Tagesordnungspunkt

TOP Ö 2: Berufung sozial erfahrener Personen für den Bereich der Kriegsopferfürsorge gemäß Art. 7 Abs. 2 des Bayer. Gesetzes zur Durchführung der Kriegsopferfürsorge (DG-KOF): Änderung bezüglich des Vertreters des Sozialverbandes Deutschland

BezeichnungInhalt
Sitzung:21.07.2003   KT/008/2003 
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Gemäß Art. 7 Abs. 2 Halbsatz 1 des Bayer. Gesetzes zur Durchführung der KOF (DG-KOF) müssen mindestens zwei sozial erfahrene Personen aus den Verbänden der Kriegsopfer bei der Abhilfeprüfung nach § 72 VwGO beratend beteiligt werden, wenn es ein örtlicher Träger ablehne, einem Widerspruch gegen einen Verwaltungsakt über Leistungen der Kriegsopferfürsorge abzuhelfen. Diese seien vom Kreistag zu berufen (Art. 7 Abs. 2 Halbsatz 2 DG-KOF).

 

Der am 02.05.2002 für den Sozialverband Deutschland (vormals Reichsbund) bestellte frühere Kreisvorsitzende, Herr Oskar Grob, sei am 22.08.2002 verstorben. Zum Nachfolger sei Herr Alfons Oberle gewählt worden, der auch dem Sozialhilfeausschuß als beratendes Mitglied angehöre, Stellvertreterin dort: Frau Anni Bauer. Die genannten Personen wären mit ihrer Berufung als sozial erfahrene Personen einverstanden.

 

Der Kreistag faßte daraufhin einstimmig folgenden

 

B e s c h l u ß :

 

Als sozial erfahrene Personen für den Bereich der Kriegsopferfürsorge gemäß Art. 7 Abs. 2 des Bayer. Gesetzes zur Durchführung der Kriegsopferfürsorge (DG-KOF) werden berufen:

 

Vertreter des Sozialverbandes Deutschland:

Herr Alfons Oberle, Untere Gasse 17, 63785 Obernburg a.Main

Stellvertreterin: Frau Anni Bauer, Hauptstraße 112, 63840 Hausen.

 

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