Tagesordnungspunkt
TOP Ö 6: Sanierung der ehemaligen Kreismülldeponie Wörth a.Main: Festlegung des erforderlichen Profilierungsmaterials
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 16.03.2004 NU/014/2004 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Regierungsamtmann Röcklein gab bekannt, dass für die
Profilierung der ehemaligen Kreismülldeponie Wörth a.Main rd. 55.000 cbm
Profilierungsmaterial (je nach Art des Materials ca. 111.000 Tonnen) benötigt
werden. Dies seien 40 % des insgesamt für Profilierung, Ausgleichs-, Drain- und
Rekultivierungsschicht benötigten Materials von ca. 267.000 Tonnen. Die
Verwaltung sei bemüht, hierfür eine vergleichbare Regelung wie bei der
Profilierungsmaßnahme der Deponie Schippach zu erreichen. D.h. es werden
Abfälle bis zur Deponieklasse 1 und mit Ausnahmegenehmigung einige weitere
Abfälle wie Straßenaufbruch eingelagert. Dabei lassen sich Erlöse erzielen, die
einen Teil der Sanierungskosten decken und somit den Landkreis Miltenberg und
die Abfallgebührenzahler entlasten. Voraussetzung sei der Erlass einer
Verfüllanordnung durch die Regierung von Unterfranken, die es erlaube,
derartige Abfälle als Abfälle zur Verwertung für deponiebautechnische Maßnahmen
anzunehmen. Nach heutigem Stand könne mit dem Erhalt der Anordnung gerechnet
werden.
Die Verwaltung werde die erforderlichen Mengen über verschiedene Partnerfirmen akquirieren. Dabei werden dem Landkreis Miltenberg die bei der Deponiemaßnahme Schippach gesammelten Erfahrungen und die dabei geknüpften Kontakte sicherlich zugute kommen. Allerdings sei der Marktpreis für diese Abfallklasse nicht mehr so hoch wie im Jahr 2001, so dass nicht von Erlösen von durchschnittlich 16,00 €/Tonne ausgegangen werden dürfe. Leider könne die Verwaltung zum jetzigen Zeitpunkt und in öffentlicher Sitzung noch nichts über aktuelle Preisrecherchen mitteilen. Generell können auch heute noch keine konkreten Maßnahmen vorgeschlagen werden, wie die Belastungen der betroffenen Wörther Bürger und Bürgerinnen begrenzt werden können. Die Verwaltung habe aber mehrere Ideen, die sie im Einzelfall mit den Anlieferungspartnern aushandeln bzw. diesen vorschreiben wolle. Dabei müsse aber auch klar sein, dass die eine oder andere Maßnahme, wie z.B. die Begrenzung der Anlieferzeit oder die Anzahl der täglichen Fahrzeuge zu zusätzlichen Kosten und damit zu Einnahmeverlusten für den Landkreis Miltenberg führen werde.
Durch den Ausschuss für Natur- und Umweltschutz wurde einstimmig folgendes
b e s c h l o s s e n :
Vorbehaltlich des Erlasses einer Verfüllanordnung durch die Regierung von Unterfranken, die Beschaffung des für die Sanierung der ehemaligen Kreismülldeponie Schippach erforderlichen Profilierungsmaterials von rd. 55.000 cbm bis zur Schadstoffklasse Z 3 entsprechend Deponieklasse 1 analog der Sanierungsmaßnahme Deponie Schippach abzuwickeln, wird die Verwaltung ermächtigt, die erforderlichen Materialien zu marktüblichen Preisen zu beschaffen und hierzu alle erforderlichen Verträge abzuschließen. Da es sich bei der ehemaligen Kreismülldeponie Wörth a.Main nicht mehr um Deponiebetrieb handelt, gilt insoweit die Abfallgebührensatzung für die dort einzusetzenden Abfälle zur deponiebautechnischen Verwertung nicht.
Der Ausschuss für Natur- und Umweltschutz legt auf eine zügige Durchführung der Maßnahme bei geringstmöglicher Belastung der betroffenen Bürger und Bürgerinnen der Stadt Wörth a.Main großen Wert und beauftragt die Verwaltung, alle möglichen und sinnvollen Maßnahmen zur Begrenzung dieser Belastung zu ergreifen.