Tagesordnungspunkt

TOP Ö 2: Beratung und Beschlussfassung über den Haushaltsplan 2004

BezeichnungInhalt
Sitzung:23.03.2004   KA/008/2004 
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Landrat Schwing schlug für die heutige Haushaltsberatung 2004 folgende Vorgehensweise vor:

-    Einführung durch den Landrat

-    Erläuterung des Haushalts 2004 durch den Kämmerer

-    Behandlung der 14 vorliegenden Anträge

-    Empfehlungsbeschluss an den Kreistag.

 

In der Kreistagssitzung am 01.04.2004 sei folgende Vorgehensweise beabsichtigt:

-    Haushaltsreden des Landrats sowie der Vorsitzenden der Fraktionen und der Ausschussgemeinschaft

-    weitere RednerInnen erhalten eine Redezeit von maximal fünf Minuten

-    keine Detail- und Antragsberatungen

-    Beschlussfassung über den Haushaltsplan 2004.

 

Landrat Schwing führte sodann folgendes aus:

 

Zum Haushalt 2004, so schmerzlich er für einige auch sein mag, gibt es sachlich keine Alternative:

-    Der Landkreis Miltenberg bedient sich eben nicht aus Jux und Tollerei bei seinen Städten, Märkten und Gemeinden. Er ist vielmehr gesetzlich verpflichtet, seinen ungedeckten Bedarf über die Kreisumlage einzuheben. Der Bayer. Landkreistag fordert seit vielen Jahren eine eigene Steuerquelle für die Landkreise, genauso fordert er die Abrechnung der Bezirksumlage direkt bei den Gemeinden.

-    Die Ausweitung des Haushaltsvolumens resultiert ausschließlich aus gesetzlichen und tariflichen Leistungsverpflichtungen, auf die ein Rechtsanspruch besteht (Sozial- und Jugendhilfe, Tarifsteigerungen beim Personal, Schülerbeförderung, Gastschulbeiträge). Diese sind von uns praktisch nicht beeinflussbar.

-    Die Kommunen (Städte, Märkte, Gemeinden und Landkreise) sind hoffnungslos unterfinanziert. Die kommunalen Spitzenverbände protestieren seit Jahren und immer lauter und nachdrücklicher dagegen. Mich braucht keiner an meine Pflichten als Vizepräsident des Bayer. Landkreistages zu erinnern. Ich empfehle das Lesen der Presseerklärungen des Bayer. Landkreistages, aus denen hervorgeht, mit welchem Nachdruck wir uns gegen diese Entwicklung stemmen. Klar ist auch, der Hauptschuldige an dieser Entwicklung ist der Bund (Sozial- und Jugendhilfe, Grundsicherung), aber auch der Freistaat Bayern steht in der Schuld (kein Sofortprogramm für die Kommunen, wie von Ministerpräsident Stoiber auf dem Bayer. Landkreistag 2003 versprochen). Auch die Auswirkungen des Sparprogramms treffen die Kommunen in diesem und in den folgenden Jahren. Aber die entscheidenden Belastungen stammen jetzt und vor allem ab dem Jahr 2005 vom Bund, auch wenn wir uns mehr Unterstützung über den Bundesrat von den Ländern gewünscht hätten.

-    Der Kreistag hat in der Vergangenheit ebenfalls Fehler gemacht. Wir hätten im letzten Jahr eine Kreisumlagenerhöhung von mindestens 2 % benötigt; 0,7 % sind es mit Ach und Krach geworden. Ergebnis: Der Haushalt 2003 schließt mit einem Fehlbetrag von 1,4 Mio € ab, der Gott sei Dank über die noch vorhandenen Rücklagen abgedeckt werden konnte. Dadurch hat er den Umlagezahlern eine 2 %-ige Erhöhung erspart. Wenn die Rücklage auf 0 gestellt würde, wie von einigen gefordert, bedeutet dies, bei Vorliegen eines Fehlbetrages muss dieser auf neue Rechnung vorgetragen werden und schlägt voll zulasten der Umlagezahler durch.

-    Hätten wir im letzten Jahr um 2 % erhöht, wären wir im Jahr 2004 mit einer geringfügigeren Steigerung ausgekommen.

-    Trotzdem liegen wir mit unserer Kreisumlage von 45,5 % noch unter dem Durchschnitt von 2003. Im Jahr 2004 stehen in fast allen Landkreisen kräftige Erhöhungen an.

-    Entscheidend aber ist der Zahlbetrag. Nur fünf Landkreise in Bayern erhalten pro Einwohner/in weniger ausbezahlt als der Landkreis Miltenberg. Trotz einer Erhöhung von 3,5 % zahlen unsere Städte, Märkte und Gemeinden 631.000,00 € weniger an den Landkreis als im Jahr davor. Natürlich sind den Kommunen in den letzten Jahren die Steuereinnahmen ebenfalls erheblich weggebrochen.

-    Gerade in diesem Jahr haben wir vor der Haushaltsaufstellung alle Sachgebiete durchforstet und nach Einsparungen abgeklopft. Trotzdem kam ein Erhöhungsbetrag von 4,2 % heraus. Dies hat weitere drastische Kürzungen notwendig gemacht, um überhaupt auf den Erhöhungsbetrag von 3,5 % zu kommen. Die wesentlichen Kürzungen des Haushalts 2004 im Überblick:

     1.  Zuführung zum Vermögenshaushalt

          (nur noch Mindestzuführung)                                                                          461.000,00 €

     2.  Kürzung des Bauunterhalts um                                                                      218.000,00 €

     3.  Kürzung der Unterhaltung von Kreisstraßen                                                   143.000,00 €

     4.  Einsparung bei Lehr- und Lernmitteln der Schulen                                         240.250,00 €

     5.  20 %–ige Kürzung der freiwilligen Leistungen                                                  78.800,00 €

     6.  Gastschulbeiträge für Theresia-Gerhardinger-Realschule Amorbach             29.000,00 €

     7.  Zwischenergebnis “Intelligentes Sparen”                                                          75.000,00 €

 

