Tagesordnungspunkt

TOP Ö 5: Erweiterung des RMV-Übergangstarifs zum 14.12.2003 auf die gesamte Region Bayer. Untermain

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Sitzung:13.10.2003   KA/006/2003 
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Herr Betz, Nahverkehrsbeauftragter für die Landkreise Aschaffenburg und Miltenberg, führte folgendes aus:

 

1.  Ausgangslage

 

Bestandteil des Nahverkehrskonzeptes des Landkreises Miltenberg und der Region Bayer. Untermain sei die Herstellung von einfachen, transparenten Tarifregelungen für die Bürger innerhalb der Region, aber auch in volumenmäßig bedeutenden Verkehrsrelationen nach außen, namentlich zum Rhein-Main-Gebiet. Für den Binnenverkehr sei mit der VAB ein sehr erfolgreiches und von den Kunden gut angenommenes eigenes System geschaffen worden. Mehr als 23,2 Mio Fahrgäste hätten im Jahr 2002 die Verkehrsmittel der VAB genutzt.

 

Für den Verkehr mit dem Rhein-Main-Gebiet werde eine Kooperationslösung auf Basis eines durchgängigen Übergangstarifes angestrebt, wie er bereits seit 1997 für die  Kahlgrundbahn bestehe. Nachdem im Jahr 2000 Zählungen und Befragungen auf den Bahnhöfen der Region vorgenommen, diese zunächst grob, später detailliert aufgearbeitet  und in den Gremien der Gebietskörperschaften beraten worden seien, sei an die Verwaltungen der Auftrag ergangen, eine vertragliche Fixierung des Übergangstarifes mit den Verkehrsunternehmen und dem RMV auszuhandeln und die flächendeckende Einführung des Übergangstarifs vorzubereiten, der ein heutiges Fahrgastpotential von insgesamt rd. 2 Mio ansprechen soll.

 

Nach langem Planungsvorlauf soll nun zum Fahrplanwechsel am 14.12.2003 der bereits bestehende Übergangstarif zum RMV im Kahlgrund auf den Gesamtraum der Region Bayer. Untermain ausgedehnt werden. Hierzu werden die Unternehmen der VAB einen Vertrag mit dem RMV schließen.

 

2.  Aktualisierung der Erhebungen

 

Zur Beschreibung der tatsächlich nachgefragten Fahrtbedürfnisse im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) seien die Datenerhebung auf den Bahnhöfen aus dem Jahr 2000 auf den Preisstand 2003 aktualisiert worden. Auf der Basis von rd. 1.600 Datensätzen (Interviews), also einer sehr hohen Stichprobe, sei ein sehr verläßliches Bild erzeugt worden. Die wesentlichen Ergebnisse:

-    Über den Schienenpersonennahverkehr finden  jährlich 1,274 Mio. Fahrgastbewegungen (ca. 3.500 Fahrten pro Tag) über die Landesgrenze nach Hessen statt, davon 473.000 aus dem Landkreis Aschaffenburg (1.300), 77.000 aus dem Landkreis Miltenberg (210) und 466.000 aus der Stadt Aschaffenburg (1.280).

-    Die Zahlsumme der Bürger steige bei der Tarifumstellung insgesamt um 73.000,00 € bzw. 1,6 % gegenüber den bestehenden Tarifen an, wobei das Teilergebnis für den Landkreis Aschaffenburg um 69.000 € (- 4,6 %) und für den Landkreis Miltenberg um 23.000 € (- 6,0 %) günstiger ausfalle, wogegen die Bewohner der Stadt Aschaffenburg 160.000,00 € (9,0 %) mehr bezahlen müssen.

-    Insgesamt verändern sich die Preise für 36,4 % in einem engen Rahmen von 10 % rauf oder runter, werden hier also als neutral angenommen. Für 28,4 % werde es dagegen zum Teil deutlich günstiger, für 35,2 % zum Teil deutlich teurer.

-    Im Landkreis Miltenberg verändern sich für 40,2 % die Preise geringfügig, 43,1 % sparen Geld und 16,6 % müssen mehr bezahlen.

-    Insgesamt müssen 14 % der Fahrgäste Preiserhöhungen von mehr als 30 % hinnehmen bzw. diese Fahrgäste können potentiell auch verloren gehen. Diese “Hochrisikogruppe” sei im Bereich der Stadt Aschaffenburg mit 18 % stark vertreten, im Landkreis Aschaffenburg bzw. im Landkreis Miltenberg habe sie nur einen Umfang von 9,6 % bzw. 6,0 %.

-    Über die Datei sei ein mögliches Erlösausfallrisiko aus Fahrgastverlusten infolge der Preiserhöhungen abgeschätzt worden; der Betrag habe insgesamt 92.968,00 € per anno ergeben, von dem  50 %, also 46.484,00 €, auf den bayerischen Bereich entfalle.

 

3.  Vertragliche Regelungen

 

Die Vorbereitungen zur technischen Umsetzung seien getroffen, die vertraglichen Regelungen zwischen RMV und den VAB-Unternehmen stehen kurz vor dem Abschluß, die Tarifumstellung zum 14.12.2003 wäre gewährleistet. Von Seiten der VAB-Unternehmen liege ein Schreiben vom 14.07.2003, durch die VU korrigiert am 05.08.2003, vor, in dem die Unternehmen um eine zeitlich befristete Risikoabsicherung der genannten, auf Bayern entfallenden Risiken, zusammen 58.656,00 €, bitten. Als Zeitraum werden drei Jahre genannt. Es handele sich also nicht um eine Anschubfinanzierung, sondern um einen optionalen Verlustausgleich in limitierter Höhe.

