Tagesordnungspunkt
TOP Ö 6: Bestellung eines Abstimmungsleiters und eines Vertreters
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 30.04.2003 KT/005/2003 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Oberregierungsrat Fieger wies darauf hin, daß gemäß § 10 der Satzung zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden ein Abstimmungsleiter zu bestellen sei. Als Abstimmungsleiter sollte, wie auch sonst bei Wahlen üblich, der Leiter der Abteilung Kommunale Angelegenheiten, Herr Oberregierungsrat Dietmar Fieger, bestellt werden. Für den Fall seiner Verhinderung sollte der Leiter des Sachgebietes “Kommunalwesen, Schulen”, Herr Oberamtsrat Albert Schönborn, mit der Stellvertretung betraut werden.
Nach § 11 der Satzung sei zur Feststellung
des endgültigen Abstimmungsergebnisses ein Abstimmungsausschuß einzurichten.
Mitglieder dieses Ausschusses seien der Abstimmungsleiter und vier Beisitzer,
die der Abstimmungsleiter aus dem Kreis der Kreisbürger berufe. Bei der Berufung
der Beisitzer seien die Vertretungsberechtigten eines Bürgerbegehrens sowie die
im Kreistag vertretenen Parteien und Wählergruppen entsprechend ihrer Bedeutung
zu berücksichtigen.
Die Fraktionen CSU, SPD und FW werden
gebeten, für den Abstimmungsausschuß je eine Person als Beisitzer/in und je
eine Person als Vertreter/in
vorzuschlagen.
Durch den Kreistag wurde einstimmig
folgender
B e s c h l u ß
gefaßt:
Für die am
20.07.2003 stattfindenden Bürgerentscheide werden
- Herr
Oberregierungsrat Dietmar Fieger als Abstimmungsleiter und
- Herr
Oberamtsrat Albert Schönborn als stellvertretender Abstimmungsleiter
bestellt.