Tagesordnungspunkt

TOP Ö 5: Deponie Schippach: Ermächtigung der Verwaltung zur Vergabe von Aufträgen im Rahmen der Oberflächenabdichtung

BezeichnungInhalt
Sitzung:21.07.2004   NU/016/2004 
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Amtfrau Heim erinnerte daran, dass der Ausschuss für Natur- und Umweltschutz am 08.12.2003 beschlossen habe, das Büro ICP, Karlsruhe, mit der Ausführungsplanung (Leistungsphase 5) sowie mit der Vorbereitung und der Mitwirkung bei der Vergabe (6 + 7) zu beauftragen und zwar auf der Grundlage der im Sommer 2003 bei der Regierung von Unterfranken eingereichten Genehmigungsplanung für die Oberflächenabdichtung der Deponie Schippach mit Trisoplast (Beschluss des Ausschuss für Natur- und Umweltschutz vom März 2003).

 

Die Beauftragung von ICP, Karlsruhe, sei mit Ingenieurvertrag vom 16./20.02.2004 erfolgt. Allerdings habe ICP mit der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen erst nach dem Vorliegen der Genehmigung für die Oberflächenabdichtung beginnen können, da Auflagen aus dem Genehmigungsbescheid in die zu erstellenden Unterlagen einzuarbeiten gewesen seien.

 

Mit Schreiben vom 13.05.2004 habe die Regierung von Unterfranken die Plangenehmigung für die Oberflächenabdichtung der Deponie Schippach mit Trisoplast erteilt. ICP habe daraufhin unverzüglich mit den beauftragten Arbeiten begonnen, die jedoch wegen ihres Umfangs (Erstellung eines QS-Planes und Abstimmung mit der Genehmigungsbehörde, detaillierte Baubeschreibung, ausführliches Leistungsverzeichnis usw.) erst jetzt fertig gestellt werden konnten. Die Versendung der Ausschreibungsunterlagen sei für 26.07.2004 vorgesehen, das Ende der Angebotsfrist für 19.08.2004 angedacht. Danach sei eine ca. einwöchige Prüfung der Angebote durch ICP vorgesehen, so dass voraussichtlich Ende August 2004 ein Vergabevorschlag von ICP vorliegen werde und die Arbeiten für die Oberflächenabdichtung der Deponie Schippach vergeben werden könnten.

 

Die nächste Sitzung des Ausschusses für Natur- und Umweltschutz sei auf 29.09.2004 terminiert. Um jedoch die i.d.R. von den Witterungsverhältnissen her günstige Zeit (September und Oktober) nutzen zu können, um noch in diesem Jahr (wie vom Ausschuss für Natur- und Umweltschutz am 03.05.2004 gewünscht) einen Teil der Oberflächenabdichtung aufzubringen, wäre es erforderlich, die Bauarbeiten für die Oberflächenabdichtung der Deponie Schippach schnellst möglich nach Vorliegen des Ausschreibungsergebnisses zu vergeben.

 

Die Landkreisverwaltung bitte daher um die Ermächtigung, den Auftrag zur Erstellung der Oberflächenabdichtung der Deponie Schippach auf das nach dem Ausschreibungsergebnis wirtschaftlich günstigste und annehmbarste Angebot erteilen zu dürfen. Der Ausschuss für Natur- und Umweltschutz würde dann in seiner nächsten Sitzung über das Ausschreibungsergebnis und die Vergabe informiert.

 

Auf die Frage nach den Gesamtkosten der Oberflächenabdichtung der Deponie Schippach nannte Amtfrau Heim den Betrag von 3,45 Mio €. Die Verwaltung hoffe auf ein günstiges Ausschreibungsergebnis. Nach Erfahrungen des Büros ICP dürften die Schätzkosten nicht überschritten werden.

 

Auf Vorschlag von Landrat Schwing fasste der Ausschuss für Natur- und Umweltschutz sodann einstimmig folgenden

 

B e s c h l u s s :

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, den Auftrag für die Oberflächenabdichtung der Deponie Schippach dem Bieter zu erteilen, welcher im Rahmen der öffentlichen Ausschreibung das wirtschaftlich günstigste und annehmbarste Angebot unterbreitet, vorausgesetzt die Gesamtkosten liegen unter 3,2 Mio €. Sofern diese Summe überschritten wird, ist die Angelegenheit dem Ausschuss für Natur- und Umweltschutz zur Entscheidung vorzulegen. Ansonsten ist der Ausschuss für Natur- und Umweltschutz in seiner nächsten Sitzung über die Auftragsvergabe zu informieren.

 

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