Tagesordnungspunkt
TOP Ö 3: Investitionskostenförderung für die geplante Tagespflegeeinrichtung des Caritasverbandes für den Landkreis Miltenberg e.V. in Dorfprozelten
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 13.10.2003 KA/006/2003 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Verwaltungsamtmann Vill gab bekannt, daß der Caritasverband für den Landkreis Miltenberg e.V. erstmals formlos mit Schreiben vom 18.10.2002 eine Investitionskostenförderung für eine Tagespflegeeinrichtung beantragt habe. Diese soll in Dorfprozelten, Hauptstraße 128, entstehen. Hierzu sei ein Wohnhaus umzubauen, welches der Caritasverband von privater Hand anmieten werde. Nach den vorgelegten Plänen soll eine Einrichtung mit 12 Tagespflegeplätzen entstehen. Mit dem konkretisierten Antrag des Caritasverbandes für den Landkreis Miltenberg e.V. vom 28.05.2003 sei eine Kostenaufstellung des planenden Architekturbüros vorgelegt worden, wonach die gesamte Umbaumaßnahme 254.000,00 € kosten werde.
Am 17.10.2002 habe der Kreistag das Gutachten des Instituts Tekles, Neubiberg, über den Bedarf an Pflegeeinrichtungen bis zum Jahr 2015 als Pflegebedarfsplan für den Landkreis Miltenberg beschlossen. In diesem Gutachten sei festgestellt, daß der Bedarf an Tagespflegeplätzen im Landkreis Miltenberg durch die vorhandenen Kapazitäten (56 Plätze in Erlenbach a.Main, Miltenberg, Obernburg a.Main und Wörth a.Main) rechnerisch zwar abgedeckt werden könne, jedoch durch die Notwendigkeit einer ortsnahen Versorgung bei der Tagespflege für die Südspessart-Gemeinden ein zusätzlicher Bedarf von sechs Plätzen bestehe.
Am 24.07.2003 habe das Landratsamt Miltenberg die Baugenehmigung für den Umbau erteilt. In das Baugenehmigungsverfahren sei die hiesige Heimaufsicht eingebunden gewesen. Die seitens der Heimaufsicht bezeichneten Auflagen seien Bestandteil der Baugenehmigung.
Mit Schreiben vom 24.07.2003 habe die Regierung von Unterfranken mitgeteilt, daß das Projekt mit einem Betrag von 36.840,00 € in die Vorschlagsliste für das staatliche Förderprogramm 2004 mit guten Erfolgsaussichten aufgenommen worden sei. Der Landkreis Miltenberg sei als zuständiger Aufgabenträger verpflichtet, betriebsnotwendige, förderfähige Aufwendungen von bedarfsgerechten Pflegeeinrichtungen mitzufinanzieren. Die mögliche Förderung betrage bis zu 6.140,00 € x 6 (förderfähige Plätze) = 36.840,00 € (Art. 7 Satz 3, 8 Abs. 1 AGPflegeVG, §§ 27 Abs. 2, 28 Abs. 1, 31 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b) AVPflegeVG, Ziff. 5.1.1 Buchst. b) der oben genannten Richtlinien), jedoch maximal 40 % der förderfähigen Gesamtkosten (analog § 31 Abs. 2 AVPflegeVG, Ziff. 5.3 der vorgenannten Richtlinien).
Durch den Kreisausschuß wurde einstimmig folgender
B e s c h l u ß
gefaßt:
Aufgrund des Antrages des
Caritasverbandes für den Landkreis Miltenberg e.V. vom 28.05.2003 wird die für
die Tagespflegeeinrichtung des Caritasverbandes in Dorfprozelten, Hauptstraße
128, geplante Umbaumaßnahme durch den Landkreis Miltenberg gefördert. Die
Förderung beträgt 36.840,00 €, jedoch maximal 40 % der förderfähigen
Gesamtkosten. Die maximale Auszahlung beträgt in den Haushaltsjahren 2004 und
2005 je 18.420,00 €. Die Bewilligung
erfolgt in Form eines zins- und tilgungsfreien Darlehens, welches nach Ablauf
der 30-jährigen Zweckbindung (Tagespflegeeinrichtung für alte Menschen mit
mindestens sechs Plätzen) bei zweckentsprechender Mittelverwendung erlassen
wird. Sie erfolgt unter der Bedingung, daß der Freistaat Bayern das Projekt im
gleichen Umfang fördert, ansonsten der Kreiszuschuß auf das staatliche Maß
reduziert wird. Sie erfolgt weiter unter der Auflage, daß die Auflagen der
Baugenehmigung eingehalten werden. Im übrigen sind die rechtlichen Bestimmungen
(AGPflegeVG und AVPflegeVG) sowie die “Richtlinien zur Förderung von
teilstationären Pflegeeinrichtungen im Landkreis Miltenberg” zu beachten.”