Tagesordnungspunkt

TOP Ö 10: Gebührenfestsetzung für landkreiseigene Sportstätten

BezeichnungInhalt
Sitzung:13.10.2003   KA/006/2003 
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Landrat Schwing teilte mit, daß die Gebührenordnung für landkreiseigene Sportstätten am 09.09.1993 vom damaligen Ausschuß für Sport und Kultur beschlossen worden und am 01.04.1994 in Kraft getreten sei; zum 01.01.2002 sei die Gebührenordnung erweitert und auf Euro umgestellt worden. Die Berechnung erfolge je Stunde zu 60 Minuten zuzüglich MWSt. Die Sportstätten werden für Trainingszwecke grundsätzlich nur saisonweise vergeben.

 

Nachdem der Landkreis Miltenberg unter Beobachtung der Umlagezahler stehe, die ebenfalls Sportstätten zu unterhalten hätten und dafür Gebühren verlangen, habe die Landkreisverwaltung alle Städte, Märkte und Gemeinden des Landkreises Miltenberg um Informationen gebeten. Daraufhin seien folgende Gebührentarife bekanntgegeben worden:

 

Dreifach-Sporthalle

Training/Erwachsene

Stadt Erlenbach a.Main

  9,00 €

Markt Großheubach

20,00 € (bzw. 72,00 € für auswärtige Vereine)

Stadt Miltenberg

15,00 €

Gemeinde Leidersbach

12,30 € (Sommertarif 3,00 € niedriger)

Markt Sulzbach a.Main

  6,65 € (Sommertarif 1,00 € niedriger)

Gemeinde Niedernberg

24,00 €/45,00 € = 34,50 €

(Schnittbetrag: Vereine mit Verbandsspielen 24,00 €;

Vereine ohne Verbandsspiele 45,00 €

Stundendurchschnitt

16,03 €

 

Desweiteren seien die Stundensätze der Dreifach-Sporthallen mit 21,09 €/Std. ermittelt worden. Nicht enthalten sei darin der laufende Unterhalt. Seitens des Landkreises Miltenberg sei immer die Meinung vertreten worden, den Vereinen sollten keine Vollkosten in Rechnung gestellt werden. Die geltenden Benutzungsgebühren seien ein Stück Sportförderung. Den Vereinen, die die Sportstätten des Landkreises Miltenberg nutzen, sei zum Rundenbeginn mitgeteilt worden, daß der Kreisausschuß die Benutzungsgebühren überprüfen werde und mit Änderungen gerechnet werden müsse. Aufgrund der Ermittlungen der Landkreisverwaltung werde heute ein Vorschlag unterbreitet, der folgende Gebührenanhebung vorsehe:

 

Nr.

Art und Größe der Sportstätte

Bisheriger Tarif

Neuer Tarif

 

Training:

 

 

1

Einfach-Sporthalle oder 1/3 einer Großsporthalle

     7,00 €

      7,50 €

2

Großsporthalle/Dreifach-Sporthalle

   14,00 €

    15,00 €

3

Krafträume bei zeitgleicher Nutzung der entspre-chenden Sporthalle

kostenfrei

      2,00 €

4

Krafträume bei nicht zeitgleicher Nutzung der ent-sprechenden Sporthalle

kostenfrei

      5,00 €

 

Spiele bzw. Turniere im Breitensport

(ohne Eintritt bzw. Spendenaufruf)

 

 

5

durch BLSV-Vereine für Schüler und Jugendliche; Reinigung erfolgt besenrein durch Veranstalter

      7,00 €

      7,50 €

6

durch BLSV-Vereine für Erwachsene ab 18 Jahren; Reinigung erfolgt besenrein durch den Veranstalter

     7,00 € +

   35,00 €

Tagespausch.

      7,50 € +

    35,00 €

Tagespausch.

7

durch Freizeitmannschaften; Reinigung erfolgt besenrein durch den Veranstalter

wurde bisher nicht differen-ziert

    15,00 € +

    35,00 € Tagespausch.

8

Nutzung Foyer, Reinigung erfolgt besenrein durch den Veranstalter (Untermainhalle)

wurde bisher nicht differen-ziert

     50,00 €

Tagespausch.

9

Nutzung Veranstaltungsraum in Zusammenhang mit der Sporthalle (Untermainhalle)

existierte bisher nicht

   100,00 € Tagespausch.

 

Pflichtspiele im Spitzensport

 

 

10

Spiele einer 1. Bundesligamannschaft bzw. Pokal-spiele mit Beteiligung eines 1. Bundesligisten inkl. evtl. Nutzung alle vorhandenen Möglichkeiten und Reinigung

   750,00 €, besenrein

  850,00 €

11

(Punkt-)Spiele einer 2. Bundesligamannschaft bzw. Pokalspiele mit Beteiligung eines 2. Ligisten inkl. evtl. Nutzung alle vorhandenen Möglichkeiten und Reinigung

   250,00 €, besenrein

  350,00 €

12

(Punkt-)Spiele einer 3. Ligamannschaft inkl. evtl. Nutzung alle vorhandenen Möglichkeiten und Reinigung

  100,00 €, besenrein

  200,00 €

 

 

 

 

 

Großveranstaltungen Sport, Kultur bzw. “Mehrzweck”

 

 

13

Großveranstaltungen im Bereich Sport pro Tag

inkl. evtl. Nutzung aller vorhandenen Möglichkeiten und Reinigung

   500,00 € bis 2.500,00 € je nach Aufwand

   500,00 € bis 2.500,00 €

je nach Auf-

wand

14

Großveranstaltungen im Bereich Kultur bzw. “Mehrzweck” pro Veranstaltung bzw. Aufführung und Tag inkl. evtl. Nutzung aller vorhandenen Mög-lichkeiten und Reinigung

