Tagesordnungspunkt

TOP Ö 3: Neufassung der Fleischhygiene-Gebührensatzung rückwirkend zum 01.01.2002

BezeichnungInhalt
Sitzung:11.12.2003   KA/007/2003 
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Regierungsrat Rosel teilte mit, daß die Gebühren für die Trichinenuntersuchung im Zusammenhang mit der Fleischuntersuchung, der bakteriologischen Untersuchung sowie der Rückstandsuntersuchung bei Verdacht anläßlich der Neufassung der Fleischhygiene-Gebühren-satzung zum 01.01.2002 neben der Gebühr für die Fleischuntersuchung als gesonderte Gebühr ausgewiesen worden seien. Der Bayer. Verwaltungsgerichtshof habe in mehreren Verfahren entschieden, daß diese gesonderte Ausweisung Europäischem Recht widerspreche. Der Bayer. Landkreistag habe daraufhin in Absprache mit dem Bayer. Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz eine Mustersatzung entwickelt, die dieser Rechtsprechung angepaßt sei. In dieser Satzung seien die seitherigen Gebühren für die im Zusammenhang mit der Fleischuntersuchung anfallende Trichinenuntersuchung in die Gesamtgebühr eingerechnet. Die Höhe der tatsächlich insgesamt zu zahlenden Gebühr ändere sich weder für den Gewerbetreibenden, noch für den Hausschlachtenden. Bei der Kalkulation hätten die Gebühren für bakteriologische Rückstandsuntersuchungen bei Verdacht vernachlässigt werden können, da hier tatsächlich keine kalkulierbaren Kosten anfallen. Die Satzung könne rückwirkend zum 01.01.2002 in Kraft gesetzt werden, da sich die tatsächliche Gebührenhöhe nicht ändere und kein Vertrauenstatbestand verletzt werde.

 

Der Kreisausschuß empfahl dem Kreistag einstimmig, folgendes zu

 

b e s c h l i e ß e n :

 

Der Landkreis Miltenberg erläßt die vorliegende Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen nach fleischhygienerechtlichen Vorschriften (Fleischhygiene-Gebührensatzung) rückwirkend zum 01.01.2002.

 

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