Ausblick: Leider Gottes ist für die Zukunft keine Besserung angesagt. Das, was im Bundestag und Bundesrat sowie im Bayer. Landkreistag schon beschlossen ist, belastet die Kommunen weiter schwer. Ab 01.01.2005 haben wir für die Sozialhilfeempfänger und die Arbeitslosenhilfe die kompletten Unterkunftskosten zu zahlen. Daraus ergeben sich Millionenbeträge pro Landkreis, ohne dass bisher eine gesicherte Gegenfinanzierung erkennbar ist. Nur über weitere Schulden ist der Haushalt zukünftig aber nicht mehr auszugleichen. Wir haben in den letzten Jahren enorm viele Einrichtungen und eine moderne Infrastruktur geschaffen, die unseren BürgerInnen zugutekommt und die sie auch schätzen. Natürlich muss es zu Einschnitten kommen, aber achten wir darauf, dass wir nicht “das Kind mit dem Bade ausschütten”. Es werden hoffentlich auch wieder bessere Zeiten kommen, dann brauchen wir eine intakte Infrastruktur, um von einem Aufschwung auch entsprechend profitieren zu können.

 

Nach ausführlichen Erläuterungen von Kreiskämmerer Straub entschied der Kreisausschuss bezüglich der vorliegenden Anträge wie folgt:

 

 

1.   Antrag des Caritasverbandes für den Landkreis Miltenberg e.V. auf Gewährung eines jährlichen Betriebskostenzuschusses für die Berufsfachschule für Hauswirtschaft Wörth a.Main

 

Landrat Schwing teilte mit, dass der Caritasverband für den Landkreis Miltenberg e.V. die Trägerschaft für die Berufsfachschule für Hauswirtschaft Wörth a.Main übernommen und mit Schreiben vom 12.09.2003 um einen jährlichen Betriebskostenzuschuss gebeten habe. Als Begründung sei angegeben worden, dass private Berufsfachschulen seitens des Kultusministeriums mit lediglich 70 % der Personalkosten bezuschusst werden und eine jährliche Unterdeckung von ca. 120.000,00 € zu verzeichnen sei. Zur Finanzierung habe der Caritasverband für den Landkreis Miltenberg e.V. bereits die Erhebung von Schulgeld sowie einen eigenen Zuschuss vorgesehen. Ohne Zuschuss des Landkreises Miltenberg werde die Schule jedoch nicht tragbar sein.

 

Die Landkreisverwaltung schlage vor, einen jährlichen Zuschuss von 110,00 € je Schüler/in aus dem Landkreis Miltenberg zu gewähren, analog der Bezuschussung von Sprachheilschulen und der Richard-Galmbacher-Schule Elsenfeld. Z.Z. besuchen 170 SchülerInnen aus dem Landkreis Miltenberg die Berufsfachschule für Hauswirtschaft Wörth a.Main, so dass der jährliche Zuschuss 18.700,00 € betragen würde.

 

Der Kreisausschuss fasste einstimmig folgenden

 

B e s c h l u s s :

 

Der Caritasverband für den Landkreis Miltenberg e.V. erhält einen jährlichen Kreiszuschuss von 110,00 € je Schüler/in der Berufsfachschule für Hauswirtschaft Wörth a.Main. Der Zuschussbetrag 2004 beläuft sich auf 18.700,00 €.

 

 

2.   - Landkreiszuschuss für die Theresia-Gerhardinger-Realschule Amorbach

      - Antrag der SPD-Fraktion: Zuschuss für diese Schule

 

Landrat Schwing wies darauf hin, dass der Landkreis Miltenberg die Theresia-Gerhardinger-Realschule Amorbach ab 1980 mit 50 % des Jahresfehlbetrages bezuschusst habe. Für 2002 seien dies 116.296,02 € gewesen. Am 03.02.2004 habe mit Vertretern der Diözese Würzburg eine Besprechung stattgefunden, bei welcher vorbehaltlich der Zustimmung der Kreisgremien folgendes vereinbart worden sei:

-     Für das 2003 voraussichtlich entstehende Defizit von 186.000,00 € übernimmt der Landkreis Miltenberg 50 %, maximal 85.000,00 €.

-     Ab 2004 und in den darauffolgenden Jahren übernimmt der Landkreis Miltenberg 50 % des Defizits, maximal 80.000,00 €.

-     Die Diözese Würzburg erhält folgende Option: Der für 2003 zu erwartende und sich aus der Differenz zwischen 50 % und dem Maximalbetrag von 85.000,00 € ergebende Differenzbetrag darf als “Verlustvortrag” in solche Jahre übertragen werden, in denen das vom Landkreis Miltenberg zu übernehmende Defizit unter 80.000,00 € liegt.

 

Landrat Schwing teilte weiter mit, dass ein Antrag der SPD-Fraktion vorliege, wonach je Schüler/in der Theresia-Gerhardinger-Realschule Amorbach ab dem Schuljahr 2004/ 2005 jährlich bis auf weiteres als freiwillige Leistung einen Zuschuss von 110,00 € gewährt werden soll, da diese Förderung den anderweitig gezahlten freiwilligen Gastschulbeiträgen entspreche. Er schlug Ablehnung dieses Antrages vor, weil es sich hier um einen Sonderfall handele. Ohne die mit der Diözese vereinbarte Bezuschussung könnte die Schule nicht weiterbetrieben werden.

 

Kreisrat Dr. Schüren wies darauf hin, dass bei Zustimmung zum Antrag der SPD-Fraktion jährlich rd. 50.000,00 € gespart werden könnten. Für die SPD-Fraktion sei es nicht verständlich, dass für die Theresia-Gerhardinger-Realschule Amorbach in der bestehenden Sparsituation eine Sonderregelung getroffen werden soll. Die Begründung, dass, wenn nicht der mit der Diözese vereinbarten Lösung zugestimmt werde, die Diözese diese Schule nicht mehr weiterführen werde, sei nicht einleuchtend. Es sei das gleiche Argument wie bezüglich der Bezuschussung der Maria-Ward-Schule Aschaffenburg. Er (Kreisrat Dr. Schüren) habe kein Problem mit der Gewährung von freiwilligen Leistungen für den Bildungsbereich, aber es müsste Landrat Schwing bekannt sein, dass Personal- und Sachkosten von Privatschulen seit 01.08.2003 mit 112 % (bisher 90 %) gefördert werden. D.h. dass Schulen in privater oder kirchlicher Trägerschaft seit 01.08.2003 deutlich besser gestellt seien.

