Tagesordnungspunkt

TOP Ö 9: Kreisstraße MIL 11 in der Ortslage Leidersbach-Ebersbach: Vereinbarung zwischen dem Landkreis Miltenberg und der Gemeinde Leidersbach über den Bau und die Unterhaltung der gemeindlichen Kanalisation zur Entwässerung des Straßenkörpers und der Fahrbahn sowie über die Erneuerung des Straßenoberbaues

BezeichnungInhalt
Sitzung:11.12.2003   KA/007/2003 
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Kreisbaumeisterin Schulz teilte mit, daß die Gemeinde Leidersbach beabsichtige, im Zuge der Kreisstraße MIL 11 zwischen den Ortsstraßen “Weinbergstraße” und “Floßgasse” innerhalb der Ortsdurchfahrtsgrenzen des Ortsteils Ebersbach von km 4,116 bis km 4,289 das gemeindliche Kanalisationsnetz zu erneuern. Wegen des schlechten Fahrbahnzustands sei weiter beabsichtigt, den Fahrbahnoberbau einschließlich der Bordrinnen zu sanieren, da die Fahrbahn der Kreisstraße MIL 11 in den neu verlegten Kanal entwässere. Die Gemeinde Leidersbach verpflichte sich, das Straßenabwasser in den vorgenannten Grenzen unentgeltlich in die Kanalisation aufzunehmen, schadlos abzuführen und die Leitungen mit Schachtanlagen ordnungsgemäß zu unterhalten.

 

Die Landkreis Miltenberg beteilige sich an den Kosten des Baues und der laufenden Unterhaltung der Kanalisation einschließlich Straßeneinläufe. Da die Gemeinde Leidersbach bereits 1967 einen Kostenbeitrag für den og. Bauabschnitt erhalten habe, werde für die Erneuerung der Kanalisation nur die theoretische Restnutzungsdauer berücksichtigt (36 Jahre zu 60 Jahren).

 

Die gesetzliche Entschädigungspauschale betrage derzeit 153,39 € für den lfd. Meter Kanal und 409,03 € für einen Straßenablauf. Der Kanal-Kostenbeitrag des Landkreises Miltenberg würde für 173 m Kanal und sieben Einläufe 17.210,09 € betragen. Der Straßenkostenbeitrag (ohne evtl. Kosten für die Entsorgung teerhaltigen Straßenaufbruchs) werde auf ca. 10.000,00 € geschätzt.

 

Der Gemeinderat Leidersbach habe der Vereinbarung am 03.06.2003 zugestimmt.

 

Der Kostenbeitrag des Landkreises Miltenberg in Höhe von ca. 27.210,00 € sei im Straßenhaushalt 2004 unter der Haushaltsstelle 1.6500.9820 einzuplanen. Die Gemeinde Leidersbach sei darüber informiert, daß, sofern die Zustimmung des Kreisausschusses vorliege, im Jahr 2003 nur aus Restmitteln ggf. eine Teilzahlung erfolgen könne. Das Straßenbauamt Aschaffenburg empfehle, der Vereinbarung aus technischen und wirtschaftlichen Gründen zuzustimmen.

 

Der Kreisausschuß empfahl dem Kreistag einstimmig, folgenden

 

B e s c h l u ß

zu fassen:

 

Der Vereinbarung zwischen dem Landkreis Miltenberg und der Gemeinde Leidersbach über den Bau und die Unterhaltung einer gemeindlichen Kanalisation zur Entwässerung der Kreisstraße MIL 11 sowie der Erneuerung des Straßenoberbelages in der Ortslage Ebersbach wird zugestimmt.

 

 

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