Tagesordnungspunkt

TOP Ö 9: Änderungen bei der Insolvenzberatung

BezeichnungInhalt
Sitzung:24.11.2003   SHA/001/2003 
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Verwaltungsamtmann Vill gab folgende Information:

 

Anders als die Schuldnerberatung (§ 17 Abs. 1 Satz 4 BSHG) sei die Insolvenzberatung nicht kommunale, sondern staatliche Aufgabe. Dieser Verpflichtung sei der Freistaat Bayern seither durch Gewährung von Fallpauschalen für die Durchführung einer Insolvenzberatung nachgekommen. Diese hätten zuletzt

-    338,00 € bei bis zu fünf Gläubigern,

-    507,00 € bei sechs bis 15 Gläubigern und

-    675,00 € ab 16 Gläubigern

betragen. Aufgrund dieser als zu gering angesehenen Pauschalen seien nur sehr wenige Wohlfahrtsverbände bereit gewesen, die Insolvenzberatung zu organisieren. Die vom Freistaat Bayern dafür bereitgestellten Haushaltsmittel (2,5 Mio € in 2002 und 1,5 Mio € in 2003) seien deshalb nicht abgerufen worden.

 

Nach Mitteilung des Caritasverbandes für den Landkreis Miltenberg e.V., welcher im Auftrag des Landkreises Miltenberg die Schuldnerberatung durchführe, habe das Bayer. Sozialministerium über die Umstellung des Fallpauschalensystems in ein pauschales Stellenförderungssystem nachgedacht. Danach würden die bereitgestellten Haushaltsmittel auf die einzelnen Landkreise und kreisfreien Städte entsprechend der Einwohnerzahlen verteilt, soweit dort Insolvenzberatung angeboten werde. Pro Insolvenzberatungs-Vollzeitstelle rechne man mit ca. 84.000,00 €. Auf die Region 1 Bayer. Untermein würden danach 0,6 Insolvenzberatungs-Vollzeitstellen, auf den Landkreis Miltenberg davon ca. 0,2 Stellen entfallen.

 

Der Caritasverband für den Landkreis Miltenberg e.V. habe bereits erklärt, daß er mit einer derart geringen Personalkapazität keine Insolvenzberatung durchführen könne, was nachvollziehbar erscheine. Sobald die geplante Änderung komme, soll die Durchführung der Insolvenzberatung für die Region 1 Bayer. Untermain im Verbund mit dem Diakonischen Werk Aschaffenburg erfolgen, denn das Diakonische Werk Aschaffenburg führe Insolvenzberatung bereits für die Stadt und den Landkreis Aschaffenburg durch. Stadt und Landkreis Aschaffenburg gewähren hierfür keine gesonderten Zuschüsse. Die Diakonie arbeite seither lediglich für die geringen Fallpauschalen des Staates. Dies hätte zur Folge, daß künftig alle wegen Insolvenzberatung anfragenden Bürger und Bürgerinnen an das Diakonische Werk Aschaffenburg verwiesen werden müßten. Derzeit gebe es noch gar kein diesbezügliches Angebot. Als Umstellungszeitpunkt sei zunächst 01.01.2004 angenommen worden, zwischenzeitlich sei 01.07.2004 im Gespräch.

 

Eine telefonische Nachfrage beim Bayer. Sozialministerium am 13.11.2003 habe ergeben, daß zwar Überlegungen angestellt worden seien, seitens des Ministeriums jedoch angenommen worden sei, daß sich mehrere Landkreise, wie in der Region 1 Bayer. Untermain geplant, zusammenschließen. Angesichts knapper Haushaltsmittel stelle sich zwischenzeitlich aber erneut die Frage, ob bzw. in welchem Umfang im Jahr 2004 Mittel für die Insolvenzberatung bereitgestellt werden können. Tatsache sei, daß die Fallpauschalenregelung zum 31.12.2003 auslaufe. Ohne irgendwelche Zusagen machen zu wollen, sei allerdings der 01.07.2004 als Umstellungszeitpunkt durchaus noch im Gespräch.

 

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