Tagesordnungspunkt
TOP Ö 6: Bericht über den Abschluß einer Vereinbarung zur ambulanten Frühförderung mit dem Verein Lebenshilfe für Behinderte im Landkreis Miltenberg e.V.
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 24.11.2003 SHA/001/2003 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Medizinaldirektor Dr. Dittmeier erinnerte daran, daß
dem Sozialhilfeausschuß bereits am 02.12.2002 über die problematische Situation
der Frühförderstelle des Vereins Lebenshilfe für Behinderte im Landkreis
Miltenberg e.V. berichtet worden sei. Seit der bayernweit einheitlich
prozentualen Anhebungen der Frühfördersätze im Jahr 1993 arbeitete die
Frühförderstelle mit Behandlungssätzen auf sehr niedrigem Niveau. Die
Lebenshilfe e.V. habe daraufhin in den letzten Jahren mit jährlichen Defiziten
von im Regelfall über 100.000,00 € abgeschlossen. Aufgrund einer
überdurchschnittlich großen Anzahl von betreuten Kindern sei für den Landkreis
Miltenberg dennoch eine relativ hohe Kostenbelastung entstanden. Trotz der
bekannt knappen kommunalen Haushaltssituation sei die Verwaltung von den
Vertretern aller im Sozialhilfeausschuß vertretenen Fraktionen am 02.12.2002
beauftragt worden, Verhandlungen mit dem Verein Lebenshilfe e.V. zu führen und
eine Lösung zu erarbeiten, die den wirtschaftlichen Fortbestand der
Frühförderstelle einerseits gewährleistet, andererseits der schwierigen
kommunalen Haushaltssituation soweit wie möglich Rechnung trage. Dies sei zwischenzeitlich
erfolgt und eine Vereinbarung abgeschlossen worden. Für die Zeit ab 01.01.2003
habe man sich auf eine Erhöhung des Behandlungssatzes von 24,15 € auf 32,14 €
geeinigt, sofern ein jährliches Budget von 427.454,00 € nicht überschritten
werde. Behandlungssatz und Jahresbudget seien bei der derzeitigen Fallzahl
kostendeckend, jedoch nicht mehr. Nachzahlungen für frühere Jahre seien nicht
erfolgt. Das Gesundheitsamt werde künftig die ärztlichen Verordnungen der
Frühförderung sowie die erstellten Förderpläne regelmäßig stichprobenartig
überprüfen. Aufgrund der Vereinbarung erhalte der Verein Lebenshilfe e.V.
künftig jährlich 105.000,00 € mehr, wovon ca. 14 % auf den Delegationsbereich
und ca. 86 % auf den Landkreis Miltenberg entfallen. Der Landkreis Miltenberg
habe damit künftig eine jährliche Mehrbelastung von ca. 90.000,00 €. Durch die
Zustimmung des Vereins Lebenshilfe e.V.
zu einer Budgetierung sei in diesem Bereich eine weitergehende Kostensteigerung
für die Sozialhilfe zunächst ausgeschlossen. Es sei also ein Kompromiß gefunden
worden, der von beiden Seiten mitgetragen werden könne.
Da die Angelegenheit im Sozialhilfeausschuß bereits im
vorgeschlagenen Sinne grundsätzlich diskutiert worden sei, nicht unbedeutende
Auswirkung auf den Gesamthaushalt bestehen und es schließlich dem Wunsch des
Vereins Lebenshilfe e.V. entsprochen habe, angesichts der schwierigen
Finanzsituation schnellstmöglich Klarheit hinsichtlich der Kostendeckung zu
erhalten, sei der Vereinbarungsentwurf bereits am 13.10.2003 im Kreisausschuß
bestätigt und anschließend unterzeichnet worden. Auch die Arbeitsgemeinschaft
der gesetzlichen Krankenkassen habe der Vereinbarung bereits zugestimmt, so daß
jetzt die Umsetzung möglich sei.
Ergänzend sei anzumerken, daß diese Vereinbarung ab 01.07.2003
jedoch wieder nur vorläufig angewandt werde, weil ab diesem Zeitpunkt die neue
bundeseinheitliche Frühförderungsverordnung gelte. Mit Wirkung ab diesem
Zeitpunkt sollen die Frühförderleistungen, welche seither zum Teil von den
Sozialhilfeträgern, zum Teil von den Krankenkassen finanziert werden, als
Komplexleistungen aus einer Hand erbracht werden. Für die Zeit ab 01.07.2003
müssen deshalb erneut Verhandlungen über die Frühförderbehandlungssätze geführt
werden, in welche nun aufgrund dieser Verordnung von Anfang an die
Krankenkassen einzubeziehen seien. Es sei jedoch zu erwarten, daß diese
Verhandlungen zunächst bayerneinheitlich auf Spitzenverbandsebene mit dem Ziel
des Abschlusses einer Rahmenvereinbarung geführt werden.