Tagesordnungspunkt

TOP Ö 7: Beratung und Beschlußfassung über die Bereitstellung außerplanmäßiger Haushaltsmittel zur Durchführung der Bürgerentscheide

BezeichnungInhalt
Sitzung:30.04.2003   KT/005/2003 
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Landrat Schwing teilte mit, daß gemäß Art. 12 a Abs. 10 Satz 2 LKrO trägt  Landkreis die Kosten der Bürgerentscheide trage. Haushaltsmittel für die beiden Bürgerentscheide am 20.07.2003 stehen im Kreishaushalt 2003 nicht zur Verfügung. Die anfallenden Kosten müssen daher außerplanmäßig abgedeckt werden. Nach vorsichtiger Schätzung der Verwaltung fallen Kosten in Höhe von rd. 100.000,00 € an. Diese setzen sich überwiegend aus den den Gemeinden zustehenden Aufwandsentschädigungen und Kosten für Vordrucke zusammen.

 

Trotz der allgemein bekannten und sehr angespannten finanziellen Situation werde sich die Landkreisverwaltung bemühen, die Kosten durch Einsparungen bei anderen Haushaltsstellen zu decken.

 

Kreisrat Andre beantragte, 150.000,00 € vorzusehen.

 

Landrat Schwing sprach sich dafür aus, maximal 150.000,00 € anzusetzen.

 

Durch den Kreistag wurde daraufhin bei acht Gegenstimmen folgendes

 

b e s c h l o s s e n :

 

Die Landkreisverwaltung wird ermächtigt, die zur Durchführung der Bürgerentscheide erforderlichen Haushaltsmittel (maximal 150.000,00 €) beim Unterabschnitt 0521 des Kreishaushaltes außerplanmäßig bereitzustellen und in Anspruch zu nehmen.

 

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