Tagesordnungspunkt

TOP Ö 6: Bestellung eines Abstimmungsleiters und eines Vertreters

BezeichnungInhalt
Sitzung:30.04.2003   KT/005/2003 
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Oberregierungsrat Fieger wies darauf hin, daß gemäß § 10 der Satzung zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden ein Abstimmungsleiter zu bestellen sei. Als Abstimmungsleiter sollte, wie auch sonst bei Wahlen üblich, der Leiter der Abteilung Kommunale Angelegenheiten, Herr Oberregierungsrat Dietmar Fieger, bestellt werden. Für den Fall seiner Verhinderung sollte der Leiter des Sachgebietes “Kommunalwesen, Schulen”, Herr Oberamtsrat Albert Schönborn, mit der Stellvertretung betraut werden.

 

Nach § 11 der Satzung sei zur Feststellung des endgültigen Abstimmungsergebnisses ein Abstimmungsausschuß einzurichten. Mitglieder dieses Ausschusses seien der Abstimmungsleiter und vier Beisitzer, die der Abstimmungsleiter aus dem Kreis der Kreisbürger berufe. Bei der Berufung der Beisitzer seien die Vertretungsberechtigten eines Bürgerbegehrens sowie die im Kreistag vertretenen Parteien und Wählergruppen entsprechend ihrer Bedeutung zu berücksichtigen.

 

Die Fraktionen CSU, SPD und FW werden gebeten, für den Abstimmungsausschuß je eine Person als Beisitzer/in und je eine Person als Vertreter/in  vorzuschlagen.

 

Durch den Kreistag wurde einstimmig folgender

 

B e s c h l u ß

gefaßt:

 

Für die am 20.07.2003 stattfindenden Bürgerentscheide werden

- Herr Oberregierungsrat Dietmar Fieger als Abstimmungsleiter und

- Herr Oberamtsrat Albert Schönborn als stellvertretender Abstimmungsleiter

bestellt.

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