2.500,00 € bis 5.000,00 €

je nach Aufwand

2.500,00 € bis 5.000,00 €

je nach Auf-wand

15

Großveranstaltungen, die länger als 1 Tag bzw. 2 Tage dauern, werden im Einzelfall verhandelt.

wurde bisher nicht differen-ziert

Einzelverhand-lungen mit den Verstaltern

 

Außensportanlagen: Nutzung der Anlagen (außer Spessartstadion Elsenfeld) aus Lärm-schutzgründen nur an Wochentagen zwischen 16.00 Uhr und 20.00 Uhr

 

 

16

Beachvolleyballanlagen

(ohne Duschen und Umkleiden)

     8,00 €

    10,00 €

 

Kreisrat Dr. Schüren bemerkte, er habe Probleme mit den Punkten 9, 10 und 11. Als Gebühr für die Benutzung des Rudolf-Harbig-Saales in Verbindung mit der Sporthalle werden 100,00 € vorgeschlagen. Welche Gebühr sei zu entrichten, wenn nur der Saal genutzt werde? Bezüglich der Punkte 10 und 11 sei er von Sportlehrern auf die Eröffnungsspiele am Wochenende 13./14.09.2003 angesprochen worden. Nach diesen Spielen soll der Hallenboden, weil Harz verwendet worden sei,  in einem üblen Zustand gewesen sein. Er schlage daher vor, den Vereinen für Spiele mit Harz die Auflage zu machen, daß der Hallenboden nach Veranstaltungsende fachgerecht und zeitnah gereinigt werden müsse.

 

Landrat Schwing bat, bezüglich der Gebühr für die seperate Nutzung des Rudolf-Harbig-Saales die Entwicklung abzuwarten. Was die Punkte 10 und 11 betreffe, könne zugesagt werden, daß das Reinigungsproblem gelöst werde.

 

Verwaltungsoberamtsrat Straub teilte mit, daß der Tuspo Obernburg z.B. in Erlenbach a.Main keine gesonderten Reinigungsgebühren in Rechnung gestellt werden. Das Problem “Harz” sei bekannt, aber bereits abgestellt. Es werde ein Reinigungsmittel eingesetzt, mit dem Harz ohne Probleme entfernt werden könne. Im übrigen werde Harz nicht nur bei Spielen, sondern auch im Training verwendet.

 

Kreisrat Neuser (1. Bürgermeister der Stadt Amorbach) berichtete, daß mit dem TV Kirchzell, der die Amorbacher Sporthalle benutze, vereinbart sei, daß der TV Kirchzell die Sporthalle nach Benutzung reinige und die Stadt Amorbach das Reinigungsmittel zur Verfügung stelle.

 

Landrat Schwing schlug vor, der Verwaltung die Überprüfung des Reinigungsproblems zu überlassen. Er sei dafür, daß eine Reinigungsfirma beauftragt werde.

 

Kreisrat Dr. Schüren bat zu prüfen, was eine professionelle Hallenreinigung koste.

 

Kreisrat Ritter bestätigte, daß die Sportler im Landkreis Miltenberg zufrieden seien. Aufgrund des Rundschreibens der Landkreisverwaltung hätten viele Kommunen ihre Hallen nicht gemeldet, weil sie keine Gebühren verlangen. Der Kreisausschuß sollte bei seiner heutigen Entscheidung über die Gebühren auch bedenken, daß die Sportförderung des Freistaates Bayern zurückgehe und die Mitgliederzahlen der Vereine sinken (im Landkreis Miltenberg bisher um 650), aber die Unkosten steigen. In den letzten Jahren seien die Mitglieder der Sportvereine bereits höher zur Kasse gebeten worden. Trotzdem laufen im Landkreis Miltenberg derzeit 19 Maßnahmen, die mit Darlehen finanziert werden. Desweiteren sollte bedacht werden, daß die Sportvereine hervorragende Jugendarbeit leisten und das Ehrenamt nicht überbelastet werden dürfe.

 

Landrat Schwing sagte dazu, daß die niedrigen Benutzungsgebühren eine große Sportförderung des Landkreises Miltenberg seien. Die größten Belastungen hätten die Vereine, die eigene Sportstätten zu unterhalten hätten.

 

In der sodann erfolgten Abstimmung genehmigte der Kreisausschuß bei einer Gegenstimme die von der Landkreisverwaltung vorgeschlagenen Gebühren für landkreiseigene Sportstätten ab Beginn der Wintersaison 2003/2004 (ab 09.09.2003).

 

Anschließend gab Landrat Schwing bekannt, welche sechs Institutionen die Sportstätten des Landkreises Miltenberg bisher gebührenfrei genutzt hätten und bat um Entscheidung, ob es bei der bisherigen Regelung verbleiben soll.

 

Der Kreisausschuß entschied daraufhin einstimmig folgendes:

 

a)  Gebührenfrei dürfen künftig folgende Institutionen die Sportstätten des Landkreises Miltenberg nutzen:

     1.  Betriebssportgruppen des Landratsamtes und der Krankenhäuser

     2.  Lehrkräfte (bis 18.00 Uhr, sofern Kapazitäten frei sind)

     3.  Polizei

     4.  Turnverein 1905 e.V. Erlenbach a.Main – SAG (Zusammenschluß von Schule und Verein)

 

b)  Von folgende Institutionen wird künftig für die Benutzung der Sportstätten des Landkreises Miltenberg eine Gebühr in Höhe von 7,50 €/Std. erhoben:

     1.  Herzsportgruppen Elsenfeld und Miltenberg

     2.  Behindertensportgruppe Miltenberg

     3.  Volkstanzgruppe Obernburg a.Main.

 

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