 

Landrat Schwing sagte dazu, es müsse nicht über die Schließung der Schule diskutiert werden. Tatsache sei jedoch, dass der Landkreis Miltenberg auch den SchülerInnen im Raum Amorbach eine entsprechende Schule anbieten müsste. Aufgaben, die derzeit noch die Diözese erfülle, müsste der Landkreis übernehmen. Im übrigen werden an der Theresia-Gerhardinger-Schule Amorbach Angebote vorgehalten, wie an keiner anderen Schule im Landkreis Miltenberg.

 

Durch den Kreisausschuss wurde sodann mit Stimmenmehrheit folgendes

 

b e s c h l o s s e n :

 

Der Landkreis Miltenberg übernimmt für 2003  50 % des Defizits der Theresia-Gerhardinger-Realschule Amorbach, maximal jedoch 85.000,00 €. Ab 2004 und in den darauffolgenden Jahren übernimmt der Landkreis Miltenberg ebenfalls 50 % des Defizits, maximal jedoch nur 80.000,00 €. Liegt das 50 %-ige Defizit für 2003 über 85.000,00 €, kann der Verlust auf die Jahre übertragen werden, in denen das Defizit unter 80.000,00 € liegt. Der vorliegende Antrag der SPD-Fraktion, wonach je Schüler/in der Theresia-Gerhardinger-Realschule Amorbach ab dem Schuljahr 2004/2005 jährlich bis auf weiteres als freiwillige Leistung einen Zuschuss von 110,00 € gewährt werden soll, ist damit erledigt.

 

 

3.   Gastschulbeiträge für den Betrieb des Karl-Ernst-Gymnasiums Amorbach

 

Landrat Schwing gab davon Kenntnis, dass der Landkreis Miltenberg aufgrund eines Kreistagsbeschlusses vom 26.02.1973 für SchülerInnen des Karl-Ernst-Gymnasiums Amorbach mit Wohnsitz in Amorbach freiwillige Gastschulbeträge zahle. Für das Schuljahr 2003/2003 seien dies pro Schüler/in 741,00 € = 92.625,00 € gewesen. Anlässlich eines Gespräches sei Bürgermeister Neuser und Stadtkämmerer Kunz, Amorbach, dargestellt worden, dass der Landkreis Miltenberg seine freiwilligen Leistungen kürzen müsse, zumal alle übrigen Schulen nur 110,00 € je Schüler/in erhalten. Vorbehaltlich der Zustimmung der Kreisgremien sei daraufhin vereinbart worden, den Zuschussbetrag pro Schüler/in des Karl-Ernst-Gymnasiums Amorbach ab dem Schuljahr 2003/2004 auf 110,00 € (Zuschussbetrag 13.750.00€) festzulegen. Die Einsparung betrage ca. 90.000,00 €.

 

Kreisrat Dr. Schüren dankte Kreisrat Neuser (1. Bürgermeister der Stadt Amorbach) namens der SPD-Fraktion für sein Einverständnis mit der Kürzung der Gastschulbeiträge für das Amorbacher Gymnasium und vertrat die Meinung, dass sich die Diözese daran ein Beispiel nehmen sollte.

 

Durch den Kreisausschuss wurde sodann bei Nichtbeteiligung an der Abstimmung durch Kreisrat Neuser (1. Bürgermeister der Stadt Amorbach) einstimmig folgender

 

B e s c h l u s s

gefasst:

 

Ab dem Schuljahr 2003/2004 erhält die Stadt Amorbach je Schüler/in des Karl-Ernst-Gymnasiums Amorbach mit Wohnsitz in Amorbach einen Gastschulbeitrag von 110,00 €.

 

 

4.   - Kürzung der freiwilligen Leistungen

      - Antrag Nr. 3 der Fraktion Freie Wähler und der FDP/UWG:

        Reduzierung des Defizitansatzes im Kulturetat von 50.000,00 € auf 30.000,00 €

 

Aufgrund der schwierigen Finanzlage schlug Landrat Schwing schlug vor, die freiwilligen Leistungen des Landkreises Miltenberg (außer Übungsleiterzuschüsse) um 20 % zu kürzen und Zuschüsse für besondere kulturelle Veranstaltungen zu streichen. Die Kürzungen seien bereits in den Haushalt 2004 eingearbeitet. Im einzelnen handele es sich um folgende Kürzungen:

                                                                          Ansatz 2003    Kürzung          Ansatz 2004

Sonstige Geschäftsausgaben                          20.000,00 €       4.000,00 €     16.000,00 €

Verfügungsmittel                                               12.800,00 €       2.560,00 €     10.240,00 €

Vermischte Ausgaben                                      20.000,00 €       4.000,00 €     16.000,00 €

Kultur                                                                 50.000,00 €     10.000,00 €     40.000,00 €

Gesangvereine                                                  16.000,00 €       3.200,00 €     12.800,00 €

Musikvereine                                                     16.000,00 €       3.200,00 €     12.800,00 €

Verbände der Gesang- und Musikvereine          6.000,00 €       1.200,00 €       4.800,00 €

Jugendkulturpreis                                                7.700,00 €       1.540,00 €       6.160,00 €

Natur- und Umweltschutz                                 20.000,00 €       4.000,00 €     16.000,00 €

Denkmalpflege                                                    5.200,00 €       1.000,00 €       4.200,00 €

Wohlfahrtspflegeverbände                                25.600,00 €       5.100,00 €     20.500,00 €

Bayer. Rotes Kreuz                                          12.800,00 €       2.500,00 €     10.300,00 €

Seniorennachmittage                                        10.300,00 €       2.000,00 €       8.300,00 €

