Tagesordnungspunkt

TOP Ö 8: Information über die Umstrukturierungen der Straßenmeistereien Miltenberg und Aschaffenburg

BezeichnungInhalt
Sitzung:20.07.2004   BA/010/2004 
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Kreisbaumeisterin Schulz gab folgende Information:

 

Im Rahmen der bayerischen Verwaltungsreform sei vorgesehen, die Straßenmeistereien umzustrukturieren, so dass eine durchschnittliche Straßenmeisterei im Sinne der Wirtschaftlichkeit künftig eine Mindestgröße von 250 bis 300 Straßen-Kilometer zur Betreuung habe.

 

Anstatt der bisher für die Unterhaltung der Straßen zuständigen drei Straßenmeistereien in den  Landkreisen Miltenberg und Aschaffenburg (zuständig Straßenbauamt Aschaffenburg) werden für das Streckennetz des Straßenbauamtes Aschaffenburg künftig nur noch zwei Meistereien (Miltenberg und Mainaschaff) die Aufgaben der Straßenbetreuung wahrnehmen.

 

Das Kreisstraßennetz des Landkreises Miltenberg betrage z.Z. ca. 224 km. Hierbei seien die künftigen Umstufungen bereits berücksichtigt. Von Straßenmeisterei Miltenberg werden davon ca. 118 km und von Straßenmeisterei Aschaffenburg-Süd ca. 106 km betreut. Insgesamt habe die Straßenmeisterei Miltenberg derzeit ca. 240 Straßen-km (ca. 118 km Kreisstraßen und ca. 122 km Bundes-/Staatsstraßen) zu betreuen.

 

Die künftige Straßenmeisterei Miltenberg werde ein Streckennetz mit einer Unterhaltungslänge von ca. 318 km (78 km mehr als bisher) zu betreuen haben. Davon seien ca. 164 km Kreisstraßen und ca. 154 km Bundes-/Staatsstraßen. Die Straßenmeisterei Miltenberg werde dadurch aufgewertet, da sie gegenüber dem aktuellen Stand ca. 54 km mehr Kreisstraßen und ca. 24 km Bundes-/Staatsstraßen zu betreuen habe. Die restlichen 60 km Kreisstraßen verbleiben bei der Straßenmeisterei Mainaschaff.

 

Die Bereiche Klingenberg a.Main, Erlenbach a.Main, Elsenfeld, Eschau und Mönchberg gehören künftig zur Straßenmeisterei Miltenberg, die nördliche Grenze verlaufe entlang der Kreisstraßen MIL 25, MIL 26 und der Staatsstraße 2308 (von Elsenfeld über Hofstetten, Eichelsbach, Neuhammer, Wildenthal, Wildensee, Altenbucher Forst bis zur Landesgrenze). Linksmainisch werde die Grenze zwischen der Straßenmeisterei Miltenberg und der Straßenmeisterei Mainaschaff wie bisher am Ende der zweibahnigen B 469 bei Trennfurt verlaufen. Die B 469 selbst werde der Straßenmeisterei Mainaschaff zugeordnet. Die Straßenmeisterei Mainaschaff werde somit künftig ein Streckennetz mit einer Unterhaltungslänge von ca. 424 km betreuen. Bisher seien die drei Straßenmeistereien gleichgestellt gewesen. Zukünftig werde die Straßenmeisterei Mainaschaff eine Meisterei mit “herausgehobener Funktion” sein, die von einem Straßenmeister und einem stellvertretenden Straßenmeister geleitet werde.

 

Für die Entscheidung der vorgenannten Meistereigrößen und lagemäßigen Änderungen seien vom Straßenbauamt Aschaffenburg folgende Aspekte zugrunde gelegt worden:

1.  Ob die Kreisstraßen im Landkreis Miltenberg von einer Meisterei oder wie bisher von zwei Meisterein betreut werden, stellt für den Dienstbetrieb keinen wesentlichen Unterschied dar.

2.  Das bei der Straßenmeisterei Mainaschaff verbleibende Kreisstraßennetz von ca. 60 km ist groß genug, um eine eigene Kolonne zu rechtfertigen.

3.  Unter der Voraussetzung, dass die zweibahnige B 469 in einer Hand bleibt, muss der Stützpunkt Obernburg a.Main bei praktisch allen relevanten Aufteilungsvarianten von beiden Meistereien genutzt werden.

