Tagesordnungspunkt
TOP Ö 2: Beratung und Beschlussfassung über den Haushaltsplan 2004
Bezeichnung | Inhalt |
---|---|
Sitzung: | 23.03.2004 KA/008/2004 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
---|
Landrat Schwing schlug für die heutige
Haushaltsberatung 2004 folgende Vorgehensweise vor:
- Einführung
durch den Landrat
- Erläuterung
des Haushalts 2004 durch den Kämmerer
- Behandlung
der 14 vorliegenden Anträge
- Empfehlungsbeschluss
an den Kreistag.
In der Kreistagssitzung am 01.04.2004
sei folgende Vorgehensweise beabsichtigt:
- Haushaltsreden des Landrats sowie der
Vorsitzenden der Fraktionen und der Ausschussgemeinschaft
- weitere RednerInnen erhalten eine Redezeit
von maximal fünf Minuten
- keine Detail- und Antragsberatungen
- Beschlussfassung über den Haushaltsplan
2004.
Landrat
Schwing führte sodann folgendes aus:
Zum Haushalt 2004, so schmerzlich er für
einige auch sein mag, gibt es sachlich keine Alternative:
- Der Landkreis Miltenberg bedient sich eben
nicht aus Jux und Tollerei bei seinen Städten, Märkten und Gemeinden. Er ist
vielmehr gesetzlich verpflichtet, seinen ungedeckten Bedarf über die
Kreisumlage einzuheben. Der Bayer. Landkreistag fordert seit vielen Jahren eine
eigene Steuerquelle für die Landkreise, genauso fordert er die Abrechnung der
Bezirksumlage direkt bei den Gemeinden.
- Die Ausweitung des Haushaltsvolumens
resultiert ausschließlich aus gesetzlichen und tariflichen
Leistungsverpflichtungen, auf die ein Rechtsanspruch besteht (Sozial- und
Jugendhilfe, Tarifsteigerungen beim Personal, Schülerbeförderung,
Gastschulbeiträge). Diese sind von uns praktisch nicht beeinflussbar.
- Die Kommunen (Städte, Märkte, Gemeinden und
Landkreise) sind hoffnungslos unterfinanziert. Die kommunalen Spitzenverbände
protestieren seit Jahren und immer lauter und nachdrücklicher dagegen. Mich
braucht keiner an meine Pflichten als Vizepräsident des Bayer. Landkreistages
zu erinnern. Ich empfehle das Lesen der Presseerklärungen des Bayer.
Landkreistages, aus denen hervorgeht, mit welchem Nachdruck wir uns gegen diese
Entwicklung stemmen. Klar ist auch, der Hauptschuldige an dieser Entwicklung
ist der Bund (Sozial- und Jugendhilfe, Grundsicherung), aber auch der Freistaat
Bayern steht in der Schuld (kein Sofortprogramm für die Kommunen, wie von
Ministerpräsident Stoiber auf dem Bayer. Landkreistag 2003 versprochen). Auch
die Auswirkungen des Sparprogramms treffen die Kommunen in diesem und in den
folgenden Jahren. Aber die entscheidenden Belastungen stammen jetzt und vor
allem ab dem Jahr 2005 vom Bund, auch wenn wir uns mehr Unterstützung über den
Bundesrat von den Ländern gewünscht hätten.
- Der Kreistag hat in der Vergangenheit
ebenfalls Fehler gemacht. Wir hätten im letzten Jahr eine Kreisumlagenerhöhung
von mindestens 2 % benötigt; 0,7 % sind es mit Ach und Krach geworden.
Ergebnis: Der Haushalt 2003 schließt mit einem Fehlbetrag von 1,4 Mio € ab, der
Gott sei Dank über die noch vorhandenen Rücklagen abgedeckt werden konnte.
Dadurch hat er den Umlagezahlern eine 2 %-ige Erhöhung erspart. Wenn die
Rücklage auf 0 gestellt würde, wie von einigen gefordert, bedeutet dies, bei
Vorliegen eines Fehlbetrages muss dieser auf neue Rechnung vorgetragen werden
und schlägt voll zulasten der Umlagezahler durch.
- Hätten wir im letzten Jahr um 2 % erhöht,
wären wir im Jahr 2004 mit einer geringfügigeren Steigerung ausgekommen.
- Trotzdem liegen wir mit unserer Kreisumlage
von 45,5 % noch unter dem Durchschnitt von 2003. Im Jahr 2004 stehen in fast
allen Landkreisen kräftige Erhöhungen an.
- Entscheidend aber ist der Zahlbetrag. Nur
fünf Landkreise in Bayern erhalten pro Einwohner/in weniger ausbezahlt als der
Landkreis Miltenberg. Trotz einer Erhöhung von 3,5 % zahlen unsere Städte,
Märkte und Gemeinden 631.000,00 € weniger an den Landkreis als im Jahr davor.
Natürlich sind den Kommunen in den letzten Jahren die Steuereinnahmen ebenfalls
erheblich weggebrochen.
- Gerade in diesem Jahr haben wir vor der
Haushaltsaufstellung alle Sachgebiete durchforstet und nach Einsparungen
abgeklopft. Trotzdem kam ein Erhöhungsbetrag von 4,2 % heraus. Dies hat weitere
drastische Kürzungen notwendig gemacht, um überhaupt auf den Erhöhungsbetrag
von 3,5 % zu kommen. Die wesentlichen Kürzungen des Haushalts 2004 im
Überblick:
1. Zuführung zum Vermögenshaushalt
(nur
noch Mindestzuführung) 461.000,00
€
2. Kürzung des Bauunterhalts um 218.000,00
€
3. Kürzung der Unterhaltung von Kreisstraßen 143.000,00
€
4. Einsparung bei Lehr- und Lernmitteln der
Schulen 240.250,00
€
5. 20 %–ige Kürzung der freiwilligen Leistungen 78.800,00
€
6. Gastschulbeiträge für
Theresia-Gerhardinger-Realschule Amorbach 29.000,00
€
7. Zwischenergebnis “Intelligentes Sparen” 75.000,00
€
Ausblick: Leider
Gottes ist für die Zukunft keine Besserung angesagt. Das, was im Bundestag und
Bundesrat sowie im Bayer. Landkreistag schon beschlossen ist, belastet die
Kommunen weiter schwer. Ab 01.01.2005 haben wir für die Sozialhilfeempfänger
und die Arbeitslosenhilfe die kompletten Unterkunftskosten zu zahlen. Daraus
ergeben sich Millionenbeträge pro Landkreis, ohne dass bisher eine gesicherte
Gegenfinanzierung erkennbar ist. Nur über weitere Schulden ist der Haushalt
zukünftig aber nicht mehr auszugleichen. Wir haben in den letzten Jahren enorm
viele Einrichtungen und eine moderne Infrastruktur geschaffen, die unseren
BürgerInnen zugutekommt und die sie auch schätzen. Natürlich muss es zu
Einschnitten kommen, aber achten wir darauf, dass wir nicht “das Kind mit dem
Bade ausschütten”. Es werden hoffentlich auch wieder bessere Zeiten kommen,
dann brauchen wir eine intakte Infrastruktur, um von einem Aufschwung auch
entsprechend profitieren zu können.
