Tagesordnungspunkt
TOP Ö 8: Information über die Umstrukturierungen der Straßenmeistereien Miltenberg und Aschaffenburg
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 20.07.2004 BA/010/2004 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Kreisbaumeisterin Schulz gab folgende
Information:
Im Rahmen der bayerischen
Verwaltungsreform sei vorgesehen, die Straßenmeistereien umzustrukturieren, so
dass eine durchschnittliche Straßenmeisterei im Sinne der Wirtschaftlichkeit
künftig eine Mindestgröße von 250 bis 300 Straßen-Kilometer zur Betreuung habe.
Anstatt der bisher für die Unterhaltung
der Straßen zuständigen drei Straßenmeistereien in den Landkreisen Miltenberg und Aschaffenburg
(zuständig Straßenbauamt Aschaffenburg) werden für das Streckennetz des
Straßenbauamtes Aschaffenburg künftig nur noch zwei Meistereien (Miltenberg und
Mainaschaff) die Aufgaben der Straßenbetreuung wahrnehmen.
Das Kreisstraßennetz des Landkreises Miltenberg betrage z.Z. ca.
224 km. Hierbei seien die künftigen Umstufungen bereits berücksichtigt. Von
Straßenmeisterei Miltenberg werden davon ca. 118 km und von Straßenmeisterei
Aschaffenburg-Süd ca. 106 km betreut. Insgesamt habe die Straßenmeisterei
Miltenberg derzeit ca. 240 Straßen-km (ca. 118 km Kreisstraßen und ca. 122 km
Bundes-/Staatsstraßen) zu betreuen.
Die künftige Straßenmeisterei Miltenberg
werde ein Streckennetz mit einer Unterhaltungslänge von ca. 318 km (78 km mehr
als bisher) zu betreuen haben. Davon seien ca. 164 km Kreisstraßen und ca. 154
km Bundes-/Staatsstraßen. Die Straßenmeisterei Miltenberg werde dadurch aufgewertet,
da sie gegenüber dem aktuellen Stand ca. 54 km mehr Kreisstraßen und ca. 24 km
Bundes-/Staatsstraßen zu betreuen habe. Die restlichen 60 km Kreisstraßen
verbleiben bei der Straßenmeisterei Mainaschaff.
Die Bereiche Klingenberg a.Main, Erlenbach
a.Main, Elsenfeld, Eschau und Mönchberg gehören künftig zur Straßenmeisterei
Miltenberg, die nördliche Grenze verlaufe entlang der Kreisstraßen MIL 25, MIL
26 und der Staatsstraße 2308 (von Elsenfeld über Hofstetten, Eichelsbach,
Neuhammer, Wildenthal, Wildensee, Altenbucher Forst bis zur Landesgrenze).
Linksmainisch werde die Grenze zwischen der Straßenmeisterei Miltenberg und der
Straßenmeisterei Mainaschaff wie bisher am Ende der zweibahnigen B 469 bei
Trennfurt verlaufen. Die B 469 selbst werde der Straßenmeisterei Mainaschaff
zugeordnet. Die Straßenmeisterei Mainaschaff werde somit künftig ein
Streckennetz mit einer Unterhaltungslänge von ca. 424 km betreuen. Bisher seien
die drei Straßenmeistereien gleichgestellt gewesen. Zukünftig werde die
Straßenmeisterei Mainaschaff eine Meisterei mit “herausgehobener Funktion”
sein, die von einem Straßenmeister und einem stellvertretenden Straßenmeister
geleitet werde.
Für die Entscheidung der vorgenannten
Meistereigrößen und lagemäßigen Änderungen seien vom Straßenbauamt
Aschaffenburg folgende Aspekte zugrunde gelegt worden:
1. Ob die Kreisstraßen im Landkreis Miltenberg von einer Meisterei oder wie bisher von zwei Meisterein betreut werden, stellt für den Dienstbetrieb keinen wesentlichen Unterschied dar.
2. Das bei der Straßenmeisterei Mainaschaff verbleibende Kreisstraßennetz von ca. 60 km ist groß genug, um eine eigene Kolonne zu rechtfertigen.
3. Unter der Voraussetzung, dass die zweibahnige B 469 in einer Hand bleibt, muss der Stützpunkt Obernburg a.Main bei praktisch allen relevanten Aufteilungsvarianten von beiden Meistereien genutzt werden.
