Tagesordnungspunkt

TOP Ö 3: Kreisstraße MIL 5 (OD Mainbullau) - Erneuerung der Fahrbahn und Herstellung von Rinnen und Bordsteinen im Zuge der Herstellung von Gehwegen und Kanalisation: Vereinbarung über den Kostenbeitrag des Straßenbaulastträgers

BezeichnungInhalt
Sitzung:10.05.2004   BA/009/2004 
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Kreisbaumeisterin Schulz  teilte mit, dass die Stadt Miltenberg im Bereich der Ortsdurchfahrt Mainbullau im Zuge der Kreisstrasse MIL 5 von Str.km 5,818 bis Str.km 5,937 (= 119 m) eine Kanalisation baue und gleichzeitig Gehwege neu anlege. Im Zuge dieser Ausbaumaßnahme werden der Oberbau der Fahrbahn erneuert sowie Rinnen, Bordsteine und Straßeneinläufe hergestellt. Eine Vereinbarung regle die Durchführung der Maßnahme und die jeweiligen Kostenbeteiligungen der Baulastträger. Als Baulastträger der Straße beteilige sich der Landkreis Miltenberg entsprechend den gültigen Ortsdurchfahrt-Richtlinien an den Wiederherstellungskosten von Deckschicht, Rinnen, Bordsteinen und Straßeneinläufen. Die Kanalisation im vorgenannten Bereich diene nicht der Straßenentwässerung. Somit entfalle eine Beteiligung des Landkreises Miltenberg an den Kanalisationskosten. Den erforderlichen Grunderwerb tätige die Stadt Miltenberg. Die Kosten für Vermessung und Vermarktung trage ebenfalls die Stadt Miltenberg.

 

Der Bauausschuss fasste daraufhin einstimmig folgenden

 

B e s c h l u s s :

 

Der Vereinbarung zwischen dem Landkreis Miltenberg und der Stadt Miltenberg über die Kostenbeteiligung des Landkreises Miltenberg an der Erneuerung der Fahrbahn sowie der Herstellung von Rinnen, Bordsteinen und Straßeneinläufen zur Entwässerung der Fahrbahn im Zuge der Kreisstraße MIL 5 in der OD Mainbullau von Str.km 5,818 bis Str.km 5,937 (= 119 m) wird zugestimmt.

 

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