Nach ausführlichen Erläuterungen von Kreiskämmerer
Straub entschied der Kreisausschuss bezüglich der vorliegenden Anträge wie
folgt:
1. Antrag des Caritasverbandes für den Landkreis Miltenberg e.V. auf Gewährung eines jährlichen Betriebskostenzuschusses für die Berufsfachschule für Hauswirtschaft Wörth a.Main
Landrat Schwing teilte
mit, dass der Caritasverband für den Landkreis Miltenberg e.V. die Trägerschaft
für die Berufsfachschule für Hauswirtschaft Wörth a.Main übernommen und mit
Schreiben vom 12.09.2003 um einen jährlichen Betriebskostenzuschuss gebeten
habe. Als Begründung sei angegeben worden, dass private Berufsfachschulen
seitens des Kultusministeriums mit lediglich 70 % der Personalkosten
bezuschusst werden und eine jährliche Unterdeckung von ca. 120.000,00 € zu
verzeichnen sei. Zur Finanzierung habe der Caritasverband für den Landkreis
Miltenberg e.V. bereits die Erhebung von Schulgeld sowie einen eigenen Zuschuss
vorgesehen. Ohne Zuschuss des Landkreises Miltenberg werde die Schule jedoch
nicht tragbar sein.
Die Landkreisverwaltung
schlage vor, einen jährlichen Zuschuss von 110,00 € je Schüler/in aus dem
Landkreis Miltenberg zu gewähren, analog der Bezuschussung von
Sprachheilschulen und der Richard-Galmbacher-Schule Elsenfeld. Z.Z. besuchen
170 SchülerInnen aus dem Landkreis Miltenberg die Berufsfachschule für
Hauswirtschaft Wörth a.Main, so dass der jährliche Zuschuss 18.700,00 €
betragen würde.
Der Kreisausschuss
fasste einstimmig folgenden
B e s c h l u s s :
Der Caritasverband für
den Landkreis Miltenberg e.V. erhält einen jährlichen Kreiszuschuss von 110,00
€ je Schüler/in der Berufsfachschule für Hauswirtschaft Wörth a.Main. Der
Zuschussbetrag 2004 beläuft sich auf 18.700,00 €.
2. -
Landkreiszuschuss für die Theresia-Gerhardinger-Realschule Amorbach
-
Antrag der SPD-Fraktion: Zuschuss für diese Schule
Landrat Schwing wies
darauf hin, dass der Landkreis Miltenberg die Theresia-Gerhardinger-Realschule
Amorbach ab 1980 mit 50 % des Jahresfehlbetrages bezuschusst habe. Für 2002
seien dies 116.296,02 € gewesen. Am 03.02.2004 habe mit Vertretern der Diözese
Würzburg eine Besprechung stattgefunden, bei welcher vorbehaltlich der
Zustimmung der Kreisgremien folgendes vereinbart worden sei:
- Für das 2003 voraussichtlich entstehende
Defizit von 186.000,00 € übernimmt der Landkreis Miltenberg 50 %, maximal
85.000,00 €.
- Ab 2004 und in den darauffolgenden Jahren
übernimmt der Landkreis Miltenberg 50 % des Defizits, maximal 80.000,00 €.
- Die Diözese Würzburg erhält folgende
Option: Der für 2003 zu erwartende und sich aus der Differenz zwischen 50 % und
dem Maximalbetrag von 85.000,00 € ergebende Differenzbetrag darf als “Verlustvortrag”
in solche Jahre übertragen werden, in denen das vom Landkreis Miltenberg zu
übernehmende Defizit unter 80.000,00 € liegt.
Landrat Schwing teilte
weiter mit, dass ein Antrag der SPD-Fraktion vorliege, wonach je Schüler/in der
Theresia-Gerhardinger-Realschule Amorbach ab dem Schuljahr 2004/ 2005 jährlich
bis auf weiteres als freiwillige Leistung einen Zuschuss von 110,00 € gewährt
werden soll, da diese Förderung den anderweitig gezahlten freiwilligen
Gastschulbeiträgen entspreche. Er schlug Ablehnung dieses Antrages vor, weil es
sich hier um einen Sonderfall handele. Ohne die mit der Diözese vereinbarte
Bezuschussung könnte die Schule nicht weiterbetrieben werden.
Kreisrat Dr. Schüren
wies darauf hin, dass bei Zustimmung zum Antrag der SPD-Fraktion jährlich rd.
50.000,00 € gespart werden könnten. Für die SPD-Fraktion sei es nicht
verständlich, dass für die Theresia-Gerhardinger-Realschule Amorbach in der
bestehenden Sparsituation eine Sonderregelung getroffen werden soll. Die
Begründung, dass, wenn nicht der mit der Diözese vereinbarten Lösung zugestimmt
werde, die Diözese diese Schule nicht mehr weiterführen werde, sei nicht
einleuchtend. Es sei das gleiche Argument wie bezüglich der Bezuschussung der
Maria-Ward-Schule Aschaffenburg. Er (Kreisrat Dr. Schüren) habe kein Problem
mit der Gewährung von freiwilligen Leistungen für den Bildungsbereich, aber es
müsste Landrat Schwing bekannt sein, dass Personal- und Sachkosten von
Privatschulen seit 01.08.2003 mit 112 % (bisher 90 %) gefördert werden. D.h.
dass Schulen in privater oder kirchlicher Trägerschaft seit 01.08.2003 deutlich
besser gestellt seien.
