Tagesordnungspunkt
TOP Ö 4: Dringlichkeitsantrag von Bündnis 90/Die Grünen: Bericht über die Umsetzung der Reformen an den Krankenhäusern
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 25.05.2004 KT/012/2004 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Landrat Schwing gab folgenden Dringlichkeitsantrag von Bündnis 90/Die Grünen vom 23.05. 2004 bekannt: “Der Kreistag möge beschließen: Landrat Schwing berichtet unverzüglich und umfassend über die Umsetzung der Reformen in unseren beiden Krankenhäusern und über diskutierte bzw. geplante bzw. bereits in die Wege geleitete weitere Schritte.”
Nachdem es sich bei dem vorliegenden Antrag um einen
Geschäftsordnungsantrag handele, bat Landrat Schwing um Stellungnahme durch ein
Mitglied von Bündnis 90/Die Grünen.
Kreisrat Scherf forderte daraufhin entsprechende
Informationen in der heutigen Kreistagssitzung. Er teilte in diesem
Zusammenhang mit, dass die Ausschussgemeinschaft Bündnis 90/Die Grünen-ödp
bereits am 12.03.2004 einen Antrag zur Krankenhausstrukturreform gestellt habe.
Dieser Antrag sei an die Krankenhaus-GmbH weitergeleitet worden. Die
Beantwortung der in diesem Antrag enthaltenen Fragen sei jedoch nicht
zufriedenstellend; seitens der Krankenhaus-GmbH werde bezüglich Informationen
“gemauert”. Die Mitglieder von Bündnis 90/Die Grünen hätten aus mehreren
Quellen erfahren, dass in den Krankenhäusern Veränderungen unmittelbar
bevorstehen. Im Krankenhaus Erlenbach a.Main sollen bereits die Stationen I b
und III a umstrukturiert worden sein. Außerdem gebe es Gerüchte über
Zahlungsunfähigkeit und dass durch ein Verbot der planbaren chirurgischen
Eingriffe ca. 100 Fälle verloren gegangen seien. Die Mitglieder von Bündnis
90/Die Grünen hätten deswegen eine Dringlichkeitsantrag gestellt, weil es hier
um eine Angelegenheit des gesamten Kreistages gehe.
Landrat Schwing betonte, dass es den beiden
Krankenhäusern im Landkreis Miltenberg nichts nütze, wenn sie permanent im
Gerede seien.
Ausgangspunkt sei ein Antrag der Ausschussgemeinschaft
Bündnis 90/Die Grünen – ödp vom 12.03.2004 gewesen, dessen Fragen
Geschäftsführer Büchler am 16.03.2004 beantwortet habe. Dieses Schreiben sei
allen Fraktionen des Kreistages zugeleitet worden.
Am 23.05.2004 sei zum Thema
“Krankenhausstrukturreformen” erneut ein Antrag eingereicht worden, der nicht
dringlich sei. Bezüglich der beiden Krankenhäuser Erlenbach a.Main und
Miltenberg seien nämlich keine neuen Zahlen und Fakten bekannt geworden und
keine neuen Beschlüsse gefasst worden. Die Mitglieder von Bündnis 90/Die Grünen
hätten sich diesen Antrag sparen können, weil sie wissen müssten, dass
Strukturveränderungen entweder vom Verwaltungsrat der Krankenhaus-GmbH oder vom
Kreistag beschlossen werden müssen.
Die Situation in den beiden Krankenhäusern sei
bekannt. Der Grundsatz “ambulant vor stationär” koste viele Patienten. Dies sei
politisch gewollt. Aufgrund der Strukturreform gebe es an den Krankenhäusern
zuviel Personal, was Personalabbau zur Folge haben werde. Prof. Lauterbach
(Berater von Gesundheitsministerin Schmidt) habe erklärt, dass ca. 50 % der
kleinen Häuser aufgrund der DRG`s verschwinden werden.
Umfassende Informationen über die Umsetzung der
Strukturreform seien nicht möglich. Der Zeitraum sei zu kurz. Dienstverträge
mit dem Personal seien teilweise erst ab 31.03.2004 änderbar, so dass erst ab
diesem Zeitpunkt Veränderungen messbar werden.
Unter Hinweis auf dubiose Informationen ohne
Quellenangaben forderte Landrat Schwing die Mitglieder von Bündnis 90/Die
Grünen auf, “Ross und Reiter” zu nennen, denn mit Unterstellungen und
Halbwahrheiten werden nur die Krankenhäuser ins Gerede gebracht. In jeder
Verwaltungsratsitzung werde darüber geklagt, dass im Krankenhaus Miltenberg
immer wieder behauptet werde, die Schließung dieses Hauses zum Jahresende 2004
sei bereits beschlossen. Tatsächlich sei jedoch noch gar nichts beschlossen.
Der Verwaltungsrat der Krankenhaus-GmbH habe am 27.04.2004 den Wirtschaftsplan
2004 genehmigt. Es liege noch keine Budgetvereinbarung vor. Das Defizit der
Krankenhaus-GmbH werde im Jahr 2004
2,100.700,00 € (Krankenhaus Erlenbach a.Main: 986.800,00 €, Krankenhaus
Miltenberg: 1,113.900,00 €) betragen. Der Verwaltungsrat habe die
Geschäftsleitung beauftragt, alle Bereiche nach Einsparmöglichkeiten zu
überprüfen und entsprechende Vorschläge in der nächsten Sitzung des
Verwaltungsrates vorzulegen. Die Vorschläge werden dann diskutiert und sofern
der Kreistag tangiert sei, an diesen weitergeleitet und nach der
Beschlussfassung in Kraft gesetzt. Vorschläge, für die der Kreistag nicht
zuständig sei, seien Geschäfte der laufenden Verwaltung und fallen in die
Verantwortung des Geschäftsführers bzw. des Verwaltungsrates der
Krankenhaus-GmbH.
Landrat Schwing appellierte an alle Beteiligten in den
Krankenhäusern und der Politik, nicht emotional, sondern mit kühlem Verstand zu
diskutieren. Es werde nach Lösungen ohne Denkverbote und in allen Richtungen
gesucht. Aber bevor Diskussionen möglich seien, müssen durchdachte Vorschläge
auf dem Tisch liegen. Landrat Schwing schlug deshalb Ablehnung des vorliegenden
Antrages vor.
Zur Bitte von Kreisrat Kern, das Thema “Insolvenz”
anzusprechen, erklärte Landrat Schwing, dass die Krankenhaus-GmbH mit dem
Beschluss des Kreistages bezüglich Defizitübernahme im Rücken praktisch nicht
in Konkurs fallen könne.
In der sodann erfolgten Abstimmung wurde der
vorliegende Antrag von Bündnis 90/Die Grünen vom 23.05.2004 mit Stimmenmehrheit
abgelehnt.