Tagesordnungspunkt
TOP Ö 3: "Asbestfreie Zone Landkreis Miltenberg": Zwischenbericht und Entscheidung über die Verlängerung der Aktion
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 06.10.2003 NU/012/2003 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Landrat Schwing teilte mit, daß mit der am 10.10.2002
vom Ausschuß für Natur- und Umweltschutz beschlossenen Aktion “Asbestfreier
Landkreis Miltenberg” ein großer Erfolg erzielt worden sei. Zum 31.08.2003
seien bereits 10 % höhere Asbestanlieferungen auf der Deponie Guggenberg
erfolgt als im Jahr 2002; 398 Tonnen hätten die Bürger und Bürgerinnen in den
ersten acht Monaten des Jahres 2003 angeliefert. Der Verkauf der Asbest-BigBags
zeige das große Interesse der Bürger und Bürgerinnen an dieser Umweltaktion.
Einen kleinen Wermutstropfen gebe es allerdings: Das Finanzamt mache es den
Bürgern und Bürgerinnen nicht ganz so einfach, diese Umweltmaßnahme auch
steuerlich abzusetzen. Erforderlich sei vorab eine Feststellung der
Landesgewerbeanstalt Bayern als zuständige amtliche Sachverständigenstelle, daß
die Sanierungsmaßnahme erforderlich sei. Dieses Gutachten koste rd. 200,00 €,
was sich aber je nach steuerlicher Situation schnell bezahlbar mache.
Ab 01.01.2004 werde folgende kleinere Abänderung der
Aktion vorgeschlagen: Die bisher von 178,00 € je Tonne auf 120,00 €
reduzierte Anlieferungsgebühr soll auf die reguläre Gebühr für nichtbrennbare
Abfälle von 144,00 je Tonne angehoben werden. Damit würde der Landkreis
Miltenberg auch weiterhin auf den sog. “Asbestzuschlag” von 24 %, der bisher
für das zusätzliche und aufwendige Handling und die zusätzlichen
Arbeitsschutzmaßnahmen erhoben worden sei, verzichten. Um die Bürger und
Bürgerinnen zum baldigen Handeln zu veranlassen, sollte die Aktion wiederum
befristet werden und zwar bis 31.12.2004.
Kreisrat Dr. Fahn meinte, grundsätzlich sei die Aktion
gut, problematisch sei nur die relativ hohe Gebühr, zumal es Firmen gebe, die
die Entsorgung von Asbest kostengünstiger durchführen. Wenn die Landkreisbürger
und -bürgerinnen Asbest auf der Deponie Guggenberg anliefern sollen, müsse der
Preis dafür reduziert werden.
Landrat Schwing sagte dazu, der Landkreis Miltenberg
unterbreite seinen Bürgern und Bürgerinnen ein Angebot, welches
subventioniert werde. Die Gebühr liege
24 % unter dem in der Gebührensatzung ausgewiesenen Betrag, weil die Asbest-Aktion
eine zeitlich befristete Sondermaßnahme sei. Für die Landkreisverwaltung sei es
ein großer zusätzlicher Aufwand gewesen, auf der Deponie Guggenberg die
Möglichkeit der Asbestablagerung zu schaffen. Kreisrat Dr. Fahn sollte daher
nicht auf Beispiele aus anderen Regionen verweisen, denn dort bestehe eine
andere Situation als im Landkreis Miltenberg.
Kreisrat Dotzel fragte, ob es im Landkreis Miltenberg
eine Prüfstelle gebe, die feststellen könne, was asbesthaltig sei. Er sei
dieserhalb schon mehrmals von Bürgern angesprochen worden.
Regierungsamtmann Röcklein antwortete darauf, daß es
keine derartige Prüfstelle gebe. Ob ein bestimmtes Material asbesthaltig sei,
könne nur unter dem Mikroskop festgestellt werden. Es könne aber davon
ausgegangen werden, daß Material, das vor 1980 auf Dächer montiert worden sei,
asbestbelastet sei.
Landrat Schwing betonte, daß jeder Bürger bzw. jede
Bürgerin für Asbestabfälle selbst verantwortlich sei. Im Landkreis Miltenberg
sei es möglich, diese Abfälle auf Kosten der Gebührenzahler zu entsorgen. Er
sei nicht überzeugt, daß, wenn die Gebühr noch günstiger wäre, mehr Bürger und
Bürgerinnen Asbest auf der Deponie Guggenberg anliefern würden.
Der Ausschuß für Natur- und Umweltschutz faßte sodann
bei einer Gegenstimme folgenden
B e s c h l u ß :
Die Aktion “Asbestfreier Landkreis Miltenberg” wird
bis 31.12.2003 verlängert mit der Maßgabe, daß ab 01.01.2003 die Gebühr auf
144,00 € je Tonne Asbest festgesetzt wird.