Landrat Schwing sagte
dazu, es müsse nicht über die Schließung der Schule diskutiert werden. Tatsache
sei jedoch, dass der Landkreis Miltenberg auch den SchülerInnen im Raum
Amorbach eine entsprechende Schule anbieten müsste. Aufgaben, die derzeit noch
die Diözese erfülle, müsste der Landkreis übernehmen. Im übrigen werden an der
Theresia-Gerhardinger-Schule Amorbach Angebote vorgehalten, wie an keiner
anderen Schule im Landkreis Miltenberg.
Durch
den Kreisausschuss wurde sodann mit Stimmenmehrheit folgendes
b
e s c h l o s s e n :
Der Landkreis Miltenberg
übernimmt für 2003 50 % des Defizits der
Theresia-Gerhardinger-Realschule Amorbach, maximal jedoch 85.000,00 €. Ab 2004
und in den darauffolgenden Jahren übernimmt der Landkreis Miltenberg ebenfalls
50 % des Defizits, maximal jedoch nur 80.000,00 €. Liegt das 50 %-ige Defizit
für 2003 über 85.000,00 €, kann der Verlust auf die Jahre übertragen werden, in
denen das Defizit unter 80.000,00 € liegt. Der vorliegende Antrag der
SPD-Fraktion, wonach je Schüler/in der Theresia-Gerhardinger-Realschule
Amorbach ab dem Schuljahr 2004/2005 jährlich bis auf weiteres als freiwillige
Leistung einen Zuschuss von 110,00 € gewährt werden soll, ist damit erledigt.
3. Gastschulbeiträge
für den Betrieb des Karl-Ernst-Gymnasiums Amorbach
Landrat Schwing gab
davon Kenntnis, dass der Landkreis Miltenberg aufgrund eines
Kreistagsbeschlusses vom 26.02.1973 für SchülerInnen des Karl-Ernst-Gymnasiums
Amorbach mit Wohnsitz in Amorbach freiwillige Gastschulbeträge zahle. Für das
Schuljahr 2003/2003 seien dies pro Schüler/in 741,00 € = 92.625,00 € gewesen.
Anlässlich eines Gespräches sei Bürgermeister Neuser und Stadtkämmerer Kunz,
Amorbach, dargestellt worden, dass der Landkreis Miltenberg seine freiwilligen
Leistungen kürzen müsse, zumal alle übrigen Schulen nur 110,00 € je Schüler/in
erhalten. Vorbehaltlich der Zustimmung der Kreisgremien sei daraufhin
vereinbart worden, den Zuschussbetrag pro Schüler/in des Karl-Ernst-Gymnasiums
Amorbach ab dem Schuljahr 2003/2004 auf 110,00 € (Zuschussbetrag 13.750.00€)
festzulegen. Die Einsparung betrage ca. 90.000,00 €.
Kreisrat Dr. Schüren
dankte Kreisrat Neuser (1. Bürgermeister der Stadt Amorbach) namens der
SPD-Fraktion für sein Einverständnis mit der Kürzung der Gastschulbeiträge für
das Amorbacher Gymnasium und vertrat die Meinung, dass sich die Diözese daran
ein Beispiel nehmen sollte.
Durch den Kreisausschuss
wurde sodann bei Nichtbeteiligung an der Abstimmung durch Kreisrat Neuser (1.
Bürgermeister der Stadt Amorbach) einstimmig folgender
B e s c h l u s s
gefasst:
Ab dem Schuljahr
2003/2004 erhält die Stadt Amorbach je Schüler/in des Karl-Ernst-Gymnasiums
Amorbach mit Wohnsitz in Amorbach einen Gastschulbeitrag von 110,00 €.
4. -
Kürzung der freiwilligen Leistungen
-
Antrag Nr. 3 der Fraktion Freie Wähler und der FDP/UWG:
Reduzierung des Defizitansatzes im Kulturetat
von 50.000,00 € auf 30.000,00 €
Aufgrund der schwierigen
Finanzlage schlug Landrat Schwing schlug vor, die freiwilligen Leistungen des
Landkreises Miltenberg (außer Übungsleiterzuschüsse) um 20 % zu kürzen und
Zuschüsse für besondere kulturelle Veranstaltungen zu streichen. Die Kürzungen
seien bereits in den Haushalt 2004 eingearbeitet. Im einzelnen handele es sich
um folgende Kürzungen:
Ansatz
2003 Kürzung Ansatz 2004
Sonstige
Geschäftsausgaben 20.000,00
€
4.000,00 € 16.000,00 €
Verfügungsmittel 12.800,00
€
2.560,00 € 10.240,00 €
Vermischte
Ausgaben 20.000,00
€
4.000,00 € 16.000,00 €
Kultur 50.000,00
€ 10.000,00 € 40.000,00 €
Gesangvereine 16.000,00
€
3.200,00 € 12.800,00 €
Musikvereine 16.000,00
€
3.200,00 € 12.800,00 €
Verbände
der Gesang- und Musikvereine 6.000,00 € 1.200,00 € 4.800,00 €
Jugendkulturpreis 7.700,00 € 1.540,00 € 6.160,00 €
Natur-
und Umweltschutz 20.000,00
€
4.000,00 € 16.000,00 €
Denkmalpflege 5.200,00 € 1.000,00 € 4.200,00 €
Wohlfahrtspflegeverbände 25.600,00 €
5.100,00 € 20.500,00 €
Bayer.
