Tagesordnungspunkt

TOP Ö 2: Richtlinien des Bayer. Landkreistages und des Bayer. Städtetages für das Pflegekinderwesen nach dem SGB VIII

BezeichnungInhalt
Sitzung:17.11.2003   JHA/009/2003 
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Jugendamtsleiter Winkler teilte mit, daß sich der Bayer. Landkreistag und der Bayer. Städte-tag auf neue Richtlinen für das Pflegekinderwesen geeinigt hätten und diese Richtlinien den Jugendämtern zur Anwendung empfehlen. Die wesentlichste Veränderung sei die Abkehr vom Sozialhilferecht und die Umstellung auf den Regelbetrag für die Unterhaltsberechnung, wie dies bereits in anderen Bundesländern geschehen sei. Das Berechnungsschema für die Pflegepauschale mit einer Erhöhung alle zwei Jahre für die Zeit ab 01.07.2005 sei folgendes:

 

Altersstufe neu

Unterhaltsbedarf

Erziehungsbeitrag

Pflegepauschale

Rundungsbetrag

0 bis 6 Jahre

Regelbetrag*2

398,00 €

197,26 € + Prozent-satz der Regel-betragserhöhung

206,35 €

Unterhaltsbedarf +

Erziehungsbeitrag

605,00 €

7 bis 12 Jahre

Regelbetrag*2

482,00 €

ebenso

ebenso

689,00 €

ab 13. Jahr

Regelbetrag*2

482,00 €

ebenso

ebenso

775,00 €

 

Zusätzliche, über den Unterhaltsbedarf hinausgehende Leistungen werden nach dem individuellen Bedarf im Einzelfall ab 01.01.2004 pauschaliert wie folgt bewilligt (Nr. 2.8.2 der Richtlinien):

 

Art

Voraussetzungen

Höhe bis zu

Erstattung für Möbel und Bettzeug

auf Antrag und nach Bedarf

1,0 der Pflegepauschale

Erstattung für Bekleidung

auf Antrag und nach Bedarf

0,5 der Pflegepauschale

Ausstattung für Berufsanfänger

auf Antrag und nach Bedarf

bis zu 1,0 der Pflegepauschale

Hilfen zur Verselbständigung

auf Antrag

bis zu 1,0 der Pflegepauschale

Kindergartenbeitrag

Antrag durch die Pflegeeltern nach

§ 1688 BGB, Kindergartenbesuch

bis zum tatsächlichen Kindergarten-beitrag

Weihnachtsbeihilfe

ohne Antrag

0,07 der Pflegepauschale

 

Weitere Hilfen (z.B. Anschaffung von Fahrrad, Computer oder Musikinstrument sowie Urlaubszuschuß) sollen ab 01.01.2004 als Pauschale von 20,00 € monatlich getrennt von der Pflegepauschale ausgezahlt werden. Damit sollen häufige Antragstellungen vermieden und den Pflegeeltern Spielräume für eigene Entscheidungen eröffnet werden.

 

Bis 30.06.2005 gelten für die Pflegepauschale folgende Sätze:

 

Altersstufe bisher

Unterhaltsbedarf

Erziehungsbeitrag

Pflegepauschale

Rundungsbetrag

0 bis 7 Jahre

428,25 €

197,26 €

625,51 €

626,00 €

8 bis 14 Jahre

484,15 €

197,26 €

681,41 €

682,00 €

15 bis 18 Jahre

576,45 €

197,26 €

773,71 €

774,00 €

ab 19. Jahr

540,05 €

197,26 €

737,31 €

738,00 €

 

Kreisrätin Almritter erinnerte daran, daß sie vor einiger Zeit die Alterssicherung für Pflegemütter angesprochen habe und fragte, ob sich diesbezüglich schon etwas ergeben habe.

 

Jugendamtsleiter Winkler sagte dazu, im Hinblick auf die bestehende Haushaltssituation werde der Bayer. Landkreistag vermutlich keine derartige Empfehlung aussprechen. Pflegemütter hätten jedoch die Möglichkeit, aus dem Pflegekindergeld Rentenbeiträge zu zahlen.

 

Landrat Schwing wies darauf hin, daß sich das Pflegekindergeld in den letzten Jahren erhöht habe. In der gegenwärtigen Haushaltssituation werde bestimmt kein Bundesland eine derartige Regelung beschließen und im Bundesrat könnte auch nicht mit einer Mehrheit gerechnet werden.

 

Durch den Jugendhilfeausschuß wurde sodann einstimmig folgendes

 

b e s c h l o s s e n :

 

Die Richtlinien des Bayer. Landkreistages und des Bayer. Städtetages für das Pflegekinderwesen nach dem SGB VIII vom 24.09.2003 werden im Landkreis Miltenberg ab 01.01.2004 angewandt. Neben den Pflegepauschalen werden zusätzliche Leistungen entsprechend Nr. 2.8.2 der Richtlinien sowie eine monatliche Pauschale für weitere Leistungen von 20,00 € monatlich gewährt.

 

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