 

Aufgrund der neu festgelegten Unterhaltungslängen der Straßenmeistereien und unter Vorgabe des Konzeptes “Straßenmeisterei 2000” mit 10,4 km/Person, sei eine Verteilung des Personals von der derzeitigen Straßenmeisterei Aschaffenburg-Süd zur Straßenmeisterei Miltenberg notwendig. Unter Berücksichtigung von Funktion, Wohnort, Einsatzbereich und Kolonnenzugehörigkeit seien vier Mitarbeiter des Landkreises Miltenberg und weitere vier Mitarbeiter des Freistaates Bayern betroffen. Die übrigen Mitarbeiter der derzeitigen Straßenmeisterei Aschaffenburg-Süd wechseln zur Straßenmeisterei Mainaschaff. Das Personal sei unter Einbindung der Personalrates des Straßenbauamtes Aschaffenburg vom Amtsvorstand über den beabsichtigten Wechsel informiert worden.

 

Änderungen der bisherigen Verfahrensweisen im Hinblick auf Mitfahrgelegenheiten im Mannschaftsbus oder bezüglich Garagen- und Gerätemieten können im Rahmen der Neustrukturierung und Arbeitsorganisation auch anlässlich einer Neubesetzung in der Leitung der Straßenmeisterei Miltenberg (Herr Hoffmann werde an das Straßenbauamt Aschaffenburg versetzt) nicht ausgeschlossen bleiben. Konkrete Vorschläge liegen noch nicht vor. Das Zeitziel für die Umsetzung der Neustruktruierung sei für 01.09.2004 vorgesehen.

 

Unabhängig von der Umstrukturierung der Straßenmeistereien sei durch die Oberste Baubehörde der Fahrzeugbestand des Straßenbauamtes Aschaffenburg überprüft worden. Als Grundlage diene hierbei der Maßnahmenkatalog des Straßenbetriebsdienstes (MK 8, Ausgabe 2003). Danach habe das Straßenbauamt Aschaffenburg für sein Streckennetz der Bundes- und Staatsstraßen einen Überhang von drei Großfahrzeugen (Lkw und Geräteträger), die bis 2007 abgegeben werden müssen. Der Landkreis Miltenberg habe davon jahrelang profitiert, indem diese Fahrzeuge auch für den Unterhalt der Kreisstraßen mit eingesetzt worden seien. Die Vergütung sei nach km-Abrechnung erfolgt. Der Landkreis Miltenberg habe dadurch Einsparungen verbuchen können, da keine Gerätevor- und Unterhaltung angefallen sei. Dieser Vorteil entfalle künftig.

 

Nach Ermittlung der Bauverwaltung und unter Zugrundelegung des MK 8 bestehe beim Landkreis Miltenberg für die Kreisstraßenbetreuung (224 km) eine Fahrzeug-Unterdeckung; d.h. der Landkreis Miltenberg habe einen Bedarf an Fahrzeugen und Geräten, der nach Möglichkeit bis 2007 abzudecken sei. Es handele sich hierbei um folgende Anschaffungen:

 

2 LKW                                                                                                                ca. 300.000,00 €

1 Mannschaftsbus                                                                                              ca.   40.000,00 €

1 Frontanbaumähgerät                                                                                      ca.   60.000,00 €

3 Streuautomaten                                                                                              ca. 120.000,00 €

3 Schneepflüge                                                                                                  ca.   54.000,00 €

diverse Kleingeräte (z.B. Motorsense etc.)                                                       ca.   20.000,00 €

Summe bis Ende des Haushaltsjahres 2007                                                    ca. 594.000,00 €

 

Bereits im Haushaltsjahr 2005 seien wegen Geräteeinzug durch das Straßenbauamt Aschaffenburg und Nutzungsablauf (Geräte zwischen 13 und 15 Jahren Betriebsdauer) Anschaffungen in Höhe von ca. 270.000,00 € erforderlich. Es werde nochmals darauf hingewiesen, dass die Geräteanschaffungen nicht in Abhängigkeit mit der Umstrukturierung der Straßenmeistereien stehen. Der Landkreis Miltenberg habe nur durch den Fahrzeugüberhang beim Straßenbauamt Aschaffenburg profitiert.

 

Kreisrat Klug wies auf Probleme hin, die entstehen können, wenn künftig in einer Gemeinde zwei Streubereiche aneinander stoßen. Er bat, dieses Problem mit den Straßenmeistereien zu besprechen.

 

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