Tagesordnungspunkt
TOP Ö 2: Bericht über die Verwendung der Mittel aus dem Otto-Ackermann-Fonds in den Jahren 2002 und 2003
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 17.05.2004 KA/009/2004 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Jugendamtsleiter Winkler wies darauf hin, dass lt. Satzung des Otto-Ackermann-Fonds dem Kreisausschuss über die Verteilung der Mittel Bericht zu erstatten sei. Der Grundstock des Fonds habe 170.000,00 DM (= 86.919,62 €) betragen. Mit dem Otto-Ackermann-Fonds werden primär arme Waisenkinder (Voll- oder Halbwaisen) aus dem Landkreis Miltenberg unterstützt. Der jährliche Zinsertrag könne auch bedürftigen Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden aus dem Landkreis Miltenberg, die in einem Heim, einer Pflegefamilie oder in Gemeinschaft mit nur einem Elternteil leben, zugute kommen. Die Zinsen seien lt. Satzung vor allem zur Behebung von besonderen Notlagen oder zur Erfüllung besonderer Wünsche, insbesondere an Weihnachten, Geburtstag, Kommunion und Konfirmation sowie für Ferienfreizeit oder Erholungsurlaub zu verwenden. Voraussetzung sei, dass für die beantragten Leistungen kein Anspruch auf Sozialleistungen bestehe. Die Zinsausschüttung sei in den letzten Jahren weit unter dem Soll zurückgeblieben, so dass derzeit nicht ausgeschüttete Zinserträge von rd. 56.000,00 € aufgelaufen seien. In den Jahren 2002 und 2003 seien die Mittel aus dem Otto- Ackermann-Fonds wie folgt verwendet worden:
Stand 01.01.2002 137.798,70
€
Unterstützung Heimkind 299,89
€
Klassenfahrt,
Schullandheim (3 Kinder) 420,00
€
Freizeit Heimkind 200,00
€
Zimmerrenovierung 200,00
€
Freizeiten Kommunale
Jugendarbeit (6 Kinder) 575,00
€
Freizeit Kinderhort
Großheubach 850,00
€
Ausschüttung -
2.544,89 €
Kontoführungsgebühr -
69,36 €
Zinsen 4.128,23
€
Stand 31.12.2003 139.312,68
€
Nicht gebuchte
Zinsen aus langfristiger Geldanlage 3.900,00
€
Bereinigter
Kontostand zum 31.12.2003 143.212,68
€
Jugendamtsleiter Winkler teilte weiter mit, dass die Vergabepraxis der Erträge aus dem Otto-Ackermann-Fonds seit Jahresbeginn 2004 stärker auf den letzten Willen des Erblassers ausgerichtet werde. Statt der Prüfung der Notwendigkeit werde jetzt ausschließlich darauf geachtet, ob einem jungen (Sozial-)Waisen eine Hilfe in einer besonderen Situation gewährt werden könne, zu einem besonderen Anlass beantragt worden sei oder zur Erfüllung eines besonderen Wunsches diene.
So seien bereits 900,00 € für die Anschaffung eines gebrauchten Rollers und den Erwerb des Führerscheins bewilligt worden, damit ein 16-jähriger Heimbewohner wegen der ungünstigen Arbeitszeiten selbst zu seiner Ausbildungsstelle zum Koch fahren könne. Außerdem seien einer 18-jährigen Heimbewohnerin 800,00 € zum Erwerb des Führerscheines gewährt worden, damit sie im Rahmen ihrer Ausbildung zur Altenpflegerin auch in er ambulanten Pflege eingesetzt werden könne, womit ihre beruflichen Chancen steigen.
Darüber hinaus erfolge die Förderung von Erholungsurlaub, die Teilnahme an Freizeiten sowie die Erfüllung besonderer Wünsche von Kindern und Jugendlichen, die Waisenkinder seien oder in einem Heim, einer Pflegefamilie oder in Gemeinschaft mit nur einem Elternteil leben.
Der Kreisausschuss nahm hiervon einstimmig zustimmend Kenntnis.