Tagesordnungspunkt

TOP Ö 3: Bedarfsfeststellung für Jugendsozialarbeit an der Barbarossa-Hauptschule Erlenbach a.Main

BezeichnungInhalt
Sitzung:11.05.2004   JHA/010/2004 
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Jugendamtsleiter Winkler teilte mit, dass die Stadt Erlenbach a.Main beabsichtige, die Jugendsozialarbeit an der Barbarossa-Hauptschule von derzeit einer Wochenstunde auf 19,25 Wochestunden aufzustocken. Gleichzeitig werde die Aufnahme in das staatliche Förderprogramm beantragt. Entsprechend den Richtlinien des Bayer. Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen vom 04.07.2003, Az. VI 5/7209-2/18/03 sei folgendes Vorgehen geplant:

Ø      Der öffentliche Träger der Jugendhilfe stelle im Benehmen mit dem zuständigen Schulamt den Bedarf für die Jugendsozialarbeit fest.

Ø      Der Bedarf sei durch den Jugendhilfeausschuss zu bestätigen.

Ø      Es sei ein in Federführung des Jugendamtes gemeinsam mit dem Schulamt, der beteiligten Schule vor Ort und der Stadt/Gemeinde erarbeitetes Konzept vorzulegen.

Ø      Zwischen den vorgenannten Beteiligten sei eine Kooperationsvereinbarung abzuschließen.

Ø      Die Aufgaben seien mit mindestens 19,25 Wochenstunden in den Räumlichkeiten der Schule wahrzunehmen.

Ø      Der Antrag sei bis spätestens 01.09. des Vorjahres zur Förderung einzureichen.

 

Seitens des Jugendamtes könne ein Bedarf aufgrund der Erfahrungen aus dem Allgemeinen Sozialen Dienst, vor allem der Jugendgerichtshilfe sowie der bevölkerungsstatistischen Erhebungen befürwortet werden. Der Bedarf beziehe sich jedoch ausschließlich auf den Einzugsbereich der Barbarossa-Hauptschule der Stadt Erlenbach a.Main und sei nicht von über-örtlicher Bedeutung. Eine Förderung durch den Landkreis Miltenberg werde deshalb nicht erfolgen. Da die Stadt Erlenbach a.Main bereit sei, den kommunalen Anteil der Finanzierung zu tragen, könne sie nach positiver Bedarfsfeststellung durch das Staatl. Schulamt im Landkreis Miltenberg sowie Bestätigung durch den Jugendhilfeausschuss mit einer Förderung von 40 % der pauschalierten Personalkosten rechnen.

 

Mit Schreiben vom 23.03.2004 habe sich das Staatl. Schulamt im Landkreis Miltenberg zum Bedarf wie folgt geäußert: “Das Staatl. Schulamt im Landkreis Miltenberg bestätigt den spezifischen Bedarf für Jugendsozialarbeit an dieser Schule und bekräftigt die Chancen, die sich den Schülerinnen und Schülern bieten werden im Hinblick auf Persönlichkeitsbildung, Steigerung des Selbstwertgefühls und für den allgemeinen Prozess der Sozialisation. Schulleitung, Lehrerkollegium und Elternbeirat wünschen sich diese unterstützende Maßnahme und auch das Staatl. Schulamt im Landkreis Miltenberg würde eine Umsetzung zum Schuljahr 2004/2005 sehr begrüßen.”

 

Es werde vorgeschlagen, der Bedarfsfeststellung zuzustimmen und damit der Stadt Erlenbach a.Main den Weg zur Aufnahme in die staatliche Förderung freizumachen.

 

Auf Vorschlag von Stellv. Landrat Eck berichtete der bei der Sitzung als Zuhörer anwesende Leiter des Jugendhauses Erlenbach a.Main, Herr Reißmann, kurz über seine Arbeit und bestätigte den Bedarf für Jugendsozialarbeit an der Barbarossa-Hauptschule Erlenbach a.Main.

 

Durch den Jugendhilfeausschuss wurde sodann einstimmig folgender

 

B e s c h l u s s

gefasst:

 

Der Bedarf für Jugendsozialarbeit an Schulen für die Barbarossa-Hauptschule Erlenbach a.Main wird bestätigt. Die Bedarfsfeststellung bezieht sich ausschließlich auf den Einzugsbereich der Barbarossa-Hauptschule der Stadt Erlenbach a.Main und ist nicht von überörtlicher Bedeutung.

 

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