Tagesordnungspunkt

TOP Ö 7: Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Aschaffenburg im Bereich des Stadtteiles Leider im Staatshafen Aschaffenburg: Ausweisung einer Sonderbaufläche Hafen-Güterverkehrszentrum (ca. 74,8 ha) sowie einer Sonderbaufläche für gewerbliche und industrielle Betriebe (ca. 26,9 ha)

BezeichnungInhalt
Sitzung:23.03.2004   KA/008/2004 
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Regierungsrat Feil trug vor, dass die Stadt Aschaffenburg nach der Stillegung und Aufgabe des ehemaligen Bayernwerkes im Staatshafen Aschaffenburg keine weitere Nutzung dieses Standortes und einiger umgebender Hafenbereiche als Versorgungsanlage für die Elektrizitätsversorgung plane. Geplant sei die Neuausweisung einer Sonderbaufläche Hafen-Güterverkehrszentrum, das der Unterbringung von gewerblichen und industriellen Betrieben mit hohem Güterumschlag und Transportaufkommen dienen soll. Diese Betriebe sollen von der optimalen Infrastruktur mit Anbindung an Binnenschiff, Schiene, Straße profitieren und den Transport der Güter (Grundstoffe, Vor-, Zwischen- und Endprodukte) durch mindestens zwei der drei Verkehrsträger abwickeln. Des weiteren soll eine Sonderbaufläche Hafen für die Unterbringung von gewerblichen und industriellen Betrieben neu ausgewiesen werden.

 

Im Landkreis Miltenberg existiere kein Staatshafen. Somit können im Landkreis Miltenberg für gewerbliche und industrielle Betriebe mit hohem Güterumschlage und Transportaufkommen keine hinsichtlich der Anbindung an Wasserstraße, Straße und Bahngleis vergleichbaren Standorte angeboten werden, so dass sich Betriebe mit derartigen Standortanforderungen auch bisher nicht im Landkreis Miltenberg hätten ansiedeln können. Somit sei auch keine Schwächung der Wirtschaftsstruktur durch Abwanderung von im Landkreis Miltenberg ansässigen Gewerbebetrieben zu befürchten.

 

Durch die Ausweisung einer Sonderbaufläche Hafen für die Unterbringung von gewerblichen und industriellen Betrieben im Aschaffenburger Staatshafen sei jedoch eine Abwanderung auch von Betrieben mit üblichen Standortanforderungen aus dem Landkreis Miltenberg in den Bereich des Staatshafens möglich. Dies könne zu einer Schwächung des Wirtschaftsstandortes Landkreis Miltenberg führen. Aufgrund dessen bestehen gegenüber der Ausweisung dieser Sonderbaufläche Bedenken.

 

Der Kreisausschuss fasste einstimmig folgenden

 

B e s c h l u s s :

 

Gegen die beabsichtigte Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Aschaffenburg im Bereich des Stadtteiles Leider im Staatshafen Aschaffenburg hinsichtlich der Ausweisung einer Sonderbaufläche Hafen-Güterverkehrszentrum bestehen seitens des Landkreises Miltenberg keine Bedenken. Bedenken werden jedoch seitens des Landkreises Miltenberg gegen die beabsichtigte Ausweisung einer Sonderbaufläche für gewerbliche und industrielle Betriebe im Bereich des Staatshafens Aschaffenburg erhoben.

 

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