Rotes Kreuz 12.800,00
€
2.500,00 € 10.300,00 €
Seniorennachmittage 10.300,00
€
2.000,00 € 8.300,00 €
Sportveranstaltungen 12.800,00
€
2.500,00 € 10.300,00 €
Dorferneuerung 7.200,00 € 1.400,00 € 6.800,00 €
Fassade
und Blumen 7.700,00 € 1.500,00 € 6.200,00 €
Fremdenverkehr 50.000,00
€ 10.000,00 € 40.000,00 €
Baumaßnahmen
der Sportvereine 76.700,00
€ 15.300,00 € 61.400,00 €
Kulturvereine 2.600,00 €
2.600,00 € -
Gesamtsumme 77.600,00
€
Zum
vorliegenden Antrag der Fraktion Freie Wähler und der FDP/UWG auf Reduzierung
des Defizitansatzes im Kulturetat von 50.000,00 € auf 30.000,00 € (= 40 %)
sagte Landrat Schwing, dass alle freiwilligen Leistungen um 20 % gekürzt werden
sollen. Die Kulturreferentin werde auch im Jahr 2004 verstärkt einheimische
Künstler verpflichten und damit unter dem Haushaltsansatz bleiben. Er bat zu
bedenken, dass es im Landkreis Miltenberg ein tolles kulturelles Programm für
sensationell wenig Geld gebe und im Jahr 2004 wieder der Internationale
Chorwettbewerb stattfinden werde. Mit einer Kürzung des Kulturetats über 20 %
hinaus wären die geplanten Veranstaltungen nicht durchzuführen.
Kreisrat
Dr. Linduschka bemerkte, dass dies alles Argumente für den Antrag der Freien
Wähler und der FDP/UWG seien. Bisher hätten sich die Ausgaben im Bereich Kultur
auf durchschnittlich 23.000,00 € belaufen. Nachdem das Herbstprogramm 2003
deutlich gekürzt worden sei, werden bald 20.000,00 € ausreichen. Es wäre daher
sinnvoll, bei knapper Haushaltslage realistische Zahlen einzusetzen.
Kreiskämmerer
Straub bat zu berücksichtigen, dass im Jahr 2004 drei große kulturelle
Veranstaltungen geplant seien und es fraglich sei, ob diese wegen der
bestehenden knappen Haushaltslage von BürgerInnen gut besucht werden.
Landrat
Schwing erinnerte in diesem Zusammenhang daran, dass für den Bereich Kultur in
früheren Jahren hohe Spendenbeträge geflossen seien, die leider jährlich
geringer werden.
In
der sodann erfolgten Abstimmung wurde der vorliegende Antrag der Fraktion Freie
Wähler und FDP/UWG auf Reduzierung des Defizitansatzes im Kulturetat um 40 %
mit Stimmenmehrheit abgelehnt.
Bei
einer Gegenstimme wurde weiter folgendes
b e s c h l o s s e n
:
Die freiwilligen
Leistungen des Landkreises Miltenberg (außer den Übungsleiterzuschüssen) werden
bis auf weiteres um 20 % gekürzt. Die Zuschüsse für besondere kulturelle Veranstaltungen
werden gestrichen.
5. Antrag
Nr. 1 der Fraktion Freie Wähler und der FDP/UWG:
Reduzierung der
allgemeinen Rücklage auf Null und Senkung der Kreisumlage um 1,425 Mio €
Landrat Schwing sagte zu
diesem Antrag, dass das Jahresergebnis 2003 erneut gezeigt habe, wie notwendig
eine allgemeine Rücklage sei. Könnte der Haushaltsausgleich 2003 nicht mit
einer Rücklageentnahme erfolgen, müssten die Städte, Märkte und Gemeinden den
Ausgleich (2 % Kreisumlage) im Jahr 2004 zahlen. Der Landkreis Miltenberg habe
aus dem Verwaltungshaushalt 2003 nur 1,9 Mio € erwirtschaftet. Die
Mindestrücklage gemäß § 20 Abs. 2 KommHV betrage 776.150,00 €. Bevor die
Rücklage zur Senkung der Kreisumlage herangezogen werden könnte, müsste erst
die Kreditaufnahme gesenkt werden.
Kreisrat Dr. Fahn führte
zur Begründung des vorliegenden Antrages folgendes aus: Rechtsgrundlage für die
Mindestrücklage sei § 20 Abs. 2 KommHV. Im Standardkommentar
Schreml/Bauer/Westner sei dazu ausgeführt, dass die Bestimmung nicht
ausschließe, dass der Mindestbetrag zur Sicherung der Zahlungsbereitschaft
zumindest vorübergehend anderweitig verwendet werden könne. Die allgemeine
Rücklage soll die Zahlungsbereitschaft sichern. “Soll” heiße rechtstechnisch,
dass begründete Ausnahmen (z.B. schwierige Haushaltslage der Kommunen) möglich
seien.
Die Mindestrücklage sei
nichts anderes als eigener Kassenkredit. Es werde eigenes Geld auf Girokonten
vorgehalten, so dass in dieser Höhe kein äußerer Kassenkredit in Anspruch
genommen werden müsse. Hier gelte der Grundsatz: Der Einsatz der Rücklagen gehe
vor Aufnahme von Krediten. Eine von verschiedenen Experten auf der Basis von
Daten des Statistischen Landesamtes erstelle realistische Schätzung der
Umlagekraft für 2005 besage, dass die Gewerbesteuerkraft um 5,8 % steigen
werde. Die in der Umlagekraft enthaltenen Schlüsselzuweisungen werden sogar um
21,5 % zunehmen. Zusammen werden beide Zahlen im Jahr 2005 einen
Umlagekraftzuwachs von + 3,2 Mio € bringen. Selbst wenn mit kleineren Einbußen
bei der Einkommenssteuer und der Umsatzsteuerkraft gerechnet werden müsse,
werde dem Landkreis Miltenberg eine um 2,7 Mio € höhere Umlagekraft als 2004
verbleiben. Bei einem Kreisumlagehebesatz von 42 % würde der Landkreis
Miltenberg also 1,1 Mio € mehr einnehmen, bei einem Kreisumlagehebesatz von
45,5 % wären es sogar 3,6 Mio €. Dies sei der Grund, warum Freie Wähler und
FDP/UWG es für verantwortbar halten, die Rücklage im Jahr 2004 zurückzufahren,
um sie im Jahr 2005 wieder aufzufüllen.
