Tagesordnungspunkt

TOP Ö 6: Bericht über den Abschluß einer Vereinbarung zur ambulanten Frühförderung mit dem Verein Lebenshilfe für Behinderte im Landkreis Miltenberg e.V.

BezeichnungInhalt
Sitzung:24.11.2003   SHA/001/2003 
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Medizinaldirektor Dr. Dittmeier erinnerte daran, daß dem Sozialhilfeausschuß bereits am 02.12.2002 über die problematische Situation der Frühförderstelle des Vereins Lebenshilfe für Behinderte im Landkreis Miltenberg e.V. berichtet worden sei. Seit der bayernweit einheitlich prozentualen Anhebungen der Frühfördersätze im Jahr 1993 arbeitete die Frühförderstelle mit Behandlungssätzen auf sehr niedrigem Niveau. Die Lebenshilfe e.V. habe daraufhin in den letzten Jahren mit jährlichen Defiziten von im Regelfall über 100.000,00 € abgeschlossen. Aufgrund einer überdurchschnittlich großen Anzahl von betreuten Kindern sei für den Landkreis Miltenberg dennoch eine relativ hohe Kostenbelastung entstanden. Trotz der bekannt knappen kommunalen Haushaltssituation sei die Verwaltung von den Vertretern aller im Sozialhilfeausschuß vertretenen Fraktionen am 02.12.2002 beauftragt worden, Verhandlungen mit dem Verein Lebenshilfe e.V. zu führen und eine Lösung zu erarbeiten, die den wirtschaftlichen Fortbestand der Frühförderstelle einerseits gewährleistet, andererseits der schwierigen kommunalen Haushaltssituation soweit wie möglich Rechnung trage. Dies sei zwischenzeitlich erfolgt und eine Vereinbarung abgeschlossen worden. Für die Zeit ab 01.01.2003 habe man sich auf eine Erhöhung des Behandlungssatzes von 24,15 € auf 32,14 € geeinigt, sofern ein jährliches Budget von 427.454,00 € nicht überschritten werde. Behandlungssatz und Jahresbudget seien bei der derzeitigen Fallzahl kostendeckend, jedoch nicht mehr. Nachzahlungen für frühere Jahre seien nicht erfolgt. Das Gesundheitsamt werde künftig die ärztlichen Verordnungen der Frühförderung sowie die erstellten Förderpläne regelmäßig stichprobenartig überprüfen. Aufgrund der Vereinbarung erhalte der Verein Lebenshilfe e.V. künftig jährlich 105.000,00 € mehr, wovon ca. 14 % auf den Delegationsbereich und ca. 86 % auf den Landkreis Miltenberg entfallen. Der Landkreis Miltenberg habe damit künftig eine jährliche Mehrbelastung von ca. 90.000,00 €. Durch die Zustimmung des Vereins  Lebenshilfe e.V. zu einer Budgetierung sei in diesem Bereich eine weitergehende Kostensteigerung für die Sozialhilfe zunächst ausgeschlossen. Es sei also ein Kompromiß gefunden worden, der von beiden Seiten mitgetragen werden könne.

 

Da die Angelegenheit im Sozialhilfeausschuß bereits im vorgeschlagenen Sinne grundsätzlich diskutiert worden sei, nicht unbedeutende Auswirkung auf den Gesamthaushalt bestehen und es schließlich dem Wunsch des Vereins Lebenshilfe e.V. entsprochen habe, angesichts der schwierigen Finanzsituation schnellstmöglich Klarheit hinsichtlich der Kostendeckung zu erhalten, sei der Vereinbarungsentwurf bereits am 13.10.2003 im Kreisausschuß bestätigt und anschließend unterzeichnet worden. Auch die Arbeitsgemeinschaft der gesetzlichen Krankenkassen habe der Vereinbarung bereits zugestimmt, so daß jetzt die Umsetzung möglich sei.

 

Ergänzend sei anzumerken, daß diese Vereinbarung ab 01.07.2003 jedoch wieder nur vorläufig angewandt werde, weil ab diesem Zeitpunkt die neue bundeseinheitliche Frühförderungsverordnung gelte. Mit Wirkung ab diesem Zeitpunkt sollen die Frühförderleistungen, welche seither zum Teil von den Sozialhilfeträgern, zum Teil von den Krankenkassen finanziert werden, als Komplexleistungen aus einer Hand erbracht werden. Für die Zeit ab 01.07.2003 müssen deshalb erneut Verhandlungen über die Frühförderbehandlungssätze geführt werden, in welche nun aufgrund dieser Verordnung von Anfang an die Krankenkassen einzubeziehen seien. Es sei jedoch zu erwarten, daß diese Verhandlungen zunächst bayerneinheitlich auf Spitzenverbandsebene mit dem Ziel des Abschlusses einer Rahmenvereinbarung geführt werden.

 

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