Aufgrund der neu festgelegten Unterhaltungslängen der
Straßenmeistereien und unter Vorgabe des Konzeptes “Straßenmeisterei 2000” mit
10,4 km/Person, sei eine Verteilung des Personals von der derzeitigen
Straßenmeisterei Aschaffenburg-Süd zur Straßenmeisterei Miltenberg notwendig.
Unter Berücksichtigung von Funktion, Wohnort, Einsatzbereich und
Kolonnenzugehörigkeit seien vier Mitarbeiter des Landkreises Miltenberg und weitere
vier Mitarbeiter des Freistaates Bayern betroffen. Die übrigen Mitarbeiter der
derzeitigen Straßenmeisterei Aschaffenburg-Süd wechseln zur Straßenmeisterei
Mainaschaff. Das Personal sei unter Einbindung der Personalrates des
Straßenbauamtes Aschaffenburg vom Amtsvorstand über den beabsichtigten Wechsel
informiert worden.
Änderungen der bisherigen Verfahrensweisen im Hinblick auf
Mitfahrgelegenheiten im Mannschaftsbus oder bezüglich Garagen- und Gerätemieten
können im Rahmen der Neustrukturierung und Arbeitsorganisation auch anlässlich
einer Neubesetzung in der Leitung der Straßenmeisterei Miltenberg (Herr
Hoffmann werde an das Straßenbauamt Aschaffenburg versetzt) nicht
ausgeschlossen bleiben. Konkrete Vorschläge liegen noch nicht vor. Das Zeitziel
für die Umsetzung der Neustruktruierung sei für 01.09.2004 vorgesehen.
Unabhängig von der Umstrukturierung der Straßenmeistereien sei
durch die Oberste Baubehörde der Fahrzeugbestand des Straßenbauamtes
Aschaffenburg überprüft worden. Als Grundlage diene hierbei der
Maßnahmenkatalog des Straßenbetriebsdienstes (MK 8, Ausgabe 2003). Danach habe
das Straßenbauamt Aschaffenburg für sein Streckennetz der Bundes- und
Staatsstraßen einen Überhang von drei Großfahrzeugen (Lkw und Geräteträger),
die bis 2007 abgegeben werden müssen. Der Landkreis Miltenberg habe davon
jahrelang profitiert, indem diese Fahrzeuge auch für den Unterhalt der
Kreisstraßen mit eingesetzt worden seien. Die Vergütung sei nach km-Abrechnung
erfolgt. Der Landkreis Miltenberg habe dadurch Einsparungen verbuchen können,
da keine Gerätevor- und Unterhaltung angefallen sei. Dieser Vorteil entfalle
künftig.
Nach Ermittlung der Bauverwaltung und unter Zugrundelegung des MK
8 bestehe beim Landkreis Miltenberg für die Kreisstraßenbetreuung (224 km) eine
Fahrzeug-Unterdeckung; d.h. der Landkreis Miltenberg habe einen Bedarf an
Fahrzeugen und Geräten, der nach Möglichkeit bis 2007 abzudecken sei. Es
handele sich hierbei um folgende Anschaffungen:
2 LKW ca.
300.000,00 €
1 Mannschaftsbus ca. 40.000,00 €
1 Frontanbaumähgerät ca. 60.000,00 €
3 Streuautomaten ca.
120.000,00 €
3 Schneepflüge ca. 54.000,00 €
diverse Kleingeräte (z.B. Motorsense etc.) ca.
20.000,00 €
Summe bis Ende des Haushaltsjahres 2007 ca.
594.000,00 €
Bereits im Haushaltsjahr 2005 seien wegen Geräteeinzug durch das
Straßenbauamt Aschaffenburg und Nutzungsablauf (Geräte zwischen 13 und 15
Jahren Betriebsdauer) Anschaffungen in Höhe von ca. 270.000,00 € erforderlich.
Es werde nochmals darauf hingewiesen, dass die Geräteanschaffungen nicht in
Abhängigkeit mit der Umstrukturierung der Straßenmeistereien stehen. Der
Landkreis Miltenberg habe nur durch den Fahrzeugüberhang beim Straßenbauamt
Aschaffenburg profitiert.
Kreisrat Klug wies auf Probleme hin, die entstehen können, wenn
künftig in einer Gemeinde zwei Streubereiche aneinander stoßen. Er bat, dieses
Problem mit den Straßenmeistereien zu besprechen.