Tagesordnungspunkt
TOP Ö 4: Information: Verfassungsbeschwerde gegen das Grundsicherungsgesetz (GSiG)
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 13.10.2003 KA/006/2003 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Verwaltungsamtmann Vill erinnerte daran, daß der
Kreisausschuß am 17.07.2003 Landrat Schwing ermächtigt habe, den Landkreis
Miltenberg beim Deutschen Landkreistag als potentiellen Beschwerdeführer gegen
das Grundsicherungsgesetz (GSiG) anzumelden. Gleichzeitig sei die Verwaltung
beauftragt worden, mit dem Deutschen Landkreistag die Erfolgsaussichten einer
Kommunalverfassungsbeschwerde sowie die Geeignetheit des Landkreises Miltenberg
als Beschwerdeführer abzuklären und die erforderlichen Daten zur Verfügung zu
stellen. Dies sei mit Schreiben vom 28.08.2003 erfolgt.
Der Deutsche Landkreistag habe dies mit Schreiben vom
16.09.2003 begrüßt und mitgeteilt, daß sich bereits 13 Landkreise und zwei
kreisfreie Städte für die potentielle Beschwerdeführung beim Deutschen
Landkreistag angemeldet hätten. Es seien dies die Landkreise: Aachen,
Elbe-Elster, Euskirchen, Fürstenfeldbruck, Gütersloh, Herford, Höxter,
Karlsruhe, Nordfriesland, Oberspreewald-Lausitz, Segeberg, Uckermark und
Miltenberg sowie die beiden kreisfreien Städte Dresden und Erlangen. Derzeit
erfolge die Datenerhebung, die hinsichtlich der Belastung durch das GSiG den
Zeitraum 01.01.2003 bis 30.09.2003 betreffen soll. Die Erhebung soll bis
31.10.2003 abgeschlossen sein. Der Deutsche Landkreistag werde dann
voraussichtlich am 19.11.2003 darüber entscheiden, welche/r Stadt/Landkreis am
besten für die Verfassungsklage geeignet sei. Die Frist zur Klage laufe am
31.12.2003 ab.
Die ausgewählten Beschwerdeführer sollen im
Klageverfahren von den Professoren Schoch und Wieland, die auch das Gutachten
hinsichtlich der Verfassungswidrigkeit des GSiG erstellt hätten, vertreten
werden. Zur Deckung der Kosten für Gutachten und Prozeßvertretung hätten die
potentiell klagewilligen Kommunen einen Pauschalbetrag von 6.000,00 € zu
entrichten.
Kreisrätin Becker-Scharrer teilte mit, daß die
Mitglieder von Bündnis 90/Die Grünen mit Schreiben vom 20.09.2003 um
Beantwortung einiger Fragen bezüglich des GSiG gebeten hätten. Nachdem die
Datenerhebung bis 31.10.2003 abgeschlossen sein müsse, bitte sie nochmals um
Beantwortung des vorgenannten Schreibens. Der Landkreis Main-Spessart habe
bereits Erhebungen durchgeführt und festgestellt, daß die Auswirkungen nicht so
gravierend wie ursprünglich angenommen seien. Nachdem lt. dortiger Aussage nur
Verwaltungskosten am Landkreis hängenbleiben, bitte sie, zu überlegen, ob der
Landkreis Miltenberg überhaupt klagen soll.
Landrat Schwing sagte dazu, die Verwaltung habe die
Beantwortung des Schreibens von Bündnis 90/Die Grünen wegen der umfangreichen
Fragen zurückgestellt. Er sei nicht dafür, daß der Kreisausschuß heute
beschließe, nicht zu klagen. Es sei von Anfang an klar gewesen, daß vom
Deutschen Landkreistag ein/e Landkreis/Stadt als Beschwerdeführer/in
entsprechend der Größe der Belastung ausgewählt werde. Die vom Landkreis
Main-Spessart ermittelten Daten seien der Landkreisverwaltung Miltenberg nicht
bekannt. Die Daten des Landkreises Miltenberg werden voraussichtlich negativer
ausfallen als erwartet, da man zunächst davon ausgegangen sei, daß die
Verteilung nach Einwohnerzahlen erfolge. Dies soll jedoch später geändert
werden.
Verwaltungsoberamtsrat Straub äußerte sich verwundert,
daß die Auswirkungen des GSiG beim Landkreis Main-Spessart kostendeckend sein
sollen. Beim Landkreis Miltenberg sei dies nicht der Fall. Der Landkreis
Miltenberg habe im Jahr 2003 bisher 638.000,00 € ausgegeben und nur 268.000,00
€ erhalten. Der Rest sei für 2004 vorgesehen. Er sei überzeugt, daß der
Haushaltsansatz überschritten werde.
Kreisrat Dr. Schüren meinte, es sei klar, daß der
Vorgang nicht in Ordnung sei und nicht unwidersprochen hingenommen werden
könne, egal wer dafür verantwortlich sei. Er warne jedoch davor, unbedingt in
erster Reihe “marschieren” zu wollen. Es gehe u.a. auch darum, daß, sollte der
Landkreis Miltenberg als Beschwerdeführer ausgewählt werden, zusätzliche
Belastungen auf die Verwaltung zukommen würden. Außerdem verfügen die als
Beschwerdeführer genannten Landkreise bzw. Städte mit Sicherheit über
signifikantere Zahlen als der Landkreis Miltenberg. Unverständlich sei, daß der
Landkreis Miltenberg, auch wenn er nicht als Beschwerdeführer ausgewählt werde,
6.000,00 € zahlen soll. Diese Kosten müßten nach Meinung von Kreisrat Dr.
Schüren über den Deutschen Landkreistag abgerechnet werden.
Landrat Schwing bemerkte, es sei Fakt, daß jede/r
Stadt/Landkreis, egal ob sie/er ausgewählt werde oder nicht, 6.000,00 € zahlen
müsse. Beim Deutschen Landkreistag sei man der Meinung, daß die Städte oder
Landkreise klagen sollen.
Kreisrat Dr. Fahn sagte, er sei auch verwundert, daß
der Landkreis Miltenberg vorab 6.000,00 € zahlen soll. Logisch wäre, daß die-
oder derjenige Stadt/Landkreis zahlen müsse, die/der als Beschwerdeführer
ausgewählt werde. Wenn sich die Angelegenheit beim Landkreis Miltenberg nicht
so dramatisch wie ursprünglich angenommen entwickle, werde er vermutlich nicht
als Beschwerdeführer ausgewählt. Trotz Zahlung von 6.000,00 € sei er (Kreisrat
Dr. Fahn) jedoch dafür, daß der Landkreis Miltenberg seine Anmeldung aufrecht
erhalte. Der Kostenverlagerung von oben nach unten müsse endlich ein Riegel vorgeschoben
werden.
Kreisrat Andre vertrat ebenfalls die Meinung, daß die
Zahlung von 6.000,00 € den Landkreis Miltenberg nicht abhalten sollte, für eine
Klage bereit zu sein. Schließlich seien sich alle einig, daß eine Änderung
erfolgen müsse. Verwunderlich sei allerdings, daß der Deutsche Landkreistag die
Kosten nicht aus seiner Kasse begleichen könne.
Landrat Schwing sagte abschließend zu, daß, sobald die
erforderlichen Daten ermittelt seien, diese den einzelnen Fraktionen
bekanntgegeben werden. Damit dürfte dann auch das Schreiben von Bündnis 90/Die
Grünen vom 20.09.2003 erledigt sein.