Tagesordnungspunkt

TOP Ö 8: Einsparungen des Bezirks bei der Grundsicherung (Antrag der Kreisrätin Münzel vom 23.11.2003)

BezeichnungInhalt
Sitzung:11.12.2003   KA/007/2003 
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Oberregierungsrat Fieger gab davon Kenntnis, daß Kreisrätin Münzel im Namen von Bündnis 90/Die Grünen mit Schreiben vom 23.11.2003 darum gebeten habe, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der kommenden Kreistagssitzung zu setzen: “Landrat Roland Schwing wird aufgefordert, sich vehement dafür einzusetzen, daß der Bezirk die Einsparungen, die dieser durch die Einführung der Grundsicherung zu verbuchen hat, den Landkreisen in geeigneter Weise vollständig weiter gibt.”

 

Als Begründung werde angeführt, daß der Bezirk lt. Schreiben vom 10.11.2003 durch die Grundsicherung im Landkreis Miltenberg 125.000,00 € einspare. Diese Entlastung soll der Bezirk an den Landkreis Miltenberg durchreichen.

 

Zuständig für die Behandlung des Antrags sei nach § 31 Abs. 1 Satz 1, 1. Halbsatz der Geschäftsordnung für den Kreistag der Kreisausschuß, da die Angelegenheit nicht dem Kreistag, einem weiteren beschließenden Ausschuß oder dem Landrat vorbehalten sei. Ziel des Antrags sei es, Landrat Schwing zu etwas aufzufordern, dessen Umsetzung rechtlich unmöglich sei.

 

Bei den in der Antragsbegründung angeführten 125.000,00 € handele es sich um eine eigene Schätzung im Rahmen der Haushaltsplanung des Landkreises Miltenberg aus dem Jahr 2002. Im Entwurf des Haushaltsplanes für das Jahr 2003 des Sozialamtes Miltenberg sei dieser Betrag auf Seite 5 als “Einsparung HLU üöTr” unter dem Stichwort “informatorisch” aufgeführt. Folglich spreche auch das Schreiben von Landrat Schwing vom 10.11.2003 an die Fraktionsvorsitzenden des Kreistages sowie die Sprecherin von Bündnis 90/Die Grünen/ödp nur von “geschätzten Einsparungen des überortlichen Trägers”. Ob der Bezirk tatsächlich Einsparungen in dieser Höhe erzielt habe, lasse sich von hier aus nicht feststellen. Selbst wenn man unterstelle, daß der Bezirk in diesem Bereich tatsächliche Einsparungen hatte, so gebe es keine Rechtsgrundlage dafür, daß Überschüsse an die Umlagenzahler zurückzuerstatten wären. Genausowenig gebe es im umgekehrten Fall - wenn der Bezirk seine Umlage zu niedrig angesetzt hätte -  keine “Nachschußpflicht” für das laufende oder abgelaufene Jahr, es sei denn, es wäre ein entsprechender Nachtragshaushalt verabschiedet worden.

 

Die Verwaltung schlage Nichtbefassung mit diesem Antrag vor.

 

Kreisrat Scherf erklärte, daß der vorliegende Antrag aufrecht erhalten und um Behandlung des Antrages in der heutigen Sitzung gebeten werde.

 

In der sodann erfolgten Abstimmung entschied sich der Kreisausschuß mit Stimmenmehrheit für den Vorschlag der Verwaltung, d.h. Nichtbefassung mit dem Antrag “Einsparungen des Bezirks bei der Grundsicherung”.

 

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