Tagesordnungspunkt

TOP Ö 3: "Asbestfreie Zone Landkreis Miltenberg": Zwischenbericht und Entscheidung über die Verlängerung der Aktion

BezeichnungInhalt
Sitzung:06.10.2003   NU/012/2003 
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Landrat Schwing teilte mit, daß mit der am 10.10.2002 vom Ausschuß für Natur- und Umweltschutz beschlossenen Aktion “Asbestfreier Landkreis Miltenberg” ein großer Erfolg erzielt worden sei. Zum 31.08.2003 seien bereits 10 % höhere Asbestanlieferungen auf der Deponie Guggenberg erfolgt als im Jahr 2002; 398 Tonnen hätten die Bürger und Bürgerinnen in den ersten acht Monaten des Jahres 2003 angeliefert. Der Verkauf der Asbest-BigBags zeige das große Interesse der Bürger und Bürgerinnen an dieser Umweltaktion. Einen kleinen Wermutstropfen gebe es allerdings: Das Finanzamt mache es den Bürgern und Bürgerinnen nicht ganz so einfach, diese Umweltmaßnahme auch steuerlich abzusetzen. Erforderlich sei vorab eine Feststellung der Landesgewerbeanstalt Bayern als zuständige amtliche Sachverständigenstelle, daß die Sanierungsmaßnahme erforderlich sei. Dieses Gutachten koste rd. 200,00 €, was sich aber je nach steuerlicher Situation schnell bezahlbar mache.

 

Ab 01.01.2004 werde folgende kleinere Abänderung der Aktion vorgeschlagen: Die bisher von 178,00 € je Tonne auf 120,00 € reduzierte Anlieferungsgebühr soll auf die reguläre Gebühr für nichtbrennbare Abfälle von 144,00 je Tonne angehoben werden. Damit würde der Landkreis Miltenberg auch weiterhin auf den sog. “Asbestzuschlag” von 24 %, der bisher für das zusätzliche und aufwendige Handling und die zusätzlichen Arbeitsschutzmaßnahmen erhoben worden sei, verzichten. Um die Bürger und Bürgerinnen zum baldigen Handeln zu veranlassen, sollte die Aktion wiederum befristet werden und zwar bis 31.12.2004.

 

Kreisrat Dr. Fahn meinte, grundsätzlich sei die Aktion gut, problematisch sei nur die relativ hohe Gebühr, zumal es Firmen gebe, die die Entsorgung von Asbest kostengünstiger durchführen. Wenn die Landkreisbürger und -bürgerinnen Asbest auf der Deponie Guggenberg anliefern sollen, müsse der Preis dafür reduziert werden.

 

Landrat Schwing sagte dazu, der Landkreis Miltenberg unterbreite seinen Bürgern und Bürgerinnen ein Angebot, welches subventioniert  werde. Die Gebühr liege 24 % unter dem in der Gebührensatzung ausgewiesenen Betrag, weil die Asbest-Aktion eine zeitlich befristete Sondermaßnahme sei. Für die Landkreisverwaltung sei es ein großer zusätzlicher Aufwand gewesen, auf der Deponie Guggenberg die Möglichkeit der Asbestablagerung zu schaffen. Kreisrat Dr. Fahn sollte daher nicht auf Beispiele aus anderen Regionen verweisen, denn dort bestehe eine andere Situation als im Landkreis Miltenberg.

 

Kreisrat Dotzel fragte, ob es im Landkreis Miltenberg eine Prüfstelle gebe, die feststellen könne, was asbesthaltig sei. Er sei dieserhalb schon mehrmals von Bürgern angesprochen worden.

 

Regierungsamtmann Röcklein antwortete darauf, daß es keine derartige Prüfstelle gebe. Ob ein bestimmtes Material asbesthaltig sei, könne nur unter dem Mikroskop festgestellt werden. Es könne aber davon ausgegangen werden, daß Material, das vor 1980 auf Dächer montiert worden sei, asbestbelastet sei.

 

Landrat Schwing betonte, daß jeder Bürger bzw. jede Bürgerin für Asbestabfälle selbst verantwortlich sei. Im Landkreis Miltenberg sei es möglich, diese Abfälle auf Kosten der Gebührenzahler zu entsorgen. Er sei nicht überzeugt, daß, wenn die Gebühr noch günstiger wäre, mehr Bürger und Bürgerinnen Asbest auf der Deponie Guggenberg anliefern würden.

 

Der Ausschuß für Natur- und Umweltschutz faßte sodann bei einer Gegenstimme folgenden

 

B e s c h l u ß :

 

Die Aktion “Asbestfreier Landkreis Miltenberg” wird bis 31.12.2003 verlängert mit der Maßgabe, daß ab 01.01.2003 die Gebühr auf 144,00 € je Tonne Asbest festgesetzt wird.

 

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