Tagesordnungspunkt
TOP Ö 8: Information: Integrierte Leitstelle in der Region I (Antrag der Freien Wähler vom 20.04.2003)
Bezeichnung | Inhalt |
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Nachtrag: | 17.07.2003 |
Sitzung: | 21.07.2003 KT/008/2003 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Landrat Schwing gab folgende Information:
Um das Ziel, in Bayern eine einheitliche, dreistellige
Notrufnummer für Feuerwehr und Rettungsdienst zu schaffen, habe die Bayer.
Staatsregierung eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben. Das Ergebnis dieser
Studie habe zum Erlaß des Gesetzes über die Einführung Integrierter Leitstellen
(ILSG) vom 25.07.2002 geführt. Nach diesem Gesetz sei in jedem Rettungsdienstbereich eine Integrierte
Leitstelle zu schaffen, die die Aufgaben der bisherigen Rettungsleitstelle
(Disposition der Notfallrettung und Krankentransporte) wahrnehme und die bisher
von der Polizei durchgeführte Alarmierung der Feuerwehren übernehme. Zu diesem
Zweck müsse sich der Rettungszweckverband in einen Zweckverband für
Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung umstrukturieren. Die Integrierte
Leitstelle könne nach dem ILSG vom Zweckverband selbst, einem Mitglied des
Zweckverbands oder einem Dritten betrieben werden. Das Gesetz schreibe auch den
Raumbedarf sowie die personelle und technische Ausstattung vor, wofür noch
einige Verordnungen zur Detailregelung ausstehen.
Um die Einführung der Integrierten Leitstelle für den
Rettungsdienstbereich Aschaffenburg vorzubereiten, habe sich eine Projektgruppe
mit je zwei Vertretern der beteiligten Gebietskörperschaften unter der
Projektleitung des Geschäftsführers des Rettungszweckverbands, Dr. Gruber, mit
dieser Thematik beschäftigt. Als vorläufiges Ergebnis der Projektgruppe sei
festzuhalten, daß die Stadt Aschaffenburg mit ihrer hauptamtlichen Feuerwache
nicht am Betrieb der Leitstelle interessiert sei, so daß als mögliche Betreiber
das Bayer. Rote Kreuz, dessen Präsidium ein Info-Angebot vorgelegt habe, und
der Zweckverband selbst in Frage kämen. Ein endgültiger Kostenvergleich sei
derzeit noch nicht möglich, da die fehlenden Detailregelungen zu viele
Unklarheiten offen lassen. Die nach dem derzeitigen Informationsstand ermittelten
voraussichtlichen laufenden Kosten für die Integrierte Leitstelle liegen bei
ca. 1,400.00,00 € jährlich, wovon ca. 69 % aus dem Rettungsdienstbereich über
die Kostenträger zu refinanzieren wären. Die von den Mitgliedern des Verbandes
zu tragenden Kosten der Feuerwehralarmierung würden jährlich ca. 430.000,00 €
betragen. Von diesen Kosten würden nach dem vorgegebenen Verteilerschlüssel
42,77 % (ca. 185.000,00 €) auf den Landkreis Miltenberg entfallen.
Aufgrund der fehlenden Detailregelungen und der
derzeit noch verbundenen Unüberschaubarkeit der Kosten sowie der Tatsache, daß
die Feuerwehralarmierung z.Z. von der Polizei zum Nulltarif durchgeführt werde,
werde kein Handlungsdruck gesehen. Mit der Entscheidung über die Einführung der
Integrierten Leitstelle und die Betreiberschaft sollte daher so lange wie
möglich abgewartet werden.
Kreisrat Dr. Fahn sagte, er halte es im Hinblick auf den Kreishaushalt für wichtig, daß über die Integrierte Leitstelle in den Kreisgremien gesprochen werde. In Art. 4 ILSG stehe, daß die Integrierte Leitstelle in drei jährlich aufeinanderfolgenden Stufen beschlossen werden soll.
Landrat Schwing bemerkte zu dieser Aussage, daß seiner Meinung nach der im Gesetz genannte Zeitraum schon aus finanziellen Gründen nicht eingehalten werden könne.