Tagesordnungspunkt
TOP Ö 7: Beratung und Beschlußfassung über die Bereitstellung außerplanmäßiger Haushaltsmittel zur Durchführung der Bürgerentscheide
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 30.04.2003 KT/005/2003 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Landrat Schwing teilte mit, daß gemäß Art.
12 a Abs. 10 Satz 2 LKrO trägt Landkreis
die Kosten der Bürgerentscheide trage. Haushaltsmittel für die beiden
Bürgerentscheide am 20.07.2003 stehen im Kreishaushalt 2003 nicht zur
Verfügung. Die anfallenden Kosten müssen daher außerplanmäßig abgedeckt werden.
Nach vorsichtiger Schätzung der Verwaltung fallen Kosten in Höhe von rd.
100.000,00 € an. Diese setzen sich überwiegend aus den den Gemeinden
zustehenden Aufwandsentschädigungen und Kosten für Vordrucke zusammen.
Trotz der allgemein bekannten und sehr
angespannten finanziellen Situation werde sich die Landkreisverwaltung bemühen,
die Kosten durch Einsparungen bei anderen Haushaltsstellen zu decken.
Kreisrat Andre beantragte, 150.000,00 €
vorzusehen.
Landrat Schwing sprach sich dafür aus,
maximal 150.000,00 € anzusetzen.
Durch den Kreistag wurde daraufhin bei
acht Gegenstimmen folgendes
b e s c h l o s s e n :
Die Landkreisverwaltung wird ermächtigt,
die zur Durchführung der Bürgerentscheide erforderlichen Haushaltsmittel
(maximal 150.000,00 €) beim Unterabschnitt 0521 des Kreishaushaltes
außerplanmäßig bereitzustellen und in Anspruch zu nehmen.