Tagesordnungspunkt
TOP Ö 5: Behandlung der Überschüsse der kommunalen Abfallwirtschaft (ohne Klärschlammdeponie Schippach)
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 03.05.2004 NU/015/2004 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Regierungsamtmann
Röcklein wies darauf hin, dass die Kreismülldeponie Guggenberg 1990 in Betrieb
genommen worden sei. Zeitgleich sei begonnen worden, die Deponie entsprechend
den Kommunalabgabenrechtlichen Vorschriften abzuschreiben und für die später zu
erwartenden Nachsorgekosten Rückstellungen anzusammeln. Allerdings hätten
Rückstellungen erstmals in den Haushalt 1991 eingestellt werden können.
Ursprünglich
seien die Nachsorgekosten durch eine Schätzung des Ing.Büros mit 5 Mio DM auch
in den Kostenaufstellungen und Förderanträgen für die Deponie Guggenberg belegt
gewesen. 1997 habe das Umweltamt die erforderlichen Rückstellungen auf 25 Mio
DM geschätzt. Da sich die Kosten für Oberflächenabdeckungen generell reduziert
hätten, seien die erforderlichen Rückstellungen einschließlich der Kosten für
die damals noch nicht gebaute Sickerwasserreinigungsanlage 1999 auf 23 Mio DM
geschätzt worden. Diese doch erheblichen Steigerungen der Rückstellungen für
die Schließung der Deponie einschließlich der erforderlichen Nachsorgekosten für
50 Jahre seien ausschließlich durch die gestiegenen Umweltanforderungen,
insbesondere aufgrund der Technischen Anleitung Siedlungsabfall (TASi) aus dem
Jahr 1993 bedingt gewesen. Gleichzeitig mit dieser Erkenntnis sei jedoch die
Tatsache einher gegangen, dass die Müllmengen aufgrund des in Kraft getretenen
Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes deutlich zurückgehen. Damit sei die
Schere zwischen den eigentlich erforderlichen Rückstellungen und den zu deren
Ansammlung erforderlichen Gebühreneinnahmen immer weiter auseinander geklafft.
Eine Erhöhung der Gebühren sei nicht denkbar gewesen, da dann eine weitere
Abwanderung von Gewerbeabfällen das Problem sicherlich noch verschärft hätte.
Trotz
dieser widrigen Umstände hätten bis 31.12.2003
2,038.893,82 € an Rückstellungen für
die Kreismülldeponie Guggenberg angesammelt werden können. Parallel dazu hätten
sich über die Jahre 1991 bis 2003 aus verschiedenen Haushaltsjahren Überschüsse
angesammelt, die sich zum 31.12.2003 auf 2,830.141,35
€ belaufen hätten.
Die Verwaltung schlage heute vor, zum 31.12.2003 alle bis zu
diesem Zeitpunkt aufgelaufenen Überschüsse den Rückstellungen für die
Kreismülldeponie Guggenberg zuzuschlagen. Dies wäre eine gerechte Lösung, da
die Abfallgebührenzahler der Jahre 1990 bis 2003 damit ihren Beitrag für die
Nachsorge der Kreismülldeponie Guggenberg leisten würden. Die Rückstellungen
für die Kreismülldeponie Guggenberg betragen dann zum Stand 31.12.2003 4,869.035,16 € (= 9,523.005,05 DM).
Der Hinweis von Kreisrat Dotzel, dass ein Zinssatz von 3 % zu hoch
sei, wurde von Landrat Schwing bestätigt und folgendes vorgeschlagen: Für die
Jahr 1990 bis 1997 sollte bei einem Zinssatz von 3 % geblieben und ab 1998 auf
2 % heruntergegangen werden. Die angesammelten Rückstellungen sollten wie vorgeschlagen
für die Kreismülldeponie Guggenberg ausgewiesen werden. Ab dem Jahr 2004 sollte
der Zinssatz dann von Kämmerei, Revision und Abfallwirtschaft festgelegt
werden. Sollte der Zinssatz in den Folgejahren geändert werden, müsse die
Angelegenheit dem Ausschuss für Natur- und Umweltschutz zur Entscheidung
vorgelegt werden.
Auf die entsprechende Bitte von Kreisrat Dr. Fahn erklärte
Regierungsamtmann Röcklein folgendes: In früheren Jahren sei es verboten
gewesen, Rücklagen zu bilden. Erst seit drei Jahren dürfen für Deponien
Sonderrücklagen gebildet werden.
Landrat Schwing teilte ergänzend mit, dass alles was in
Sonderrücklagen festgelegt sei, Teil der allgemeinen Rücklage sei. Dieser
Anteil werde mit Sonderverzinsung in Sonderrücklagen zurückgeführt, was sich
für Kreishaushalt nachteilig auswirke.
Durch den Ausschuss für Natur- und Umweltschutz wurde sodann auf
Vorschlag von Landrat Schwing einstimmig folgendes
b e s c h l o s s e n :
Die in der kommunalen Abfallwirtschaft des Landkreises
Miltenberg in den Haushaltsunterabschnitten 7211, 7213, 7214 und 7215 von 1990
bis 31.12.2003 aufgelaufenen Überschüsse werden aufgrund der gestiegenen
gesetzlichen Anforderungen und der Kosten den Rückstellungen für die
Kreismülldeponie Guggenberg zugeschlagen.
Für die Jahre 1990 bis 1997 beträgt der Zinssatz 3 %,
ab 1998 2 %. Ab dem Jahr 2004 wird der
Zinssatz von Kämmerei, Revision und Abfallwirtschaft festgelegt. Sofern in den
Folgejahren eine Änderung des Zinssatzes erforderlich wird, ist die
Angelegenheit dem Ausschuss für Natur- und Umweltschutz zur Entscheidung
vorzulegen.
Die seit 1990 aufgelaufenen Überschüsse einschließlich
Zinsen betragen somit zum 31.12.2003
3,512,859,06 €. Diese bilden zusammen mit den bereits angesammelten
Rückstellungen einschließlich deren Verzinsung zu diesem Termin
Gesamtrückstellungen für die Nachsorge in Höhe von 6,204.623,16 €.