Sportveranstaltungen                                        12.800,00 €       2.500,00 €     10.300,00 €

Dorferneuerung                                                   7.200,00 €       1.400,00 €       6.800,00 €

Fassade und Blumen                                         7.700,00 €       1.500,00 €       6.200,00 €

Fremdenverkehr                                               50.000,00 €     10.000,00 €     40.000,00 €

Baumaßnahmen der Sportvereine                   76.700,00 €     15.300,00 €     61.400,00 €

Kulturvereine                                                       2.600,00 €      2.600,00 €     -

Gesamtsumme                                                                        77.600,00 €

 

Zum vorliegenden Antrag der Fraktion Freie Wähler und der FDP/UWG auf Reduzierung des Defizitansatzes im Kulturetat von 50.000,00 € auf 30.000,00 € (= 40 %) sagte Landrat Schwing, dass alle freiwilligen Leistungen um 20 % gekürzt werden sollen. Die Kulturreferentin werde auch im Jahr 2004 verstärkt einheimische Künstler verpflichten und damit unter dem Haushaltsansatz bleiben. Er bat zu bedenken, dass es im Landkreis Miltenberg ein tolles kulturelles Programm für sensationell wenig Geld gebe und im Jahr 2004 wieder der Internationale Chorwettbewerb stattfinden werde. Mit einer Kürzung des Kulturetats über 20 % hinaus wären die geplanten Veranstaltungen nicht durchzuführen.

 

Kreisrat Dr. Linduschka bemerkte, dass dies alles Argumente für den Antrag der Freien Wähler und der FDP/UWG seien. Bisher hätten sich die Ausgaben im Bereich Kultur auf durchschnittlich 23.000,00 € belaufen. Nachdem das Herbstprogramm 2003 deutlich gekürzt worden sei, werden bald 20.000,00 € ausreichen. Es wäre daher sinnvoll, bei knapper Haushaltslage realistische Zahlen einzusetzen.

 

Kreiskämmerer Straub bat zu berücksichtigen, dass im Jahr 2004 drei große kulturelle Veranstaltungen geplant seien und es fraglich sei, ob diese wegen der bestehenden knappen Haushaltslage von BürgerInnen gut besucht werden.

 

Landrat Schwing erinnerte in diesem Zusammenhang daran, dass für den Bereich Kultur in früheren Jahren hohe Spendenbeträge geflossen seien, die leider jährlich geringer werden.

 

In der sodann erfolgten Abstimmung wurde der vorliegende Antrag der Fraktion Freie Wähler und FDP/UWG auf Reduzierung des Defizitansatzes im Kulturetat um 40 % mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

 

Bei einer Gegenstimme wurde weiter folgendes

 

b e s c h l o s s e n :

 

Die freiwilligen Leistungen des Landkreises Miltenberg (außer den Übungsleiterzuschüssen) werden bis auf weiteres um 20 % gekürzt. Die Zuschüsse für besondere kulturelle Veranstaltungen werden gestrichen.

 

 

5.   Antrag Nr. 1 der Fraktion Freie Wähler und der FDP/UWG:

Reduzierung der allgemeinen Rücklage auf Null und Senkung der Kreisumlage um 1,425 Mio €

 

Landrat Schwing sagte zu diesem Antrag, dass das Jahresergebnis 2003 erneut gezeigt habe, wie notwendig eine allgemeine Rücklage sei. Könnte der Haushaltsausgleich 2003 nicht mit einer Rücklageentnahme erfolgen, müssten die Städte, Märkte und Gemeinden den Ausgleich (2 % Kreisumlage) im Jahr 2004 zahlen. Der Landkreis Miltenberg habe aus dem Verwaltungshaushalt 2003 nur 1,9 Mio € erwirtschaftet. Die Mindestrücklage gemäß § 20 Abs. 2 KommHV betrage 776.150,00 €. Bevor die Rücklage zur Senkung der Kreisumlage herangezogen werden könnte, müsste erst die Kreditaufnahme gesenkt werden.

 

Kreisrat Dr. Fahn führte zur Begründung des vorliegenden Antrages folgendes aus: Rechtsgrundlage für die Mindestrücklage sei § 20 Abs. 2 KommHV. Im Standardkommentar Schreml/Bauer/Westner sei dazu ausgeführt, dass die Bestimmung nicht ausschließe, dass der Mindestbetrag zur Sicherung der Zahlungsbereitschaft zumindest vorübergehend anderweitig verwendet werden könne. Die allgemeine Rücklage soll die Zahlungsbereitschaft sichern. “Soll” heiße rechtstechnisch, dass begründete Ausnahmen (z.B. schwierige Haushaltslage der Kommunen) möglich seien.

 

Die Mindestrücklage sei nichts anderes als eigener Kassenkredit. Es werde eigenes Geld auf Girokonten vorgehalten, so dass in dieser Höhe kein äußerer Kassenkredit in Anspruch genommen werden müsse. Hier gelte der Grundsatz: Der Einsatz der Rücklagen gehe vor Aufnahme von Krediten. Eine von verschiedenen Experten auf der Basis von Daten des Statistischen Landesamtes erstelle realistische Schätzung der Umlagekraft für 2005 besage, dass die Gewerbesteuerkraft um 5,8 % steigen werde. Die in der Umlagekraft enthaltenen Schlüsselzuweisungen werden sogar um 21,5 % zunehmen. Zusammen werden beide Zahlen im Jahr 2005 einen Umlagekraftzuwachs von + 3,2 Mio € bringen. Selbst wenn mit kleineren Einbußen bei der Einkommenssteuer und der Umsatzsteuerkraft gerechnet werden müsse, werde dem Landkreis Miltenberg eine um 2,7 Mio € höhere Umlagekraft als 2004 verbleiben. Bei einem Kreisumlagehebesatz von 42 % würde der Landkreis Miltenberg also 1,1 Mio € mehr einnehmen, bei einem Kreisumlagehebesatz von 45,5 % wären es sogar 3,6 Mio €. Dies sei der Grund, warum Freie Wähler und FDP/UWG es für verantwortbar halten, die Rücklage im Jahr 2004 zurückzufahren, um sie im Jahr 2005 wieder aufzufüllen.

