Tagesordnungspunkt
TOP Ö 8: Einsparungen des Bezirks bei der Grundsicherung (Antrag der Kreisrätin Münzel vom 23.11.2003)
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 11.12.2003 KA/007/2003 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Oberregierungsrat Fieger gab davon Kenntnis, daß
Kreisrätin Münzel im Namen von Bündnis 90/Die Grünen mit Schreiben vom
23.11.2003 darum gebeten habe, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der
kommenden Kreistagssitzung zu setzen: “Landrat Roland Schwing wird
aufgefordert, sich vehement dafür einzusetzen, daß der Bezirk die Einsparungen,
die dieser durch die Einführung der Grundsicherung zu verbuchen hat, den
Landkreisen in geeigneter Weise vollständig weiter gibt.”
Als Begründung werde angeführt, daß der Bezirk lt.
Schreiben vom 10.11.2003 durch die Grundsicherung im Landkreis Miltenberg
125.000,00 € einspare. Diese Entlastung soll der Bezirk an den Landkreis
Miltenberg durchreichen.
Zuständig für die Behandlung des Antrags sei nach § 31
Abs. 1 Satz 1, 1. Halbsatz der Geschäftsordnung für den Kreistag der
Kreisausschuß, da die Angelegenheit nicht dem Kreistag, einem weiteren
beschließenden Ausschuß oder dem Landrat vorbehalten sei. Ziel des Antrags sei
es, Landrat Schwing zu etwas aufzufordern, dessen Umsetzung rechtlich unmöglich
sei.
Bei den in der Antragsbegründung angeführten
125.000,00 € handele es sich um eine eigene Schätzung im Rahmen der
Haushaltsplanung des Landkreises Miltenberg aus dem Jahr 2002. Im Entwurf des
Haushaltsplanes für das Jahr 2003 des Sozialamtes Miltenberg sei dieser Betrag
auf Seite 5 als “Einsparung HLU üöTr” unter dem Stichwort “informatorisch”
aufgeführt. Folglich spreche auch das Schreiben von Landrat Schwing vom
10.11.2003 an die Fraktionsvorsitzenden des Kreistages sowie die Sprecherin von
Bündnis 90/Die Grünen/ödp nur von “geschätzten Einsparungen des überortlichen
Trägers”. Ob der Bezirk tatsächlich Einsparungen in dieser Höhe erzielt habe,
lasse sich von hier aus nicht feststellen. Selbst wenn man unterstelle, daß der
Bezirk in diesem Bereich tatsächliche Einsparungen hatte, so gebe es keine
Rechtsgrundlage dafür, daß Überschüsse an die Umlagenzahler zurückzuerstatten
wären. Genausowenig gebe es im umgekehrten Fall - wenn der Bezirk seine Umlage
zu niedrig angesetzt hätte - keine
“Nachschußpflicht” für das laufende oder abgelaufene Jahr, es sei denn, es wäre
ein entsprechender Nachtragshaushalt verabschiedet worden.
Die Verwaltung schlage Nichtbefassung mit diesem
Antrag vor.
Kreisrat Scherf erklärte, daß der vorliegende Antrag
aufrecht erhalten und um Behandlung des Antrages in der heutigen Sitzung
gebeten werde.
In der sodann erfolgten Abstimmung entschied sich der
Kreisausschuß mit Stimmenmehrheit für den Vorschlag der Verwaltung, d.h.
Nichtbefassung mit dem Antrag “Einsparungen des Bezirks bei der
Grundsicherung”.