Tagesordnungspunkt

TOP Ö 7: Vereinbarung bezüglich der Abstufung von Teilstrecken der Bundesstraße 469 (alt) zwischen Wörth a.Main (Untere Mühle) und Obernburg a.Main (derzeitige Einmündung in die Umgehung) zur Kreisstraße MIL 41

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Sitzung:20.07.2004   BA/010/2004 
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Kreisbaumeisterin Schulz führte aus, dass mit dem Bau der Ortsumfahrungen Wörth a.Main und Klingenberg a.Main-Stadtteil Trennfurt die Teilstrecke der bisherigen Bundesstraße 469 (B 469) (alt) von km 24,000 bis km 29,824 ihre Verkehrsbedeutung für den weiträumigen Verkehr verloren habe. Betroffen seien insbesondere die Teilstrecken der bisherigen B 469 von

- km 24,062 alt (= km 0,000 neu) bis km 24,260 alt (= km 0,198 neu) und

- km 24,535 alt (= km 0,459 neu) bis km 25,292 alt (= km 1,238 neu),

die zur Kreisstraße MIL 41 abzustufen seien.

 

Die Länge der neuen Kreisstraße MIL 41 betrage ca. 977 m. Es handele sich hierbei um den Streckenabschnitt zwischen dem Ortsausgang Wörth a.Main (von der Unteren Mühle) bis zur derzeitigen Einmündung in die Umgehungsstraße. Als Rechtsgrundlage diene der Planfeststellungsbeschluss vom 29.05.1998.

 

Die Kreisstraße MIL 41 diene insbesondere dem Verkehr, der die künftige als Kraftfahrstraße ausgewiesene zweibahnige B 469 nicht benutzen dürfe. Die Zustimmung des Kreistages für die Übernahme als Kreisstraße sei bereits am 25.07.1984 erfolgt und mit Schreiben vom 22.01.1997 nochmals bestätigt worden. Der Landkreis Miltenberg übernehme gemäß Planfeststellungsbeschluss in Sonderbaulast den Streckenabschnitt als öffentlichen Wald- und Feldweg. Der Teilabschnitt werde nach Übernahme in das Bestandsverzeichnis des Radwegenetzes des Landkreis Miltenberg eingetragen. In diesem Zusammenhang sei insbesondere der “Maintal-Radweg” zu nennen, dessen Trasse zwischen Wörth a.Main und Obernburg a.Main entlang der Kreisstra0e MIL 41 verlaufe.

 

Auf eine Begehung bzw. übliche Niederschrift über den Ausbauzustand sei verzichtet worden, da mit dem z.Z. im Bau befindlichen Lückenschluss “B 469 Ausbau Obernburg a.Main – Wörth a.Main” und dem damit verbundenen Bau einer Ersatzstraße für den langsamen Verkehr ein Ausbau (Rückbau der alten B 469) der abzustufenden Straßenteile erfolge.

 

Der Bauausschuss fasste einstimmig folgenden

 

B e s c h l u s s :

 

Der Umstufungsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Freistaat Bayern, dieser vertreten durch das Straßenbauamt Aschaffenburg, und dem Landkreis Miltenberg über die Abstufung von Teilstrecken der B 469 (alt) zwischen dem Ortsausgang Wörth a.Main in Richtung Obernburg a.Main zur Kreisstraße MIL 41 wird zugestimmt.

 

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