Tagesordnungspunkt
TOP Ö 9: Kreisstraße MIL 11 in der Ortslage Leidersbach-Ebersbach: Vereinbarung zwischen dem Landkreis Miltenberg und der Gemeinde Leidersbach über den Bau und die Unterhaltung der gemeindlichen Kanalisation zur Entwässerung des Straßenkörpers und der Fahrbahn sowie über die Erneuerung des Straßenoberbaues
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 11.12.2003 KA/007/2003 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Kreisbaumeisterin Schulz teilte mit, daß
die Gemeinde Leidersbach beabsichtige, im Zuge der Kreisstraße MIL 11 zwischen
den Ortsstraßen “Weinbergstraße” und “Floßgasse” innerhalb der
Ortsdurchfahrtsgrenzen des Ortsteils Ebersbach von km 4,116 bis km 4,289 das
gemeindliche Kanalisationsnetz zu erneuern. Wegen des schlechten
Fahrbahnzustands sei weiter beabsichtigt, den Fahrbahnoberbau einschließlich
der Bordrinnen zu sanieren, da die Fahrbahn der Kreisstraße MIL 11 in den neu
verlegten Kanal entwässere. Die Gemeinde Leidersbach verpflichte sich, das
Straßenabwasser in den vorgenannten Grenzen unentgeltlich in die Kanalisation
aufzunehmen, schadlos abzuführen und die Leitungen mit Schachtanlagen
ordnungsgemäß zu unterhalten.
Die Landkreis Miltenberg beteilige sich an
den Kosten des Baues und der laufenden Unterhaltung der Kanalisation
einschließlich Straßeneinläufe. Da die Gemeinde Leidersbach bereits 1967 einen
Kostenbeitrag für den og. Bauabschnitt erhalten habe, werde für die Erneuerung
der Kanalisation nur die theoretische Restnutzungsdauer berücksichtigt (36
Jahre zu 60 Jahren).
Die gesetzliche Entschädigungspauschale
betrage derzeit 153,39 € für den lfd. Meter Kanal und 409,03 € für einen
Straßenablauf. Der Kanal-Kostenbeitrag des Landkreises Miltenberg würde für 173
m Kanal und sieben Einläufe 17.210,09 € betragen. Der Straßenkostenbeitrag
(ohne evtl. Kosten für die Entsorgung teerhaltigen Straßenaufbruchs) werde auf
ca. 10.000,00 € geschätzt.
Der Gemeinderat Leidersbach habe der
Vereinbarung am 03.06.2003 zugestimmt.
Der Kostenbeitrag des Landkreises
Miltenberg in Höhe von ca. 27.210,00 € sei im Straßenhaushalt 2004 unter der
Haushaltsstelle 1.6500.9820 einzuplanen. Die Gemeinde Leidersbach sei darüber
informiert, daß, sofern die Zustimmung des Kreisausschusses vorliege, im Jahr
2003 nur aus Restmitteln ggf. eine Teilzahlung erfolgen könne. Das
Straßenbauamt Aschaffenburg empfehle, der Vereinbarung aus technischen und
wirtschaftlichen Gründen zuzustimmen.
Der Kreisausschuß empfahl dem Kreistag einstimmig,
folgenden
B e s c h l u ß
zu fassen:
Der Vereinbarung zwischen dem Landkreis Miltenberg und
der Gemeinde Leidersbach über den Bau und die Unterhaltung einer gemeindlichen
Kanalisation zur Entwässerung der Kreisstraße MIL 11 sowie der Erneuerung des
Straßenoberbelages in der Ortslage Ebersbach wird zugestimmt.