Tagesordnungspunkt
TOP Ö 8: Kreismülldeponie Guggenberg: Bekanntgabe des Bescheids der Regierung von Unterfranken vom 09.01.2004
Bezeichnung | Inhalt |
---|---|
Sitzung: | 16.03.2004 NU/014/2004 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
---|
Regierungsamtmann Röcklein wies darauf hin, dass der
Ausschuss für Natur- und Umweltschutz am 15.05.2003 auf der Kreismülldeponie
Guggenberg umfassend über die neuen Vorgaben der Deponieverordnung und die
Überlegungen der Verwaltung dazu informiert worden sei. Entsprechend dem
Auftrag des Ausschusses und den Vorgaben der Deponieverordnung habe die
Verwaltung unter Beifügung aller geforderten Unterlagen bei der Regierung von
Unterfranken den Weiterbetrieb der Kreismülldeponie Guggenberg für Abfälle der
Deponieklasse 2 fristgereicht zum 01.08.2003 beantragt. Mit Bescheid vom
09.01.2004 habe die Regierung von Unterfranken als Aufsichtsbehörde den Weiterbetrieb
der Kreismülldeponie Guggenberg für Abfälle der Deponieklasse 2 bis 15.07.2009 beschränkt. Die Ablagerung von Abfällen der Deponieklasse 1 sei
danach auch weiterhin möglich.
Damit sei die Hoffnung, den Gleichwertigkeitsnachweis
der Deponiesicherungssysteme zu den heute geltenden Anforderungen zu erbringen,
nicht ganz erfüllt. Allerdings habe der schlimmste Fall, die Beschränkung für
Abfälle der Deponieklasse 2 bis 15.07.2005, abgewehrt werden können. Die
Verwaltung werde sich in den nächsten Monaten Gedanken darüber machen, wie der
Landkreis Miltenberg seine Abfälle der Deponieklasse 2 nach dem 15.07.2009
entsorgen könne. Einen Überblick über die künftigen Mengen erhoffe sich die
Verwaltung bis spätestens ab 15.07.2005, wenn viele Billigdeponien in
Deutschland ihren Betrieb einstellen müssen. Für 2005 plane das
Bundesumweltministerium auch den Erlass einer neuen Verordnung, die die
deponiebautechnische Verwertung reglementieren soll. Auch diese Maßnahme werde
die Billigentsorgung eindämmen und Abfälle wieder auf die Deponien
zurückführen.
Der Landkreis Miltenberg sei und bleibe aber auch nach
2009 für Abfälle der Deponieklasse 2 entsorgungspflichtige Körperschaft und demzufolge
verpflichtet, Entsorgungsmöglichkeiten zu schaffen und vorzuhalten. Die
Verwaltung werde über ihre
diesbezüglichen Überlegungen informieren und die Entwicklung mit dem
Ausschuss für Natur- und Umweltschutz besprechen und diskutieren. Nach Meinung
der Verwaltung müsse die Entscheidung im Laufe des Jahres 2006 fallen, um dem
Landkreis Miltenberg ggf. noch genügend Zeit zum Aus- und Umbau der
Kreismülldeponie Guggenberg zu bieten.