Tagesordnungspunkt

TOP Ö 3: Anpassung der Projektförderung des ehemaligen Unterausschusses "Suchtprävention" an die Konzeption des Präventionsausschusses

BezeichnungInhalt
Sitzung:01.10.2003   JHA/008/2003 
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Jugendamtsleiter Winkler wies darauf hin, daß bisher unter der Haushaltsstelle 4521.7600 Mittel in Höhe von durchschnittlich 7.500,00 zur Förderung von Projekten der Suchtprävention veranschlagt gewesen seien. Im Haushalt 2003 betrage der Ansatz nur 4.000,00 €. Diese Mittel seien zum einen der Verfügungsetat der Koordinationsstelle Suchtprävention gewesen, zum anderen habe der Unterausschuß Suchtprävention damit Suchtpräventionsprojekte unterstützen können. Der Einsatz dieser Haushaltsmittel, über deren Höhe bei der Erstellung des jeweiligen Haushaltsplanes entschieden werde, soll unter Beibehaltung der sonstigen Regelungen künftig entsprechend dem erweiterten Aufgabengebiet des Präventionsausschusses eingesetzt werden. Für die Projektförderung ergebe sich somit folgendes:

 

Gefördert werden:

-    Modellprojekte,

-    neue Präventionsprojekte oder

-    die Fortführung bewährter Projekte.

 

Förderkriterien:

-    Ein Antrag wird über ein Ausschußmitglied gestellt. Dieses begleitet den Antrag als Patin oder Pate und leitet ihn mit einer Stellungnahme dem Vorsitzenden zu.

-    Voraussetzungen:

     -    Angemessene Eigenbeteiligung

     -    Dokumentation des Projektes

-    Die Vergabe erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel ohne Rechtsanspruch auf eine Förderung.

 

Nachdem Landrat Schwing unter Hinweis auf das Projekt “Intellitentes Sparen” gebeten hatte, darauf zu achten, daß der Haushaltsansatz nicht überschritten werde, wurde durch den Jugendhilfeausschuß einstimmig folgendes

 

b e s c h l o s s e n :

 

Die unter der Haushaltsstelle 4521.7600 bereitgestellten Haushaltsmittel stehen künftig entsprechend der Konzeption des Präventionsausschusses zur Verfügung.

 

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