Tagesordnungspunkt
TOP Ö 5: Erweiterung des RMV-Übergangstarifs zum 14.12.2003 auf die gesamte Region Bayer. Untermain
Bezeichnung | Inhalt |
---|---|
Sitzung: | 13.10.2003 KA/006/2003 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
---|
Herr Betz, Nahverkehrsbeauftragter für die Landkreise
Aschaffenburg und Miltenberg, führte folgendes aus:
1. Ausgangslage
Bestandteil des Nahverkehrskonzeptes des Landkreises
Miltenberg und der Region Bayer. Untermain sei die Herstellung von einfachen,
transparenten Tarifregelungen für die Bürger innerhalb der Region, aber auch in
volumenmäßig bedeutenden Verkehrsrelationen nach außen, namentlich zum
Rhein-Main-Gebiet. Für den Binnenverkehr sei mit der VAB ein sehr erfolgreiches
und von den Kunden gut angenommenes eigenes System geschaffen worden. Mehr als
23,2 Mio Fahrgäste hätten im Jahr 2002 die Verkehrsmittel der VAB genutzt.
Für den Verkehr mit dem Rhein-Main-Gebiet werde eine
Kooperationslösung auf Basis eines durchgängigen Übergangstarifes angestrebt,
wie er bereits seit 1997 für die
Kahlgrundbahn bestehe. Nachdem im Jahr 2000 Zählungen und Befragungen
auf den Bahnhöfen der Region vorgenommen, diese zunächst grob, später
detailliert aufgearbeitet und in den
Gremien der Gebietskörperschaften beraten worden seien, sei an die Verwaltungen
der Auftrag ergangen, eine vertragliche Fixierung des Übergangstarifes mit den
Verkehrsunternehmen und dem RMV auszuhandeln und die flächendeckende Einführung
des Übergangstarifs vorzubereiten, der ein heutiges Fahrgastpotential von
insgesamt rd. 2 Mio ansprechen soll.
Nach langem Planungsvorlauf soll nun zum
Fahrplanwechsel am 14.12.2003 der bereits bestehende Übergangstarif zum RMV im
Kahlgrund auf den Gesamtraum der Region Bayer. Untermain ausgedehnt werden.
Hierzu werden die Unternehmen der VAB einen Vertrag mit dem RMV schließen.
2. Aktualisierung
der Erhebungen
Zur Beschreibung der tatsächlich nachgefragten
Fahrtbedürfnisse im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) seien die Datenerhebung
auf den Bahnhöfen aus dem Jahr 2000 auf den Preisstand 2003 aktualisiert
worden. Auf der Basis von rd. 1.600 Datensätzen (Interviews), also einer sehr
hohen Stichprobe, sei ein sehr verläßliches Bild erzeugt worden. Die
wesentlichen Ergebnisse:
- Über den Schienenpersonennahverkehr
finden jährlich 1,274 Mio. Fahrgastbewegungen
(ca. 3.500 Fahrten pro Tag) über die Landesgrenze nach Hessen statt, davon
473.000 aus dem Landkreis Aschaffenburg (1.300), 77.000 aus dem Landkreis
Miltenberg (210) und 466.000 aus der Stadt Aschaffenburg (1.280).
- Die Zahlsumme der Bürger steige bei der
Tarifumstellung insgesamt um 73.000,00 € bzw. 1,6 % gegenüber den bestehenden
Tarifen an, wobei das Teilergebnis für den Landkreis Aschaffenburg um 69.000 €
(- 4,6 %) und für den Landkreis Miltenberg um 23.000 € (- 6,0 %) günstiger
ausfalle, wogegen die Bewohner der Stadt Aschaffenburg 160.000,00 € (9,0 %)
mehr bezahlen müssen.
- Insgesamt verändern sich die Preise für 36,4
% in einem engen Rahmen von 10 % rauf oder runter, werden hier also als neutral
angenommen. Für 28,4 % werde es dagegen zum Teil deutlich günstiger, für 35,2 %
zum Teil deutlich teurer.
- Im Landkreis Miltenberg verändern sich für
40,2 % die Preise geringfügig, 43,1 % sparen Geld und 16,6 % müssen mehr
bezahlen.
- Insgesamt müssen 14 % der Fahrgäste
Preiserhöhungen von mehr als 30 % hinnehmen bzw. diese Fahrgäste können
potentiell auch verloren gehen. Diese “Hochrisikogruppe” sei im Bereich der
Stadt Aschaffenburg mit 18 % stark vertreten, im Landkreis Aschaffenburg bzw.
im Landkreis Miltenberg habe sie nur einen Umfang von 9,6 % bzw. 6,0 %.
- Über die Datei sei ein mögliches
Erlösausfallrisiko aus Fahrgastverlusten infolge der Preiserhöhungen
abgeschätzt worden; der Betrag habe insgesamt 92.968,00 € per anno ergeben, von
dem 50 %, also 46.484,00 €, auf den
bayerischen Bereich entfalle.
3. Vertragliche
Regelungen
Die Vorbereitungen zur technischen Umsetzung seien
getroffen, die vertraglichen Regelungen zwischen RMV und den VAB-Unternehmen
stehen kurz vor dem Abschluß, die Tarifumstellung zum 14.12.2003 wäre gewährleistet.
Von Seiten der VAB-Unternehmen liege ein Schreiben vom 14.07.2003, durch die VU
korrigiert am 05.08.2003, vor, in dem die Unternehmen um eine zeitlich
befristete Risikoabsicherung der genannten, auf Bayern entfallenden Risiken,
zusammen 58.656,00 €, bitten. Als Zeitraum werden drei Jahre genannt. Es
handele sich also nicht um eine Anschubfinanzierung, sondern um einen optionalen
Verlustausgleich in limitierter Höhe.
