Tagesordnungspunkt
TOP Ö 4: Finanzierungsvereinbarung zum Betrieb einer Schule für Kranke in Aschaffenburg
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 17.05.2004 KA/009/2004 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Landrat Schwing wies darauf hin, dass der Kreisausschuss im Dezember 2003 über die geplante Errichtung einer Schule für Kranke in Aschaffenburg informiert worden sei. Die Vereinbarung sei jetzt so weit, dass heute ein entsprechender Beschluss gefasst werden könne.
Oberregierungsrat Fieger trug sodann vor, dass der
Bezirk Unterfranken in Kooperation mit dem Zweckverbandsklinikum in
Aschaffenburg auf dessen Gelände eine Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie
errichtet habe. Die Klinik sei bereits fertiggestellt und im November 2003
eingeweiht worden. Eine wesentliche Voraussetzung für die Einrichtung sei die
Möglichkeit, dass die Kinder und Jugendlichen während ihres Klinikaufenthaltes
eine Schule besuchen können. Der Schulbetrieb finde z.Z. in provisorisch
eingerichteten Räumen und äußerst beengt statt.
Die Regierung von Unterfranken habe den Neubau des
Schulgebäudes mit Schreiben vom 28.04.2003 schulaufsichtlich genehmigt und auch
ein entsprechendes Raumprogramm mit einer Hauptnutzfläche von 154,36 qm
anerkannt. Nach den Regelungen zur Schulfinanzierung kommen als
Schulaufwandsträger vorrangig die kreisfreien Städte und Landkreise in
Betracht, aus deren Bereich die Schüler kommen. Eine originäre Zuständigkeit
des Bezirks sei nach dem Schulfinanzierungsgesetz (SchFinG) nicht gegeben.
Fragen der Trägerschaft und Finanzierung seien in
einem Grundsatzgespräch auf Verwaltungsebene am 16.10.2003 beim Bezirk
Unterfranken erörtert worden. An der Besprechung hätten Vertreter der Regierung
von Unterfranken, des Bezirks Unterfranken, der Stadt und des Landkreises
Aschaffenburg, des Landkreises Miltenberg, des Zweckverbandsklinikums Aschaffenburg
und des planenden Architekturbüros
Brönner teilgenommen. Die Besprechung habe zu folgenden Ergebnissen geführt:
·
Die Regierung von
Unterfranken verzichtet darauf, per Rechtsverordnung einen Schulsprengel
festzulegen. Folge eines solchen Sprengels wäre, dass die drei
Gebietskörperschaften Schulaufwandsträger (mit allen Pflichten) wären.
·
Die Gesamtkosten
für das Schulgebäude belaufen sich lt. Antrag vom April 2003 auf 492.000,00 €; förderfähig lt. Regierung von
Unterfranken sind 414.000,00 €; die Regierung gewährt einen Fördersatz, der bei
bzw. nicht unter 40 % liegt.
·
Die
Gebietskörperschaften verteilen ihren Anteil der Investitionskosten nach den
Einwohnern (Landkreis Miltenberg: 35 %, Landkreis Aschaffenburg: 46 %, Stadt
Aschaffenburg: 19 %); der Bezirk Unterfranken übernimmt 50.000,00 € des
kommunalen Anteils.
·
Daraus ergibt
sich folgende Aufteilung: Gesamtsumme: 492.000,00 € minus 40 % der
förderfähigen Kosten (= 40 % von 414.000,00 € = 165.000,00 €) = 327.000,00 €;
davon Bezirk Unterfranken 50.000,00 €; von den verbleibenden 277.000,00 €:
Landkreis Miltenberg 35 % (= 97.000,00
€), Landkreis Aschaffenburg 46 % (= 128.000,00 €) und Stadt Aschaffenburg 19 %
(= 52.000,00 €).
·
Bauherr und
federführend tätig wird die Stadt Aschaffenburg; diese kümmert sich auch um die
erforderliche Finanzierungsvereinbarung; Eigentümer der Schule wird der
Zweckverband Aschaffenburg, auf dessen Grundstück die Schule errichtet wird;
Schulträger nach der Errichtung wird der Caritasverband, der mit dem
Zweckverband einen Mietvertrag abschließt.
·
Die Caritas als
Träger bekommt 100 % der laufenden Betriebskosten ersetzt und muss die Miete
ansparen für später erforderlichen Sanierungen und Unterhaltungsmaßnahmen. Das
pädagogische Personal stellt der Staat.
·
Vorteile für die
Gebietskörperschaften: Keine Trägerschaft, einmaliger
Investitions-kostenzuschuss, kein laufender Unterhalt. Ziel ist es, die Schule
so schnell wie möglich zu errichten; der (einmalige) Investitionskostenbeitrag
des Landkreises Miltenberg wurde bereits in den Haushalt 2004 eingestellt.
Mit E-Mail vom 29.04.2004 habe die Stadt Aschaffenburg
einen entsprechenden Vertragsentwurf mit der Bitte um Überprüfung und
Beschlussfassung im zuständigen Gremium vorgelegt. Die Prüfung habe ergeben,
dass der Vertragsentwurf gegenüber der Besprechung vom 16.10.2003 lediglich
insofern abweiche, als Bauherr der Krankenhauszweckverband Aschaffenburg (nicht
die Stadt Aschaffenburg) sei.
Mit Bescheid vom 20.04.2004 habe die Regierung von
Unterfranken im Einvernehmen mit dem Bayer. Staatsministerium der Finanzen die
“Dringlichkeit” der Baumaßnahme anerkannt und dem Antrag auf vorzeitigen
Baubeginn zugestimmt.
Die Landkreisverwaltung (UB 3 – Kämmerei; SG 11 –
Landkreisangelegenheiten) habe den vorgelegten Vertragsentwurf geprüft und
erhebe keine Einwendungen.
Bezüglich der vorliegenden Vereinbarung teilte
Oberregierungsrat Fieger mit, dass auf Seite 1 neben der Stadt und dem
Landkreis Aschaffenburg sowie dem Landkreis Miltenberg als 4. Partner der
Bezirk Unterfranken, vertreten durch Herrn Bezirkstagspräsident Albrecht Graf
von Ingelheim, aufgenommen werde.
Der Kreisausschuss fasste nach kurzer Aussprache
einstimmig folgenden
B
e s c h l u s s :
Der von der Stadt Aschaffenburg vorgelegte
Vertragsentwurf über “die Errichtung und den Betrieb einer Schule für Kranke an
der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie Aschaffenburg bei dem Klinikum
Aschaffenburg” wird genehmigt. Herr Landrat Schwing wird zur Unterzeichnung der
Vereinbarung ermächtigt.
Die Landkreisverwaltung wird ermächtigt, evtl.
erforderliche Änderungen oder Ergänzungen von Einzelheiten des Vertrages in
eigener Zuständigkeit mit den beteiligten Vertragspartnern zu verhandeln und
festzulegen.