Tagesordnungspunkt
TOP Ö 7: Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Aschaffenburg im Bereich des Stadtteiles Leider im Staatshafen Aschaffenburg: Ausweisung einer Sonderbaufläche Hafen-Güterverkehrszentrum (ca. 74,8 ha) sowie einer Sonderbaufläche für gewerbliche und industrielle Betriebe (ca. 26,9 ha)
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 23.03.2004 KA/008/2004 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Regierungsrat Feil trug vor, dass die Stadt
Aschaffenburg nach der Stillegung und Aufgabe des ehemaligen Bayernwerkes im
Staatshafen Aschaffenburg keine weitere Nutzung dieses Standortes und einiger
umgebender Hafenbereiche als Versorgungsanlage für die Elektrizitätsversorgung
plane. Geplant sei die Neuausweisung einer Sonderbaufläche
Hafen-Güterverkehrszentrum, das der Unterbringung von gewerblichen und
industriellen Betrieben mit hohem Güterumschlag und Transportaufkommen dienen
soll. Diese Betriebe sollen von der optimalen Infrastruktur mit Anbindung an
Binnenschiff, Schiene, Straße profitieren und den Transport der Güter
(Grundstoffe, Vor-, Zwischen- und Endprodukte) durch mindestens zwei der drei
Verkehrsträger abwickeln. Des weiteren soll eine Sonderbaufläche Hafen für die
Unterbringung von gewerblichen und industriellen Betrieben neu ausgewiesen
werden.
Im Landkreis Miltenberg existiere kein Staatshafen.
Somit können im Landkreis Miltenberg für gewerbliche und industrielle Betriebe
mit hohem Güterumschlage und Transportaufkommen keine hinsichtlich der Anbindung
an Wasserstraße, Straße und Bahngleis vergleichbaren Standorte angeboten
werden, so dass sich Betriebe mit derartigen Standortanforderungen auch bisher
nicht im Landkreis Miltenberg hätten ansiedeln können. Somit sei auch keine
Schwächung der Wirtschaftsstruktur durch Abwanderung von im Landkreis
Miltenberg ansässigen Gewerbebetrieben zu befürchten.
Durch die Ausweisung einer Sonderbaufläche Hafen für
die Unterbringung von gewerblichen und industriellen Betrieben im
Aschaffenburger Staatshafen sei jedoch eine Abwanderung auch von Betrieben mit
üblichen Standortanforderungen aus dem Landkreis Miltenberg in den Bereich des
Staatshafens möglich. Dies könne zu einer Schwächung des Wirtschaftsstandortes
Landkreis Miltenberg führen. Aufgrund dessen bestehen gegenüber der Ausweisung
dieser Sonderbaufläche Bedenken.
Der Kreisausschuss fasste einstimmig folgenden
B e s c h l u s s :
Gegen die beabsichtigte Änderung des
Flächennutzungsplanes der Stadt Aschaffenburg im Bereich des Stadtteiles Leider
im Staatshafen Aschaffenburg hinsichtlich der Ausweisung einer Sonderbaufläche
Hafen-Güterverkehrszentrum bestehen seitens des Landkreises Miltenberg keine
Bedenken. Bedenken werden jedoch seitens des Landkreises Miltenberg gegen die
beabsichtigte Ausweisung einer Sonderbaufläche für gewerbliche und industrielle
Betriebe im Bereich des Staatshafens Aschaffenburg erhoben.