Tagesordnungspunkt
TOP Ö 2: Abschluß einer Vereinbarung zur Frühförderung mit dem Verein Lebenshilfe für Behinderte im Landkreis Miltenberg e.V.
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 13.10.2003 KA/006/2003 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Verwaltungsamtmann Vill trug vor, daß die Behandlungssätze des Vereins Lebenshilfe für Behinderte im Landkreis Miltenberg e.V. für die ambulante Frühförderung nach den tatsächlichen Kosten des Träger letztmals 1993 durch die Pflegesatzkommission des Bezirks Unterfranken festgesetzt worden seien. Seitdem seien wie bei allen übrigen bayerischen Trägern keine individuell berechneten Anpassungen der Pflegesätze erfolgt, weil ein Gremium aus Vertretern aller Beteiligten an einer bayernweit gültige Rahmenvereinbarung zur Festlegung der Behandlungssätze gearbeitet habe. Nachdem die langwierigen Verhandlungen im Jahr 2001 bereits weit fortgeschritten gewesen seien, sei es zum Streit über die Zuständigkeit durch Inkrafttreten des SGB IX gekommen. Daraufhin seien die Verhandlungen über die Rahmenvereinbarung abgebrochen und zunächst ohne Ergebnis vertagt worden. Seit 1993 seien lediglich immer wieder bayernweit Anhebungen der Frühfördersätze erfolgt, die in Höhe eines gleichen Prozentsatzes gleichermaßen für alle Träger gegolten hätten, so auch für den Verein Lebenshilfe für Behinderte im Landkreis Miltenberg e.V. Der seit dem Jahr 2000 gültige Satz für die Behandlungseinheit belaufe sich auf 24,15 €.
In einer gemeinsamen Erklärung vom 01.08.2002 hätten
der Bayer. Städtetag und der Bayer. Landkreistag angesichts der knappen
kommunalen Finanzen eine Forderung der bayerischen Spitzenverbände der
Frühfördereinrichtungen nach einer linearen Erhöhung um einheitlich 7 %
zurückgewiesen. Nach dieser Aussage seien durch die Frühförderstellen
landesweit viele Einzelanträge auf Pflegesatzerhöhung gestellt worden. Auch der
Verein Lebenshilfe für Behinderte im Landkreis Miltenberg e.V. habe mit
Schreiben vom 25.10.2002 die individuelle Neuverhandlung der Behandlungssätze
beantragt. Dazu sei zunächst festzustellen gewesen, daß die bayernweiten
linearen Erhöhungen offenbar nicht ausgereicht hätten, um das Defizit der
Frühförderstelle des Vereins Lebenshilfe für Behinderte im Landkreis Miltenberg
e.V. aufzufangen. Für die geleisteten Behandlungseinheiten der Jahr 1999 bis 2002
seien im Rahmen der Sozialhilfe (örtlicher und überörtlicher Träger) folgende
Beträge erbracht worden bzw. sei dem Verein Lebenshilfe für Behinderte im
Landkreis Miltenberg e.V. folgendes Defizit entstanden:
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Leistung der Sozialhilfe für LH
Elsenfeld/Jahr |
BE-Satz |
Anzahl BE/Jahr (LH Elsenf.) |
Gesamtko-sten der LH Elsenfeld |
Gesamtdefizit der LH Elsenfeld |
Kostendeckender Behandlungssatz lt.
Antrag: |
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1999 |
272.852,86 € |
23,67 € |
11.526 |
406.636,47 € |
121.525,54 € |
35,28 € |
2000 |
282.007,08 € |
23,67/24,15 € |
11.744 |
436.614,84 € |
141.911,21 € |
37,18 € |
2001 |
321.804,34 € |
24,15 € |
13.326 |
389.012,55 € |
55.822,07 € |
29,19 € |
2002 |
322.305,90 € |
24,15 € |
13.346 |
liegt noch nicht vor |
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Mittelwert 2001 - 2002: |
410.754,62 € |
106.419,61 € |
33,88 € |
Dem Verein Lebenshilfe für Behinderte im Landkreis
Miltenberg e.V. könne bestätigt werden, daß sein Behandlungssatz der niedrigste
in Unterfranken sei. Andererseits werde aber auch festgestellt, daß die Anzahl
der im Landkreis Miltenberg jährlich bewilligten Behandlungseinheiten im
Vergleich zur Einwohnerzahl stets relativ hoch gelegen habe. Eine Abfrage des
Bayer. Landkreistages im Jahr 2002 bezüglich der Fallzahlen habe die Spitze in
Unterfranken und Platz 7 von 68 befragten bayerischen Landkreisen ergeben.
Mit Rundschreiben vom 13.11.2002 habe der Bayer.
Landkreistag empfohlen, die allerorts schwierige Situation im Rahmen von
Budgetierungen zu regeln. Der neue Verhandlungsantrag vom 26.10.2002 sei am
02.12.2002 im Sozialhilfeausschuß beraten und die Verwaltung beauftragt worden,
mit dem Verein Lebenshilfe für
Behinderte im Landkreis Miltenberg e.V. Verhandlungen zu führen und eine
Lösung zu erarbeiten, die den wirtschaftlichen Fortbestand der Frühförderstelle
gewährleiste, aber auch die schwierige finanzielle Situation des Landkreises
Miltenberg berücksichtige.
