Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Finanzierungsvereinbarung zum Betrieb einer Schule für Kranke in Aschaffenburg

BezeichnungInhalt
Sitzung:17.05.2004   KA/009/2004 
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Landrat Schwing wies darauf hin, dass der Kreisausschuss im Dezember 2003 über die geplante Errichtung einer Schule für Kranke in Aschaffenburg informiert worden sei. Die Vereinbarung sei jetzt so weit, dass heute ein entsprechender Beschluss gefasst werden könne.

 

Oberregierungsrat Fieger trug sodann vor, dass der Bezirk Unterfranken in Kooperation mit dem Zweckverbandsklinikum in Aschaffenburg auf dessen Gelände eine Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie errichtet habe. Die Klinik sei bereits fertiggestellt und im November 2003 eingeweiht worden. Eine wesentliche Voraussetzung für die Einrichtung sei die Möglichkeit, dass die Kinder und Jugendlichen während ihres Klinikaufenthaltes eine Schule besuchen können. Der Schulbetrieb finde z.Z. in provisorisch eingerichteten Räumen und äußerst beengt statt.

 

Die Regierung von Unterfranken habe den Neubau des Schulgebäudes mit Schreiben vom 28.04.2003 schulaufsichtlich genehmigt und auch ein entsprechendes Raumprogramm mit einer Hauptnutzfläche von 154,36 qm anerkannt. Nach den Regelungen zur Schulfinanzierung kommen als Schulaufwandsträger vorrangig die kreisfreien Städte und Landkreise in Betracht, aus deren Bereich die Schüler kommen. Eine originäre Zuständigkeit des Bezirks sei nach dem Schulfinanzierungsgesetz (SchFinG) nicht gegeben.

 

Fragen der Trägerschaft und Finanzierung seien in einem Grundsatzgespräch auf Verwaltungsebene am 16.10.2003 beim Bezirk Unterfranken erörtert worden. An der Besprechung hätten Vertreter der Regierung von Unterfranken, des Bezirks Unterfranken, der Stadt und des Landkreises Aschaffenburg, des Landkreises Miltenberg, des Zweckverbandsklinikums Aschaffenburg und des planenden  Architekturbüros Brönner teilgenommen. Die Besprechung habe zu folgenden Ergebnissen geführt:

 

·         Die Regierung von Unterfranken verzichtet darauf, per Rechtsverordnung einen Schulsprengel festzulegen. Folge eines solchen Sprengels wäre, dass die drei Gebietskörperschaften Schulaufwandsträger (mit allen Pflichten) wären.

 

·         Die Gesamtkosten für das Schulgebäude belaufen sich lt. Antrag vom April 2003 auf  492.000,00 €; förderfähig lt. Regierung von Unterfranken sind 414.000,00 €; die Regierung gewährt einen Fördersatz, der bei bzw. nicht unter 40 % liegt.

 

·         Die Gebietskörperschaften verteilen ihren Anteil der Investitionskosten nach den Einwohnern (Landkreis Miltenberg: 35 %, Landkreis Aschaffenburg: 46 %, Stadt Aschaffenburg: 19 %); der Bezirk Unterfranken übernimmt 50.000,00 € des kommunalen Anteils.

 

·         Daraus ergibt sich folgende Aufteilung: Gesamtsumme: 492.000,00 € minus 40 % der förderfähigen Kosten (= 40 % von 414.000,00 € = 165.000,00 €) = 327.000,00 €; davon Bezirk Unterfranken 50.000,00 €; von den verbleibenden 277.000,00 €: Landkreis Miltenberg  35 % (= 97.000,00 €), Landkreis Aschaffenburg 46 % (= 128.000,00 €) und Stadt Aschaffenburg 19 % (= 52.000,00 €).

 

·         Bauherr und federführend tätig wird die Stadt Aschaffenburg; diese kümmert sich auch um die erforderliche Finanzierungsvereinbarung; Eigentümer der Schule wird der Zweckverband Aschaffenburg, auf dessen Grundstück die Schule errichtet wird; Schulträger nach der Errichtung wird der Caritasverband, der mit dem Zweckverband einen Mietvertrag abschließt.

 

·         Die Caritas als Träger bekommt 100 % der laufenden Betriebskosten ersetzt und muss die Miete ansparen für später erforderlichen Sanierungen und Unterhaltungsmaßnahmen. Das pädagogische Personal stellt der Staat.

 

·         Vorteile für die Gebietskörperschaften: Keine Trägerschaft, einmaliger Investitions-kostenzuschuss, kein laufender Unterhalt. Ziel ist es, die Schule so schnell wie möglich zu errichten; der (einmalige) Investitionskostenbeitrag des Landkreises Miltenberg wurde bereits in den Haushalt 2004 eingestellt.

 

Mit E-Mail vom 29.04.2004 habe die Stadt Aschaffenburg einen entsprechenden Vertragsentwurf mit der Bitte um Überprüfung und Beschlussfassung im zuständigen Gremium vorgelegt. Die Prüfung habe ergeben, dass der Vertragsentwurf gegenüber der Besprechung vom 16.10.2003 lediglich insofern abweiche, als Bauherr der Krankenhauszweckverband Aschaffenburg (nicht die Stadt Aschaffenburg) sei.

 

Mit Bescheid vom 20.04.2004 habe die Regierung von Unterfranken im Einvernehmen mit dem Bayer. Staatsministerium der Finanzen die “Dringlichkeit” der Baumaßnahme anerkannt und dem Antrag auf vorzeitigen Baubeginn zugestimmt.

 

Die Landkreisverwaltung (UB 3 – Kämmerei; SG 11 – Landkreisangelegenheiten) habe den vorgelegten Vertragsentwurf geprüft und erhebe keine Einwendungen.

 

Bezüglich der vorliegenden Vereinbarung teilte Oberregierungsrat Fieger mit, dass auf Seite 1 neben der Stadt und dem Landkreis Aschaffenburg sowie dem Landkreis Miltenberg als 4. Partner der Bezirk Unterfranken, vertreten durch Herrn Bezirkstagspräsident Albrecht Graf von Ingelheim, aufgenommen werde.

 

Der Kreisausschuss fasste nach kurzer Aussprache einstimmig folgenden

 

B e s c h l u s s :

 

Der von der Stadt Aschaffenburg vorgelegte Vertragsentwurf über “die Errichtung und den Betrieb einer Schule für Kranke an der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie Aschaffenburg bei dem Klinikum Aschaffenburg” wird genehmigt. Herr Landrat Schwing wird zur Unterzeichnung der Vereinbarung ermächtigt.

 

Die Landkreisverwaltung wird ermächtigt, evtl. erforderliche Änderungen oder Ergänzungen von Einzelheiten des Vertrages in eigener Zuständigkeit mit den beteiligten Vertragspartnern zu verhandeln und festzulegen.

 

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