Tagesordnungspunkt

TOP Ö 8: Haushaltsplan 2004 für das Sozialamt Miltenberg

BezeichnungInhalt
Sitzung:24.11.2003   SHA/001/2003 
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Landrat Schwing teilte mit, daß die Kämmerei angewiesen worden sei, die Haushaltsplanungen 2004 vorerst einzustellen und die schwierigen Verhandlungen der Kommunalen Spitzenverbände mit dem Finanzminister abzuwarten. Derzeit seien noch zu wenige Zahlen und Fakten bekannt. Trotzdem soll heute der Sozialhilfeetat 2004 beraten werden, wie dies bereits am 17.11.2003 bezüglich des Jugendhilfeetat 2004 erfolgt sei. Nachdem es wahrscheinlich sei, daß am vorliegenden Sozialhilfeetat 2004 noch Änderungen vorgenommen werden müssen, sei eine weitere Sitzung des Sozialhilfeausschusses im Januar 2004 denkbar. Schließlich müsse das Sozialamt Miltenberg ab 01.01.2004 geschäftsfähig sein.

 

Landrat Schwing wies sodann darauf hin, daß der Haushaltsplanentwurf 2004 für das Sozialamt Miltenberg den Ausschußmitgliedern mit der Einladung zur heutigen Sitzung übersandt worden sei. Dem Entwurf habe bereits entnommen werden können, daß im laufenden Jahr 2003 mit einer erheblichen Überschreitung des Haushaltsansatzes gerechnet werden müsse.

 

Aufgrund der vorliegenden Statistikzahlen des Jahres 2002 nachstehend eine Darstellung der Ausgabensituation des Landkreises Miltenberg und ein Vergleich der unterfränkischen und bayerischen Zahlen. Die Zahlen zeigen, daß der Landkreis Miltenberg mit seiner Entwicklung im landesweiten Trend liege.

 

Der Sozialhilfenettoaufwand je Einwohner des Landkreises Miltenberg habe im Jahr 2002 bei 29,00 € (2001: 27,00 €) gelegen. Damit liege der Landkreis Miltenberg etwas niedriger als der Landkreis Aschaffenburg ( 30,00 €) und unter dem Durchschnitt der unterfränkischen Landkreise (33,00 €). Ebenso liege der Landkreis Miltenberg  wieder nahe am Durchschnitt der bayerischen Landkreise (27,00 €).  Erkennbar sei allerdings bei allen Vergleichszahlen die sich bereits in 2002 abzeichnende allgemein steigende Ausgabentendenz. Gleiches gelte für die bayerische Hilfeempfängerstatistik: Während lt. Mitteilung des Statistischen Landesamts 1998 bis 2000 noch rückläufige Empfängerzahlen für ganz Bayern zu verzeichnen gewesen seien, habe sich die Anzahl der Personen, die in Bayern Hilfe zum Lebensunterhalt beziehen, im Jahr 2001 um lediglich 0,5 %, im Jahr 2002 aber bereits um 5,8 % erhöht. Dieser vermutlich konjunkturbedingte landesweite Anstieg der Sozialhilfeempfängerzahlen habe sich auch im Jahr 2002 fortgesetzt: Gemäß Erhebungen des Sozialamtes Miltenberg, sei die Anzahl der HLU-Fälle im Landkreis Miltenberg von September 2002 bis September 2003 um 22 % angestiegen, wenn man die Fälle, die lediglich in die Grundsicherung gewechselt seien, außer Betracht lasse. Die hieraus resultierende Ansatzüberschreitung im Bereich HLU/örtlicher Träger mache den Großteil der Gesamtansatzüberschreitung aus, die zum Jahresende 2003 mit 537.000,00 € kalkuliert werde.

 

Die weitere Planung des Haushaltsansatzes 2004 gestalte sich zum jetzigen Zeitpunkt so schwierig wie lange nicht. Hauptgrund dafür sei Ungewißheit über die künftige Zuständigkeit der zusammengelegten Arbeitslosen- und Sozialhilfe. Der Haushaltsansatz 2004 könnte wesentlich geringer angesetzt werden, wenn eine Zuständigkeit des Arbeitsamtes eintreten würde. Umgekehrt wäre für den Sozialhilfebereich ein wesentlich höherer Ansatz denkbar, wenn eine Zuständigkeit der Kommunen kommen würde und womöglich eine notwendige Kompensation in anderen Bereichen des Gesamthaushalts erfolgen müßte.