Für den Fall, dass der
vorliegende Antrag der Freien Wähler und der FDP/UWG keine Mehrheit finde, bat
Kreisrat Dr. Fahn um Abstimmung über folgenden Antrag Nr. 1 b): “Die Rücklage
wird auf die Mindestrücklage von 776.000,00 € zurückgeführt. Dies entlastet die
Kommunen um 1 % Kreisumlage.”
Unter Hinweis darauf,
dass Kreisrat Dr. Fahn den Landkreis Kitzingen als Beispiel für die gesetzliche
Mindestrücklage angeführt habe, bat Kreiskämmerer Straub zu bedenken, dass der
Landkreis Kitzingen eine Kreisumlage von 47 % habe. Anlässlich der Haushaltsberatungen
der Fraktionen sei deutlich gesagt worden, dass die Rücklage bis 31.12.2003 in
Höhe von 2,8 Mio € für Rückstellungen im Müllhaushalt benötigt werde. In der
Vergangenheit habe der Landkreis Miltenberg keine Sonderrücklagen bilden
können. Im Jahr 2003 seien 1,4 Mio € zum Ausgleich des Jahresergebnisses
eingesetzt worden. Was die von Kreisrat Dr. Fahn genannten Zahlen betreffe, sei
zu sagen, dass jede/r Bürgermeister/in bestätigen könne, dass seine/ihre
Gemeinde/Stadt diese Gewerbesteuerzahlen im Jahr 2005 nicht erreichen werde.
Das von Kreisrat Dr. Fahn vorgeschlagene Finanzgebahren könne dem Kreistag
nicht vorgeschlagen werden.
Landrat Schwing sprach
sich dafür aus, im Interesse der Umlagezahler nicht den von Freien Wählern und
FDP/UWG vorgeschlagenen Weg zu gehen.
Jeweils bei einer
Gegenstimme wurden die vorliegenden Anträge der Fraktion Freie Wähler und der
FDP/UWG
- 1 a): Reduzierung der allgemeinen Rücklage
auf Null und Senkung der Kreisumlage um 1,425 Mio € und
- 1 b): Rückführung der Rücklage auf die
Mindestrücklage von 776.000,00 €
vom
Kreisausschuss abgelehnt.
6. Antrag
Nr. 2 der Fraktion Freie Wähler und der FDP/UWG:
Reduzierung
der Personalkosten
Landrat Schwing gab
folgenden Inhalt des Antrages bekannt: “Die Personalkosten sind um 10 % zu
reduzieren und dann zu “deckeln”. Der Landrat wird aufgefordert, zusammen mit
dem Personalrat ein entsprechendes Konzept auszuarbeiten, um dieses Ziel zu
erreichen. Das Ergebnis dieser Prüfung ist dem Kreistag in der Herbstsitzung
2004 vorzulegen.”
Seitens der Verwaltung
sei zu diesem Antrag auf folgendes hinzuweisen: Personalkostendeckelung bedeute
Stellenreduzierung. Daher wären parallel zum Antrag konkrete Vorschläge zu
unterbreiten, welche Aufgaben reduziert oder nicht mehr wahrgenommmen werden
sollen. Eine Verringerung des Personals durch Arbeitszeiterhöhung oder
Einsparung von Arbeitszeit durch das Projekt “Intelligentes Sparen” sei
aufgrund der Vielschichtigkeit der Aufgabenbereiche nur bedingt umsetzbar. Die
Verwaltung schlage Ablehnung des Antrages vor.
Kreisrat Dr. Fahn
erinnerte daran, dass die CSU-Fraktion den diesbezüglichen Antrag der Freien
Wähler und der FDP/UWG nicht verstanden habe, wenn argumentiert werde, es werde
ein Ausstieg aus dem BAT gefordert. Dies sei nicht richtig. Es sei lediglich
beantragt worden, zu prüfen, ob ein Ausstieg aus dem BAT möglich sei. In diesem
Zusammenhang sollen folgende Punkte geprüft werden:
- Einsparung von Personal
aufgrund der Arbeitszeiterhöhung im öffentlichen Dienst auf 42 Stunden.
- Keine Neubesetzung von
freiwerdenden Stellen (Einstellungsstopp).
- Kosteneinsparung durch Ausstieg
aus dem BAT und Ersatz durch einen Haustarif.
- Prüfung der Möglichkeit einer
Zusammenlegung bzw. Straffung von verschiedenen Abteilungen (insbesondere
Prüfung von freien Kapazitäten in der Bauabteilung).
- Umfassende Arbeitsplatzanalyse.
- Einbeziehung des Projektes
“Intelligentes Sparen”.
Der vorliegende
Antrag beharre nicht auf einer 10 %-igen Kürzung der Personkosten, er soll
lediglich Grundlage für eine Prüfauftrag sein. Es müsse zumindest begonnen
werden, über Einsparmöglichkeiten nachzudenken und entsprechende Konzepte zu
entwickeln. Sollte dieser Prüfauftrag keine Mehrheit finden, bitten die Freien
Wähler und die FDP/UWG um folgenden Zusatzantrag b), der ein Mindestmaß an
nötigen Einsparungen bedeute: “Die Personalkosten werden ab sofort gedeckelt.
Der Landkreis Miltenberg erlässt einen Einstellungsstopp; freiwerdende Stellen
werden grundsätzlich nicht mehr besetzt.”
Verwaltungsamtmann
Beger gab bekannt, dass im Jahr 2004 keine Auszubildenden übernommen werden
müssen, weil im Jahr 2001 keine Einstellungen erfolgt seien. Die Möglichkeit
des Ausstiegs aus dem BAT werde in Zusammenarbeit mit dem Bayer.
Innovationsring schon seit einigen Jahren geprüft. Darüber hinaus werde das von
1993 bis 1998 erstellte Organisationsgutachten fortgeschrieben. Den Vorschlägen
des Gutachtens bezüglich Stellenmehrungen sei bisher nicht immer gefolgt
worden. Ein Einstellungsstopp erfolge bereits seit Sommer 2003 und über Prozessoptimierungen
im Baubereich werde ebenfalls schon nachgedacht. Trotz Kürzung des
Fortbildungsetats sei die Weiterqualifizierung des Personals ein wesentlicher
Punkt.
