Tagesordnungspunkt

TOP Ö 7: Neufassung der Fleischhygiene-Gebührensatzung rückwirkend zum 01.01.2002

BezeichnungInhalt
Sitzung:15.12.2003   KT/010/2003 
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Regierungsrat Rosel teilte mit, dass die Gebühren für die Trichinenuntersuchung im Zusammenhang mit der Fleischuntersuchung, die bakteriologische Untersuchung sowie die Rückstandsuntersuchung bei Verdacht anlässlich der Neufassung der Fleischhygiene-Gebühren-satzung zum 01.01.2002 als gesonderte Gebühr neben der Gebühr für die Fleischuntersuchung ausgewiesen worden seien. Der Bayer. Verwaltungsgerichtshof habe in mehreren Verfahren entschieden, dass diese gesonderte Ausweisung Europäischem Recht widerspreche. Der Bayer. Landkreistag habe daraufhin in Absprache mit dem Bayer. Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz eine Mustersatzung entwickelt, die dieser Rechtsprechung angepasst sei. In dieser Satzung seien die seitherigen Gebühren für die im Zusammenhang mit der Fleischuntersuchung anfallende Trichinenuntersuchung in die Gesamtgebühr eingerechnet. Die Höhe der tatsächlich insgesamt zu zahlenden Gebühr ändere sich weder für den Gewerbetreibenden, noch für den Hausschlachtenden. Bei der Kalkulation hätten die Gebühren für bakteriologische Rückstandsuntersuchungen bei Verdacht vernachlässigt werden können, da hier tatsächlich keine kalkulierbaren Kosten anfallen. Die Satzung könne rückwirkend zum 01.01.2002 in Kraft gesetzt werden, da sich die tatsächliche Gebührenhöhe nicht ändere und kein Vertrauenstatbestand verletzt werde.

 

Der Kreistag fasste auf Empfehlung des Kreisausschusses vom 11.12.2003 einstimmig folgenden

 

B e s c h l u ß :

 

Der Landkreis Miltenberg erlässt die vorliegende Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen nach fleischhygienerechtlichen Vorschriften (Fleischhygiene-Gebührensatzung) rückwirkend zum 01.01.2002.

 

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