 

Der heute vorliegende Entwurf berücksichtige keine Gesetzesänderungen und gehe im wesentlichen von einer weiteren Ausgabensteigerung von 10 % für Hilfe zum Lebensunterhalt aus, wonach sich eine Erhöhung des Ansatzes um 426.000,00 € im Vergleich zu den geschätzten Ausgaben 2003 errechne. Ob diese Berechnungen allerdings im Hinblick auf die zu erwartenden gesetzlichen Änderungen zutreffend seien, werde sich erst Ende 2003 zeigen. Viel eher sei es wahrscheinlich, daß Anfang 2004, wenn alle Neuerungen bekannt seien, ein abgeänderter Entwurf erstellt werden müsse. In Abänderung des den Ausschußmitgliedern übersandten Beschlußvorschlages werde deshalb vorgeschlagen, für diesen Fall zu Beginn des Jahres 2004 erneut eine Sozialhilfeausschußsitzung zum Zwecke der nochmaligen Beratung eines entsprechend veränderten Haushaltsplans einzuberufen.

 

Verwaltungsamtmann Vill führte sodann aus, daß über die Zusammenlegung von “Hilfe zum Lebensunterhalt” und “Arbeitslosenhilfe” (Hartz 4 - Arbeitslosengeld II – SGB II) abschließend erst im Vermittlungsausschuß Mitte Dezember 2003 entschieden werde. Daneben liege ein Entwurf zur BSHG-Reform zum 01.07.2004 vor. Ob und welche Konsequenzen sich ergeben werden, könne gegenwärtig nicht gesagt werden.

 

Der vorliegende Haushaltsplanentwurf berücksichtige etwaige Neuerungen nicht. Der gegenwärtig vorliegende und im Vermittlungsausschuß diskutierte Gesetzesentwurf eines “Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt” (SGB II - Hartz 4) weise die Zuständigkeit für die Hilfe zum Lebensunterhalt für arbeitsfähige Sozialhilfeempfänger (zukünftig AlG II) ab 01.07.2004 weitestgehend dem Arbeitsamt zu. Lediglich ein kleiner Personenkreis würde nach dem derzeitigen Gesetzentwurf in der Zuständigkeit der kommunalen Sozialhilfe verbleiben. Außerdem würden im Rahmen einer bis Ende 2006 geltenden Übergangsregelung noch diejenigen Fälle vorläufig beim Sozialamt verbleiben, welche zum 30.06.2004 Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem BSHG bezogen haben (§ 65 Abs. 3 SGB II - E). Das Arbeitsamt würde jedoch den Sozialhilfeträgern ab 01.07.2004 zwei Drittel der Kosten, die im Rahmen der Übergangsregelung erbracht worden seien, erstatten (§ 65 Abs. 4 Nr. 1 SGB II - E). Dies würde bedeuten, daß der Ansatz für den Zuschußbedarf für die Hilfe zum Lebensunterhalt um ca. ein Drittel (2/3 x ½ Jahr), das seien beim örtlichen Träger (netto und einschließlich Hilfe zur Arbeit und einmaliger Beihilfen) ca. 1,14 Mio € (s. Seite C 2, Abgleich Hilfe zum Lebensunterhalt, Ansatz 2004 x 1/3) zu reduzieren wäre.

 

Wie allerdings Übergangsregelung und Kostenerstattungsregelung im Falle einer Zuständigkeit der Kommunen aussehen würden (eine der zentralen Forderungen der Unionsparteien im Vermittlungsausschuß) und welche Details des Reformwerks im Vermittlungsausschuß noch ausgehandelt werden, sei gegenwärtig nicht absehbar. Der Haushaltsentwurf könne deshalb nur mit der vorgenannten Einschränkung vorgelegt werden.

 

Nach ausführlichen Erläuterungen von Verwaltungsamtmann Vill zum vorliegenden Haushaltsplan 2004 faßte der Sozialhilfeausschuß bei einer Gegenstimme folgenden

 

B e s c h l u ß :

 

Der Haushaltsplan 2004 für das Sozialamt Miltenberg wird mit

Gesamtausgaben von                     9,338.200,00 €

Gesamteinnahmen von                   4,455.505,00 €

und einem Zuschußbedarf von        4,882.695,00 €

angenommen und dem Kreistag zur Annahme empfohlen. Sofern vor Beschlußfassung über den Gesamthaushalt 2004 gesetzliche Änderungen eintreten, welche wesentliche Änderungen der Haushaltsplanung notwendig machen, erfolgt eine Neuberatung im Sozialhilfeausschuß.

 

© 2011 Landratsamt Miltenberg | Brückenstr. 2 | 63897 Miltenberg | Tel: 09371 501-0
Fernwartung