Tagesordnungspunkt

TOP Ö 8: Öffentlichkeitsarbeit der Landkreisverwaltung zum Projekt "Intelligentes Sparen" (Antrag von Bündnis 90/Die Grünen vom 03.11.2003)

BezeichnungInhalt
Sitzung:15.12.2003   KT/010/2003 
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Oberregierungsrat Fieger gab davon Kenntnis, dass Kreisrätin Münzel im Namen der Mitglieder von Bündnis 90/Die Grünen mit Schreiben vom 03.11.2003 darum gebeten habe, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der kommenden Kreistagssitzung zu setzen: “Der Kreistag möge beschließen: Landrat Roland Schwing wird aufgefordert, die Sparmaßnahmen, die aufgrund des Projekts “Intelligentes Sparen” durchgeführt werden, in geeigneter Weise der Öffentlichkeit bekannt zu machen.”

 

Als Begründung des Antrags werde ausgeführt, dass lediglich ein kleiner Teil der Sparmaßnahmen in den Ausschüssen öffentlich diskutiert werden würde. Die anderen Maßnahmen sollten aber ebenfalls öffentlich bekannt gegeben werden, um diese für die Öffentlichkeit transparent zu machen.

 

Sowohl nach der Landkreisordnung (LKrO) als auch nach der Geschäftsordnung für den Kreistag, den Kreisausschuss und weitere Ausschüsse des Landkreises Miltenberg (GeschO) sei weder der Kreistag noch der Kreisausschuss, sondern der Landrat selbst für die Behandlung des Antrages zuständig. Die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Landratsamtes sei eine “laufende Angelegenheit” im Sinne von Art. 34 Abs. 1 Ziffer 1 LKrO i.V. mit § 40 Abs. 1 Ziffer 1 GeschO, die der Landrat in eigener Zuständigkeit erledige. Bei denjenigen Vorschlägen, für deren Umsetzung die Entscheidung eines Gremiums des Landkreises erforderlich sei, werde die Information der Öffentlichkeit durch Berichterstattung der Verwaltung und der Presse sichergestellt. Darüber hinaus beabsichtige Landrat Schwing ohnehin, die Kreisgremien und auch die Öffentlichkeit insgesamt in geeigneter Art und Weise über das Projekt “Intelligentes Sparen” zu informieren. Es bedürfe hierzu keines ausdrücklichen Kreistagsbeschlusses.

 

Landrat Schwing habe diese rechtliche Beurteilung Frau Kreisrätin Münzel mit Schreiben vom 17.11.2003 mitgeteilt und um Mitteilung gebeten, ob sich ihr Antrag durch diese Stellungnahme erledigt habe. Mit Schreiben vom 23.11.2003 habe Kreisrätin Münzel geantwortet, dass sie ihren Antrag aufrecht erhalten möchte.

 

Die Verwaltung schlage Nichtbefassung mit diesem Antrag vor.

 

Kreisrätin Münzel argumentierte, dass in § 40 Abs. 1 ff. der Geschäftsordnung für den Kreistag zwar festgelegt sei, welche Aufgaben der Landrat in eigener Zuständigkeit erledige, von Presse- und Öffentlichkeitsarbeit jedoch nicht die Rede sei. Nach Meinung von Kreisrätin Münzel sei es Aufgabe des Kreistages, den Landkreis zu gestalten. Sie halte es für notwendig, dass die Öffentlichkeit darüber informiert werde, was hinter dem Projekt “Intelligentes Sparen” stecke. Die Mitglieder von Bündnis 90/Die Grünen möchten nicht, dass die Bevölkerung über CSU-Pressemitteilungen informiert werde. Nachdem der vorliegende Antrag legitim sei, werde um Behandlung gebeten.

 

In der daraufhin erfolgten Abstimmung entschied sich der Kreistag mit Stimmenmehrheit für den Vorschlag der Verwaltung, d.h. Nichtbefassung mit dem vorliegenden Antrag zum Projekt “Intelligentes Sparen”.

 

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