Tagesordnungspunkt
TOP Ö 3: Kreisstraße MIL 5 (OD Mainbullau) - Erneuerung der Fahrbahn und Herstellung von Rinnen und Bordsteinen im Zuge der Herstellung von Gehwegen und Kanalisation: Vereinbarung über den Kostenbeitrag des Straßenbaulastträgers
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 10.05.2004 BA/009/2004 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Kreisbaumeisterin Schulz teilte mit, dass die Stadt Miltenberg im
Bereich der Ortsdurchfahrt Mainbullau im Zuge der Kreisstrasse MIL 5 von Str.km
5,818 bis Str.km 5,937 (= 119 m) eine Kanalisation baue und gleichzeitig
Gehwege neu anlege. Im Zuge dieser Ausbaumaßnahme werden der Oberbau der
Fahrbahn erneuert sowie Rinnen, Bordsteine und Straßeneinläufe hergestellt.
Eine Vereinbarung regle die Durchführung der Maßnahme und die jeweiligen
Kostenbeteiligungen der Baulastträger. Als Baulastträger der Straße beteilige
sich der Landkreis Miltenberg entsprechend den gültigen
Ortsdurchfahrt-Richtlinien an den Wiederherstellungskosten von Deckschicht,
Rinnen, Bordsteinen und Straßeneinläufen. Die Kanalisation im vorgenannten
Bereich diene nicht der Straßenentwässerung. Somit entfalle eine Beteiligung
des Landkreises Miltenberg an den Kanalisationskosten. Den erforderlichen
Grunderwerb tätige die Stadt Miltenberg. Die Kosten für Vermessung und
Vermarktung trage ebenfalls die Stadt Miltenberg.
Der Bauausschuss fasste daraufhin einstimmig folgenden
B e s c h l u s s :
Der Vereinbarung zwischen dem Landkreis
Miltenberg und der Stadt Miltenberg über die Kostenbeteiligung des Landkreises
Miltenberg an der Erneuerung der Fahrbahn sowie der Herstellung von Rinnen,
Bordsteinen und Straßeneinläufen zur Entwässerung der Fahrbahn im Zuge der
Kreisstraße MIL 5 in der OD Mainbullau von Str.km 5,818 bis Str.km 5,937 (= 119
m) wird zugestimmt.