Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Änderung der Grenze zwischen der Gemeinde Collenberg und dem gemeindefreien Gebiet Kollenberger Forst, Landkreis Miltenberg

BezeichnungInhalt
Sitzung:11.12.2003   KA/007/2003 
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Oberregierungsrat Fieger gab bekannt, daß die Regierung von Unterfranken mit Schreiben vom 16.09.2003 mitgeteilt habe, daß auf Anregung des Forstamtes Altenbuch und des Vermessungsamtes Klingenberg a.Main beabsichtigt sei, eine Verordnung über die Änderung der Grenze zwischen der Gemeinde Collenberg und dem gemeindefreien Gebiet Kollenberger Forst zu erlassen. Anlaß hierfür sei der Ausbau eines Waldweges, durch den der bestehende Grenzverlauf in der Natur nicht mehr erkennbar sei und somit nicht mehr den Grundsätzen nach Nr. 3.3.1 NHG-Bek entspreche. Der im Veränderungsnachweis Nr. 9 der Gemarkung Kollenberger Forst vorgesehene neue Grenzverlauf entspreche diesen Grundsätzen. Im einzelnen sollen die Grundstücke Fl.Nr. 1195/1, 2640/1 und 2641/1 der Gemarkung Fechenbach aus der Gemeinde Collenberg in das gemeindefreie Gebiet Kollenberger Forst eingegliedert werden. Als Ausgleich sei beabsichtigt, das Grundstück Fl.Nr. 6/1 der Gemarkung Kollenberger Forst der Gemeinde Collenberg einzugliedern.

 

Die Regierung von Unterfranken bitte, zu der angeregten Gebietsänderung einen Kreistags- bzw. Kreisausschußbeschluß einzuholen und vorzulegen. Nach Mitteilung der Regierung von Unterfranken habe der Gemeinderat Collenberg der beabsichtigten Gebietsänderung bereits am 19.03.2001 zugestimmt.

 

Der Kreisausschuß faßte einstimmig folgenden

 

B e s c h l u ß :

 

Der beabsichtigten Änderung der Grenze zwischen der Gemeinde Collenberg und dem gemeindefreien Gebiet Kollenberger Forst wird zugestimmt.

 

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