 

Für den Fall, dass der vorliegende Antrag der Freien Wähler und der FDP/UWG keine Mehrheit finde, bat Kreisrat Dr. Fahn um Abstimmung über folgenden Antrag Nr. 1 b): “Die Rücklage wird auf die Mindestrücklage von 776.000,00 € zurückgeführt. Dies entlastet die Kommunen um 1 % Kreisumlage.”

 

Unter Hinweis darauf, dass Kreisrat Dr. Fahn den Landkreis Kitzingen als Beispiel für die gesetzliche Mindestrücklage angeführt habe, bat Kreiskämmerer Straub zu bedenken, dass der Landkreis Kitzingen eine Kreisumlage von 47 % habe. Anlässlich der Haushaltsberatungen der Fraktionen sei deutlich gesagt worden, dass die Rücklage bis 31.12.2003 in Höhe von 2,8 Mio € für Rückstellungen im Müllhaushalt benötigt werde. In der Vergangenheit habe der Landkreis Miltenberg keine Sonderrücklagen bilden können. Im Jahr 2003 seien 1,4 Mio € zum Ausgleich des Jahresergebnisses eingesetzt worden. Was die von Kreisrat Dr. Fahn genannten Zahlen betreffe, sei zu sagen, dass jede/r Bürgermeister/in bestätigen könne, dass seine/ihre Gemeinde/Stadt diese Gewerbesteuerzahlen im Jahr 2005 nicht erreichen werde. Das von Kreisrat Dr. Fahn vorgeschlagene Finanzgebahren könne dem Kreistag nicht vorgeschlagen werden.

 

Landrat Schwing sprach sich dafür aus, im Interesse der Umlagezahler nicht den von Freien Wählern und FDP/UWG vorgeschlagenen Weg zu gehen.

 

Jeweils bei einer Gegenstimme wurden die vorliegenden Anträge der Fraktion Freie Wähler und der FDP/UWG

-     1 a): Reduzierung der allgemeinen Rücklage auf Null und Senkung der Kreisumlage um 1,425 Mio € und

-     1 b): Rückführung der Rücklage auf die Mindestrücklage von 776.000,00 €

vom Kreisausschuss abgelehnt.

 

 

6.   Antrag Nr. 2 der Fraktion Freie Wähler und der FDP/UWG:

      Reduzierung der Personalkosten

 

Landrat Schwing gab folgenden Inhalt des Antrages bekannt: “Die Personalkosten sind um 10 % zu reduzieren und dann zu “deckeln”. Der Landrat wird aufgefordert, zusammen mit dem Personalrat ein entsprechendes Konzept auszuarbeiten, um dieses Ziel zu erreichen. Das Ergebnis dieser Prüfung ist dem Kreistag in der Herbstsitzung 2004 vorzulegen.”

     

Seitens der Verwaltung sei zu diesem Antrag auf folgendes hinzuweisen: Personalkostendeckelung bedeute Stellenreduzierung. Daher wären parallel zum Antrag konkrete Vorschläge zu unterbreiten, welche Aufgaben reduziert oder nicht mehr wahrgenommmen werden sollen. Eine Verringerung des Personals durch Arbeitszeiterhöhung oder Einsparung von Arbeitszeit durch das Projekt “Intelligentes Sparen” sei aufgrund der Vielschichtigkeit der Aufgabenbereiche nur bedingt umsetzbar. Die Verwaltung schlage Ablehnung des Antrages vor.

 

Kreisrat Dr. Fahn erinnerte daran, dass die CSU-Fraktion den diesbezüglichen Antrag der Freien Wähler und der FDP/UWG nicht verstanden habe, wenn argumentiert werde, es werde ein Ausstieg aus dem BAT gefordert. Dies sei nicht richtig. Es sei lediglich beantragt worden, zu prüfen, ob ein Ausstieg aus dem BAT möglich sei. In diesem Zusammenhang sollen folgende Punkte geprüft werden:

-  Einsparung von Personal aufgrund der Arbeitszeiterhöhung im öffentlichen Dienst auf 42 Stunden.

-  Keine Neubesetzung von freiwerdenden Stellen (Einstellungsstopp).

-  Kosteneinsparung durch Ausstieg aus dem BAT und Ersatz durch einen Haustarif.

-  Prüfung der Möglichkeit einer Zusammenlegung bzw. Straffung von verschiedenen Abteilungen (insbesondere Prüfung von freien Kapazitäten in der Bauabteilung).

-  Umfassende Arbeitsplatzanalyse.

-  Einbeziehung des Projektes “Intelligentes Sparen”.

Der vorliegende Antrag beharre nicht auf einer 10 %-igen Kürzung der Personkosten, er soll lediglich Grundlage für eine Prüfauftrag sein. Es müsse zumindest begonnen werden, über Einsparmöglichkeiten nachzudenken und entsprechende Konzepte zu entwickeln. Sollte dieser Prüfauftrag keine Mehrheit finden, bitten die Freien Wähler und die FDP/UWG um folgenden Zusatzantrag b), der ein Mindestmaß an nötigen Einsparungen bedeute: “Die Personalkosten werden ab sofort gedeckelt. Der Landkreis Miltenberg erlässt einen Einstellungsstopp; freiwerdende Stellen werden grundsätzlich nicht mehr besetzt.”

 

Verwaltungsamtmann Beger gab bekannt, dass im Jahr 2004 keine Auszubildenden übernommen werden müssen, weil im Jahr 2001 keine Einstellungen erfolgt seien. Die Möglichkeit des Ausstiegs aus dem BAT werde in Zusammenarbeit mit dem Bayer. Innovationsring schon seit einigen Jahren geprüft. Darüber hinaus werde das von 1993 bis 1998 erstellte Organisationsgutachten fortgeschrieben. Den Vorschlägen des Gutachtens bezüglich Stellenmehrungen sei bisher nicht immer gefolgt worden. Ein Einstellungsstopp erfolge bereits seit Sommer 2003 und über Prozessoptimierungen im Baubereich werde ebenfalls schon nachgedacht. Trotz Kürzung des Fortbildungsetats sei die Weiterqualifizierung des Personals ein wesentlicher Punkt.

