Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Zustimmung zum Abschluss einer vorläufigen Abstimmungserklärung nach § 6 Abs. 3 Verpackungsverordnung mit der Interseroh GmbH

BezeichnungInhalt
Sitzung:03.05.2004   NU/015/2004 
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Amtfrau Heim wies darauf hin, dass sich der Ausschuss für Natur- und Umweltschutz bereits mehrfach mit der Abgabe von Abstimmungserklärungen für duale Systeme bzw. mit der Mitbenutzung von Landkreisgefäßen zur Entsorgung von Verpackungen befasst habe. So sei zuletzt am 08.10.2001 der Abgabe einer Abstimmungserklärung gegenüber der Fa. Landbell AG entsprechend dem vom  Bayer. Landkreistag ausgearbeiteten Muster zugestimmt worden.

 

Nunmehr beabsichtige auch die Fa. Interseroh GmbH, Köln, ein System gemäß § 6 Abs. 3 Verpackungsverordnung zu installieren. Entsprechende Gespräche seien bereits mit dem Bayer. Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz geführt worden. Das Ministerium habe auch mit Schreiben vom 30.12.2003 festgestellt, dass das von der Fa. Interseroh GmbH geplante Konzept (Mitbenutzung vorhandener Erfassungs- und Verwertungsstrukturen für die Entsorgung von verbrauchten Verpackungen) nach einer summarischen Prüfung schlüssig erscheine, dass jedoch in jedem Fall die von der Verpackungsverordnung geforderte Flächendeckung des Systems erfüllt werden müsse.

 

Um diese Flächendeckung zu erreichen, habe die Fa. Interseroh GmbH mit Schreiben vom 03.02.2004 gebeten, eine entsprechende Abstimmungserklärung abzugeben, um damit die Bereitschaft des Landkreises Miltenberg zu einer Zusammenarbeit zu dokumentieren. Die Fa. Interseroh GmbH erkläre sich in der Abstimmungserklärung bereits dazu bereit, die zwischen dem Landkreis Miltenberg und der DSD AG getroffenen Vereinbarungen anzuerkennen und sich an den vereinbarten Nebenentgelten entsprechend ihrem Anteil zu beteiligen. Eine Abstimmungsvereinbarung, in der die genauen Modalitäten der Mitbenutzung festgelegt werden, wäre noch nach der Systemfeststellung und der Freistellung durch das StmUGV abzuschließen.

 

Nachdem der Wettbewerb bei der Entsorgung von Verpackungswertstoffen wünschenswert ist und durch den Abschluss der Abstimmungserklärung mit der Fa. Interseroh GmbH keine Nachteile für den Landkreis Miltenberg zu erwarten seien, werde vorgeschlagen, der vorliegenden Abstimmungsvereinbarung zuzustimmen.

 

Durch den Ausschuss für Natur- und Umweltschutz wurde nach kurzer Beratung einstimmig folgendes

 

b e s c h l o s s e n :

 

Der vorliegenden Abstimmungsvereinbarung gemäß § 6 Abs. 3 Verpackungsverordnung mit der Fa. Interseroh GmbH, Köln, wird zugestimmt.

 

© 2011 Landratsamt Miltenberg | Brückenstr. 2 | 63897 Miltenberg | Tel: 09371 501-0
Fernwartung