Unter Hinweis auf
das Projekt “Intelligentes Sparen” vertrat Kreisrat Dr. Schüren die Meinung,
dass im Personalbereich die meisten Ressourcen vorhanden seien. Der
seinerzeitigen Bereitstellung von drei Ausbildungsplätzen habe die SPD-Fraktion
aus Überzeugung zugestimmt. Vielleicht habe der vorliegende Antrag, auch wenn
er abgelehnt werde, den Sinn, dass eine größere Sensibilität für das Thema
“Personalkosten” entstehe.
Kreisrat Andre
sagte, der vorliegende Antrag sei der CSU-Fraktion bisher nicht bekannt
gewesen. Man habe davon nur aus der Presse erfahren. Wenn Kreisrat Dr. Fahn
argumentiere, es müsse begonnen werden, über Einsparungen im Personalbereich
nachzudenken, sei das nicht richtig, weil das bereits erfolge. Wichtig sei,
dass in die Bereiche Ausbildung und Qualifizierung nicht eingegriffen werde, da
gerade in schwierigen Zeiten gutes Personal vorhanden sein müsse.
Kreisrat Scherf
hielt den Vorschlag, die Personalkosten um 10 % zu reduzieren und den Landrat
und den Personalrat mit der Ausarbeitung eines entsprechenden Konzeptes zu
beauftragen, nicht für sinnvoll. Auf die Ausbildung junger Menschen dürfe
gerade in der jetzigen schwierigen Zeit nicht verzichtet werden. Damit könne
auch ein Signal in Richtung freie Wirtschaft gegeben werden.
Kreisrat Stappel
sprach sich ebenfalls für die Bereitstellung von Ausbildungsplätzen aus, denn
wenn dies von der freien Wirtschaft gefordert werde, sollten die Kommunen mit
gutem Beispiel vorangehen. Mit der Bereitschaft zur Ausbildung sei schließlich
keine Verpflichtung zur Weiterbeschäftigung verbunden.
Landrat Schwing
sicherte zu, dass “Intelligentes Sparen” für alle Bereiche gelte. Die
Verwaltung habe bereits zugesagt, dass auf die Personalkosten genau geachtet
werde und ein Einstellungsstopp erfolge. Ihn (Landrat Schwing) störe, dass
einige Gemeinden immer nur auf den Landkreis und den Kreistag “einprügeln”.
Dabei sitzen diejenigen, die die bestehende Situation ändern könnten, in Berlin
und München.
Zur Bitte von
Landrat Schwing, Kreisrat Dr. Fahn möge seine beiden Anträge zurückziehen,
erklärte Kreisrat Dr. Fahn, dass er um Abstimmung bitte.
In der daraufhin
erfolgten Abstimmung lehnte der Kreisausschuss jeweils bei einer Gegenstimme
die Anträge
a) Prüfung der Reduzierung und
Deckelung der Personalkosten um 10 %,
b) Sofortige
Deckelung der Personalkosten, Einstellungsstopp und keine Wiederbesetzung von
freiwerdenden Stellen,
ab.
7. Antrag
Nr. 4 der Fraktion Freie Wähler und der FDP/UWG:
Reduzierung
des Ansatzes der Medienzentrale um 20 %
Kreisrat Dr. Fahn
begründete den vorliegenden Antrag wie folgt: Seit 2003 werden die Ansätze für
Lehr- und Lernmittel um 20 % reduziert, im Jahr 2004 werden auch die Kosten für
Bauunterhalt an Schulen um 25 % gekürzt. Daher müsse auch die Medienzentrale in
die Sparbemühungen einbezogen werden. Eine Reduzierung dieses Ansatzes um 20 %
würde dem Landkreis Miltenberg 7.560,00 € sparen. Im übrigen habe der
Rechnungsprüfungsausschuss bereits 1992 und 2003 festgestellt, dass das Angebot
der Medienzentrale insbesondere von den weiterführenden Schulen nur
unzureichend angenommen werde.
Landrat sprach sich für
eine 20 %-ige Reduzierung des Ansatzes der Medienzentrale im
Verwaltungshaushalt in Höhe von 4.920,00 € aus, da die dafür bereitgestellten
Haushaltsansätze in der Vergangenheit nicht ausgeschöpft worden seien.
Der Kreisausschuss
entschied daraufhin einstimmig, dass der Ansatz der Medienzentrale im
Verwaltungshaushalt um 20 % = 4.920,00 € reduziert wird.
8. Antrag
Nr. 5 der Fraktion Freie Wähler und der FDP/UWG:
Reduzierung
des Ansatzes für Energiekosten um 10 % = 50.000,00 €
Landrat Schwing sagte zu
diesem Antrag, es mache keinen Sinn, den Energiekostenansatz um 50.000,00 € zu
reduzieren, wenn keine Energieeinsparmaßnahmen (z.B. 20 %-ige Wärmedämmung
etc.) getätigt worden seien. Am Jahresende 2004 werde der Ist-Betrag
voraussichtlich wieder über dem Haushaltsansatz liegen.
Kreisrat Dr. Fahn
erinnerte daran, dass der Bauausschuss am 23.09.2002 das Projekt
“Energiecontrolling aller landkreiseigenen Gebäude” beschlossen habe. Damals
habe der Vertreter der Fa. GA-tec, Heidelberg, bekanntgegeben, dass der
Landkreis Miltenberg ohne Investitionen 75.000,00 € einsparen könnte. Leider
sei der Vertragsentwurf vom Bauausschuss am 10.04.2003 wegen Klärung
rechtlicher Fragen zurückgestellt worden. Wenn das Projekt im Jahr 2004
umgesetzt würde, könnten die Energiekosten
gesenkt werden, ohne dass der Träger in finanzielle Vorleistung treten
müsste.
Landrat Schwing teilte
mit, dass der Vertrag mit der Fa. GA-tec nicht zustande gekommen sei, weil die
angebotene Leistung zu teuer gewesen seien. Der Bauausschuss habe daraufhin
beschlossen, Energiecontrolling mit eigenem Personal durchzuführen. Dazu seien
bereits Zähler ausgetauscht und ein Messsystem aufgebaut worden. Ergebnissen
können jedoch erst nächstes oder übernächstes Jahr vorgelegt werden.