 

Unter Hinweis auf das Projekt “Intelligentes Sparen” vertrat Kreisrat Dr. Schüren die Meinung, dass im Personalbereich die meisten Ressourcen vorhanden seien. Der seinerzeitigen Bereitstellung von drei Ausbildungsplätzen habe die SPD-Fraktion aus Überzeugung zugestimmt. Vielleicht habe der vorliegende Antrag, auch wenn er abgelehnt werde, den Sinn, dass eine größere Sensibilität für das Thema “Personalkosten” entstehe.

 

Kreisrat Andre sagte, der vorliegende Antrag sei der CSU-Fraktion bisher nicht bekannt gewesen. Man habe davon nur aus der Presse erfahren. Wenn Kreisrat Dr. Fahn argumentiere, es müsse begonnen werden, über Einsparungen im Personalbereich nachzudenken, sei das nicht richtig, weil das bereits erfolge. Wichtig sei, dass in die Bereiche Ausbildung und Qualifizierung nicht eingegriffen werde, da gerade in schwierigen Zeiten gutes Personal vorhanden sein müsse.

 

Kreisrat Scherf hielt den Vorschlag, die Personalkosten um 10 % zu reduzieren und den Landrat und den Personalrat mit der Ausarbeitung eines entsprechenden Konzeptes zu beauftragen, nicht für sinnvoll. Auf die Ausbildung junger Menschen dürfe gerade in der jetzigen schwierigen Zeit nicht verzichtet werden. Damit könne auch ein Signal in Richtung freie Wirtschaft gegeben werden.

 

Kreisrat Stappel sprach sich ebenfalls für die Bereitstellung von Ausbildungsplätzen aus, denn wenn dies von der freien Wirtschaft gefordert werde, sollten die Kommunen mit gutem Beispiel vorangehen. Mit der Bereitschaft zur Ausbildung sei schließlich keine Verpflichtung zur Weiterbeschäftigung verbunden.

 

Landrat Schwing sicherte zu, dass “Intelligentes Sparen” für alle Bereiche gelte. Die Verwaltung habe bereits zugesagt, dass auf die Personalkosten genau geachtet werde und ein Einstellungsstopp erfolge. Ihn (Landrat Schwing) störe, dass einige Gemeinden immer nur auf den Landkreis und den Kreistag “einprügeln”. Dabei sitzen diejenigen, die die bestehende Situation ändern könnten, in Berlin und München.

 

Zur Bitte von Landrat Schwing, Kreisrat Dr. Fahn möge seine beiden Anträge zurückziehen, erklärte Kreisrat Dr. Fahn, dass er um Abstimmung bitte.

 

In der daraufhin erfolgten Abstimmung lehnte der Kreisausschuss jeweils bei einer Gegenstimme die Anträge

a)               Prüfung der Reduzierung und Deckelung der Personalkosten um 10 %,

b)               Sofortige Deckelung der Personalkosten, Einstellungsstopp und keine Wiederbesetzung von freiwerdenden Stellen,

ab.

 

 

7.   Antrag Nr. 4 der Fraktion Freie Wähler und der FDP/UWG:

      Reduzierung des Ansatzes der Medienzentrale um 20 %

 

Kreisrat Dr. Fahn begründete den vorliegenden Antrag wie folgt: Seit 2003 werden die Ansätze für Lehr- und Lernmittel um 20 % reduziert, im Jahr 2004 werden auch die Kosten für Bauunterhalt an Schulen um 25 % gekürzt. Daher müsse auch die Medienzentrale in die Sparbemühungen einbezogen werden. Eine Reduzierung dieses Ansatzes um 20 % würde dem Landkreis Miltenberg 7.560,00 € sparen. Im übrigen habe der Rechnungsprüfungsausschuss bereits 1992 und 2003 festgestellt, dass das Angebot der Medienzentrale insbesondere von den weiterführenden Schulen nur unzureichend angenommen werde.

 

Landrat sprach sich für eine 20 %-ige Reduzierung des Ansatzes der Medienzentrale im Verwaltungshaushalt in Höhe von 4.920,00 € aus, da die dafür bereitgestellten Haushaltsansätze in der Vergangenheit nicht ausgeschöpft worden seien.

 

Der Kreisausschuss entschied daraufhin einstimmig, dass der Ansatz der Medienzentrale im Verwaltungshaushalt um 20 % = 4.920,00 € reduziert wird.

 

 

8.   Antrag Nr. 5 der Fraktion Freie Wähler und der FDP/UWG:

      Reduzierung des Ansatzes für Energiekosten um 10 % = 50.000,00 €

 

Landrat Schwing sagte zu diesem Antrag, es mache keinen Sinn, den Energiekostenansatz um 50.000,00 € zu reduzieren, wenn keine Energieeinsparmaßnahmen (z.B. 20 %-ige Wärmedämmung etc.) getätigt worden seien. Am Jahresende 2004 werde der Ist-Betrag voraussichtlich wieder über dem Haushaltsansatz liegen.

 

Kreisrat Dr. Fahn erinnerte daran, dass der Bauausschuss am 23.09.2002 das Projekt “Energiecontrolling aller landkreiseigenen Gebäude” beschlossen habe. Damals habe der Vertreter der Fa. GA-tec, Heidelberg, bekanntgegeben, dass der Landkreis Miltenberg ohne Investitionen 75.000,00 € einsparen könnte. Leider sei der Vertragsentwurf vom Bauausschuss am 10.04.2003 wegen Klärung rechtlicher Fragen zurückgestellt worden. Wenn das Projekt im Jahr 2004 umgesetzt würde, könnten die Energiekosten  gesenkt werden, ohne dass der Träger in finanzielle Vorleistung treten müsste.

