Tagesordnungspunkt
TOP Ö 7: Vereinbarung bezüglich der Abstufung von Teilstrecken der Bundesstraße 469 (alt) zwischen Wörth a.Main (Untere Mühle) und Obernburg a.Main (derzeitige Einmündung in die Umgehung) zur Kreisstraße MIL 41
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 20.07.2004 BA/010/2004 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Kreisbaumeisterin Schulz führte aus, dass
mit dem Bau der Ortsumfahrungen Wörth a.Main und Klingenberg a.Main-Stadtteil
Trennfurt die Teilstrecke der bisherigen Bundesstraße 469 (B 469) (alt) von km
24,000 bis km 29,824 ihre Verkehrsbedeutung für den weiträumigen Verkehr
verloren habe. Betroffen seien insbesondere die Teilstrecken der bisherigen B
469 von
- km 24,062 alt (= km 0,000 neu) bis km
24,260 alt (= km 0,198 neu) und
- km 24,535 alt (= km 0,459 neu) bis km
25,292 alt (= km 1,238 neu),
die zur Kreisstraße MIL 41 abzustufen
seien.
Die Länge der neuen Kreisstraße MIL 41
betrage ca. 977 m. Es handele sich hierbei um den Streckenabschnitt zwischen
dem Ortsausgang Wörth a.Main (von der Unteren Mühle) bis zur derzeitigen
Einmündung in die Umgehungsstraße. Als Rechtsgrundlage diene der
Planfeststellungsbeschluss vom 29.05.1998.
Die Kreisstraße MIL 41 diene insbesondere
dem Verkehr, der die künftige als Kraftfahrstraße ausgewiesene zweibahnige B
469 nicht benutzen dürfe. Die Zustimmung des Kreistages für die Übernahme als
Kreisstraße sei bereits am 25.07.1984 erfolgt und mit Schreiben vom 22.01.1997
nochmals bestätigt worden. Der Landkreis Miltenberg übernehme gemäß
Planfeststellungsbeschluss in Sonderbaulast den Streckenabschnitt als
öffentlichen Wald- und Feldweg. Der Teilabschnitt werde nach Übernahme in das
Bestandsverzeichnis des Radwegenetzes des Landkreis Miltenberg eingetragen. In
diesem Zusammenhang sei insbesondere der “Maintal-Radweg” zu nennen, dessen
Trasse zwischen Wörth a.Main und Obernburg a.Main entlang der Kreisstra0e MIL
41 verlaufe.
Auf eine Begehung bzw. übliche
Niederschrift über den Ausbauzustand sei verzichtet worden, da mit dem z.Z. im
Bau befindlichen Lückenschluss “B 469 Ausbau Obernburg a.Main – Wörth a.Main”
und dem damit verbundenen Bau einer Ersatzstraße für den langsamen Verkehr ein
Ausbau (Rückbau der alten B 469) der abzustufenden Straßenteile erfolge.
Der Bauausschuss fasste einstimmig
folgenden
B e s c h l u s s :
Der Umstufungsvereinbarung zwischen der
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Freistaat Bayern, dieser
vertreten durch das Straßenbauamt Aschaffenburg, und dem Landkreis Miltenberg
über die Abstufung von Teilstrecken der B 469 (alt) zwischen dem Ortsausgang
Wörth a.Main in Richtung Obernburg a.Main zur Kreisstraße MIL 41 wird
zugestimmt.