Tagesordnungspunkt

TOP Ö 8: Kreismülldeponie Guggenberg: Bekanntgabe des Bescheids der Regierung von Unterfranken vom 09.01.2004

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Sitzung:16.03.2004   NU/014/2004 
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Regierungsamtmann Röcklein wies darauf hin, dass der Ausschuss für Natur- und Umweltschutz am 15.05.2003 auf der Kreismülldeponie Guggenberg umfassend über die neuen Vorgaben der Deponieverordnung und die Überlegungen der Verwaltung dazu informiert worden sei. Entsprechend dem Auftrag des Ausschusses und den Vorgaben der Deponieverordnung habe die Verwaltung unter Beifügung aller geforderten Unterlagen bei der Regierung von Unterfranken den Weiterbetrieb der Kreismülldeponie Guggenberg für Abfälle der Deponieklasse 2 fristgereicht zum 01.08.2003 beantragt. Mit Bescheid vom 09.01.2004 habe die Regierung von Unterfranken als Aufsichtsbehörde den Weiterbetrieb der Kreismülldeponie Guggenberg für Abfälle der Deponieklasse 2 bis 15.07.2009 beschränkt. Die Ablagerung von Abfällen der Deponieklasse 1 sei danach auch weiterhin möglich.

 

Damit sei die Hoffnung, den Gleichwertigkeitsnachweis der Deponiesicherungssysteme zu den heute geltenden Anforderungen zu erbringen, nicht ganz erfüllt. Allerdings habe der schlimmste Fall, die Beschränkung für Abfälle der Deponieklasse 2 bis 15.07.2005, abgewehrt werden können. Die Verwaltung werde sich in den nächsten Monaten Gedanken darüber machen, wie der Landkreis Miltenberg seine Abfälle der Deponieklasse 2 nach dem 15.07.2009 entsorgen könne. Einen Überblick über die künftigen Mengen erhoffe sich die Verwaltung bis spätestens ab 15.07.2005, wenn viele Billigdeponien in Deutschland ihren Betrieb einstellen müssen. Für 2005 plane das Bundesumweltministerium auch den Erlass einer neuen Verordnung, die die deponiebautechnische Verwertung reglementieren soll. Auch diese Maßnahme werde die Billigentsorgung eindämmen und Abfälle wieder auf die Deponien zurückführen.

 

Der Landkreis Miltenberg sei und bleibe aber auch nach 2009 für Abfälle der Deponieklasse 2 entsorgungspflichtige Körperschaft und demzufolge verpflichtet, Entsorgungsmöglichkeiten zu schaffen und vorzuhalten. Die Verwaltung werde über ihre  diesbezüglichen Überlegungen informieren und die Entwicklung mit dem Ausschuss für Natur- und Umweltschutz besprechen und diskutieren. Nach Meinung der Verwaltung müsse die Entscheidung im Laufe des Jahres 2006 fallen, um dem Landkreis Miltenberg ggf. noch genügend Zeit zum Aus- und Umbau der Kreismülldeponie Guggenberg zu bieten.

 

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