 

Landrat Schwing teilte mit, dass der Vertrag mit der Fa. GA-tec nicht zustande gekommen sei, weil die angebotene Leistung zu teuer gewesen seien. Der Bauausschuss habe daraufhin beschlossen, Energiecontrolling mit eigenem Personal durchzuführen. Dazu seien bereits Zähler ausgetauscht und ein Messsystem aufgebaut worden. Ergebnissen können jedoch erst nächstes oder übernächstes Jahr vorgelegt werden.

 

Nachdem Landrat Schwing versichert hatte, dass die Verwaltung am Energiecontrolling weiterarbeite, zog Kreisrat Dr. Fahn den vorliegenden Antrag zurück.

 

 

9.   Antrag Nr. 6 der Fraktion Freie Wähler und der FDP/UWG:

Berücksichtigung der tatsächlichen Höhe der Schlüsselzuweisung und der Investitionspauschale

 

Kreisrat Dr. Fahn wies darauf hin, dass im Haushaltsplan 2004 Schlüsselzuweisungen in Höhe von 13,445.853,00 € eingeplant seien. Tatsächlich erhalte der Landkreis Miltenberg aber 13,506.376,00 € = 60.000,00 € mehr. Gleiches gelte für die Investitionskostenpauschale, die um 38.000,00 € zu niedrig angesetzt sei. Dies sei im Haushaltsentwurf nicht berücksichtigt.

 

Kreiskämmerer Straub erklärte, dass es sich beim vorliegenden Haushaltsplan 2004 um einen Entwurf handele. Zum Zeitpunkt der Haushaltsplanaufstellung sei der Betrag der Schlüsselzuweisungen noch nicht endgültig bekannt gewesen. Die tatsächliche Höhe der Schlüsselzuweisungen sei im endgültigen Haushalt 2004 eingeplant. Die Investitionskostenpauschale sei vom Freistaat Bayern um 8 % gekürzt worden. Der endgültige Bescheid liege noch nicht vor. Der vorliegende Antrag dürfte somit weitestgehend erledigt sein.

 

Kreisrat Dr. Fahn erklärte sich damit einverstanden.

 

 

10. Antrag Nr. 7 der Fraktion Freie Wähler und der FDP/UWG:

Reduzierung des Etats Regionale Wirtschaftsförderung (Tourismus) durch Privatisierung im 20.000,00 €

 

Landrat Schwing gab bezüglich dieses Antrages bekannt, dass die Initiative Bayer. Untermain seit längerer Zeit im Sinne des vorliegenden Antrages an einer Neustrukturierung des Tourismus arbeite, denn im Tourismus vollziehe sich eine Strukturänderung. Dazu gehöre insbesondere der Wandel vom Verkäufer- zum Käufermarkt mit geändertem Konsumverhalten (Qualitäts-,/Servicebewusstsein, hoher Informationsbedarf vor Reiseentscheidung). Auch müsse sich die Region im Wettbewerb mit anderen Regionen noch weiter profilieren. Daher müsse die “Destination Tourismus” neu eingeordnet werden. Auch müssen die Aktivitäten der verschiedenen örtlichen Gruppen noch besser aufeinander abgestimmt werden. Sobald hierzu konkrete Ergebnisse vorliegen, werden sie in den zuständigen Gremien weiter beraten. Die Verwaltung schlage vor, dem vorliegenden Antrag nicht stattzugeben, da die darin enthaltene Forderung 2004 nicht umsetzbar sei.

 

Kreisrat Dr. Linduschka bemerkte, dass ein Thesenpapier aus dem Jahr 2003 vorliege. Leider habe sich daraufhin sechs Monate lang nichts getan. Es bestehe der Eindruck, dass seitens des Kreisausschuss bzw. Kreistages klare Vorgaben erforderlich seien. Seiner Meinung nach müsse die Privatisierung des Bereiches Tourismus schnell umgesetzt werden.

 

Landrat Schwing sagte dazu, dass der Landkreis Miltenberg im Bereich Tourismus auf alle Beteiligten angewiesen sei. Er hoffe, dass bis Jahresende 2004 eine vernünftige Lösung gefunden werde.

 

Kreisrat Dr. Schüren erinnerte daran, dass die SPD-Fraktion bereits vor zwei/drei Jahren auf die Vielzahl der Strukturen aufmerksam gemacht habe. Er halte es für wichtig, dass sich künftig nicht nur Kommunen zusammenschließen, sondern auch die Gastronomie, Industrie usw. einbezogen werden. Wenn das nicht gelinge, habe es keinen Sinn, neue Strukturen durch die Verwaltung aufzubauen.

 

Landrat Schwing erklärte, dass dies schon lange seine Überzeugung sei. Leider gestalte sich dies sehr schwierig. 90 % des Tourismus-Etats zahlen derzeit der Landkreis und die Städte, Märkte und Gemeinden. In Beilgries z.B. sei vor zwei/drei Jahren eine Lösung gefunden worden, wonach das Budget zu 50 % von den Kommunen und zu 50 % von den übrigen Beteiligen finanziert werde.

 

Durch den Kreisausschuss wurde sodann auf Vorschlag von Landrat Schwing einstimmig folgendes

 

b e s c h l o s s e n :

 

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Änderung der Tourismus-Strukturen mit der Möglichkeit der Privatisierung zu erarbeiten und den Kreisgremien einen Vorschlag zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Die Änderungen sollen spätestens zum Jahresbeginn 2005 wirksam werden.

