Tagesordnungspunkt
TOP Ö 4: Kreisstraße MIL 35 - Ausbau der OD Altenbuch sowie der anschließenden freien Strecke: Vereinbarung über gemeinsamen Ausbau, Kostenteilung, Bauüberwachung und Vertragsabwicklung der Bauarbeiten
Bezeichnung | Inhalt |
---|---|
Sitzung: | 10.05.2004 BA/009/2004 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
---|
Kreisbaumeisterin Schulz gab bekannt, dass
der Kreisausschuss am 11.12.2003 beschlossen habe, die vorgenannten
Straßenbauarbeiten im Haushaltsjahr 2005 auszuführen. Die Gemeinde Altenbuch
habe dem gemeinsamen Ausbau zugestimmt. Im Zuge der Maßnahme und als
Vorleistungen erneuere die Gemeinde Altenbuch im Jahr 2004 den Kanal und die
Wasserleitung sowie erforderliche Hausanschlüsse entlang der Kreisstraße MIL
35. Außerdem führe die Gemeinde Altenbuch zusätzliche städtebauliche Änderungen
bzw. Ergänzungen an Ortsstraßen durch. In der vorliegenden Vereinbarung werden
die Durchführung der Maßnahme und die Kostenbeteiligung der einzelnen
Baulastträger an Entwässerung, Stützmauern, Grunderwerb, Beleuchtung und
sonstigen Anlagen innerhalb der OD Altenbuch von Str.km 5,920 bis Str.km
6,801 (= 881 m) und der anschließenden freien Strecke von Str.km 6,801 bis
8,120 (= 1,319 km) geregelt.
Grundlage der Vereinbarung und der
Kostenteilungsschlüssel seien das Bayer. Straßen- und Wegegesetz und die
OD-Richtlinien. Die Straßenbauverwaltung übernehme Planung, Vergabe,
Bauüberwachung und Vertragsabwicklung. Die Baumaßnahme werde in fünf
Leistungslose entsprechend der Baulastträger aufgeteilt und zwar
- Landkreis
Miltenberg:
Los
1: Straßenbau
- Gemeinde
Altenbuch:
Los 2: Gehwegneubau, Los 3: Kanalisation
und Wasserleitung, Los 4: Gemeindestraße und Los 5: Buswendeplatz.
Die Vertragsabwicklung und Bauüberwachung
der Lose 3, 4 und 5 erfolge im Auftrag der Gemeinde Altenbuch durch ein
Ing.Büro. Es sei vorgesehen, für die Lose 1 bis 5 ein Gesamtangebot einzuholen.
Eine losweise Vergabe sei aus bautechnischen Gründen (z.B. Gewährleistung)
nicht sinnvoll und aus baubetrieblichen Gründen nicht möglich. Außerdem werde
aufgrund einer Gesamtvergabe das wirtschaftlichste Angebot erwartet.
Der Landkreis Miltenberg trage die Kosten
für den Ausbau der Fahrbahn und die Wiederherstellung der vorhandenen
Bordsteine und Gehwegflächen (in Standardausführung innerhalb der OD). Aufgrund
der Bagatellklausel gemäß Art. 32 BayStrWG (Kfz-Anteil unter 20 %) trage der
Landkreis Miltenberg auch die kreuzungsbedingten Kosten. Die Gemeinde Altenbuch
trage die Kosten für die Neuanlage von Gehwegen einschließlich Bordsteinen
innerhalb und außerhalb der OD, die Kosten für Verbreiterung und bessere
Ausführung sowie die Entwässerungseinrichtungen (Rinnen und Einläufe) entlang
der freien Strecke, ferner die Kosten für die Lose 3, 4 und 5 und die
Änderungen an den Ver- und Entsorgungsleitungen. Die Kosten für die Arbeiten an
Stützmauern und Schutzeinrichtungen werden im Verhältnis Fahrbahn- zu
Gehwegbreite aufgeteilt.
Bei erstmaliger Hochbordherstellung habe
der Landkreis Miltenberg gemäß Nr. 13 OD-Richtlinen einen einmaligen Beitrag in
Höhe von 10,23 €/lfdm geleistet. Das anfallende Straßenoberflächenwasser
innerhalb der OD werde in den gemeindeeigenen Kanal eingeleitet. Für diese
Nutzung sei bereits eine Vereinbarung abgeschlossen worden, welcher der
Kreisausschusses am 23.03.2004 zugestimmt habe. Die Kosten für Grunderwerb,
Vermessung und Ausstattung werden ebenfalls aufgeteilt, sofern beide
Baulastträger beteiligt seien. Der Kostenteilungsschlüssel sei nach den
OD-Richtlinien berechnet worden. Der Anteil der Gemeinde Altenbuch betrage
12,04 %, der Anteil des Landkreises Miltenberg 87,96 %. Aussagen über die
tatsächlichen Kosten seien erst nach Vorliegen der Schlussrechnung möglich. Die
vorläufigen Kostenanteile werden zur Vergabe der Bauleistungen ermittelt und
dem Bauausschuss bekannt gegeben.
Es werde nochmals darauf hingewiesen, dass der
Straßenausbau erst im Jahr 2005 durchgeführt werde und die Gemeinde Altenbuch
entsprechende Vorleistungen, erbringen müsse. Im Kreishaushalt 2004 sei für die
Straßenbaumaßnahme kein Ansatz
enthalten.
Durch den Bauausschuss wurde einstimmig
folgender
B e s c h l u s s
gefasst:
Der Vereinbarung zwischen dem Landkreis
Miltenberg und der Gemeinde Altenbuch über gemeinsamen Ausbau, Kostenteilung,
Bauüberwachung und Vertragsabwicklung der Straßenbauarbeiten in der OD
Altenbuch im Zuge der Kreisstraße MIL 35 von Str.km 5,920 bis Str.km 6,801 (=
881 km) und der anschließenden freien Strecke von Str.km 6,801 bis 8,120 (=
1,319 km) wird zugestimmt.