Tagesordnungspunkt
TOP Ö 4: Kreisstraße MIL 34 - Ausbau zwischen Schippach und Streit, II. Bauabschnitt, durch den Landkreis Miltenberg: Zuwendungen nach § 2 GVFG zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden (Programm Nr. B 80/2003)
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 08.10.2003 BA/006/2003 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Kreisbaumeisterin Schulz wies darauf hin, daß der Bauausschuß am 14.07.2003 beschlossen habe, die og. Baumaßnahme durchzuführen. Aus Termingründen sei die Vergabe der Bauleistungen dem Kreisausschuß übertragen worden. Der Kreisausschuß habe dann am 17.07.2003 der Fa. Stolz, Hammelburg, den Auftrag zur Ausführung der Straßenbauarbeiten erteilt.
Lt. Auskunft des Straßenbauamtes
Aschaffenburg sei mit den Bauarbeiten Mitte August 2003 begonnen worden. Die
Erdarbeiten seien zwischenzeitlich abgeschlossen. In den 38. und 39.
Kalenderwoche seien die Arbeiten zur Stabilisierung des Planums durchgeführt
worden, danach soll die Tragschicht eingebaut werden. Aufgrund der guten
Witterung gehen die Arbeiten zügig voran, so daß die Maßnahme termingerecht im
Jahr 2003 fertiggestellt sein werde.
Gemäß Schreiben der Obersten Baubehörde im
Bayer. Staatsministerium des Innern vom 02.09.2003 sei nach Vorlage der
Maßnahme durch die Regierung von Unterfranken vom 30.07.2003 das Bauvorhaben
als förderfähig nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) anerkannt
und nach § 2 GVFG bei vollständiger Verwirklichung der geplanten Maßnahme eine
Festbetragsförderung in Höhe von 300.000,00 € in Aussicht gestellt worden. Die
Regierung von Unterfranken sei ermächtigt worden, Bewilligungen bis zu diesem
Betrag auszusprechen und nach Maßgabe der verfügbaren Haushaltsmittel
entsprechend dem Baufortschritt Zahlungen zu leisten. Sie werde auch die
erforderlichen Bewilligungsbedingungen festsetzen.
Der Bauausschuß nahm hiervon einstimmig
zustimmend Kenntnis.