 

Diese Risikoabsicherung  müßte von den Aufgabenträgern am Bayer. Untermain gemeinsam nur bei Auftreten des Verlustes den Unternehmen gewährt werden, d.h. der optionale Zahlbetrag müßte auf die Stadt und den Landkreis Aschaffenburg sowie den Landkreis Miltenberg aufgeteilt werden. In einem Gespräch der Verwaltungen am 23.07.2003 sei ein Aufteilungsschlüssel wie folgt besprochen worden

-    Stadt Aschaffenburg         25%, also bis zu 14.664,00  € pro Jahr,

-    Landkreis Miltenberg        35%, also bis zu 20.530,00  € pro Jahr,

-    Landkreis Aschaffenburg  40%, also bis zu 23.462,00 € pro Jahr.

 

Bei einem Start des Übergangstarifes im Dezember 2003 werden erste Auswertungen zur Erlösentwicklung nicht vor Ende 2004 vorliegen, d.h. eine mögliche Zahlung der Gebietskörperschaften würde, wenn überhaupt, wohl erst im Jahr 2005 fällig werden.

 

3.  Abschließende Bewertung

 

-    Die Schaffung eines Tarifes, der eine durchgehende Wegekette mit nur einem Fahrschein für Bus, Zug, S-Bahn, U-Bahn oder Straßenbahn von jedem Ort der Region Bayer. Untermain zum Kernraum des Rhein-Main-Gebietes erlaube, sei strukturell ein wesentlicher Vorteil, es entstehe ein einfaches und transparentes Preismodell.

-    Die deutliche Vereinfachung gehe jedoch einher mit einer erheblichen Vergröberung des Preissystems und entsprechenden Preissprüngen, es gebe unter den gegenwärtigen Rhein-Main-Pendlern aus dem Untermain erhebliche Gewinner und Verlierer der Umstellung. Vor allem unter den Verlierern würden sich Kunden evtl. zum Abwandern auf die Straße veranlaßt sehen.

-    Das überwiegende Ziel der meisten heutigen Kunden und der potentiell zu gewinnenden heutigen PKW-Nutzer sei die Stadt Frankfurt. Für dieses Ziel ergeben sich überwiegend preisliche Vorteile bei einer Umstellung, d.h. für diesen sehr großen Markt werde der ÖPNV zum Teil deutlich attraktiver.

-    Die von den Unternehmen auf bayerischer Seite gewünschte Risikoausfallbürgschaft sei hinsichtlich der Höhe moderat, eine Absicherung über drei Jahre liege im Bereich der vormals diskutierten Optionen. Nach Auffassung der Verwaltung werde diese nicht zum Tragen kommen, da mögliche Fahrgastverluste auf der einen Seite durch zusätzliche Nachfrage ausgeglichen werden.

-    Innerhalb der Region bleiben die Vorteile des eigenen VAB-Systems ungeschmälert erhalten.

 

Kreisrat Dr. Fahn bemerkte, daß die Erweiterung des RMV-Übergangstarifs in Aschaffenburg kontrovers behandelt worden sei. Sie werde für viele Fahrgäste ein teurer Fortschritt sein; ein Großteil der Kunden werde zum Verlierer werde.

 

Herr Betz sagte dazu, es sei richtig, daß es im Bereich der Stadt Aschaffenburg erhebliche Preissprünge geben werde. In Aschaffenburg kommen ca. zwei Drittel der Fahrgäste mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu den Zügen. Fahrpreiserhöhungen werde es jedoch nur im Nah-, nicht im Fernverkehr geben.

 

Kreisrat Andre hielt das vorgestellte System für gut, weil es Vorteile im Berufsverkehr bringe. Nicht gut sei dagegen, daß für Berufstätige die tägliche Fahrt zum Arbeitsplatz teurer werde.

 

Landrat Schwing bemerkte, daß es heute nicht darum gehe, Ja oder Nein zu sagen, weil der Anschluß an den Rhein-Main-Verbund bereits beschlossen sei. Seinerzeit sei schon bekannt gewesen, daß es Verlierer geben werde. Im Landkreis Miltenberg werde es aber fast nur Gewinner geben. In Aschaffenburg bestehe schließlich eine andere Situation als im Landkreis Miltenberg. Im übrigen sei es der übereinstimmende politische Wille gewesen, daß Fahrgäste mit verschiedenen Verkehrsträger und nur einer Fahrkarte z.B. bis Frankfurt fahren können. Insgesamt gesehen sei die Erweiterung des RMV-Übergangstarifs auf die Region Bayer. Untermain ein großer Fortschritt.

 

Kreisrat Dr. Schüren bat zu bedenken, daß der Landkreis Miltenberg am RMV-Übergangstarif nichts ändern könne. Nachdem die Stadt und der Landkreis Aschaffenburg bereits zugestimmt hätten, sollte jetzt auch der Landkreis Miltenberg seine Zustimmung geben.

 

Der Kreisausschuß faßte sodann bei einer Gegenstimme folgenden

 

B e s c h l u ß :

 

Die Erweiterung des Übergangstarifes auf den gesamten Landkreis Miltenberg bzw. die gesamte Region Bayer. Untermain wird befürwortet und die Verwaltung beauftragt, den Verkehrsunternehmen die gewünschte Risikoausfallbürgschaft in Höhe von bis zu 20.530,00 -€ pro Jahr für maximal drei Jahre zu gewähren.

 

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