Tagesordnungspunkt

TOP Ö 8: Information: Integrierte Leitstelle in der Region I (Antrag der Freien Wähler vom 20.04.2003)

BezeichnungInhalt
Nachtrag:17.07.2003 
Sitzung:21.07.2003   KT/008/2003 
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Landrat Schwing gab folgende Information:

 

Um das Ziel, in Bayern eine einheitliche, dreistellige Notrufnummer für Feuerwehr und Rettungsdienst zu schaffen, habe die Bayer. Staatsregierung eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben. Das Ergebnis dieser Studie habe zum Erlaß des Gesetzes über die Einführung Integrierter Leitstellen (ILSG) vom 25.07.2002 geführt. Nach diesem Gesetz sei in  jedem Rettungsdienstbereich eine Integrierte Leitstelle zu schaffen, die die Aufgaben der bisherigen Rettungsleitstelle (Disposition der Notfallrettung und Krankentransporte) wahrnehme und die bisher von der Polizei durchgeführte Alarmierung der Feuerwehren übernehme. Zu diesem Zweck müsse sich der Rettungszweckverband in einen Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung umstrukturieren. Die Integrierte Leitstelle könne nach dem ILSG vom Zweckverband selbst, einem Mitglied des Zweckverbands oder einem Dritten betrieben werden. Das Gesetz schreibe auch den Raumbedarf sowie die personelle und technische Ausstattung vor, wofür noch einige Verordnungen zur Detailregelung ausstehen.

 

Um die Einführung der Integrierten Leitstelle für den Rettungsdienstbereich Aschaffenburg vorzubereiten, habe sich eine Projektgruppe mit je zwei Vertretern der beteiligten Gebietskörperschaften unter der Projektleitung des Geschäftsführers des Rettungszweckverbands, Dr. Gruber, mit dieser Thematik beschäftigt. Als vorläufiges Ergebnis der Projektgruppe sei festzuhalten, daß die Stadt Aschaffenburg mit ihrer hauptamtlichen Feuerwache nicht am Betrieb der Leitstelle interessiert sei, so daß als mögliche Betreiber das Bayer. Rote Kreuz, dessen Präsidium ein Info-Angebot vorgelegt habe, und der Zweckverband selbst in Frage kämen. Ein endgültiger Kostenvergleich sei derzeit noch nicht möglich, da die fehlenden Detailregelungen zu viele Unklarheiten offen lassen. Die nach dem derzeitigen Informationsstand ermittelten voraussichtlichen laufenden Kosten für die Integrierte Leitstelle liegen bei ca. 1,400.00,00 € jährlich, wovon ca. 69 % aus dem Rettungsdienstbereich über die Kostenträger zu refinanzieren wären. Die von den Mitgliedern des Verbandes zu tragenden Kosten der Feuerwehralarmierung würden jährlich ca. 430.000,00 € betragen. Von diesen Kosten würden nach dem vorgegebenen Verteilerschlüssel 42,77 % (ca. 185.000,00 €) auf den Landkreis Miltenberg entfallen.

 

Aufgrund der fehlenden Detailregelungen und der derzeit noch verbundenen Unüberschaubarkeit der Kosten sowie der Tatsache, daß die Feuerwehralarmierung z.Z. von der Polizei zum Nulltarif durchgeführt werde, werde kein Handlungsdruck gesehen. Mit der Entscheidung über die Einführung der Integrierten Leitstelle und die Betreiberschaft sollte daher so lange wie möglich abgewartet werden.

 

Kreisrat Dr. Fahn sagte, er halte es im Hinblick auf den Kreishaushalt für wichtig, daß über die Integrierte Leitstelle in den Kreisgremien gesprochen werde. In Art. 4 ILSG stehe, daß die Integrierte Leitstelle in drei jährlich aufeinanderfolgenden Stufen beschlossen werden soll.

 

Landrat Schwing bemerkte zu dieser Aussage, daß seiner Meinung nach der im Gesetz genannte Zeitraum schon aus finanziellen Gründen nicht eingehalten werden könne.

 

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