Tagesordnungspunkt

TOP Ö 2: Abschluß einer Vereinbarung zur Frühförderung mit dem Verein Lebenshilfe für Behinderte im Landkreis Miltenberg e.V.

BezeichnungInhalt
Sitzung:13.10.2003   KA/006/2003 
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Verwaltungsamtmann Vill trug vor, daß die Behandlungssätze des Vereins Lebenshilfe für Behinderte im Landkreis Miltenberg e.V. für die ambulante Frühförderung nach den tatsächlichen Kosten des Träger letztmals 1993 durch die Pflegesatzkommission des Bezirks Unterfranken festgesetzt worden seien. Seitdem seien wie bei allen übrigen bayerischen Trägern keine individuell berechneten Anpassungen der Pflegesätze erfolgt, weil ein Gremium aus Vertretern aller Beteiligten an einer bayernweit gültige Rahmenvereinbarung zur Festlegung der Behandlungssätze gearbeitet habe. Nachdem die langwierigen Verhandlungen im Jahr 2001 bereits weit fortgeschritten gewesen seien, sei es zum Streit über die Zuständigkeit durch Inkrafttreten des SGB IX gekommen. Daraufhin seien die Verhandlungen über die Rahmenvereinbarung abgebrochen und zunächst ohne Ergebnis vertagt worden. Seit 1993 seien lediglich immer wieder bayernweit Anhebungen der Frühfördersätze erfolgt, die in Höhe eines gleichen Prozentsatzes gleichermaßen für alle Träger gegolten hätten, so auch für den Verein Lebenshilfe für Behinderte im Landkreis Miltenberg e.V. Der seit dem Jahr 2000 gültige Satz für die Behandlungseinheit belaufe sich auf 24,15 €.

 

In einer gemeinsamen Erklärung vom 01.08.2002 hätten der Bayer. Städtetag und der Bayer. Landkreistag angesichts der knappen kommunalen Finanzen eine Forderung der bayerischen Spitzenverbände der Frühfördereinrichtungen nach einer linearen Erhöhung um einheitlich 7 % zurückgewiesen. Nach dieser Aussage seien durch die Frühförderstellen landesweit viele Einzelanträge auf Pflegesatzerhöhung gestellt worden. Auch der Verein Lebenshilfe für Behinderte im Landkreis Miltenberg e.V. habe mit Schreiben vom 25.10.2002 die individuelle Neuverhandlung der Behandlungssätze beantragt. Dazu sei zunächst festzustellen gewesen, daß die bayernweiten linearen Erhöhungen offenbar nicht ausgereicht hätten, um das Defizit der Frühförderstelle des Vereins Lebenshilfe für Behinderte im Landkreis Miltenberg e.V. aufzufangen. Für die geleisteten Behandlungseinheiten der Jahr 1999 bis 2002 seien im Rahmen der Sozialhilfe (örtlicher und überörtlicher Träger) folgende Beträge erbracht worden bzw. sei dem Verein Lebenshilfe für Behinderte im Landkreis Miltenberg e.V. folgendes Defizit entstanden:

 

 

Leistung der Sozialhilfe für LH Elsenfeld/Jahr

BE-Satz

Anzahl BE/Jahr

(LH Elsenf.)

Gesamtko-sten der LH Elsenfeld

Gesamtdefizit der                LH Elsenfeld

Kostendeckender Behandlungssatz lt. Antrag:

 

 

 

 

 

 

 

1999

272.852,86 €

23,67 €

11.526

406.636,47 €

121.525,54 €

35,28 €

2000

282.007,08 €

23,67/24,15 €

11.744

436.614,84 €

141.911,21 €

37,18 €

2001

321.804,34 €

24,15 €

13.326

389.012,55 €

55.822,07 €

29,19 €

2002

322.305,90 €

24,15 €

13.346

liegt noch nicht vor

 

 

 

Mittelwert 2001 - 2002:

410.754,62 €

106.419,61 €

33,88 €

 

Dem Verein Lebenshilfe für Behinderte im Landkreis Miltenberg e.V. könne bestätigt werden, daß sein Behandlungssatz der niedrigste in Unterfranken sei. Andererseits werde aber auch festgestellt, daß die Anzahl der im Landkreis Miltenberg jährlich bewilligten Behandlungseinheiten im Vergleich zur Einwohnerzahl stets relativ hoch gelegen habe. Eine Abfrage des Bayer. Landkreistages im Jahr 2002 bezüglich der Fallzahlen habe die Spitze in Unterfranken und Platz 7 von 68 befragten bayerischen Landkreisen ergeben.

 

Mit Rundschreiben vom 13.11.2002 habe der Bayer. Landkreistag empfohlen, die allerorts schwierige Situation im Rahmen von Budgetierungen zu regeln. Der neue Verhandlungsantrag vom 26.10.2002 sei am 02.12.2002 im Sozialhilfeausschuß beraten und die Verwaltung beauftragt worden, mit dem Verein Lebenshilfe für  Behinderte im Landkreis Miltenberg e.V. Verhandlungen zu führen und eine Lösung zu erarbeiten, die den wirtschaftlichen Fortbestand der Frühförderstelle gewährleiste, aber auch die schwierige finanzielle Situation des Landkreises Miltenberg berücksichtige.

