Tagesordnungspunkt
TOP Ö 10: Kreisstraße MIL 11 in der Ortslage Leidersbach-Ebersbach: Vereinbarung zwischen dem Landkreis Miltenberg und der Gemeinde Leidersbach über den Bau und die Unterhaltung der gemeindlichen Kanalisation zur Entwässerung des Straßenkörpers und der Fahrbahn sowie über die Erneuerung des Straßenoberbaues
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 15.12.2003 KT/010/2003 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Kreisbaumeisterin Schulz teilte mit, dass
die Gemeinde Leidersbach beabsichtige, im Zuge der Kreisstraße MIL 11 zwischen
den Ortsstraßen “Weinbergstraße” und “Floßgasse” innerhalb der
Ortsdurchfahrtsgrenzen des Ortsteils Ebersbach von km 4,116 bis km 4,289 das
gemeindliche Kanalisationsnetz zu erneuern. Wegen des schlechten
Fahrbahnzustands sei ebenfalls beabsichtigt, den Fahrbahnoberbau einschließlich
der Bordrinnen zu sanieren, da die Fahrbahn der Kreisstraße MIL 11 in den neu
verlegten Kanal entwässere. Die Gemeinde Leidersbach verpflichte sich, das
Straßenabwasser in den og. Grenzen unentgeltlich in die Kanalisation
aufzunehmen, schadlos abzuführen und die Leitungen mit Schachtanlagen
ordnungsgemäß zu unterhalten.
Die Landkreis Miltenberg beteilige sich an
den Kosten des Baues und der laufenden Unterhaltung der Kanalisation
einschließlich Straßeneinläufe. Da die Gemeinde Leidersbach bereits 1967 einen
Kostenbeitrag für den og. Bauabschnitt erhalten habe, werde für die Erneuerung
der Kanalisation nur die theoretische Restnutzungsdauer berücksichtigt (36
Jahre zu 60 Jahre).
Die gesetzliche Entschädigungspauschale
betrage derzeit 153,39 €/lfd. Meter Kanal und 409,03 € für einen Straßenablauf.
Der Kanal-Kostenbeitrag des Landkreises Miltenberg würde für 173 m Kanal und
sieben Einläufe 17.210,09 € betragen. Der Straßenkostenbeitrag (ohne evtl.
Kosten für die Entsorgung teerhaltigen Straßenaufbruchs) werde auf ca. 10.000,00
€ geschätzt.
Der Gemeinderat Leidersbach habe der
Vereinbarung am 03.06.2003 zugestimmt.
Der Kostenbeitrag des Landkreises
Miltenberg in Höhe von ca. 27.210,00 € sei im Straßenhaushalt 2004 unter der
Haushaltsstelle 1.6500.9820 einzuplanen. Die Gemeinde Leidersbach sei darüber
informiert, dass, sofern die Zustimmung des Kreisausschusses bzw. des
Kreistages vorliege, im Jahr 2003 ggf. nur aus Restmitteln eine Teilzahlung
erfolgen könne.
Das Straßenbauamt empfehle, der
Vereinbarung aus technischen und wirtschaftlichen Gründen zuzustimmen.
Durch den Kreistag wurde auf Empfehlung des
Kreisausschusses vom 11.12.2003 einstimmig folgender
B e s c h l u s s
gefasst:
Der Vereinbarung zwischen dem Landkreis Miltenberg und
der Gemeinde Leidersbach über den Bau und die Unterhaltung einer gemeindlichen
Kanalisation zur Entwässerung der Kreisstraße MIL 11 sowie der Erneuerung des
Straßenoberbelages in der Ortslage Ebersbach wird zugestimmt.