter für die am 01.04.2005 beginnende Amtszeit anstehe. Die Wahlvorschläge seien von den Kreistagen (Plenum) der Landkreise entsprechend den Vorgaben des Wahlausschusses zu erstellen. Der Wahlausschuss, der u.a. darüber befinde, wie viele Vorschläge ein Landkreis einreichen könne, werde zusammentreten, sobald der Bezirkstag die in den Wahlausschuss zu berufenden Vertrauensleute bestimmt habe.

 

Um die Vorarbeiten schon jetzt einleiten zu können, sei die voraussichtliche Zahl der auf den Landkreis Miltenberg entfallenden Wahlvorschläge bereits mitgeteilt worden. Die Zahl sei in den vergangenen Jahren vom Wahlausschuss entsprechend dem Verhältnis der für das Verwaltungsgericht Würzburg benötigten (doppelten) Zahl von ehrenamtlichen Richtern der kreisfreien Städte bzw. Landkreise festgelegt worden. Bei der zu erwartenden Beibehaltung des bisherigen Modus träfen auf den Landkreis Miltenberg 18 Wahlvorschläge.

 

Da die Wahlvorschläge noch in diesem Jahr durch den Kreistag beschlussmäßig erstellt sein müssen, werde der Landkreis Miltenberg bereits jetzt in die Lage versetzt, mit den Vorarbeiten zu beginnen.

 

Die Landkreisverwaltung beabsichtigt (wie beim letzten Mal), die Beschlussfassung über die Vorschlagsliste in der Oktober-Sitzung des Kreistages auf die Tagesordnung zu nehmen. Zur Vorbereitung dieses Tagesordnungspunktes werde folgendes vorgeschlagen:

 

·         Die Anzahl der Wahlvorschläge wird auf die im Kreistag vertretenen Parteien und Wählergruppen gemäß ihrem Stärkeverhältnis verteilt.

·         Die Verteilung erfolgt nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren (vgl. § 33 Abs. 2 GeschO).

·         Folglich entfallen auf die CSU: 9, auf die SPD: 4, auf die FWG: 2 Wahlvorschläge sowie auf die Neue Mitte, auf Bündnis 90/Die Grünen-ödp und auf FDP/UWG je ein Wahlvorschlag.

·         Die Fraktionsvorsitzenden/Ansprechpartner der Parteien bzw. Wählergruppen werden eine schriftliche Mitteilung der Landkreisverwaltung erhalten mit der Bitte, bis Ende September 2004 entsprechende Vorschläge einzureichen und die erforderlichen Unterlagen (Einverständniserklärungen der Bewerber) ausgefüllt zurückzusenden.

·         Die Abstimmung über die Vorschlagsliste wird in der Kreistagssitzung am 07.10.2004 erfolgen.

 

Der Kreisausschuss nahm die Ausführungen und Vorschläge der Verwaltung einstimmig zustimmend zur Kenntnis.

 

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