Tagesordnungspunkt
TOP Ö 4: Änderung der Grenze zwischen der Gemeinde Collenberg und dem gemeindefreien Gebiet Kollenberger Forst, Landkreis Miltenberg
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 11.12.2003 KA/007/2003 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Oberregierungsrat Fieger gab bekannt, daß die
Regierung von Unterfranken mit Schreiben vom 16.09.2003 mitgeteilt habe, daß
auf Anregung des Forstamtes Altenbuch und des Vermessungsamtes Klingenberg
a.Main beabsichtigt sei, eine Verordnung über die Änderung der Grenze zwischen
der Gemeinde Collenberg und dem gemeindefreien Gebiet Kollenberger Forst zu
erlassen. Anlaß hierfür sei der Ausbau eines Waldweges, durch den der
bestehende Grenzverlauf in der Natur nicht mehr erkennbar sei und somit nicht
mehr den Grundsätzen nach Nr. 3.3.1 NHG-Bek entspreche. Der im
Veränderungsnachweis Nr. 9 der Gemarkung Kollenberger Forst vorgesehene neue
Grenzverlauf entspreche diesen Grundsätzen. Im einzelnen sollen die Grundstücke
Fl.Nr. 1195/1, 2640/1 und 2641/1 der Gemarkung Fechenbach aus der Gemeinde
Collenberg in das gemeindefreie Gebiet Kollenberger Forst eingegliedert werden.
Als Ausgleich sei beabsichtigt, das Grundstück Fl.Nr. 6/1 der Gemarkung
Kollenberger Forst der Gemeinde Collenberg einzugliedern.
Die Regierung von Unterfranken bitte, zu der
angeregten Gebietsänderung einen Kreistags- bzw. Kreisausschußbeschluß
einzuholen und vorzulegen. Nach Mitteilung der Regierung von Unterfranken habe
der Gemeinderat Collenberg der beabsichtigten Gebietsänderung bereits am
19.03.2001 zugestimmt.
Der Kreisausschuß faßte einstimmig folgenden
B e s c h l u ß :
Der beabsichtigten Änderung der Grenze zwischen der
Gemeinde Collenberg und dem gemeindefreien Gebiet Kollenberger Forst wird
zugestimmt.