Diese Risikoabsicherung müßte von den Aufgabenträgern am Bayer. Untermain gemeinsam nur bei Auftreten des Verlustes den Unternehmen gewährt werden, d.h. der optionale Zahlbetrag müßte auf die Stadt und den Landkreis Aschaffenburg sowie den Landkreis Miltenberg aufgeteilt werden. In einem Gespräch der Verwaltungen am 23.07.2003 sei ein Aufteilungsschlüssel wie folgt besprochen worden
- Stadt
Aschaffenburg 25%, also bis zu
14.664,00 € pro Jahr,
- Landkreis
Miltenberg 35%, also bis zu
20.530,00 € pro Jahr,
- Landkreis
Aschaffenburg 40%, also bis zu 23.462,00
€ pro Jahr.
Bei einem Start des Übergangstarifes im Dezember 2003
werden erste Auswertungen zur Erlösentwicklung nicht vor Ende 2004 vorliegen,
d.h. eine mögliche Zahlung der Gebietskörperschaften würde, wenn überhaupt,
wohl erst im Jahr 2005 fällig werden.
3. Abschließende
Bewertung
- Die Schaffung eines Tarifes, der eine
durchgehende Wegekette mit nur einem Fahrschein für Bus, Zug, S-Bahn, U-Bahn
oder Straßenbahn von jedem Ort der Region Bayer. Untermain zum Kernraum des
Rhein-Main-Gebietes erlaube, sei strukturell ein wesentlicher Vorteil, es
entstehe ein einfaches und transparentes Preismodell.
- Die deutliche Vereinfachung gehe jedoch
einher mit einer erheblichen Vergröberung des Preissystems und entsprechenden
Preissprüngen, es gebe unter den gegenwärtigen Rhein-Main-Pendlern aus dem
Untermain erhebliche Gewinner und Verlierer der Umstellung. Vor allem unter den
Verlierern würden sich Kunden evtl. zum Abwandern auf die Straße veranlaßt
sehen.
- Das überwiegende Ziel der meisten heutigen
Kunden und der potentiell zu gewinnenden heutigen PKW-Nutzer sei die Stadt
Frankfurt. Für dieses Ziel ergeben sich überwiegend preisliche Vorteile bei
einer Umstellung, d.h. für diesen sehr großen Markt werde der ÖPNV zum Teil
deutlich attraktiver.
- Die von den Unternehmen auf bayerischer
Seite gewünschte Risikoausfallbürgschaft sei hinsichtlich der Höhe moderat,
eine Absicherung über drei Jahre liege im Bereich der vormals diskutierten
Optionen. Nach Auffassung der Verwaltung werde diese nicht zum Tragen kommen,
da mögliche Fahrgastverluste auf der einen Seite durch zusätzliche Nachfrage
ausgeglichen werden.
- Innerhalb der Region bleiben die Vorteile
des eigenen VAB-Systems ungeschmälert erhalten.
Kreisrat Dr. Fahn bemerkte, daß die Erweiterung des
RMV-Übergangstarifs in Aschaffenburg kontrovers behandelt worden sei. Sie werde
für viele Fahrgäste ein teurer Fortschritt sein; ein Großteil der Kunden werde
zum Verlierer werde.
Herr Betz sagte dazu, es sei richtig, daß es im
Bereich der Stadt Aschaffenburg erhebliche Preissprünge geben werde. In
Aschaffenburg kommen ca. zwei Drittel der Fahrgäste mit öffentlichen
Verkehrsmitteln zu den Zügen. Fahrpreiserhöhungen werde es jedoch nur im Nah-,
nicht im Fernverkehr geben.
Kreisrat Andre hielt das vorgestellte System für gut,
weil es Vorteile im Berufsverkehr bringe. Nicht gut sei dagegen, daß für
Berufstätige die tägliche Fahrt zum Arbeitsplatz teurer werde.
Landrat Schwing bemerkte, daß es heute nicht darum
gehe, Ja oder Nein zu sagen, weil der Anschluß an den Rhein-Main-Verbund bereits
beschlossen sei. Seinerzeit sei schon bekannt gewesen, daß es Verlierer geben
werde. Im Landkreis Miltenberg werde es aber fast nur Gewinner geben. In
Aschaffenburg bestehe schließlich eine andere Situation als im Landkreis
Miltenberg. Im übrigen sei es der übereinstimmende politische Wille gewesen,
daß Fahrgäste mit verschiedenen Verkehrsträger und nur einer Fahrkarte z.B. bis
Frankfurt fahren können. Insgesamt gesehen sei die Erweiterung des
RMV-Übergangstarifs auf die Region Bayer. Untermain ein großer Fortschritt.
Kreisrat Dr. Schüren bat zu bedenken, daß der
Landkreis Miltenberg am RMV-Übergangstarif nichts ändern könne. Nachdem die
Stadt und der Landkreis Aschaffenburg bereits zugestimmt hätten, sollte jetzt
auch der Landkreis Miltenberg seine Zustimmung geben.
Der Kreisausschuß faßte sodann bei einer Gegenstimme
folgenden
B e s c h l u ß :
Die Erweiterung des Übergangstarifes auf den gesamten Landkreis Miltenberg bzw. die gesamte Region Bayer. Untermain wird befürwortet und die Verwaltung beauftragt, den Verkehrsunternehmen die gewünschte Risikoausfallbürgschaft in Höhe von bis zu 20.530,00 -€ pro Jahr für maximal drei Jahre zu gewähren.