Nachdem Landrat Schwing
versichert hatte, dass die Verwaltung am Energiecontrolling weiterarbeite, zog
Kreisrat Dr. Fahn den vorliegenden Antrag zurück.
9. Antrag
Nr. 6 der Fraktion Freie Wähler und der FDP/UWG:
Berücksichtigung der
tatsächlichen Höhe der Schlüsselzuweisung und der Investitionspauschale
Kreisrat Dr. Fahn wies
darauf hin, dass im Haushaltsplan 2004 Schlüsselzuweisungen in Höhe von
13,445.853,00 € eingeplant seien. Tatsächlich erhalte der Landkreis Miltenberg
aber 13,506.376,00 € = 60.000,00 € mehr. Gleiches gelte für die
Investitionskostenpauschale, die um 38.000,00 € zu niedrig angesetzt sei. Dies
sei im Haushaltsentwurf nicht berücksichtigt.
Kreiskämmerer Straub
erklärte, dass es sich beim vorliegenden Haushaltsplan 2004 um einen Entwurf handele.
Zum Zeitpunkt der Haushaltsplanaufstellung sei der Betrag der
Schlüsselzuweisungen noch nicht endgültig bekannt gewesen. Die tatsächliche
Höhe der Schlüsselzuweisungen sei im endgültigen Haushalt 2004 eingeplant. Die
Investitionskostenpauschale sei vom Freistaat Bayern um 8 % gekürzt worden. Der
endgültige Bescheid liege noch nicht vor. Der vorliegende Antrag dürfte somit
weitestgehend erledigt sein.
Kreisrat Dr. Fahn
erklärte sich damit einverstanden.
10. Antrag
Nr. 7 der Fraktion Freie Wähler und der FDP/UWG:
Reduzierung des Etats
Regionale Wirtschaftsförderung (Tourismus) durch Privatisierung im 20.000,00 €
Landrat Schwing gab
bezüglich dieses Antrages bekannt, dass die Initiative Bayer. Untermain seit
längerer Zeit im Sinne des vorliegenden Antrages an einer Neustrukturierung des
Tourismus arbeite, denn im Tourismus vollziehe sich eine Strukturänderung. Dazu
gehöre insbesondere der Wandel vom Verkäufer- zum Käufermarkt mit geändertem
Konsumverhalten (Qualitäts-,/Servicebewusstsein, hoher Informationsbedarf vor
Reiseentscheidung). Auch müsse sich die Region im Wettbewerb mit anderen
Regionen noch weiter profilieren. Daher müsse die “Destination Tourismus” neu
eingeordnet werden. Auch müssen die Aktivitäten der verschiedenen örtlichen
Gruppen noch besser aufeinander abgestimmt werden. Sobald hierzu konkrete
Ergebnisse vorliegen, werden sie in den zuständigen Gremien weiter beraten. Die
Verwaltung schlage vor, dem vorliegenden Antrag nicht stattzugeben, da die
darin enthaltene Forderung 2004 nicht umsetzbar sei.
Kreisrat Dr. Linduschka
bemerkte, dass ein Thesenpapier aus dem Jahr 2003 vorliege. Leider habe sich
daraufhin sechs Monate lang nichts getan. Es bestehe der Eindruck, dass seitens
des Kreisausschuss bzw. Kreistages klare Vorgaben erforderlich seien. Seiner
Meinung nach müsse die Privatisierung des Bereiches Tourismus schnell umgesetzt
werden.
Landrat Schwing sagte
dazu, dass der Landkreis Miltenberg im Bereich Tourismus auf alle Beteiligten
angewiesen sei. Er hoffe, dass bis Jahresende 2004 eine vernünftige Lösung
gefunden werde.
Kreisrat Dr. Schüren
erinnerte daran, dass die SPD-Fraktion bereits vor zwei/drei Jahren auf die
Vielzahl der Strukturen aufmerksam gemacht habe. Er halte es für wichtig, dass
sich künftig nicht nur Kommunen zusammenschließen, sondern auch die
Gastronomie, Industrie usw. einbezogen werden. Wenn das nicht gelinge, habe es
keinen Sinn, neue Strukturen durch die Verwaltung aufzubauen.
Landrat Schwing
erklärte, dass dies schon lange seine Überzeugung sei. Leider gestalte sich
dies sehr schwierig. 90 % des Tourismus-Etats zahlen derzeit der Landkreis und
die Städte, Märkte und Gemeinden. In Beilgries z.B. sei vor zwei/drei Jahren
eine Lösung gefunden worden, wonach das Budget zu 50 % von den Kommunen und zu
50 % von den übrigen Beteiligen finanziert werde.
Durch den Kreisausschuss
wurde sodann auf Vorschlag von Landrat Schwing einstimmig folgendes
b e s c h l o s s e n
:
Die Verwaltung wird
beauftragt, eine Änderung der Tourismus-Strukturen mit der Möglichkeit der Privatisierung
zu erarbeiten und den Kreisgremien einen Vorschlag zur Beratung und
Beschlussfassung vorzulegen. Die Änderungen sollen spätestens zum Jahresbeginn
2005 wirksam werden.
