Tagesordnungspunkt
TOP Ö 10: Gebührenfestsetzung für landkreiseigene Sportstätten
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 13.10.2003 KA/006/2003 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Landrat Schwing teilte mit, daß die Gebührenordnung für landkreiseigene Sportstätten am 09.09.1993 vom damaligen Ausschuß für Sport und Kultur beschlossen worden und am 01.04.1994 in Kraft getreten sei; zum 01.01.2002 sei die Gebührenordnung erweitert und auf Euro umgestellt worden. Die Berechnung erfolge je Stunde zu 60 Minuten zuzüglich MWSt. Die Sportstätten werden für Trainingszwecke grundsätzlich nur saisonweise vergeben.
Nachdem der Landkreis Miltenberg unter Beobachtung der
Umlagezahler stehe, die ebenfalls Sportstätten zu unterhalten hätten und dafür Gebühren
verlangen, habe die Landkreisverwaltung alle Städte, Märkte und Gemeinden des
Landkreises Miltenberg um Informationen gebeten. Daraufhin seien folgende
Gebührentarife bekanntgegeben worden:
Dreifach-Sporthalle |
Training/Erwachsene |
Stadt Erlenbach a.Main |
9,00 € |
Markt Großheubach |
20,00 € (bzw. 72,00 € für auswärtige Vereine) |
Stadt Miltenberg |
15,00 € |
Gemeinde Leidersbach |
12,30 € (Sommertarif 3,00 € niedriger) |
Markt Sulzbach a.Main |
6,65 €
(Sommertarif 1,00 € niedriger) |
Gemeinde Niedernberg |
24,00 €/45,00 € = 34,50 € (Schnittbetrag: Vereine mit Verbandsspielen 24,00 €; Vereine ohne Verbandsspiele 45,00 € |
Stundendurchschnitt |
16,03 € |
Desweiteren seien die Stundensätze der Dreifach-Sporthallen mit 21,09 €/Std. ermittelt worden. Nicht enthalten sei darin der laufende Unterhalt. Seitens des Landkreises Miltenberg sei immer die Meinung vertreten worden, den Vereinen sollten keine Vollkosten in Rechnung gestellt werden. Die geltenden Benutzungsgebühren seien ein Stück Sportförderung. Den Vereinen, die die Sportstätten des Landkreises Miltenberg nutzen, sei zum Rundenbeginn mitgeteilt worden, daß der Kreisausschuß die Benutzungsgebühren überprüfen werde und mit Änderungen gerechnet werden müsse. Aufgrund der Ermittlungen der Landkreisverwaltung werde heute ein Vorschlag unterbreitet, der folgende Gebührenanhebung vorsehe:
Nr. |
Art und Größe der Sportstätte
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Bisheriger Tarif |
Neuer Tarif
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Training: |
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1 |
Einfach-Sporthalle oder 1/3 einer Großsporthalle |
7,00 € |
7,50 € |
2 |
Großsporthalle/Dreifach-Sporthalle |
14,00 € |
15,00 € |
3 |
Krafträume bei zeitgleicher Nutzung der
entspre-chenden Sporthalle |
kostenfrei |
2,00 € |
4 |
Krafträume bei nicht zeitgleicher Nutzung der
ent-sprechenden Sporthalle |
kostenfrei |
5,00 € |
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Spiele bzw. Turniere im Breitensport (ohne Eintritt bzw. Spendenaufruf) |
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5 |
durch BLSV-Vereine für Schüler und Jugendliche;
Reinigung erfolgt besenrein durch Veranstalter |
7,00 € |
7,50 € |
6 |
durch BLSV-Vereine für Erwachsene ab 18 Jahren;
Reinigung erfolgt besenrein durch den Veranstalter |
7,00 € + 35,00 € Tagespausch. |
7,50 € + 35,00 € Tagespausch. |
7 |
durch Freizeitmannschaften; Reinigung erfolgt
besenrein durch den Veranstalter |
wurde bisher nicht differen-ziert |
15,00 € + 35,00 €
Tagespausch. |
8 |
Nutzung Foyer, Reinigung erfolgt besenrein durch den
Veranstalter (Untermainhalle) |
wurde bisher nicht differen-ziert |
50,00 € Tagespausch. |
9 |
Nutzung Veranstaltungsraum in Zusammenhang mit der
Sporthalle (Untermainhalle) |
existierte bisher nicht |
100,00 €
Tagespausch. |
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Pflichtspiele im Spitzensport |
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10 |
Spiele einer 1. Bundesligamannschaft bzw.
Pokal-spiele mit Beteiligung eines 1. Bundesligisten inkl. evtl. Nutzung alle
vorhandenen Möglichkeiten und Reinigung |
750,00 €,
besenrein |
850,00 € |
11 |
(Punkt-)Spiele einer 2. Bundesligamannschaft bzw.
Pokalspiele mit Beteiligung eines 2. Ligisten inkl. evtl. Nutzung alle
vorhandenen Möglichkeiten und Reinigung |
250,00 €,
besenrein |
350,00 € |
12 |
(Punkt-)Spiele einer 3. Ligamannschaft inkl. evtl.
Nutzung alle vorhandenen Möglichkeiten und Reinigung |
100,00 €,
besenrein |
200,00 € |
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Großveranstaltungen Sport, Kultur bzw. “Mehrzweck” |
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13 |
Großveranstaltungen im Bereich Sport pro Tag inkl. evtl. Nutzung aller vorhandenen Möglichkeiten
und Reinigung |
500,00 €
bis 2.500,00 € je nach Aufwand |
500,00 €
bis 2.500,00 € je nach Auf- wand |
14 |
Großveranstaltungen im Bereich Kultur bzw.
