Tagesordnungspunkt
TOP Ö 3: Anpassung der Projektförderung des ehemaligen Unterausschusses "Suchtprävention" an die Konzeption des Präventionsausschusses
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 01.10.2003 JHA/008/2003 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Jugendamtsleiter Winkler wies darauf hin, daß bisher
unter der Haushaltsstelle 4521.7600 Mittel in Höhe von durchschnittlich
7.500,00 zur Förderung von Projekten der Suchtprävention veranschlagt gewesen
seien. Im Haushalt 2003 betrage der Ansatz nur 4.000,00 €. Diese Mittel seien
zum einen der Verfügungsetat der Koordinationsstelle Suchtprävention gewesen,
zum anderen habe der Unterausschuß Suchtprävention damit
Suchtpräventionsprojekte unterstützen können. Der Einsatz dieser
Haushaltsmittel, über deren Höhe bei der Erstellung des jeweiligen Haushaltsplanes
entschieden werde, soll unter Beibehaltung der sonstigen Regelungen künftig
entsprechend dem erweiterten Aufgabengebiet des Präventionsausschusses
eingesetzt werden. Für die Projektförderung ergebe sich somit folgendes:
Gefördert werden:
- Modellprojekte,
- neue
Präventionsprojekte oder
- die
Fortführung bewährter Projekte.
Förderkriterien:
- Ein Antrag wird über ein Ausschußmitglied
gestellt. Dieses begleitet den Antrag als Patin oder Pate und leitet ihn mit
einer Stellungnahme dem Vorsitzenden zu.
- Voraussetzungen:
- Angemessene Eigenbeteiligung
- Dokumentation des Projektes
- Die Vergabe erfolgt im Rahmen
der verfügbaren Haushaltsmittel ohne Rechtsanspruch auf eine Förderung.
Nachdem Landrat Schwing unter
Hinweis auf das Projekt “Intellitentes Sparen” gebeten hatte, darauf zu achten,
daß der Haushaltsansatz nicht überschritten werde, wurde durch den
Jugendhilfeausschuß einstimmig folgendes
b e s c h l o s s e n :
Die unter der Haushaltsstelle
4521.7600 bereitgestellten Haushaltsmittel stehen künftig entsprechend der
Konzeption des Präventionsausschusses zur Verfügung.