Tagesordnungspunkt

TOP Ö 5: Behandlung der Überschüsse der kommunalen Abfallwirtschaft (ohne Klärschlammdeponie Schippach)

BezeichnungInhalt
Sitzung:03.05.2004   NU/015/2004 
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Regierungsamtmann Röcklein wies darauf hin, dass die Kreismülldeponie Guggenberg 1990 in Betrieb genommen worden sei. Zeitgleich sei begonnen worden, die Deponie entsprechend den Kommunalabgabenrechtlichen Vorschriften abzuschreiben und für die später zu erwartenden Nachsorgekosten Rückstellungen anzusammeln. Allerdings hätten Rückstellungen erstmals in den Haushalt 1991 eingestellt werden können.

 

Ursprünglich seien die Nachsorgekosten durch eine Schätzung des Ing.Büros mit 5 Mio DM auch in den Kostenaufstellungen und Förderanträgen für die Deponie Guggenberg belegt gewesen. 1997 habe das Umweltamt die erforderlichen Rückstellungen auf 25 Mio DM geschätzt. Da sich die Kosten für Oberflächenabdeckungen generell reduziert hätten, seien die erforderlichen Rückstellungen einschließlich der Kosten für die damals noch nicht gebaute Sickerwasserreinigungsanlage 1999 auf 23 Mio DM geschätzt worden. Diese doch erheblichen Steigerungen der Rückstellungen für die Schließung der Deponie einschließlich der erforderlichen Nachsorgekosten für 50 Jahre seien ausschließlich durch die gestiegenen Umweltanforderungen, insbesondere aufgrund der Technischen Anleitung Siedlungsabfall (TASi) aus dem Jahr 1993 bedingt gewesen. Gleichzeitig mit dieser Erkenntnis sei jedoch die Tatsache einher gegangen, dass die Müllmengen aufgrund des in Kraft getretenen Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes deutlich zurückgehen. Damit sei die Schere zwischen den eigentlich erforderlichen Rückstellungen und den zu deren Ansammlung erforderlichen Gebühreneinnahmen immer weiter auseinander geklafft. Eine Erhöhung der Gebühren sei nicht denkbar gewesen, da dann eine weitere Abwanderung von Gewerbeabfällen das Problem sicherlich noch verschärft hätte.

 

Trotz dieser widrigen Umstände hätten bis 31.12.2003  2,038.893,82 € an Rückstellungen für die Kreismülldeponie Guggenberg angesammelt werden können. Parallel dazu hätten sich über die Jahre 1991 bis 2003 aus verschiedenen Haushaltsjahren Überschüsse angesammelt, die sich zum 31.12.2003 auf 2,830.141,35 € belaufen hätten.

 

Die Verwaltung schlage heute vor, zum 31.12.2003 alle bis zu diesem Zeitpunkt aufgelaufenen Überschüsse den Rückstellungen für die Kreismülldeponie Guggenberg zuzuschlagen. Dies wäre eine gerechte Lösung, da die Abfallgebührenzahler der Jahre 1990 bis 2003 damit ihren Beitrag für die Nachsorge der Kreismülldeponie Guggenberg leisten würden. Die Rückstellungen für die Kreismülldeponie Guggenberg betragen dann zum Stand 31.12.2003  4,869.035,16 € (= 9,523.005,05 DM).

 

Der Hinweis von Kreisrat Dotzel, dass ein Zinssatz von 3 % zu hoch sei, wurde von Landrat Schwing bestätigt und folgendes vorgeschlagen: Für die Jahr 1990 bis 1997 sollte bei einem Zinssatz von 3 % geblieben und ab 1998 auf 2 % heruntergegangen werden. Die angesammelten Rückstellungen sollten wie vorgeschlagen für die Kreismülldeponie Guggenberg ausgewiesen werden. Ab dem Jahr 2004 sollte der Zinssatz dann von Kämmerei, Revision und Abfallwirtschaft festgelegt werden. Sollte der Zinssatz in den Folgejahren geändert werden, müsse die Angelegenheit dem Ausschuss für Natur- und Umweltschutz zur Entscheidung vorgelegt werden.

 

Auf die entsprechende Bitte von Kreisrat Dr. Fahn erklärte Regierungsamtmann Röcklein folgendes: In früheren Jahren sei es verboten gewesen, Rücklagen zu bilden. Erst seit drei Jahren dürfen für Deponien Sonderrücklagen gebildet werden.

 

Landrat Schwing teilte ergänzend mit, dass alles was in Sonderrücklagen festgelegt sei, Teil der allgemeinen Rücklage sei. Dieser Anteil werde mit Sonderverzinsung in Sonderrücklagen zurückgeführt, was sich für Kreishaushalt nachteilig auswirke.

 

Durch den Ausschuss für Natur- und Umweltschutz wurde sodann auf Vorschlag von Landrat Schwing einstimmig folgendes

 

b e s c h l o s s e n :

 

Die in der kommunalen Abfallwirtschaft des Landkreises Miltenberg in den Haushaltsunterabschnitten 7211, 7213, 7214 und 7215 von 1990 bis 31.12.2003 aufgelaufenen Überschüsse werden aufgrund der gestiegenen gesetzlichen Anforderungen und der Kosten den Rückstellungen für die Kreismülldeponie Guggenberg zugeschlagen.

 

Für die Jahre 1990 bis 1997 beträgt der Zinssatz 3 %, ab 1998  2 %. Ab dem Jahr 2004 wird der Zinssatz von Kämmerei, Revision und Abfallwirtschaft festgelegt. Sofern in den Folgejahren eine Änderung des Zinssatzes erforderlich wird, ist die Angelegenheit dem Ausschuss für Natur- und Umweltschutz zur Entscheidung vorzulegen.

 

Die seit 1990 aufgelaufenen Überschüsse einschließlich Zinsen betragen somit zum 31.12.2003  3,512,859,06 €. Diese bilden zusammen mit den bereits angesammelten Rückstellungen einschließlich deren Verzinsung zu diesem Termin Gesamtrückstellungen für die Nachsorge in Höhe von 6,204.623,16 €.

 

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