“Mehrzweck” pro Veranstaltung bzw. Aufführung und Tag inkl. evtl. Nutzung
aller vorhandenen Mög-lichkeiten und Reinigung |
2.500,00 € bis 5.000,00 € je nach Aufwand |
2.500,00 € bis 5.000,00 € je nach Auf-wand |
15 |
Großveranstaltungen, die länger als 1 Tag bzw. 2
Tage dauern, werden im Einzelfall verhandelt. |
wurde bisher nicht differen-ziert |
Einzelverhand-lungen mit den Verstaltern |
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Außensportanlagen: Nutzung der Anlagen (außer
Spessartstadion Elsenfeld) aus Lärm-schutzgründen nur an Wochentagen zwischen
16.00 Uhr und 20.00 Uhr |
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16 |
Beachvolleyballanlagen (ohne Duschen und Umkleiden) |
8,00 € |
10,00 € |
Kreisrat Dr. Schüren bemerkte, er habe Probleme mit
den Punkten 9, 10 und 11. Als Gebühr für die Benutzung des Rudolf-Harbig-Saales
in Verbindung mit der Sporthalle werden 100,00 € vorgeschlagen. Welche Gebühr
sei zu entrichten, wenn nur der Saal genutzt werde? Bezüglich der Punkte 10 und
11 sei er von Sportlehrern auf die Eröffnungsspiele am Wochenende
13./14.09.2003 angesprochen worden. Nach diesen Spielen soll der Hallenboden,
weil Harz verwendet worden sei, in einem
üblen Zustand gewesen sein. Er schlage daher vor, den Vereinen für Spiele mit
Harz die Auflage zu machen, daß der Hallenboden nach Veranstaltungsende
fachgerecht und zeitnah gereinigt werden müsse.
Landrat Schwing bat, bezüglich der Gebühr für die
seperate Nutzung des Rudolf-Harbig-Saales die Entwicklung abzuwarten. Was die
Punkte 10 und 11 betreffe, könne zugesagt werden, daß das Reinigungsproblem
gelöst werde.
Verwaltungsoberamtsrat Straub teilte mit, daß der
Tuspo Obernburg z.B. in Erlenbach a.Main keine gesonderten Reinigungsgebühren
in Rechnung gestellt werden. Das Problem “Harz” sei bekannt, aber bereits
abgestellt. Es werde ein Reinigungsmittel eingesetzt, mit dem Harz ohne
Probleme entfernt werden könne. Im übrigen werde Harz nicht nur bei Spielen,
sondern auch im Training verwendet.
Kreisrat Neuser (1. Bürgermeister der Stadt Amorbach)
berichtete, daß mit dem TV Kirchzell, der die Amorbacher Sporthalle benutze,
vereinbart sei, daß der TV Kirchzell die Sporthalle nach Benutzung reinige und
die Stadt Amorbach das Reinigungsmittel zur Verfügung stelle.
Landrat Schwing schlug vor, der Verwaltung die
Überprüfung des Reinigungsproblems zu überlassen. Er sei dafür, daß eine
Reinigungsfirma beauftragt werde.
Kreisrat Dr. Schüren bat zu prüfen, was eine
professionelle Hallenreinigung koste.
Kreisrat Ritter bestätigte, daß die Sportler im
Landkreis Miltenberg zufrieden seien. Aufgrund des Rundschreibens der
Landkreisverwaltung hätten viele Kommunen ihre Hallen nicht gemeldet, weil sie
keine Gebühren verlangen. Der Kreisausschuß sollte bei seiner heutigen Entscheidung
über die Gebühren auch bedenken, daß die Sportförderung des Freistaates Bayern
zurückgehe und die Mitgliederzahlen der Vereine sinken (im Landkreis Miltenberg
bisher um 650), aber die Unkosten steigen. In den letzten Jahren seien die
Mitglieder der Sportvereine bereits höher zur Kasse gebeten worden. Trotzdem
laufen im Landkreis Miltenberg derzeit 19 Maßnahmen, die mit Darlehen
finanziert werden. Desweiteren sollte bedacht werden, daß die Sportvereine
hervorragende Jugendarbeit leisten und das Ehrenamt nicht überbelastet werden
dürfe.
Landrat Schwing sagte dazu, daß die niedrigen
Benutzungsgebühren eine große Sportförderung des Landkreises Miltenberg seien.
Die größten Belastungen hätten die Vereine, die eigene Sportstätten zu
unterhalten hätten.
In der sodann erfolgten Abstimmung genehmigte der
Kreisausschuß bei einer Gegenstimme die von der Landkreisverwaltung
vorgeschlagenen Gebühren für landkreiseigene Sportstätten ab Beginn der
Wintersaison 2003/2004 (ab 09.09.2003).
Anschließend gab Landrat Schwing bekannt, welche sechs
Institutionen die Sportstätten des Landkreises Miltenberg bisher gebührenfrei
genutzt hätten und bat um Entscheidung, ob es bei der bisherigen Regelung
verbleiben soll.
Der Kreisausschuß entschied daraufhin einstimmig
folgendes:
a) Gebührenfrei dürfen künftig folgende
Institutionen die Sportstätten des Landkreises Miltenberg nutzen:
1. Betriebssportgruppen des Landratsamtes und der Krankenhäuser
2. Lehrkräfte (bis 18.00 Uhr, sofern Kapazitäten frei sind)
3. Polizei
4. Turnverein 1905 e.V. Erlenbach a.Main – SAG (Zusammenschluß von
Schule und Verein)
b) Von folgende Institutionen
wird künftig für die Benutzung der Sportstätten des Landkreises Miltenberg eine
Gebühr in Höhe von 7,50 €/Std. erhoben:
1. Herzsportgruppen Elsenfeld und Miltenberg
2. Behindertensportgruppe Miltenberg
3. Volkstanzgruppe Obernburg a.Main.