Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Kreisstraße MIL 35 - Ausbau der OD Altenbuch sowie der anschließenden freien Strecke: Vereinbarung über gemeinsamen Ausbau, Kostenteilung, Bauüberwachung und Vertragsabwicklung der Bauarbeiten

BezeichnungInhalt
Sitzung:10.05.2004   BA/009/2004 
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Kreisbaumeisterin Schulz gab bekannt, dass der Kreisausschuss am 11.12.2003 beschlossen habe, die vorgenannten Straßenbauarbeiten im Haushaltsjahr 2005 auszuführen. Die Gemeinde Altenbuch habe dem gemeinsamen Ausbau zugestimmt. Im Zuge der Maßnahme und als Vorleistungen erneuere die Gemeinde Altenbuch im Jahr 2004 den Kanal und die Wasserleitung sowie erforderliche Hausanschlüsse entlang der Kreisstraße MIL 35. Außerdem führe die Gemeinde Altenbuch zusätzliche städtebauliche Änderungen bzw. Ergänzungen an Ortsstraßen durch. In der vorliegenden Vereinbarung werden die Durchführung der Maßnahme und die Kostenbeteiligung der einzelnen Baulastträger an Entwässerung, Stützmauern, Grunderwerb, Beleuchtung und sonstigen Anlagen innerhalb der OD Altenbuch von Str.km 5,920 bis Str.km 6,801 (= 881 m) und der anschließenden freien Strecke von Str.km 6,801 bis 8,120 (= 1,319 km) geregelt.

 

Grundlage der Vereinbarung und der Kostenteilungsschlüssel seien das Bayer. Straßen- und Wegegesetz und die OD-Richtlinien. Die Straßenbauverwaltung übernehme Planung, Vergabe, Bauüberwachung und Vertragsabwicklung. Die Baumaßnahme werde in fünf Leistungslose entsprechend der Baulastträger aufgeteilt und zwar

-    Landkreis Miltenberg:

     Los 1: Straßenbau

-    Gemeinde Altenbuch:

Los 2: Gehwegneubau, Los 3: Kanalisation und Wasserleitung, Los 4: Gemeindestraße und Los 5: Buswendeplatz.

Die Vertragsabwicklung und Bauüberwachung der Lose 3, 4 und 5 erfolge im Auftrag der Gemeinde Altenbuch durch ein Ing.Büro. Es sei vorgesehen, für die Lose 1 bis 5 ein Gesamtangebot einzuholen. Eine losweise Vergabe sei aus bautechnischen Gründen (z.B. Gewährleistung) nicht sinnvoll und aus baubetrieblichen Gründen nicht möglich. Außerdem werde aufgrund einer Gesamtvergabe das wirtschaftlichste Angebot erwartet.

 

Der Landkreis Miltenberg trage die Kosten für den Ausbau der Fahrbahn und die Wiederherstellung der vorhandenen Bordsteine und Gehwegflächen (in Standardausführung innerhalb der OD). Aufgrund der Bagatellklausel gemäß Art. 32 BayStrWG (Kfz-Anteil unter 20 %) trage der Landkreis Miltenberg auch die kreuzungsbedingten Kosten. Die Gemeinde Altenbuch trage die Kosten für die Neuanlage von Gehwegen einschließlich Bordsteinen innerhalb und außerhalb der OD, die Kosten für Verbreiterung und bessere Ausführung sowie die Entwässerungseinrichtungen (Rinnen und Einläufe) entlang der freien Strecke, ferner die Kosten für die Lose 3, 4 und 5 und die Änderungen an den Ver- und Entsorgungsleitungen. Die Kosten für die Arbeiten an Stützmauern und Schutzeinrichtungen werden im Verhältnis Fahrbahn- zu Gehwegbreite aufgeteilt.

 

Bei erstmaliger Hochbordherstellung habe der Landkreis Miltenberg gemäß Nr. 13 OD-Richtlinen einen einmaligen Beitrag in Höhe von 10,23 €/lfdm geleistet. Das anfallende Straßenoberflächenwasser innerhalb der OD werde in den gemeindeeigenen Kanal eingeleitet. Für diese Nutzung sei bereits eine Vereinbarung abgeschlossen worden, welcher der Kreisausschusses am 23.03.2004 zugestimmt habe. Die Kosten für Grunderwerb, Vermessung und Ausstattung werden ebenfalls aufgeteilt, sofern beide Baulastträger beteiligt seien. Der Kostenteilungsschlüssel sei nach den OD-Richtlinien berechnet worden. Der Anteil der Gemeinde Altenbuch betrage 12,04 %, der Anteil des Landkreises Miltenberg 87,96 %. Aussagen über die tatsächlichen Kosten seien erst nach Vorliegen der Schlussrechnung möglich. Die vorläufigen Kostenanteile werden zur Vergabe der Bauleistungen ermittelt und dem Bauausschuss bekannt gegeben.

 

Es werde nochmals darauf hingewiesen, dass der Straßenausbau erst im Jahr 2005 durchgeführt werde und die Gemeinde Altenbuch entsprechende Vorleistungen, erbringen müsse. Im Kreishaushalt 2004 sei für die Straßenbaumaßnahme  kein Ansatz enthalten.

 

Durch den Bauausschuss wurde einstimmig folgender

 

B e s c h l u s s

gefasst:

 

Der Vereinbarung zwischen dem Landkreis Miltenberg und der Gemeinde Altenbuch über gemeinsamen Ausbau, Kostenteilung, Bauüberwachung und Vertragsabwicklung der Straßenbauarbeiten in der OD Altenbuch im Zuge der Kreisstraße MIL 35 von Str.km 5,920 bis Str.km 6,801 (= 881 km) und der anschließenden freien Strecke von Str.km 6,801 bis 8,120 (= 1,319 km) wird zugestimmt.

 

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