Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Abfallwirtschaftssatzung: Verhinderung des Mißbrauchs von Müllgemeinschaften nach § 19 Abs. 2 AbfwS

BezeichnungInhalt
Sitzung:06.10.2003   NU/012/2003 
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Regierungsamtmann Röcklein wies darauf hin, daß die Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Miltenberg die bürgerfreundliche Regelung enthalte, daß sich benachbarte Grundstücke zu Müllgemeinschaften zusammenschließen können, wenn beim Aufnehmenden auch nach der Aufnahme die satzungsrechtlichen Vorschriften über das Mindestbehältervolumen eingehalten werden. Damit sollte insbesondere alleinstehenden, älteren Personen eine Erleichterung bei der Nutzung des Müllabfuhrsystems ermöglicht werden. Der Landkreisverwaltung sei klar gewesen, daß auch diese Grundstücke und Haushalte das System (auch Kühlgeräte- und Grüngutentsorgung und Sperrmüllabfuhr) voll nutzen und dafür eigentlich keine Gebühren entrichten. Dies hätten jedoch Ausschuß für Natur- und Umweltschutz sowie der Kreistag bei der Einführung dieser Regelung bewußt in Kauf genommen.

 

Das Geld werde nun allerorts knapper und intelligente Bürger suchen Sparmöglichkeiten. Inzwischen gebe es Anträge auf Müllgemeinschaften zwischen verschiedenen Gemeinden bzw. zwischen ganzen Familienclans. In einem krassen Fall habe eine Eigentümergemeinschaft, deren Grundstück an die Müllabfuhr angeschlossen sei, zur Vermeidung einer größeren Mülltonne eine einzelne Person aus diesem Wohnblock an das Nachbargrundstück weiterreichen wollen. Viele derartige Fälle führen nun bei der Landkreisverwaltung und den Stadt-, Markt- und Gemeindeverwaltungen zu teilweise sehr unangenehmen Vorfällen, so daß gebeten werde, künftig die Regelungen über Müllgemeinschaften in § 19 Abs. 2 der Abfallwirtschaftssatzung entsprechend anzuwenden.

 

Durch den Ausschuß für Natur- und Umweltschutz wurde nach kurzer Beratung einstimmig folgender

 

B e s c h l u ß

gefaßt:

 

Die Landkreisverwaltung wird beauftragt, die Regelungen über Müllgemeinschaften in § 19 Abs. 2 der Abfallwirtschaftssatzung entsprechend anzuwenden und nur auf in die Müllgemeinschaft aufzunehmenden Grundstücke mit einer gemeldeten Person zu beziehen.

 

© 2011 Landratsamt Miltenberg | Brückenstr. 2 | 63897 Miltenberg | Tel: 09371 501-0
Fernwartung