Tagesordnungspunkt

TOP Ö 5: Vereinbarung zwischen dem Landkreis Miltenberg und der Gemeinde Großwallstadt über den Bau eines Kreisverkehrsplatzes an der Kreuzung MIL 29/MIL 38 in Großwallstadt mit parallelen Geh- und Radwegen und Umgestaltung des Einmündungsbereiches der Sportplatzstraße in die Kreisstraße MIL 29

BezeichnungInhalt
Sitzung:23.03.2004   KA/008/2004 
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Oberregierungsrat Fieger gab davon Kenntnis, dass der Landkreis Miltenberg und die Gemeinde Großwallstadt beabsichtigen, die höhengleiche Kreuzung der Kreisstraßen MIL 29/MIL 38 in Großwallstadt zu einem Kreisverkehrsplatz auszubauen. Dieser Maßnahme habe der Bauausschuss am 14.07.2003 und der Gemeinderat Großwallstadt am 01.07.2003 zugestimmt. Der Vereinbarung habe die Gemeinde Großwallstadt am 16.12.2003 zugestimmt. Die Zuwendungsfähigkeit der Maßnahme nach § 2 GVFG habe die Regierung von Unterfranken bescheinigt. Die Gemeinde Großwallstadt erhalte Zuwendungen des Landkreis Miltenberg in Form eines Festbetrages nach Art. 13 b Abs. 2 Satz 2 FAG (Landratsamtkontingent).

 

Die vorliegende Vereinbarung beinhalte die Baulast- und Kostenregelung für den Ausbau des Kreisverkehrsplatzes, den Bau von parallelen Geh- und Radwegen, die Umgestaltung des Einmündungsbereiches der Sportplatzstraße sowie die Ableitung bzw. die Entwässerung der Verkehrsflächen. Planung, Ausschreibung, Prüfung und Abrechnung der Maßnahme erfolgen durch das Straßenbauamt Aschaffenburg im Einvernehmen mit der Gemeinde Großwallstadt und dem Landkreis Miltenberg.

 

Die Kosten für die Änderungen bzw. Herstellung des Kreisverkehrsplatzes einschließlich des erforderlichen Grunderwerbs trage der Landkreis Miltenberg. Die Kosten für den Bau von Geh- und Radwegen sowie den erforderlichen Grunderwerb und die Straßenbeleuchtung trage die Gemeinde Großwallstadt. Die Umgestaltung des Einmündungsbereiches der Sportplatzstraße mit Gehweganlage, Bordsteinen und Rinnen gehe zulasten der Gemeinde Großwallstadt. Die Kosten für Baustelleneinrichtung und Verkehrssicherung werden im Verhältnis der anteiligen Baukosten zwischen den Baulastträgern aufgeteilt. Die Vermessungskosten übernehme der jeweilige Baulastträger entsprechend seiner Bauleistungen.

 

Die Entwässerung der Verkehrsflächen und Fahrbahnen erfolge in die gemeindliche Kanalisation. Die Einleitung in die Kanalisation sei unentgeltlich. Die Unterhaltung der Entwässerungsanlagen erfolge durch die Gemeinde Großwallstadt. Der Landkreis Miltenberg beteilige sich mit einer Kanalpauschale von 153,39 € pro lfdm Kanal und 409,03 € je zusätzlichen Einlauf, bezogen auf die volle Nutzungsdauer. Auf den Landkreis Miltenberg werden gemäß dieser Vereinbarung voraussichtlich folgende Kosten entfallen:

Kanalbeitrag, ca. 146 m Länge                                                                                     6.605,89 €

Schachtbeitrag für zwei zusätzliche Einläufe                                                                  818,07 €

Der endgültige Kostenbeitrag werde nach Fertigstellung der Maßnahme nach örtlichem Aufmaß ermittelt.

 

Das Kreisbauamt empfehle, der vorliegenden Vereinbarung aus technischen und wirtschaftlichen Gründen zuzustimmen.

 

Der Kreisausschuss fasste einstimmig folgenden

 

B e s c h l u s s :

 

Der Vereinbarung zwischen dem Landkreis Miltenberg und der Gemeinde Großwallstadt über den Bau eines Kreisverkehrsplatzes an der Kreuzung MIL 29/MIL38 in Großwallstadt mit parallelen Geh- und Radwegen und Umgestaltung des Einmündungsbereiches der Sportplatzstraße in die Kreisstraße MIL 29 sowie der Zahlung eines einmaligen Kostenbeitrages an die Gemeinde Großwallstadt für Entwässerung des Straßenkörpers und Geh-, Radweg- und Fahrbahnflächen in die gemeindliche Kanalisation wird zugestimmt.

 

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