In den darauffolgenden Verhandlungen habe der Verein
Lebenshilfe für Behinderte im Landkreis Miltenberg e.V. zunächst mit Schreiben
vom 17.12.2002 einen Behandlungssatz von 35,36 € auf der Grundlage regelmäßiger
zukunftsbezogener Kosten von 431.378,00 € sowie auf der Grundlage der
durchschnittlichen Behandlungseinzeiten der Jahre 1999 bis 2001 beantragt. Mit
Schreiben vom 06.06.2003 sei der Antrag auf 35,04 € bei Gesamtkosten von jährlich
427.454,00 € berichtigt worden. Wegen der relativ hoch erscheinenden Anzahl von
Frühförderfällen habe im Mai 2003 ein Gespräch mit den verordnenden
Kinderärzten und dem Leiter des Gesundheitsamtes stattgefunden. Nach
glaubhafter Versicherung der Kinderärzte erfüllten alle behandelten Kinder die
Voraussetzungen für die Gewährung der Frühförderung nach dem BSHG. Die hohe
Anzahl sei mit der sehr guten Zusammenarbeit der Frühförderstelle mit den
Kinderärzten und Kindergärten begründet worden. Gleichwohl sei vereinbart
worden, daß das Vorliegen der medizinischen Zugangsvoraussetzungen zur
Frühförderung künftig vom Gesundheitsamt regelmäßig überprüft werde.
Mit der Schaffung einer Frühförderverordnung (FrühV),
welche ab 01.07.2003 gelte, habe der Bundesgesetzgeber ein gewisses Maß an
Klarheit hinsichtlich der Zuständigkeit für die Gewährung von Leistungen
geschaffen. Künftig sollen die Frühförderleistungen, welche seither zum Teil
von den Sozialhilfeträgern und zum Teil von den Krankenkassen finanziert werden,
als Komplexleistung aus einer Hand erbracht werden. Für die Zeit ab 01.07.2003
müssen deshalb erneut Verhandlungen über die Behandlungssätze geführt werden,
in welche die Krankenkassen einzubeziehen seien.
Für die Zeit vom 01.01.2003 bis 30.06.2003 hätten sich
die Verwaltung und der Verein Lebenshilfe für Behinderte im Landkreis
Miltenberg e.V. auf einen Vereinbarungsentwurf verständigt. Der Entwurf sei ein
Kompromiß, der den Belangen beider Seiten Rechnung trage.
Zu den einzelnen Punkten der Vereinbarung sei
folgendes auszuführen:
Zu 1. bis 8.:
Ab 01.07.2003 sei die Frühförderungsverordnung (FrühV) anzuwenden.
Zu 3.: Der
Behandlungssatz müsse realistischerweise kostendeckend sein, jedoch nicht mehr.
Dies sei bei etwa gleichbleibenden Behandlungseinheiten (2002: 13.346) und
angenommenen Gesamtkosten von 427.454,00 € mit diesem Satz gewährleistet.
Zu 4.: Die
zukunftsbezogen vorgelegte Kostenaufstellungen
von 427.454,00 € sei erläutert und geprüft worden. Der vereinbarte
Betrag sei realistischerweise kostendeckend, jedoch nicht mehr.
Zu 6.: Ab
01.06.2003 sei von den Spitzenverbänden zur Vermeidung von Einzelverhandlungen
eine weitere bayernweit einheitliche Erhöhung der Frühfördersätze um 2,5 %
unter gewissen Voraussetzungen beschlossen worden. Diese Erhöhung sei in den
Vereinbarungen bereits enthalten.
Zu 9.: Die
Vereinbarung mit den Spitzenverbänden der Krankenkassen über die vorläufige
Kostentragung aufgrund des
Zuständigkeitsstreits verlange Zustimmung der Krankenkassen bei
Entgelterhöhungen. Die Krankenkassen treffen eine Entscheidung über die
Zustimmung aber erst, wenn Einigung zwischen den Trägern der Frühförderung und
der Sozialhilfe erfolgt sei.
Die Vereinbarung hätte, wie sie auch von den
Krankenkassen bestätigt werde, folgende Konsequenzen:
- Der Verein Lebenshilfe für Behinderte im
Landkreis Miltenberg e.V. erhalte für seine Arbeit künftig jährlich ca.
105.000,00 € mehr. Hiervon würden ca. 14 % auf den Delegationsbereich und 86 %
auf den Landkreis Miltenberg entfallen. Der Landkreis Miltenberg hätte somit
eine jährliche Mehrbelastung von ca. 90.000,00 €. Dieser Betrag sei im
Sozialhilfehaushalt 2003 nicht enthalten.
- Durch die Zustimmung des Vereins Lebenshilfe
für Behinderte im Landkreis Miltenberg e.V. zu einer Budgetierung wäre in diesem
Bereich eine weitergehende Kostensteigerung für die Sozialhilfe zunächst
ausgeschlossen.
Da die Angelegenheit in diesem Sinne
bereits im Sozialhilfeausschuß diskutiert worden sei und im übrigen nicht
unbedeutende Auswirkungen auf den Gesamthaushalt bestehen, werde die
Angelegenheit dem Kreisausschuß mit der Bitte um Zustimmung vorgelegt. Es
entspreche auch dem Wunsch des Vereins Lebenshilfe für Behinderte im Landkreis
Miltenberg e.V., angesichts seiner schwierigen Finanzsituation
schnellstmöglichst Klarheit bezüglich der Kostendeckung zu erhalten, zumal noch
die Zustimmung der Krankenkassen eingeholt werden müsse.
Der Kreisausschuß faßte einstimmig
folgenden
B e s c h l u ß :
Dem Abschluß der vorliegenden
Vereinbarung zur Frühförderung mit dem Verein Lebenshilfe für Behinderte im
Landkreis Miltenberg e.V. wird zugestimmt.