Tagesordnungspunkt
TOP Ö 9: Änderungen bei der Insolvenzberatung
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 24.11.2003 SHA/001/2003 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Verwaltungsamtmann Vill gab folgende Information:
Anders als die Schuldnerberatung (§ 17 Abs. 1 Satz 4
BSHG) sei die Insolvenzberatung nicht kommunale, sondern staatliche Aufgabe.
Dieser Verpflichtung sei der Freistaat Bayern seither durch Gewährung von
Fallpauschalen für die Durchführung einer Insolvenzberatung nachgekommen. Diese
hätten zuletzt
- 338,00 € bei
bis zu fünf Gläubigern,
- 507,00 € bei
sechs bis 15 Gläubigern und
- 675,00 € ab
16 Gläubigern
betragen. Aufgrund dieser als zu gering angesehenen
Pauschalen seien nur sehr wenige Wohlfahrtsverbände bereit gewesen, die
Insolvenzberatung zu organisieren. Die vom Freistaat Bayern dafür
bereitgestellten Haushaltsmittel (2,5 Mio € in 2002 und 1,5 Mio € in 2003)
seien deshalb nicht abgerufen worden.
Nach Mitteilung des Caritasverbandes für den Landkreis
Miltenberg e.V., welcher im Auftrag des Landkreises Miltenberg die
Schuldnerberatung durchführe, habe das Bayer. Sozialministerium über die
Umstellung des Fallpauschalensystems in ein pauschales Stellenförderungssystem
nachgedacht. Danach würden die bereitgestellten Haushaltsmittel auf die einzelnen
Landkreise und kreisfreien Städte entsprechend der Einwohnerzahlen verteilt,
soweit dort Insolvenzberatung angeboten werde. Pro
Insolvenzberatungs-Vollzeitstelle rechne man mit ca. 84.000,00 €. Auf die
Region 1 Bayer. Untermein würden danach 0,6 Insolvenzberatungs-Vollzeitstellen,
auf den Landkreis Miltenberg davon ca. 0,2 Stellen entfallen.
Der Caritasverband für den Landkreis Miltenberg e.V.
habe bereits erklärt, daß er mit einer derart geringen Personalkapazität keine
Insolvenzberatung durchführen könne, was nachvollziehbar erscheine. Sobald die
geplante Änderung komme, soll die Durchführung der Insolvenzberatung für die
Region 1 Bayer. Untermain im Verbund mit dem Diakonischen Werk Aschaffenburg
erfolgen, denn das Diakonische Werk Aschaffenburg führe Insolvenzberatung
bereits für die Stadt und den Landkreis Aschaffenburg durch. Stadt und
Landkreis Aschaffenburg gewähren hierfür keine gesonderten Zuschüsse. Die
Diakonie arbeite seither lediglich für die geringen Fallpauschalen des Staates.
Dies hätte zur Folge, daß künftig alle wegen Insolvenzberatung anfragenden
Bürger und Bürgerinnen an das Diakonische Werk Aschaffenburg verwiesen werden
müßten. Derzeit gebe es noch gar kein diesbezügliches Angebot. Als
Umstellungszeitpunkt sei zunächst 01.01.2004 angenommen worden,
zwischenzeitlich sei 01.07.2004 im Gespräch.
Eine telefonische Nachfrage beim Bayer. Sozialministerium am 13.11.2003 habe ergeben, daß zwar Überlegungen angestellt worden seien, seitens des Ministeriums jedoch angenommen worden sei, daß sich mehrere Landkreise, wie in der Region 1 Bayer. Untermain geplant, zusammenschließen. Angesichts knapper Haushaltsmittel stelle sich zwischenzeitlich aber erneut die Frage, ob bzw. in welchem Umfang im Jahr 2004 Mittel für die Insolvenzberatung bereitgestellt werden können. Tatsache sei, daß die Fallpauschalenregelung zum 31.12.2003 auslaufe. Ohne irgendwelche Zusagen machen zu wollen, sei allerdings der 01.07.2004 als Umstellungszeitpunkt durchaus noch im Gespräch.