 

 

11. Antrag Nr. 8 der Fraktion Freie Wähler und der FDP/UWG:

      Prüfung von Einsparpotentialen im Kreisjugendamt

 

Kreisrat Dr. Fahn wies darauf hin, dass der Einzelplan 4 einer der größten Problemposten des Haushalts 2004 sei. Trotz der Tatsache, dass der überwiegende Anteil gesetzlich vorgegeben sei, müssen allen Möglichkeiten ausgeschöpft werden, die beeinflussbaren Kosten zu reduzieren. Es  werde daher beantragt, dass die Verwaltung intern prüfe, wie die beeinflussbaren Kosten des Kreisjugendamtes weiter reduziert werden können. Dazu gehöre auch die Überprüfung der Kosten für Heimunterbringungen. Diesbezüglich soll auch geprüft werden, warum die Kosten für Heimunterbringungen im Landkreis Aschaffenburg niedriger seien als im Landkreis Miltenberg. Weiter soll geprüft werden, ob im Landkreis Miltenberg das Modell “Kitzingen” umgesetzt werden könne. Im Landkreis Kitzingen müsse jede geplante Heimunterbringung der Landrätin zur Überprüfung vorgelegt werden. Es könnte aber auch wie im Landkreis Würzburg ein Gutachten bei der Fa. IMAK in Auftrag gegeben werden, was nach Aussagen von Landrat Zorn Einsparpotentiale von ca. 900.000,00 aufgezeigt habe. Die Verwaltung sollte beauftragt werden bis spätestens Oktober 2004 einen Prüfbericht vorzulegen. Selbst wenn sich die finanziellen Folgen dieses Antrages möglicherweise erst im Jahr 2005 wiederfinden, sollte bereits heute diesem Antrag zugestimmt werden, um die Weichen für die folgenden Jahre zu stellen.

 

Landrat Schwing teilte zu diesem Antrag mit, dass das Jugendamt permanent prüfe, wie beeinflussbare Kosten reduziert werden können. Der Jugendamtsleiter sei an allen Maßnahmen, die länger als sechs Wochen dauern maßgeblich beteiligt und prüfe, ob es weniger einschneidende und kostengünstigere Alternativen gebe. Alle Maßnahmen seien befristet und müssen nach sechs Monaten, spätestens nach einem Jahr neu bewertet werden. Der Landkreis Miltenberg liege mit seinen jährlichen Jugendhilfeausgaben von 40,00/Einwohner in Unterfranken nach Aschaffenburg (22,00 €) und Main-Spessart (37,00 €) an dritter Stelle und unter dem bayerischen Durchschnitt von 45,00/Einwohner. Im  Landkreis Würzburg liegen die diesbezüglichen Kosten sogar bei 57,00/Einwohner. Der Sonderweg des Landkreises Aschaffenburg könne kein Ziel sein, da sich dort sowohl die strukturellen Voraussetzungen, als auch das Jugendhilfeverständnis von allen anderen unterfränkischen Jugendämtern unterscheiden.

 

Um eine Heimunterbringung zu prüfen, müssen zahlreiche Gutachten sowie Untersuchungs- und Entwicklungsberichte gelesen und eine sozialpädagogische Prognose erstellt werden. Es sei fraglich, wie die Kitzinger Landrätin dies zeitlich und fachlich schaffe. Außerdem seien im Landkreis Kitzingen mit Jugendhilfeausgaben von 50,00 €/Einwohner jährlich keine Einspareffekte sichtbar. Obwohl das Einsparpotential des Landkreises Würzburg offensichtlich größer sei als das des Landkreises Miltenberg, habe die Fa. IMAK keine umsetzbaren Einsparvorschläge unterbreiten können. So habe die Einführung eines Verwaltungsleiters und einer weiteren Verwaltungsstelle zu erheblichen Mehrkosten und bürokratischem Aufwand geführt und bisher keine sozialpädagogisch notwendige Maßnahme überflüssig werden lassen. Die Fa. IMAK habe keine Erfahrungen im Jugendamtsbereich und könne nicht nachweisen, dass ihre überzogenen Einsparprognosen in der Praxis durchsetzbar seien.

 

Kreisrat Dr. Fahn vertrat die Meinung, dass, auch wenn  der Landkreis Miltenberg bezüglich der Jugendhilfeausgaben landesweit gesehen bereits einen positiven Platz einnehme, versucht werden müsse, einen noch besseren Platz zu erreichen. Da die Kostensteigerungen im Jugendhilfeetat die Kommunen belasten, müssen die beeinflussbaren Kosten reduziert werden. Wenn Landrat Schwing versichere, dass Heimunterbringungen künftig so wie in Kitzingen auch in Miltenberg zur “Chefsache” werden, werde der vorliegende Antrag zurückgezogen.

 

Landrat Schwing wies darauf hin, dass in jeder Jugendhilfeausschusssitzung über Heimunterbringungen informiert werde. Dies halte er auch zukünftig für sinnvoll. Vermutlich können die Jugendhilfeausgaben nur durch eine Gesetzesänderung reduziert werden.

 

Kreisrat Dr. Fahn erklärte sodann, dass er den vorliegenden Antrag zurückziehe.

 

 

12. Antrag Nr. 9 der Fraktion Freie Wähler und der FDP/UWG: Der Bezirkstag Unterfranken wird aufgefordert, sich massiv am Sparkonzept der Landkreise und kreisfreien Städte Unterfrankens zu beteiligen und die Überschüsse in Form der allgemeinen Rücklage und der Stiftungsmittel bereits 2004 weiterzugeben (z.B. durch Erlass eines Nachtragshaushalts), um eine Erhöhung der Kreisumlage im Landkreis Miltenberg zu vermeiden.

 

Landrat Schwing erinnerte daran, dass mit den Fraktionen und  der Ausschussgemeinschaft bereits vereinbart sei, dass der Kreistag am 01.04.2004 eine Resolution an den Bezirkstag Unterfranken verabschiede. Damit sei der vorliegende Antrag erledigt.

 

Kreisrat Dr. Schüren überreichte Landrat Schwing namens der SPD-Fraktion eine Resolution mit folgendem Wortlaut: “Der Kreistag Miltenberg fordert den Bezirkstag auf, einen Nachtragshaushalt zu verabschieden mit dem Ziel, die unterfränkischen Landkreise durch eine Senkung der Bezirksumlage finanziell zu entlasten.”

 

 

Kreisrat Andre vertrat die Meinung, dass auch der Kreistag einen Sparbeitrag leisten sollte. Er bat die Mitglieder des Kreisausschusses darüber nachzudenken, ob die bisherige Praxis der Versendung von Sitzungsunterlagen beibehalten werden soll.

 

Mit Stimmenmehrheit empfahl der Kreisausschuss dem Kreistag abschließend, den Haushaltsplan 2004 unter Zugrundelegung einer Kreisumlage von 45,5 % zu verabschieden.

 

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