Tagesordnungspunkt
TOP Ö 6: Feststellung der Jahresrechnung 2002
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 17.07.2003 KA/004/2003 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Verw.Oberamtsrat Straub wies darauf hin, daß gemäß Art. 88 Abs. 2 LkrO die Jahresrechnung nach Abschluß des Haushaltsjahres dem Kreisausschuß zur Kenntnisnahme vorzulegen sei.
Die Jahresrechnung 2002 werde mit folgendem Ergebnis
festgestellt:
Verwaltungshaushalt:
Einnahmen und Ausgaben 78,396.827,33
€
Vermögenshaushalt:
Einnahmen und Ausgaben 13,165.850,05
€
Der Kreisausschuß nahm das festgestellte
Ergebnis der Jahresrechnung 2002 einstimmig zustimmend zur Kenntnis.