Tagesordnungspunkt

TOP Ö 3: Beratung und Beschlußfassung über die Festlegung des Abstimmungstermins für das Kreistagsbegehren und das Bürgerbegehren

BezeichnungInhalt
Sitzung:30.04.2003   KT/005/2003 
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Oberregierungsrat Fieger gab davon Kenntnis, daß nach Art. 12 a Abs. 10 Satz 1, 1. Halbsatz LKrO der Bürgerentscheid innerhalb von drei Monaten nach der Feststellung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens durchzuführen sei. Letztmöglicher Termin nach dieser Bestimmung wäre also der 30.07.2003. Den genauen Tag der Abstimmung setze der Kreistag innerhalb dieser Durchführungsfrist nach eigenem Ermessen fest. Die gesetzlich vorgegebene Durchführungsfrist sei zwingend einzuhalten, brauche aber nicht ausgeschöpft werden. Nur im Einvernehmen mit den vertretungsberechtigten Personen des Bürgerbegehrens könne diese Frist um höchstens drei Monate verlängert werden, Abs. 10 Satz 1, 2. Halbsatz.

 

Der Kreistag faßte einstimmig folgenden

 

B e s c h l u ß :

 

Der Abstimmungstermin für das Kreistagsbegehren “(Kennwort)” und das “Bürgerbegehren zum Erhalt des Krankenhauses Miltenberg” wird auf Sonntag, den 20. Juli 2003, festgelegt.

 

© 2011 Landratsamt Miltenberg | Brückenstr. 2 | 63897 Miltenberg | Tel: 09371 501-0
Fernwartung