 

In den darauffolgenden Verhandlungen habe der Verein Lebenshilfe für Behinderte im Landkreis Miltenberg e.V. zunächst mit Schreiben vom 17.12.2002 einen Behandlungssatz von 35,36 € auf der Grundlage regelmäßiger zukunftsbezogener Kosten von 431.378,00 € sowie auf der Grundlage der durchschnittlichen Behandlungseinzeiten der Jahre 1999 bis 2001 beantragt. Mit Schreiben vom 06.06.2003 sei der Antrag auf 35,04 € bei Gesamtkosten von jährlich 427.454,00 € berichtigt worden. Wegen der relativ hoch erscheinenden Anzahl von Frühförderfällen habe im Mai 2003 ein Gespräch mit den verordnenden Kinderärzten und dem Leiter des Gesundheitsamtes stattgefunden. Nach glaubhafter Versicherung der Kinderärzte erfüllten alle behandelten Kinder die Voraussetzungen für die Gewährung der Frühförderung nach dem BSHG. Die hohe Anzahl sei mit der sehr guten Zusammenarbeit der Frühförderstelle mit den Kinderärzten und Kindergärten begründet worden. Gleichwohl sei vereinbart worden, daß das Vorliegen der medizinischen Zugangsvoraussetzungen zur Frühförderung künftig vom Gesundheitsamt regelmäßig überprüft werde.

 

Mit der Schaffung einer Frühförderverordnung (FrühV), welche ab 01.07.2003 gelte, habe der Bundesgesetzgeber ein gewisses Maß an Klarheit hinsichtlich der Zuständigkeit für die Gewährung von Leistungen geschaffen. Künftig sollen die Frühförderleistungen, welche seither zum Teil von den Sozialhilfeträgern und zum Teil von den Krankenkassen finanziert werden, als Komplexleistung aus einer Hand erbracht werden. Für die Zeit ab 01.07.2003 müssen deshalb erneut Verhandlungen über die Behandlungssätze geführt werden, in welche die Krankenkassen einzubeziehen seien.

 

Für die Zeit vom 01.01.2003 bis 30.06.2003 hätten sich die Verwaltung und der Verein Lebenshilfe für Behinderte im Landkreis Miltenberg e.V. auf einen Vereinbarungsentwurf verständigt. Der Entwurf sei ein Kompromiß, der den Belangen beider Seiten Rechnung trage.

 

Zu den einzelnen Punkten der Vereinbarung sei folgendes auszuführen:

 

Zu 1. bis 8.: Ab 01.07.2003 sei die Frühförderungsverordnung (FrühV) anzuwenden.

 

Zu 3.: Der Behandlungssatz müsse realistischerweise kostendeckend sein, jedoch nicht mehr. Dies sei bei etwa gleichbleibenden Behandlungseinheiten (2002: 13.346) und angenommenen Gesamtkosten von 427.454,00 € mit diesem Satz gewährleistet.

 

Zu 4.: Die zukunftsbezogen vorgelegte Kostenaufstellungen  von 427.454,00 € sei erläutert und geprüft worden. Der vereinbarte Betrag sei realistischerweise kostendeckend, jedoch nicht mehr.

 

Zu 6.: Ab 01.06.2003 sei von den Spitzenverbänden zur Vermeidung von Einzelverhandlungen eine weitere bayernweit einheitliche Erhöhung der Frühfördersätze um 2,5 % unter gewissen Voraussetzungen beschlossen worden. Diese Erhöhung sei in den Vereinbarungen bereits enthalten.

 

Zu 9.: Die Vereinbarung mit den Spitzenverbänden der Krankenkassen über die vorläufige Kostentragung  aufgrund des Zuständigkeitsstreits verlange Zustimmung der Krankenkassen bei Entgelterhöhungen. Die Krankenkassen treffen eine Entscheidung über die Zustimmung aber erst, wenn Einigung zwischen den Trägern der Frühförderung und der Sozialhilfe erfolgt sei.

 

Die Vereinbarung hätte, wie sie auch von den Krankenkassen bestätigt werde, folgende Konsequenzen:

-    Der Verein Lebenshilfe für Behinderte im Landkreis Miltenberg e.V. erhalte für seine Arbeit künftig jährlich ca. 105.000,00 € mehr. Hiervon würden ca. 14 % auf den Delegationsbereich und 86 % auf den Landkreis Miltenberg entfallen. Der Landkreis Miltenberg hätte somit eine jährliche Mehrbelastung von ca. 90.000,00 €. Dieser Betrag sei im Sozialhilfehaushalt 2003 nicht enthalten.

-    Durch die Zustimmung des Vereins Lebenshilfe für Behinderte im Landkreis Miltenberg e.V. zu einer Budgetierung wäre in diesem Bereich eine weitergehende Kostensteigerung für die Sozialhilfe zunächst ausgeschlossen.

 

Da die Angelegenheit in diesem Sinne bereits im Sozialhilfeausschuß diskutiert worden sei und im übrigen nicht unbedeutende Auswirkungen auf den Gesamthaushalt bestehen, werde die Angelegenheit dem Kreisausschuß mit der Bitte um Zustimmung vorgelegt. Es entspreche auch dem Wunsch des Vereins Lebenshilfe für Behinderte im Landkreis Miltenberg e.V., angesichts seiner schwierigen Finanzsituation schnellstmöglichst Klarheit bezüglich der Kostendeckung zu erhalten, zumal noch die Zustimmung der Krankenkassen eingeholt werden müsse.

 

Der Kreisausschuß faßte einstimmig folgenden

 

B e s c h l u ß :

 

Dem Abschluß der vorliegenden Vereinbarung zur Frühförderung mit dem Verein Lebenshilfe für Behinderte im Landkreis Miltenberg e.V. wird zugestimmt.

 

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