11. Antrag
Nr. 8 der Fraktion Freie Wähler und der FDP/UWG:
Prüfung
von Einsparpotentialen im Kreisjugendamt
Kreisrat Dr. Fahn wies
darauf hin, dass der Einzelplan 4 einer der größten Problemposten des Haushalts
2004 sei. Trotz der Tatsache, dass der überwiegende Anteil gesetzlich
vorgegeben sei, müssen allen Möglichkeiten ausgeschöpft werden, die
beeinflussbaren Kosten zu reduzieren. Es
werde daher beantragt, dass die Verwaltung intern prüfe, wie die
beeinflussbaren Kosten des Kreisjugendamtes weiter reduziert werden können. Dazu
gehöre auch die Überprüfung der Kosten für Heimunterbringungen. Diesbezüglich
soll auch geprüft werden, warum die Kosten für Heimunterbringungen im Landkreis
Aschaffenburg niedriger seien als im Landkreis Miltenberg. Weiter soll geprüft
werden, ob im Landkreis Miltenberg das Modell “Kitzingen” umgesetzt werden
könne. Im Landkreis Kitzingen müsse jede geplante Heimunterbringung der
Landrätin zur Überprüfung vorgelegt werden. Es könnte aber auch wie im
Landkreis Würzburg ein Gutachten bei der Fa. IMAK in Auftrag gegeben werden,
was nach Aussagen von Landrat Zorn Einsparpotentiale von ca. 900.000,00
aufgezeigt habe. Die Verwaltung sollte beauftragt werden bis spätestens Oktober
2004 einen Prüfbericht vorzulegen. Selbst wenn sich die finanziellen Folgen
dieses Antrages möglicherweise erst im Jahr 2005 wiederfinden, sollte bereits
heute diesem Antrag zugestimmt werden, um die Weichen für die folgenden Jahre
zu stellen.
Landrat Schwing teilte
zu diesem Antrag mit, dass das Jugendamt permanent prüfe, wie beeinflussbare
Kosten reduziert werden können. Der Jugendamtsleiter sei an allen Maßnahmen,
die länger als sechs Wochen dauern maßgeblich beteiligt und prüfe, ob es
weniger einschneidende und kostengünstigere Alternativen gebe. Alle Maßnahmen
seien befristet und müssen nach sechs Monaten, spätestens nach einem Jahr neu
bewertet werden. Der Landkreis Miltenberg liege mit seinen jährlichen
Jugendhilfeausgaben von 40,00/Einwohner in Unterfranken nach Aschaffenburg
(22,00 €) und Main-Spessart (37,00 €) an dritter Stelle und unter dem
bayerischen Durchschnitt von 45,00/Einwohner. Im Landkreis Würzburg liegen die diesbezüglichen
Kosten sogar bei 57,00/Einwohner. Der Sonderweg des Landkreises Aschaffenburg
könne kein Ziel sein, da sich dort sowohl die strukturellen Voraussetzungen,
als auch das Jugendhilfeverständnis von allen anderen unterfränkischen
Jugendämtern unterscheiden.
Um eine
Heimunterbringung zu prüfen, müssen zahlreiche Gutachten sowie Untersuchungs-
und Entwicklungsberichte gelesen und eine sozialpädagogische Prognose erstellt
werden. Es sei fraglich, wie die Kitzinger Landrätin dies zeitlich und fachlich
schaffe. Außerdem seien im Landkreis Kitzingen mit Jugendhilfeausgaben von
50,00 €/Einwohner jährlich keine Einspareffekte sichtbar. Obwohl das
Einsparpotential des Landkreises Würzburg offensichtlich größer sei als das des
Landkreises Miltenberg, habe die Fa. IMAK keine umsetzbaren Einsparvorschläge
unterbreiten können. So habe die Einführung eines Verwaltungsleiters und einer
weiteren Verwaltungsstelle zu erheblichen Mehrkosten und bürokratischem Aufwand
geführt und bisher keine sozialpädagogisch notwendige Maßnahme überflüssig
werden lassen. Die Fa. IMAK habe keine Erfahrungen im Jugendamtsbereich und
könne nicht nachweisen, dass ihre überzogenen Einsparprognosen in der Praxis
durchsetzbar seien.
Kreisrat Dr. Fahn
vertrat die Meinung, dass, auch wenn der
Landkreis Miltenberg bezüglich der Jugendhilfeausgaben landesweit gesehen
bereits einen positiven Platz einnehme, versucht werden müsse, einen noch
besseren Platz zu erreichen. Da die Kostensteigerungen im Jugendhilfeetat die
Kommunen belasten, müssen die beeinflussbaren Kosten reduziert werden. Wenn
Landrat Schwing versichere, dass Heimunterbringungen künftig so wie in
Kitzingen auch in Miltenberg zur “Chefsache” werden, werde der vorliegende Antrag
zurückgezogen.
Landrat Schwing wies
darauf hin, dass in jeder Jugendhilfeausschusssitzung über Heimunterbringungen
informiert werde. Dies halte er auch zukünftig für sinnvoll. Vermutlich können
die Jugendhilfeausgaben nur durch eine Gesetzesänderung reduziert werden.
Kreisrat Dr. Fahn
erklärte sodann, dass er den vorliegenden Antrag zurückziehe.
12. Antrag Nr. 9 der Fraktion Freie Wähler und der
FDP/UWG: Der Bezirkstag Unterfranken wird aufgefordert, sich massiv am
Sparkonzept der Landkreise und kreisfreien Städte Unterfrankens zu beteiligen
und die Überschüsse in Form der allgemeinen Rücklage und der Stiftungsmittel
bereits 2004 weiterzugeben (z.B. durch Erlass eines Nachtragshaushalts), um
eine Erhöhung der Kreisumlage im Landkreis Miltenberg zu vermeiden.
Landrat Schwing
erinnerte daran, dass mit den Fraktionen und
der Ausschussgemeinschaft bereits vereinbart sei, dass der Kreistag am
01.04.2004 eine Resolution an den Bezirkstag Unterfranken verabschiede. Damit
sei der vorliegende Antrag erledigt.
Kreisrat Dr. Schüren
überreichte Landrat Schwing namens der SPD-Fraktion eine Resolution mit
folgendem Wortlaut: “Der Kreistag Miltenberg fordert den Bezirkstag auf, einen
Nachtragshaushalt zu verabschieden mit dem Ziel, die unterfränkischen Landkreise
durch eine Senkung der Bezirksumlage finanziell zu entlasten.”
Kreisrat Andre vertrat die Meinung,
dass auch der Kreistag einen Sparbeitrag leisten sollte. Er bat die Mitglieder
des Kreisausschusses darüber nachzudenken, ob die bisherige Praxis der
Versendung von Sitzungsunterlagen beibehalten werden soll.
Mit Stimmenmehrheit empfahl der
Kreisausschuss dem Kreistag abschließend, den Haushaltsplan 2004 unter
Zugrundelegung einer Kreisumlage von 45,5 % zu verabschieden.