Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Information: Verfassungsbeschwerde gegen das Grundsicherungsgesetz (GSiG)

BezeichnungInhalt
Sitzung:13.10.2003   KA/006/2003 
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Verwaltungsamtmann Vill erinnerte daran, daß der Kreisausschuß am 17.07.2003 Landrat Schwing ermächtigt habe, den Landkreis Miltenberg beim Deutschen Landkreistag als potentiellen Beschwerdeführer gegen das Grundsicherungsgesetz (GSiG) anzumelden. Gleichzeitig sei die Verwaltung beauftragt worden, mit dem Deutschen Landkreistag die Erfolgsaussichten einer Kommunalverfassungsbeschwerde sowie die Geeignetheit des Landkreises Miltenberg als Beschwerdeführer abzuklären und die erforderlichen Daten zur Verfügung zu stellen. Dies sei mit Schreiben vom 28.08.2003 erfolgt.

 

Der Deutsche Landkreistag habe dies mit Schreiben vom 16.09.2003 begrüßt und mitgeteilt, daß sich bereits 13 Landkreise und zwei kreisfreie Städte für die potentielle Beschwerdeführung beim Deutschen Landkreistag angemeldet hätten. Es seien dies die Landkreise: Aachen, Elbe-Elster, Euskirchen, Fürstenfeldbruck, Gütersloh, Herford, Höxter, Karlsruhe, Nordfriesland, Oberspreewald-Lausitz, Segeberg, Uckermark und Miltenberg sowie die beiden kreisfreien Städte Dresden und Erlangen. Derzeit erfolge die Datenerhebung, die hinsichtlich der Belastung durch das GSiG den Zeitraum 01.01.2003 bis 30.09.2003 betreffen soll. Die Erhebung soll bis 31.10.2003 abgeschlossen sein. Der Deutsche Landkreistag werde dann voraussichtlich am 19.11.2003 darüber entscheiden, welche/r Stadt/Landkreis am besten für die Verfassungsklage geeignet sei. Die Frist zur Klage laufe am 31.12.2003 ab.

 

Die ausgewählten Beschwerdeführer sollen im Klageverfahren von den Professoren Schoch und Wieland, die auch das Gutachten hinsichtlich der Verfassungswidrigkeit des GSiG erstellt hätten, vertreten werden. Zur Deckung der Kosten für Gutachten und Prozeßvertretung hätten die potentiell klagewilligen Kommunen einen Pauschalbetrag von 6.000,00 € zu entrichten.

 

Kreisrätin Becker-Scharrer teilte mit, daß die Mitglieder von Bündnis 90/Die Grünen mit Schreiben vom 20.09.2003 um Beantwortung einiger Fragen bezüglich des GSiG gebeten hätten. Nachdem die Datenerhebung bis 31.10.2003 abgeschlossen sein müsse, bitte sie nochmals um Beantwortung des vorgenannten Schreibens. Der Landkreis Main-Spessart habe bereits Erhebungen durchgeführt und festgestellt, daß die Auswirkungen nicht so gravierend wie ursprünglich angenommen seien. Nachdem lt. dortiger Aussage nur Verwaltungskosten am Landkreis hängenbleiben, bitte sie, zu überlegen, ob der Landkreis Miltenberg überhaupt klagen soll.

 

Landrat Schwing sagte dazu, die Verwaltung habe die Beantwortung des Schreibens von Bündnis 90/Die Grünen wegen der umfangreichen Fragen zurückgestellt. Er sei nicht dafür, daß der Kreisausschuß heute beschließe, nicht zu klagen. Es sei von Anfang an klar gewesen, daß vom Deutschen Landkreistag ein/e Landkreis/Stadt als Beschwerdeführer/in entsprechend der Größe der Belastung ausgewählt werde. Die vom Landkreis Main-Spessart ermittelten Daten seien der Landkreisverwaltung Miltenberg nicht bekannt. Die Daten des Landkreises Miltenberg werden voraussichtlich negativer ausfallen als erwartet, da man zunächst davon ausgegangen sei, daß die Verteilung nach Einwohnerzahlen erfolge. Dies soll jedoch später geändert werden.

 

Verwaltungsoberamtsrat Straub äußerte sich verwundert, daß die Auswirkungen des GSiG beim Landkreis Main-Spessart kostendeckend sein sollen. Beim Landkreis Miltenberg sei dies nicht der Fall. Der Landkreis Miltenberg habe im Jahr 2003 bisher 638.000,00 € ausgegeben und nur 268.000,00 € erhalten. Der Rest sei für 2004 vorgesehen. Er sei überzeugt, daß der Haushaltsansatz überschritten werde.

 

Kreisrat Dr. Schüren meinte, es sei klar, daß der Vorgang nicht in Ordnung sei und nicht unwidersprochen hingenommen werden könne, egal wer dafür verantwortlich sei. Er warne jedoch davor, unbedingt in erster Reihe “marschieren” zu wollen. Es gehe u.a. auch darum, daß, sollte der Landkreis Miltenberg als Beschwerdeführer ausgewählt werden, zusätzliche Belastungen auf die Verwaltung zukommen würden. Außerdem verfügen die als Beschwerdeführer genannten Landkreise bzw. Städte mit Sicherheit über signifikantere Zahlen als der Landkreis Miltenberg. Unverständlich sei, daß der Landkreis Miltenberg, auch wenn er nicht als Beschwerdeführer ausgewählt werde, 6.000,00 € zahlen soll. Diese Kosten müßten nach Meinung von Kreisrat Dr. Schüren über den Deutschen Landkreistag abgerechnet werden.

 

Landrat Schwing bemerkte, es sei Fakt, daß jede/r Stadt/Landkreis, egal ob sie/er ausgewählt werde oder nicht, 6.000,00 € zahlen müsse. Beim Deutschen Landkreistag sei man der Meinung, daß die Städte oder Landkreise klagen sollen.

 

Kreisrat Dr. Fahn sagte, er sei auch verwundert, daß der Landkreis Miltenberg vorab 6.000,00 € zahlen soll. Logisch wäre, daß die- oder derjenige Stadt/Landkreis zahlen müsse, die/der als Beschwerdeführer ausgewählt werde. Wenn sich die Angelegenheit beim Landkreis Miltenberg nicht so dramatisch wie ursprünglich angenommen entwickle, werde er vermutlich nicht als Beschwerdeführer ausgewählt. Trotz Zahlung von 6.000,00 € sei er (Kreisrat Dr. Fahn) jedoch dafür, daß der Landkreis Miltenberg seine Anmeldung aufrecht erhalte. Der Kostenverlagerung von oben nach unten müsse endlich ein Riegel vorgeschoben werden.

 

Kreisrat Andre vertrat ebenfalls die Meinung, daß die Zahlung von 6.000,00 € den Landkreis Miltenberg nicht abhalten sollte, für eine Klage bereit zu sein. Schließlich seien sich alle einig, daß eine Änderung erfolgen müsse. Verwunderlich sei allerdings, daß der Deutsche Landkreistag die Kosten nicht aus seiner Kasse begleichen könne.

 

Landrat Schwing sagte abschließend zu, daß, sobald die erforderlichen Daten ermittelt seien, diese den einzelnen Fraktionen bekanntgegeben werden. Damit dürfte dann auch das Schreiben von Bündnis 90/Die Grünen vom 20.09.2003 erledigt sein.

 

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