Tagesordnungspunkt
TOP Ö 5: Vereinbarung zwischen dem Landkreis Miltenberg und der Gemeinde Großwallstadt über den Bau eines Kreisverkehrsplatzes an der Kreuzung MIL 29/MIL 38 in Großwallstadt mit parallelen Geh- und Radwegen und Umgestaltung des Einmündungsbereiches der Sportplatzstraße in die Kreisstraße MIL 29
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 23.03.2004 KA/008/2004 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Oberregierungsrat Fieger gab davon
Kenntnis, dass der Landkreis Miltenberg und die Gemeinde Großwallstadt
beabsichtigen, die höhengleiche Kreuzung der Kreisstraßen MIL 29/MIL 38 in
Großwallstadt zu einem Kreisverkehrsplatz auszubauen. Dieser Maßnahme habe der
Bauausschuss am 14.07.2003 und der Gemeinderat Großwallstadt am 01.07.2003
zugestimmt. Der Vereinbarung habe die Gemeinde Großwallstadt am 16.12.2003
zugestimmt. Die Zuwendungsfähigkeit der Maßnahme nach § 2 GVFG habe die
Regierung von Unterfranken bescheinigt. Die Gemeinde Großwallstadt erhalte
Zuwendungen des Landkreis Miltenberg in Form eines Festbetrages nach Art. 13 b
Abs. 2 Satz 2 FAG (Landratsamtkontingent).
Die vorliegende Vereinbarung beinhalte die
Baulast- und Kostenregelung für den Ausbau des Kreisverkehrsplatzes, den Bau
von parallelen Geh- und Radwegen, die Umgestaltung des Einmündungsbereiches der
Sportplatzstraße sowie die Ableitung bzw. die Entwässerung der Verkehrsflächen.
Planung, Ausschreibung, Prüfung und Abrechnung der Maßnahme erfolgen durch das
Straßenbauamt Aschaffenburg im Einvernehmen mit der Gemeinde Großwallstadt und
dem Landkreis Miltenberg.
Die Kosten für die Änderungen bzw. Herstellung
des Kreisverkehrsplatzes einschließlich des erforderlichen Grunderwerbs trage
der Landkreis Miltenberg. Die Kosten für den Bau von Geh- und Radwegen sowie
den erforderlichen Grunderwerb und die Straßenbeleuchtung trage die Gemeinde
Großwallstadt. Die Umgestaltung des Einmündungsbereiches der Sportplatzstraße
mit Gehweganlage, Bordsteinen und Rinnen gehe zulasten der Gemeinde
Großwallstadt. Die Kosten für Baustelleneinrichtung und Verkehrssicherung
werden im Verhältnis der anteiligen Baukosten zwischen den Baulastträgern
aufgeteilt. Die Vermessungskosten übernehme der jeweilige Baulastträger
entsprechend seiner Bauleistungen.
Die Entwässerung der Verkehrsflächen und
Fahrbahnen erfolge in die gemeindliche Kanalisation. Die Einleitung in die
Kanalisation sei unentgeltlich. Die Unterhaltung der Entwässerungsanlagen
erfolge durch die Gemeinde Großwallstadt. Der Landkreis Miltenberg beteilige
sich mit einer Kanalpauschale von 153,39 € pro lfdm Kanal und 409,03 € je
zusätzlichen Einlauf, bezogen auf die volle Nutzungsdauer. Auf den Landkreis
Miltenberg werden gemäß dieser Vereinbarung voraussichtlich folgende Kosten
entfallen:
Kanalbeitrag, ca. 146 m Länge 6.605,89
€
Schachtbeitrag für zwei zusätzliche
Einläufe 818,07
€
Der endgültige Kostenbeitrag werde nach
Fertigstellung der Maßnahme nach örtlichem Aufmaß ermittelt.
Das Kreisbauamt empfehle, der vorliegenden
Vereinbarung aus technischen und wirtschaftlichen Gründen zuzustimmen.
Der Kreisausschuss fasste einstimmig
folgenden
B e s c h l u s s :
Der Vereinbarung zwischen dem Landkreis
Miltenberg und der Gemeinde Großwallstadt über den Bau eines
Kreisverkehrsplatzes an der Kreuzung MIL 29/MIL38 in Großwallstadt mit
parallelen Geh- und Radwegen und Umgestaltung des Einmündungsbereiches der
Sportplatzstraße in die Kreisstraße MIL 29 sowie der Zahlung eines einmaligen
Kostenbeitrages an die Gemeinde Großwallstadt für Entwässerung des
Straßenkörpers und Geh-, Radweg- und Fahrbahnflächen in die gemeindliche
Kanalisation wird zugestimmt.