Tagesordnungspunkt
TOP Ö 2: Richtlinien des Bayer. Landkreistages und des Bayer. Städtetages für das Pflegekinderwesen nach dem SGB VIII
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 17.11.2003 JHA/009/2003 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Jugendamtsleiter
Winkler teilte mit, daß sich der Bayer.
Landkreistag und der Bayer. Städte-tag auf neue Richtlinen für das
Pflegekinderwesen geeinigt hätten und diese Richtlinien den Jugendämtern zur
Anwendung empfehlen. Die wesentlichste Veränderung sei die Abkehr vom
Sozialhilferecht und die Umstellung auf den Regelbetrag für die Unterhaltsberechnung,
wie dies bereits in anderen Bundesländern geschehen sei. Das Berechnungsschema
für die Pflegepauschale mit einer Erhöhung alle zwei Jahre für die Zeit ab
01.07.2005 sei folgendes:
Altersstufe neu |
Unterhaltsbedarf |
Erziehungsbeitrag |
Pflegepauschale |
Rundungsbetrag |
0 bis 6 Jahre |
Regelbetrag*2 398,00 € |
197,26 € + Prozent-satz der
Regel-betragserhöhung 206,35 € |
Unterhaltsbedarf + Erziehungsbeitrag |
605,00 € |
7 bis 12 Jahre |
Regelbetrag*2 482,00 € |
ebenso |
ebenso |
689,00 € |
ab 13. Jahr |
Regelbetrag*2 482,00 € |
ebenso |
ebenso |
775,00 € |
Zusätzliche, über den Unterhaltsbedarf hinausgehende Leistungen werden nach dem individuellen Bedarf im Einzelfall ab 01.01.2004 pauschaliert wie folgt bewilligt (Nr. 2.8.2 der Richtlinien):
Art |
Voraussetzungen |
Höhe bis zu |
Erstattung für Möbel und
Bettzeug |
auf Antrag und nach Bedarf |
1,0 der Pflegepauschale |
Erstattung für Bekleidung |
auf Antrag und nach Bedarf |
0,5 der Pflegepauschale |
Ausstattung für
Berufsanfänger |
auf Antrag und nach Bedarf |
bis zu 1,0 der Pflegepauschale |
Hilfen zur Verselbständigung |
auf Antrag |
bis zu 1,0 der
Pflegepauschale |
Kindergartenbeitrag |
Antrag durch die
Pflegeeltern nach § 1688 BGB,
Kindergartenbesuch |
bis zum tatsächlichen
Kindergarten-beitrag |
Weihnachtsbeihilfe |
ohne Antrag |
0,07 der Pflegepauschale |
Weitere
Hilfen (z.B. Anschaffung von Fahrrad, Computer oder Musikinstrument sowie
Urlaubszuschuß) sollen ab 01.01.2004 als Pauschale von 20,00 € monatlich
getrennt von der Pflegepauschale ausgezahlt werden. Damit sollen häufige Antragstellungen
vermieden und den Pflegeeltern Spielräume für eigene Entscheidungen eröffnet
werden.
Bis
30.06.2005 gelten für die Pflegepauschale folgende Sätze:
Altersstufe
bisher |
Unterhaltsbedarf |
Erziehungsbeitrag |
Pflegepauschale |
Rundungsbetrag |
0
bis 7 Jahre |
428,25
€ |
197,26
€ |
625,51
€ |
626,00
€ |
8
bis 14 Jahre |
484,15
€ |
197,26
€ |
681,41
€ |
682,00
€ |
15
bis 18 Jahre |
576,45
€ |
197,26
€ |
773,71
€ |
774,00
€ |
ab
19. Jahr |
540,05
€ |
197,26
€ |
737,31
€ |
738,00
€ |
Kreisrätin
Almritter erinnerte daran, daß sie vor einiger Zeit die Alterssicherung für
Pflegemütter angesprochen habe und fragte, ob sich diesbezüglich schon etwas
ergeben habe.
Jugendamtsleiter Winkler sagte dazu, im Hinblick auf die bestehende Haushaltssituation werde der Bayer. Landkreistag vermutlich keine derartige Empfehlung aussprechen. Pflegemütter hätten jedoch die Möglichkeit, aus dem Pflegekindergeld Rentenbeiträge zu zahlen.
Landrat
Schwing wies darauf hin, daß sich das Pflegekindergeld in den letzten Jahren
erhöht habe. In der gegenwärtigen Haushaltssituation werde bestimmt kein
Bundesland eine derartige Regelung beschließen und im Bundesrat könnte auch
nicht mit einer Mehrheit gerechnet werden.
Durch den Jugendhilfeausschuß
wurde sodann einstimmig folgendes
b e s c h l o s s e n :
Die Richtlinien des Bayer. Landkreistages und des Bayer.
Städtetages für das Pflegekinderwesen nach dem SGB VIII vom 24.09.2003 werden
im Landkreis Miltenberg ab 01.01.2004 angewandt. Neben den Pflegepauschalen
werden zusätzliche Leistungen entsprechend Nr. 2.8.2 der Richtlinien sowie eine
monatliche Pauschale für weitere Leistungen von 20,00 € monatlich gewährt.