Tagesordnungspunkt
TOP Ö 4: Zustimmung zum Abschluss einer vorläufigen Abstimmungserklärung nach § 6 Abs. 3 Verpackungsverordnung mit der Interseroh GmbH
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 03.05.2004 NU/015/2004 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Amtfrau Heim wies darauf hin, dass sich
der Ausschuss für Natur- und Umweltschutz bereits mehrfach mit der Abgabe von
Abstimmungserklärungen für duale Systeme bzw. mit der Mitbenutzung von
Landkreisgefäßen zur Entsorgung von Verpackungen befasst habe. So sei zuletzt
am 08.10.2001 der Abgabe einer Abstimmungserklärung gegenüber der Fa. Landbell
AG entsprechend dem vom Bayer.
Landkreistag ausgearbeiteten Muster zugestimmt worden.
Nunmehr beabsichtige auch die Fa.
Interseroh GmbH, Köln, ein System gemäß § 6 Abs. 3 Verpackungsverordnung zu
installieren. Entsprechende Gespräche seien bereits mit dem Bayer.
Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz geführt worden.
Das Ministerium habe auch mit Schreiben vom 30.12.2003 festgestellt, dass das
von der Fa. Interseroh GmbH geplante Konzept (Mitbenutzung vorhandener
Erfassungs- und Verwertungsstrukturen für die Entsorgung von verbrauchten
Verpackungen) nach einer summarischen Prüfung schlüssig erscheine, dass jedoch
in jedem Fall die von der Verpackungsverordnung geforderte Flächendeckung des
Systems erfüllt werden müsse.
Um diese Flächendeckung zu erreichen, habe
die Fa. Interseroh GmbH mit Schreiben vom 03.02.2004 gebeten, eine
entsprechende Abstimmungserklärung abzugeben, um damit die Bereitschaft des
Landkreises Miltenberg zu einer Zusammenarbeit zu dokumentieren. Die Fa.
Interseroh GmbH erkläre sich in der Abstimmungserklärung bereits dazu bereit,
die zwischen dem Landkreis Miltenberg und der DSD AG getroffenen Vereinbarungen
anzuerkennen und sich an den vereinbarten Nebenentgelten entsprechend ihrem
Anteil zu beteiligen. Eine Abstimmungsvereinbarung, in der die genauen
Modalitäten der Mitbenutzung festgelegt werden, wäre noch nach der Systemfeststellung
und der Freistellung durch das StmUGV abzuschließen.
Nachdem
der Wettbewerb bei der Entsorgung von Verpackungswertstoffen wünschenswert ist
und durch den Abschluss der Abstimmungserklärung mit der Fa. Interseroh GmbH
keine Nachteile für den Landkreis Miltenberg zu erwarten seien, werde
vorgeschlagen, der vorliegenden Abstimmungsvereinbarung zuzustimmen.
Durch
den Ausschuss für Natur- und Umweltschutz wurde nach kurzer Beratung einstimmig
folgendes
b
e s c h l o s s e n :
Der
vorliegenden Abstimmungsvereinbarung gemäß § 6 Abs. 3 Verpackungsverordnung mit
der Fa. Interseroh GmbH, Köln, wird zugestimmt.